IN NOMINE IMPERII ROMANI
ET IMPERATORIS CAESARIS AUGUSTI
ERNENNE ICH
TITUS DECIMUS VERUS
MIT WIRKUNG VOM
PRIDIE ID OCT DCCCLX A.U.C.
(14.10.2010/107 n.Chr.).
ZUM
DECURIO - MISENUM
Publius Iulius Saturninus
Caius Vibius Tarquinianus
IN NOMINE IMPERII ROMANI
ET IMPERATORIS CAESARIS AUGUSTI
ERNENNE ICH
TITUS DECIMUS VERUS
MIT WIRKUNG VOM
PRIDIE ID OCT DCCCLX A.U.C.
(14.10.2010/107 n.Chr.).
ZUM
DECURIO - MISENUM
Publius Iulius Saturninus
Caius Vibius Tarquinianus
NUNTIUM
Am ANTE DIEM X KAL DEC DCCCLX A.U.C. (22.11.2010/107 n.Chr.) findet zur achten Stunde in der Curia Miseni eine Sitzung des Ordo Decurionum statt.
Publius Iulius Saturninus
AUDITE++++AUDITE++++AUDITE
Der Cursus Publicus Italia gibt bekannt
Mit heutigem Tage,
ANTE DIEM X KAL IAN DCCCLXI A.U.C. (23.12.2010/107 n.Chr.)
wird, aufgrund der schweren Wetterlage, der Transport jeglicher Art von Postsendungen nach Germania Superior bis auf weiteres eingestellt.
gez.
Paullus Germanicus Aculeo
AUDITE++++AUDITE++++AUDITE
Der Cursus Publicus Italia gibt bekannt
Mit heutigem Tage,
PRIDIE KAL FEB DCCCLXI A.U.C. (31.1.2011/108 n.Chr.)
sind Sendungen nach Germanien Superior wie auch von Germanien Superior über die Pässe möglich.
gez.
Paullus Germanicus Aculeo
IN NOMINE ORDINIS DECURIONUM
VERLEIHEN WIR
Titus Decimus Verus
MIT WIRKUNG VOM
ANTE DIEM III NON FEB DCCCLXI A.U.C.
(3.2.2011/108 n.Chr.).
FÜR SEINE EDLE SPENDE
EINE
INSCRIPTIO MINOR
Publius Iulius Saturninus
Caius Vibius Tarquinianus
AMICUS ET AUCTOR
PRAETORIUM REGNI TYLI INVITAT AD
~
CELEBRATIONEM
AMICITIAE ROMANAE TYLUSIANAEQUE
~
IN MEMORIAM
~
DIVI IULIANI DIVI TRAIANI FILIUS
RELATIONUM ROMANAE TYLUSIANAEQUE
~
ID MAI DCCCLXI A.U.C. (15.5.2011/108 n.Chr.)
Die Botschaft des Königreich Tylus lädt ein zur
Feier der römisch-tylusischen Freundschaft
dem Andenken an
Göttlichen Iulianus, Sohn des göttlichen Traianus
Freund und Begründer
der römisch-tylusischen Beziehungen
an den Iden des Mai 861 ab urbe condita (nach Gründung der Stadt)
Bürger der Stadt Misenum!!
Hiermit geben wir, die Duumviri von Misenum, bekannt, dass am
ANTE DIEM XIII KAL IUL DCCCLXI A.U.C.
(19.6.2011/108 n.Chr.)
und
ANTE DIEM XII KAL IUL DCCCLXI A.U.C.
(20.6.2011/108 n.Chr.)
die Wahlen zu den Magistraten und Duumvir unserer schönen Stadt stattfinden.
Jeder, der die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt und sich berufen fühlt, Mantua zu verwalten und zu repräsentieren, möge seine Kandidatur bis zum ANTE DIEM XVI KAL IUL DCCCLXI A.U.C. (16.6.2011/108 n.Chr.) bei den Stadtscribae/Duumviri bekanntgeben.
Soldaten sind nach §23 (3) Lex Provincialis von der Wahl ausgeschlossen.
Die Duumviri von Misenum
Die Wahlen waren nahezu geräuschlos verlaufen und ebenso geräuschlos konnten nun die Amtswechsel stattfinden, indem die neuen Amtsträger ihre Posten aufnahmen.
IM NAMEN DER STADT MISENUM
ERNENNEN WIR
MARCUS IULIUS PROXIMUS
MIT WIRKUNG VOM
ANTE DIEM X KAL IUL DCCCLXI A.U.C. (22.6.2011/108 n.Chr.)
