Neue Gesetze im Codex Iuridicialis?

  • Meine Herren Senatoren.


    Die letzten Entwicklungen in der Provinz Britannia haben mir gezeigt, daß etwas entscheidendes fehlt im Codex Iuridicialis (es geht dabei um den Mord an Ambrosianus Pladius).


    Folgendes ist mir dabei aufgefallen: Laut den Berichten sollen 2 Militärangehörige den Mord begangen haben. Vermis hat beide gestellt und hält sie gefangen. Vermis ist ein Zivilist und hätte dazu keine Befugnis. Mir fehlt daher:


    1. Daß nur dazu Ermächtigte jemanden verhaften und arrestieren dürfen, wer dies darf (ich schlage vor: Angehörige des Militärs, sowie in Rom die CP und CU) und wer die Anweisung dazu geben darf (in der Regel der Kommandierende der jeweiligen Einheit bzw. deren Stellvertreter).


    2. Daß ein Zivilist keine Selbstjustiz machen darf und die Freiheit entziehen nur bei Notwehr und Nothilfe darf.


    Sim-Off:

    Und kommen wir zu Punkt 3:
    So wie es derzeit aussieht, planen Vermis und Cartonensis ein Gerichtsprozess gegen jene Mörder - an und für sich ja durchaus richtig, aber meines Wissens nach existieren diese Mörder nicht als ID. Wie kann man gegen jemanden prozessieren, der nicht existiert?


    Nun, meine Herren Senatoren, was meint ihr?

  • Ich vertrete schon seit längerem die Meinung, dass einem oder mehreren Legions-Offizieren der Polizei-Auftrag für ihre Provinz gegeben werden soll. Dieser Offizier trägt dann zusätzlich zu seinem Rang den Titel "Regionarius" und ist für die Aufgaben zuständig, die in Rom/Italia die CU und Vigiles verrichten. Dazu gehört unter anderem das Verhaften von Personen.


    Sim-Off:

    Wieso nicht ;) Die Prozesse in der Vergangenheit wurden auch gegen Personen geführt, die zu der Zeit keine Bürger des IR waren!

    QUAESTOR CONSULUM
    DIRECTIVUS SCHOLAE ATHENIENSIS PHOEBI APOLLONIS DIVINIS

  • Lucidus: Ich meine bei Freiheitsentzug 1. nur bei Notwehr (eigenes Rechtsgut wird angegriffen) und Nothilfe (fremdes Rechtsgut wird angegriffen) und daher "in flagranti" und 2. nur solange, bis die Täter der Legio oder CP und CU übergeben werden. Also nicht, daß irgendjemand einen verfolgt und dann einfach gefangennimmt.


    Felix: Dein Vorschlag findet bei mir Unterstützung.


    Sim-Off:

    Das mag wohl stimmen, aber die Beklagten waren real existierende Personen, in diesem Fall existieren sie jedoch nicht. Das stört mich.

  • zu 1.) Verhaftung und Rechtssprechung


    in den Provinzen:


    a) Anklage ist bei dem zuständigen Proconusl einzureichen
    b) Verhaften kann nur die zuständige Exekutive (Legion)
    entweder auf Anweisung des Proconsuls
    oder bei Gefahr in Verzug durch die zuständige Exekutive (Legion)
    c) als Stellvertreter des Proconsuls agiert der Befehlshaber der jeweiligen Legion


    Logischerweise müssen sich besagte Personen an das Römische Recht halten und bei Missbrauch verantworten.


    In Rom selbst übernimmt das ganze dann statt der Legion die CU, bzw. falls es sich um die Sicherheit des Imperators handelt natürlich auch die PC.


    zu 2.) Rechtssprechung gegen nicht existente Personen:


    Rechtsprechen kann IMMER nur der entsprechende Amtsträger.
    Innerhalb der Legionen gilt das Militärgesetz.


    Im konkreten Fall würde ich vorschlagen, einfach auf die Sache/ Konstruktion der Geschichte einzugehen:


    Bedeutet: Der zuständige Befehlshaber der Legion rückt mit einem Trupp an, fordert die Herausgabe der beiden Legionäre, überstellt diese dem Militärrecht (damit verschwinden sie in der Versenke), bestraft die Selbstjustiz nach gängigen Mittel: Androhung juristischer Mittel + Verwarnung, wenn Kooperation ausbleibt, bei Widerstand gegen die Staatsgewalt Arrest betreffender Zivilisten.


    Ich denke, wenn das so verbalisiert wird bleibt denen in Britannien nichts weiter übrig als mitzuziehen. Eine Selbsjustiz, noch dazu an Angehörigen der römischen Truppen kann kein Befehlshaber durchgehen lassen.


    Mein Vorschlag daher: Mitspielen und die nötigen Schritte ergreifen, die man ergreifen müsste, wenn es sich tatsächlich so verhielte.


    In diesem Sinne auch der Vorschlag, endlich ein Militärrecht zu entwerfen. Die Frage ist nur: Wer hat Zeit und Akribie genug um dieses Mamutunterfangen in Angriff zu nehmen?

