Erste Anhörung Russata vs. Dicus IUD TER II/DCCCLIV

  • Hiermit eröffne ich als vorsitzender Richter die Erste Anhörung:


    IUD TER II/DCCCLIV


    Factio Russata, vertreten durch Marcus Octavius Metellus
    gegen
    Lucullus Ambrosianus Dicus (ermittelter Tatverdächtiger)



    Sinn der Ersten Anhörung laut Gesetz:


    § 5 Erste Anhörung
    Die Erste Anhörung wird von den beiden Praetoren durchgeführt. Es kommen nach Aufforderung zu Wort, Kläger und Angeklagter. Des weiteren können vom Gericht Zeugen und andere sachdienliche Personen geladen und gehört werden. Dies geschieht wie die eigentliche Verhandlung in der Gerichtshalle in der Basilica Traiana, in diesem kommen nur geladene Personen zu Wort, Kommentare nicht geladener Personen können bei Wiederholung, je nach Art der Störung, empfindliche Strafen nach sich ziehen. Sowohl Kläger wie Angeklagter schildern hier ihre Sicht des Falles und die Praetoren werden versuchen eine Einigung der beiden Parteien auf gütlichem Wege zu finden. Sollte dies nicht gelingen wird der Termin der Hauptverhandlung benannt.



    Folgendes wird Lucullus Ambrosianus Dicus vorgeworfen:


    § 17 Diebstahl
    (1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 1 Monat oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) Mit Freiheitsstrafe von bis zu 2 Monaten oder Geldstrafe wird bestraft, wer als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Raub oder Diebstahl verbunden hat, unter Mitwirkung eines anderen Bandenmitglieds stiehlt.


  • Grund der Klage:


    Die Factio Russata hatte die Idee, eine Tombola für die Büger Roms zu organisieren. Cicero Octavius Anton versprach, dass die Gewinne den Plebejern zu gute kommen, in Form von Brot-, Suppenhuhn- und Bart/Haarschnitt-Geschenken. Statt diese Gaben jedem einzelnen Plebejer privat anzubieten, wählte Anton den praktischeren Weg, indem er sie einfach auf dem freien Markt feilbot, jedoch fest vermerkte, dass diese nur für die Plebejer sind und jeweils nur ein Teil zu nehmen ist.
    Am 07.06. bemerkte er dann, dass auf einmal alle Brote weg waren. Da es unrealistisch ist, dass alle Plebejer schon anwesend waren und sich der Brote bedienen konnten, kann es sich dabei nur um einen Diebstahl handeln.
    Da man leider nicht erschliessen kann, wer sich der Ware so freizügig bedient hat, erstattet die Factio Russata eine Anzeige gegen Unbekannt.


    Die betroffene Person hatte die Möglichkeit sich in einer bestimmten Zeitspanne bei uns zu melden. Hätte sie sich gemeldet und sich die Angelegenheit möglicherweise sogar als unabsichtlich herausgestellt, dann hätten wir versucht, privat eine Lösung zu finden. Da dies aber leider nicht der Fall war, ist nun eine Anklage nicht mehr abzuwenden.



    Die Praetorianergarde legte dem Gericht erste Beweise vor, die Lucullus Ambrosianus Dicus als tatverdächtig erscheinen lassen, diese würden in einer möglichen Hauptverhandlung eingehend gewürdigt.

  • Nachdem die Anklage bereits ihre Sicht des Falles dargelegt hat soll nun auch Lucullus Ambrosianus Dicus die Möglichkeit zur Stellungsnahme zum Fall haben.


    Den Gericht liegt vor:


    (I) Antrag auf Annahme als Übersetzer: Josephus Decimus Cartonensis
    (II) Antrag auf juristische Vertretung vor Gericht: Maximus Decimus Meridus


    (I) und (II) wird stattgegeben sofern der Beklagte beide hier als obiges benennt.