ZUM
DUUMVIR - MISENUM
Die Duumviri von Misenum
MANTUA FEIERT ZU EHREN DER GÖTTER
es freut uns mit diesem Schreiben zu den anstehenden Festlichkeiten der Stadt Mantua einzuladen, welche am ID OCT DCCCLXI A.U.C. (15.10.2011/108 n.Chr.) zu Ehren der Götter und der Freude des Lebens für drei volle Tage zu Mantua stattfinden werden.
Neben dem üblichen Marktgeschehen wird es auch Wettkämpfe und Schauspielkunst zu betrachten geben. Die Feierlichkeiten beginnen mit einem Anfangsritual und einem Dankesopfer in den Morgenstunden des ersten Festtages.
im Auftrag der Curia
Marcus Artorius Celer
Datum korrigiert
MANTUA GIBT BEKANNT
WETTKAMPF WÄHREND DER FEIERLICHKEITEN ZU EHREN DER GÖTTER
es freut uns mit diesem Schreiben bekannt zu geben, das zu anstehenden Festlichkeiten der Stadt Mantua, welche am ID OCT DCCCLXI A.U.C. (15.10.2011/108 n.Chr.) zu Ehren der Götter und der Freude des Lebens für drei volle Tage zu Mantua stattfinden werden auch Wettkämpfe für Jedermann stattfinden werden. Folgende Disziplinen werden dabei zu bewältigen sein:
- Wettlaufen über die Distanzen von einem stadium und mille passus
- Ringen
- Diskus werfen
Den Siegern winken neben Ehrungen Geldpreise bis zu 1000 Sesterzen.
Anmeldungen zu den einzelnen Disziplinen werden bis zum Morgen der Eröffnungsfeierlichkeiten in der Curia angenommen.
im Auftrag der Curia
Marcus Artorius Celer
Eine Gruppe von drei Legionären machte sich an den Aushängen zu schaffen. Zentral angebracht, stach die Bekanntmachung der Clasis Misenensis heraus.
!!Kommt zur Classis Romana!!
Ihr seid auf der Suche nach Abenteuer, nach einer Herausforderung oder auch einfach nur nach einer guten ehrlichen Arbeit?
Kommt zur Classis Romana nach Misenum!
Werdet Teil der Marine Infanterie!
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Es ist mehr als nur eine Feuertaufe.
Es ist der Weg zur Perfektion.
Eine Herausforderung den Besten anzugehöhren.
Und wenn ihr besteht, eure Angst bezwingt.
Niemals zweifelt, nicht einmal an euch selbst.
Dann hat es euch für immer verändert!
Wir akzeptieren keine Bewerbung. Nur Verpflichtung!
Die Wenigen. Die Stolzen. Die Marine-Infanterie!
Jeder freie Mann erhält bei Unterzeichnung seiner Verpflichtung ein Rekrutierungsgeld in Höhe des Grundsolds!
Ein Scriba der Stadt hängte folgende Bekanntmachung aus.
Bürger der Stadt Misenum!!
Hiermit geben wir, die Duumviri von Misenum, bekannt, dass am
PRIDIE ID MAR DCCCLXII A.U.C. (14.3.2012/109 n.Chr.)
und
ID MAR DCCCLXII A.U.C. (15.3.2012/109 n.Chr.)
die Wahlen zum Amt der Duumvire und der Magistrate unserer großen schönen Stadt stattfinden.
Jeder, der die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt und sich berufen fühlt, Misenum zu verwalten und zu repräsentieren, möge seine Kandidatur bis zum ANTE DIEM V ID MAR DCCCLXII A.U.C. (11.3.2012/109 n.Chr.)
bei der Stadtverwaltung bekanntzugeben.
Soldaten sind nach §23 (3) Lex Provincialis von der Wahl ausgeschlossen.
Die Duumviri von Misenum
M.I. Proximus
Caius Vibius Tarquinianus
SCRIBA
gesucht
Bei Interesse schriftliche oder persönliche Vorstellung bei
Germanicus Aculeo
Casa Germanica
Roma
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Ein kaiserlicher Nuntius liess folgende Bekanntmachung zuerst öffentlich vorlesen und danach aushängen. Gleiches würde in jeder Stadt des Imperiums ebenfalls geschehen.