  • Zitat

    Maximus Decimus Meridius dixit:
    Im konkreten Fall würde ich vorschlagen, einfach auf die Sache/ Konstruktion der Geschichte einzugehen:


    Bedeutet: Der zuständige Befehlshaber der Legion rückt mit einem Trupp an, fordert die Herausgabe der beiden Legionäre, überstellt diese dem Militärrecht (damit verschwinden sie in der Versenke), bestraft die Selbstjustiz nach gängigen Mittel: Androhung juristischer Mittel + Verwarnung, wenn Kooperation ausbleibt, bei Widerstand gegen die Staatsgewalt Arrest betreffender Zivilisten.


    Und genau darum gehts, ich kann die Selbstjustiz nicht mit juristischen Mitteln drohen, wenn es keine dazu passenden juristischen Mittel gibt! Gibts nicht, hamma nicht, also wie kann ich drohen? Deswegen auch mein Antrag.

  • Nun, in diesem Fall berufst Du Dich wohl vorerst auf das bestehende römische Recht und nimmst die zwei Legionäre in Schutzhaft. Schließlich haben sie ja ein Recht darauf nicht vom Pöbel gelyncht zu werden.


    Der Rest erledigt sich dann mit der Zeit, bzw. mit kommenden Gesetzen.

  • Die vorgeschlagenen Erweiterungen für Gesetze finde ich auf den ersten flüchtigen Blick sehr gut. Sobald ich wieder mehr Zeit habe als im Moment würde ich mich auch an der Erstellung eines eigenen Militärrechts beteiligen.


    Sim-Off:

    Zitat

    Marcus Vinicius Hungaricus dixit:
    So wie es derzeit aussieht, planen Vermis und Cartonensis ein Gerichtsprozess gegen jene Mörder - an und für sich ja durchaus richtig, aber meines Wissens nach existieren diese Mörder nicht als ID. Wie kann man gegen jemanden prozessieren, der nicht existiert?


    Ich sehe da keine gravierenden Probleme. Immerhin haben wir so einmal die Möglichkeit, an einem "Musterprozess" die Gerichtsabläufe zu proben und Lücken im Gesetz und in den Verfahren zu entdecken, ohne dass eine echte ID unter den Folgen zu leiden hätte.
    Im übrigen sehe ich solche fiktiven Täter als einige realistische Möglichkeit an, häufiger mal Prozesse zu haben - wer wäre so doof, sich selber aus dem Spiel zu werfen, indem er ein Verbrechen begeht?!?


    Im übrigen können wir die Täter ja zu gegebener Zeit als Tochter-IDs einführen, so wie neulich plötzlich Miror in der Catus-Story aufgetaucht ist...

  • Zitat

    Spurius Purgitius Macer dixit:
    Die vorgeschlagenen Erweiterungen für Gesetze finde ich auf den ersten flüchtigen Blick sehr gut. Sobald ich wieder mehr Zeit habe als im Moment würde ich mich auch an der Erstellung eines eigenen Militärrechts beteiligen.


    Ausgezeichnet. Ich denke, das würden wir auch tatsächlich brauchen.


    Zitat
    Sim-Off:


    ...
    Im übrigen können wir die Täter ja zu gegebener Zeit als Tochter-IDs einführen, so wie neulich plötzlich Miror in der Catus-Story aufgetaucht ist...


    Gut, alle deine Argumente haben mich überzeugt, besonders der zitierte, da Vermis einen Fehltritt gemacht hat... :D

  • Mir ist noch etwas eingefallen (ja ich weiß, aber es kommt halt nur zitzerlweise...).


    Wer vertritt eigentlich das Imperium bei einem Prozeß? Sprich: wer macht den Staatsanwalt? Oder machen wir einen auf Inquisitionsprozess? Das kommt meiner Ansicht nach nicht wirklich aus dem Codex hervor.

  • Staatsanwalt? Ich denke in Rom machten das immer die Kläger! Also im Falle einer Privatklage natürlich der Kläger bzw. dessen Rechtsbeistand, im Falle einer Klage durch den Staat ein dazu gewählter Ankläger. Kann ein Senator sein, oder sonst ein Magistrat, je nachdem, wen der Imperator, bzw. der Senat dazu beruft.

  • Zitat

    Maximus Decimus Meridius dixit:
    Staatsanwalt? Ich denke in Rom machten das immer die Kläger! Also im Falle einer Privatklage natürlich der Kläger bzw. dessen Rechtsbeistand, im Falle einer Klage durch den Staat ein dazu gewählter Ankläger. Kann ein Senator sein, oder sonst ein Magistrat, je nachdem, wen der Imperator, bzw. der Senat dazu beruft.


    Aha gut, wollte ich nur wissen.