    Ich erteile somit Lucullus Ambrosianus Dicus das Wort. Er möge obige Personen bestätigen, ab dann darf Josephus Decimus Cartonensis übersetzen was der Beklagte sagt und Maximus Decimus Meridus ihn verteidigen.

  • Salve
    Lucullus Ambrosius Dicus declere.
    Translater Josephus Decimus Cartonensis : Confirmed
    Defender Senator Maximus Decimus Meridus :Confirmed.
    As to the deed :Confirmed
    As to intensionally stealing thus willingly commiting a crime :Denail.
    As to awareness of the special surcomstances surrounding the for free offered Breads and soupchickens :Denail
    Based on :Non knowledge of German (adsent von Guten tag und ja und nein)
    Based on II :The offer of free goods was unlimetly acsesable in the WISIM wich is suppost to be a Eco-forum.
    Based on III :The Offer and its specialeties offert bei the russatia was NOT POSTED in English thus I nor other people like Lady Nebatea could have knowlege of its specifeties.
    End
    Vale.

    Sim-Off:

    Bedtime for me have to go to school tommorow sorry hope I have done well?

  • Hohes gerricht edler zuhöhrer ich wirde die worten des jungen Lucullus Dicus bei namen nun übersetzen.
    ____________________________
    Salve
    Ich Lucullus Dicus erkläre.
    Übersetzer Josephus Decimus Cartonensis: Akzeptiert.
    Verteidiger Senator Maximus Decimus Meridius :Aktzeptiert
    Als zu den tat :Aktzeptiert
    Als in vohrabgesetztes stehlen und willig seinde ein verbrechen zu begehen :abweizüng.
    Ich war nicht wissend von den speciele umständen die der vergabe von diesser Broten und Süppehühner begleitetten.
    Basierent auf :kein kentnis der Deutsche sürache (daher ist er auch in Britannia!)abgesehen von "Guten tag und Ja und Nein.)
    Basieenrt auf II: Die gütern waren unbegrenzt abnehmbahr in den WISIM was gemeind ist als ein Eco-forum .
    Basiert auf III: Die Offerte und dessen speciftäten waren von der Facto Russata nicht in English verfaßt so für menschen wie mir und Lady Nebatea und anderen könntenkein wissen haben von die gestelte conditionen.
    Ende.
    vale.
    **Die Smilies sint entstanden dürch : und D zu dicht auf ein ander zu setzen sint also kein absichtlicher den z.b Crime : Dinail ist gemeind und niht Crime :Dinail...**
    Ende übersätzüng.

  • Erhabener Imperator, wertes Gericht,


    zuerst bitte ich um persönliche Zustellung der vermeintlichen Beweismittel, welche die Anklage vorzuweisen hat, damit ich meine Verteidigung optimal vorbereiten kann. Es kann nicht sein, dass einem Verteidiger diese vorenthalten werden.


    Die Anklage gegen den Beschuldigten Lucullus Ambrosianus Dicus lautet auf Diebstahl nach Paragraph 17, 1 und 2.


    Punkt 2 kann besten Wissens von vornherein ausgeschlossen werden, da eine Mitgliedschaft in einer Bande, und die Beteiligung einer Bande an dem vermeintlichen Diebstahl weder angezeigt noch nachgewiesen wurde.


    Ich zitiere nocheinmal den hauptsächlichen Anklagepunkt:


    (1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 1 Monat oder mit Geldstrafe bestraft.


    Der Schwerpunkt dürfte hier auf dem Begriff der "Absicht" liegen. Hat der Angeklagte absichtlich sich eine Sache rechtswidrig angeeignet, oder war es statt dessen nicht vielmehr ein Versehen? Ein Versehen begründet auf der Problematik, nicht über ausreichend Sprachkenntnisse zu verfügen, um das Angebot der Factio Russata richtig einzuordnen?