Edictum Imperatoris
zur Bekämpfung der Falschmünzerei
und zur Bekämpfung des Wertverfalls der Münzen
§ 1 Abschaffung der Provinzialprägungen
(1) Die in den Provinzen für die Münzprägung römischer Münzen zuständigen Beamten legen den Tresviri aere argento auro flando ferundo Vorschläge für die Provinzialprägungen vor. Die Tresviri aere argento auro flando ferundo prüfen diese und legen dem Senat verbindliche Vorschläge für die Gestaltung der Münzen der Provinzen vor. Der Senat bestimmt die Liste der Münzen für die Provinzen aus den Vorschlägen der Tresviri aere argento auro flando ferundo. Diese sollen so gestaltet sein, dass jede Provinz je Münze aus mindestens drei verschiedenen, zu ihren Traditionen passenden Vorschlägen wählen kann. Die Provinzen haben kein Recht, andere Motive und Bezeichnungen zu verwenden, als jene aus der Vorschlagsliste des Senats.
(2) Ausschließlich der Senat hat das Recht, das Aussehen der Münzen abschliessend festzulegen.
§ 2 Nennwerte, Material und Gewicht der Münzen
(1) Die Einteilung der Münzen, ihre Nennwerte, Materialien und Gewichte werden grundsätzlich beibehalten.
(2) Der Denarius soll neu aus genau 3 1/2 Skrupel reinem Silber bestehen.
§ 3 Kenntlichmachung von Münzprägestätte und Münzprägedatum
(1) Jede Münze ist mit einem eindeutigen Kennzeichen zu versehen, aus dem die Münzprägestätte, der ausführende Prägemeister und der Zeitpunkt der Prägung eindeutig erkennbar sind. Die lokale Münzprägestätte hat Bücher über alle geprägten und ausgegebenen Münzen zu führen und muss diese jederzeit auf Verlangen der Tresviri aere argento auro flando ferundo oder des Senats in Kopie an die Münzprägestätte in Rom übermitteln.
(2) Die entsprechenden Zeichen werden durch die Tresviri aere argento auro flando ferundo vorgeschlagen, vom Senat und den Münzprägestätten mitgeteilt. Die Zeichen sollen kurz sein und keinen übermäßigen Platz auf den Münzen einnehmen. Entsprechend können auch Monogramme oder andere Symbole verwendet werden. Diese sind in der Münzprägestätte in Rom zu dokumentieren und zusätzlich im Kanzleiarchiv zu archivieren.
§ 4 Ausgabe neuer Münzen
(1) Die neuen Münzen sind durch die Münzprägestätten in Rom und in den Provinzen nach Bekanntgabe dieses Edikts unverzüglich in ausreichender Zahl zu prägen.
(2) Spätestens nach drei Monaten ab Bekanntmachung dieses Edikts sind die neuen Münzen auszugeben.
(3) Ab Bekanntmachung dieses Edikts dürfen alte Münzen nur noch geprägt werden, wenn der prägenden Münzprägestätte noch keine Zeichen nach § 3 zur Verfügung stehen. Spätestens nach drei Monaten ab Bekanntmachung dieses Edikts dürfen keine Münzen mehr geprägt werden, die nicht konform mit diesem Edikt sind.
(4) Bei willentlicher Nichterfüllung der Verpflichtung aus Absatz 1 kann der Senat die Statthalter der Provinzen, in denen sich die willentlich nichterfüllenden Münzprägestätten befinden, mit einer Strafzahlung von bis zu einem Zehntel des jährlichen Steueraufkommens der jeweiligen Provinz für jede angefangenen 3 Monate ab dem Ablauf der Frist aus Absatz 2 belegen. Die Strafe ist aus dem persönlichen Vermögen der jeweiligen Statthalter zu entrichten. Wird im direkten Verantwortungsbereich der Münzprägestätte in Rom eine willentliche Nichterfüllung festgestellt, so bemisst sich die Strafe analog aus dem Steueraufkommen Italias und wird kollektiv auf die Senatoren verteilt.
§ 5 Einzug alter Münzen
(1) Die Münzprägestätten sind verpflichtet, alte Münzen einzuziehen und 1:1 nach Nennwert in neue Münzen zu tauschen, sobald neue, mit diesem Edikt konforme, Münzen, in ausreichender Zahl verfügbar sind.
(2) Alle Bürger haben das Recht, alte Münzen gegen mit diesem Edikt konforme Münzen einzutauschen. Es besteht keine Verpflichtung, privates Vermögen eintauschen zu lassen.
(3) Münzen, welche für Steuern oder anderweitige Geschäfte mit offiziellen Stellen der römischen Verwaltung genutzt werden, werden auf ihre Konformität mit diesem Edikt geprüft und falls notwendig automatisch eingetauscht.
§ 6 Vernichtung alter Münzen
Die eingezogenen Münzen werden durch die Münzprägestätten zu Barren eingeschmolzen. Aus den Barren werden neue Münzen gefertigt.
Im Namen des Kaisers TIBERIUS AQUILIUS SEVERUS AUGUSTUS
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