  • Marcus Vinicius Hungaricus dixit:


    Folgendes ist mir dabei aufgefallen: Laut den Berichten sollen 2 Militärangehörige den Mord begangen haben. Vermis hat beide gestellt und hält sie gefangen. Vermis ist ein Zivilist und hätte dazu keine Befugnis. Mir fehlt daher:


    1. Daß nur dazu Ermächtigte jemanden verhaften und arrestieren dürfen, wer dies darf (ich schlage vor: Angehörige des Militärs, sowie in Rom die CP und CU) und wer die Anweisung dazu geben darf (in der Regel der Kommandierende der jeweiligen Einheit bzw. deren Stellvertreter).
    Amtsanmaßung gibt es ja schon, die Definition der Handelnden kann noch rein, ja.


    2. Daß ein Zivilist keine Selbstjustiz machen darf und die Freiheit entziehen nur bei Notwehr und Nothilfe darf.
    Ist dann oben mit drin, oder?
    Notwehr ist drin, ob ich Nothilfe reingenommen hab, weiß ich gar nicht mehr. ;)


    Sim-Off:

    Und kommen wir zu Punkt 3:
    So wie es derzeit aussieht, planen Vermis und Cartonensis ein Gerichtsprozess gegen jene Mörder - an und für sich ja durchaus richtig, aber meines Wissens nach existieren diese Mörder nicht als ID. Wie kann man gegen jemanden prozessieren, der nicht existiert?
    Man muss sie simulieren, nicht unbedingt auch als ID. Nur mein Problem ist, WER sagt und bestimmt das was sie sagen? z.B. die Kläger dürften, stellt Euch vor, er simuliert, dass der Täter aussagt von Caesar bezahlt und angewiesen worden zu sein (was wohl unter der Hand so gedacht wurde, btw), das wäre simOn eine schwere Sache, aber völlig willkürlich, so könnte man im IR JEDEN zerstören wenn man wollte.

  • Zitat

    Secundus Flavius Felix dixit:
    Ich vertrete schon seit längerem die Meinung, dass einem oder mehreren Legions-Offizieren der Polizei-Auftrag für ihre Provinz gegeben werden soll. Dieser Offizier trägt dann zusätzlich zu seinem Rang den Titel "Regionarius" und ist für die Aufgaben zuständig, die in Rom/Italia die CU und Vigiles verrichten. Dazu gehört unter anderem das Verhaften von Personen.


    Zustimmung. :)

  • Maximus Decimus Meridius dixit:


    zu 1.) Verhaftung und Rechtssprechung


    in den Provinzen:


    a) Anklage ist bei dem zuständigen Proconusl einzureichen
    b) Verhaften kann nur die zuständige Exekutive (Legion)
    entweder auf Anweisung des Proconsuls
    oder bei Gefahr in Verzug durch die zuständige Exekutive (Legion)
    c) als Stellvertreter des Proconsuls agiert der Befehlshaber der jeweiligen Legion
    Klingt gut. :)


    Logischerweise müssen sich besagte Personen an das Römische Recht halten und bei Missbrauch verantworten.


    In Rom selbst übernimmt das ganze dann statt der Legion die CU, bzw. falls es sich um die Sicherheit des Imperators handelt natürlich auch die PC.
    Gut. :)


    zu 2.) Rechtssprechung gegen nicht existente Personen:


    Rechtsprechen kann IMMER nur der entsprechende Amtsträger.
    Innerhalb der Legionen gilt das Militärgesetz.


    Im konkreten Fall würde ich vorschlagen, einfach auf die Sache/ Konstruktion der Geschichte einzugehen:


    Bedeutet: Der zuständige Befehlshaber der Legion rückt mit einem Trupp an, fordert die Herausgabe der beiden Legionäre, überstellt diese dem Militärrecht (damit verschwinden sie in der Versenke), bestraft die Selbstjustiz nach gängigen Mittel: Androhung juristischer Mittel + Verwarnung, wenn Kooperation ausbleibt, bei Widerstand gegen die Staatsgewalt Arrest betreffender Zivilisten.


    Ich denke, wenn das so verbalisiert wird bleibt denen in Britannien nichts weiter übrig als mitzuziehen. Eine Selbsjustiz, noch dazu an Angehörigen der römischen Truppen kann kein Befehlshaber durchgehen lassen.


    Mein Vorschlag daher: Mitspielen und die nötigen Schritte ergreifen, die man ergreifen müsste, wenn es sich tatsächlich so verhielte.


    In diesem Sinne auch der Vorschlag, endlich ein Militärrecht zu entwerfen. Die Frage ist nur: Wer hat Zeit und Akribie genug um dieses Mamutunterfangen in Angriff zu nehmen?
    Interesse ja, Zeit, nein. ;)

  • Zitat

    Maximus Decimus Meridius dixit:
    Staatsanwalt? Ich denke in Rom machten das immer die Kläger! Also im Falle einer Privatklage natürlich der Kläger bzw. dessen Rechtsbeistand, im Falle einer Klage durch den Staat ein dazu gewählter Ankläger. Kann ein Senator sein, oder sonst ein Magistrat, je nachdem, wen der Imperator, bzw. der Senat dazu beruft.


    Perfekt, werde ich A so machen und B wird das so fixiert werden.

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