    Nun, wertes Gericht, die Absicht dürfte meinem Madanten kaum nachzuweisen sein, und wie aus seinen Aussagen zu entnehmen ist, handelt es sich tatsächlich nur um ein Missverständnis.


    Eine Straftat in der Tat! Wir wollen hier nichts beschönigen, denn die Factio Russata wurde bestohlen, das Brot wurde entwendet. Doch eine Straftat aus einem Missverständnis heraus, eine Straftat aus Versehen, eine Straftat, welche weder in ihrer Intention noch Entstehung beabsichtigt war.


    Mein Mandant plädiert im Sinne der Anklage auf "Nicht schuldig", da der Tatbestand der "Abischt!" nicht nachgewiesen werden kann.


    Ich beantrage daher um die Sache aus der Welt zu schaffen einen Vergleich mit der Seite der Ankläger, der Schaden wird wieder gut gemacht, der Angeklagte bekennt seinen Fehler, die Factio Russata stellt das Verfahren ein.


    Nachdem bereits ein uns namentlich nicht bekannter Senator um ein Verfahren herumkam, dürfte es nicht im Interesse der Factio Russata liegen sich nun unbarmherzig an der Verurteilung eines ansonsten rechtschaffenen und vorbildlichen Plebejers zu profilieren.

  • Maximus Decimus Meridius dixit:


    zuerst bitte ich um persönliche Zustellung der vermeintlichen Beweismittel, welche die Anklage vorzuweisen hat, damit ich meine Verteidigung optimal vorbereiten kann. Es kann nicht sein, dass einem Verteidiger diese vorenthalten werden.
    Dies wird veranlasst.


    Die Anklage gegen den Beschuldigten Lucullus Ambrosianus Dicus lautet auf Diebstahl nach Paragraph 17, 1 und 2.


    Punkt 2 kann besten Wissens von vornherein ausgeschlossen werden, da eine Mitgliedschaft in einer Bande, und die Beteiligung einer Bande an dem vermeintlichen Diebstahl weder angezeigt noch nachgewiesen wurde.
    Es gibt dafür keinerlei Anzeichen, das ist korrekt.


    Ich zitiere nocheinmal den hauptsächlichen Anklagepunkt:


    (1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 1 Monat oder mit Geldstrafe bestraft.


    Der Schwerpunkt dürfte hier auf dem Begriff der "Absicht" liegen. Hat der Angeklagte absichtlich sich eine Sache rechtswidrig angeeignet, oder war es statt dessen nicht vielmehr ein Versehen? Ein Versehen begründet auf der Problematik, nicht über ausreichend Sprachkenntnisse zu verfügen, um das Angebot der Factio Russata richtig einzuordnen?
    Dies sagte der Beklagte aus, ja. Und es ist durchaus nachvollziehbar, aber mich stört der Punkt etwas, warum er sich nicht wunderte alles für 0 Sz "erworben" zu haben?


    Nun, wertes Gericht, die Absicht dürfte meinem Madanten kaum nachzuweisen sein, und wie aus seinen Aussagen zu entnehmen ist, handelt es sich tatsächlich nur um ein Missverständnis.


    Eine Straftat in der Tat! Wir wollen hier nichts beschönigen, denn die Factio Russata wurde bestohlen, das Brot wurde entwendet. Doch eine Straftat aus einem Missverständnis heraus, eine Straftat aus Versehen, eine Straftat, welche weder in ihrer Intention noch Entstehung beabsichtigt war.


    Mein Mandant plädiert im Sinne der Anklage auf "Nicht schuldig", da der Tatbestand der "Abischt!" nicht nachgewiesen werden kann.


    Ich beantrage daher um die Sache aus der Welt zu schaffen einen Vergleich mit der Seite der Ankläger, der Schaden wird wieder gut gemacht, der Angeklagte bekennt seinen Fehler, die Factio Russata stellt das Verfahren ein.
    Diese Handlungsweise wird auch vom Gericht angestrebt.


    Nachdem bereits ein uns namentlich nicht bekannter Senator um ein Verfahren herumkam, dürfte es nicht im Interesse der Factio Russata liegen sich nun unbarmherzig an der Verurteilung eines ansonsten rechtschaffenen und vorbildlichen Plebejers zu profilieren.



    Ich bitte nun den Vertreter der Factio Russata in dieser Verhandlung zum Vergleichsangebot des Beklagten Stellung zu nehmen.

  • da der Vertreter der Factio Russata, aus bekannten Gründen nicht erscheinen kann, beantrage ich, Cicero Octavius Anton, als Vertreter der Factio Russata zu gelassen zu werden.


    Ich warte nun die Entscheidung des Gerichtes ab und fahre dann mit meinen Ausführungen fort!


    Sim-Off:


    Den Grund der Verhinderung können alle im SimOff Forum nachlesen!

    Hochachtungsvoll


    Cicero Octavius Anton


    QUAESTOR URBANUS


    Pater der Gens Octavia
    Pater der Factio Russata



  • Cicero Octavius Anton dixit:
    da der Vertreter der Factio Russata, aus bekannten Gründen nicht erscheinen kann, beantrage ich, Cicero Octavius Anton, als Vertreter der Factio Russata zu gelassen zu werden.


    Ich warte nun die Entscheidung des Gerichtes ab und fahre dann mit meinen Ausführungen fort!


    Ihr seid als Vertreter der Factio Russata in diesem Fall zugelassen, Cicero Octavius Anton.

  • Die Punkte, die die Verteidigung anführt, sind unglaubwürdig, denn es ist für mich schwer vorstellbar, dass ein Bürger Roms eine so schlechte römische Erziehung genossen hat, dass er nicht mal unsere Sprache spricht, außerdem angenommen, es gibt Römer, die nicht unsere Sprache sprechen, was ich zwar bezweifle, aber gehen wir davon es gibt so was. Ist es dann nicht so, dass man sich informiert, wenn waren für 0 Sz. Angeboten werden? Denn wer denkt schon, dass eine Factio für eine Person 50 Brote kauft? Warum sollte sie das machen? Das ist der Punkt, der mich stört, jedem muss doch klar sein, dass es eben nicht für eine Person bestimmt sein soll!


    Also ist der Punkt mit den nicht vorhandenen Sprachkenntnissen mehr als hinfällig und hier kann nicht von mehr von einem Versehen gesprochen werden!


    Nun zu der gütlichen Einigung mit dem Senator, ich nehme an niemand hier im Gericht kennt die Fakten dazu, aber wir können gerne den besagten Senator vorladen, er wird dann aussagen können, dass es ein völlig anderer Fall ist!


    Oder besteht daran keine Interesse, dann wäre dieser Punkt auch hinfällig.


    Einer gütlichen Einigung sind wir nicht abgeneigt, der Verteidiger kann mir jeder Zeit ein Angebot zu kommen lassen.


    Klar ist, dass hier ein reiner Ersatz für die Brote nicht aureichen wird!

    Hochachtungsvoll


    Cicero Octavius Anton


    QUAESTOR URBANUS


    Pater der Gens Octavia
    Pater der Factio Russata



  • die Summe, die uns angeboten wurde ist akzeptabel und das Bestreben des Maximus Decimus Meridius ist sehr löblich!


    Wenn die ausgehandelte Summe auf das Factio Konto überwiesen wird, werden wir die Klage zurückziehen!

    Hochachtungsvoll


    Cicero Octavius Anton


    QUAESTOR URBANUS


    Pater der Gens Octavia
    Pater der Factio Russata



  • Gut, somit war die Erste Anhörung erfolgreich, beide Parteien einigten sich gütlich.


    Der Fall ist abgeschlossen und die Akte wird geschlossen.


    Der Angeklagte gilt als nicht vorbestraft.

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