Ich habe schon vor einiger Zeit angedeutet, daß ich gerade an einem historischen CH arbeite. Diese Arbeiten sind fast ganz abgeschlossen und unter den Spielleitern und Supermods zum Teil heftig diskutiert worden. Da einige demokratische Kräfte innerhalb der Spielleitung und der Supermods der Meinung sind, man solle die Spieler mehr einbinden, stelle ich euch heute die Änderungen vor.
Fangen wir mal mit dem einfachsten an: Die Ämter Quästur, Aedilat/Volkstribunat, Prätur und Konsulat bleiben gleich, die Censur fällt weg (das war in der Kaiserzeit immer der Kaiser), dafür kommt am Anfang das Vigintivirat. Ich habe schon für unser Wiki einen Artikel über die Vigintiviri geschrieben, es wäre gut, wenn ihr euch den auch mal zu Gemüte führen mögt (Werbung! WEEEERBUNG!). Die Aufnahme in den Senat wird quasi (aber eigentlich nicht wirklich, wenn man die Zahl der durchlaufenen Ämter hernimmt) vorverlegt, also man muß bereits Senator sein, wenn man Aedil oder Volkstribun werden will. Außerdem müssen Plebejer nach dem Vigintivirat ein Militärtribunat bei einer Legion machen, Patrizier müssen nicht, dürfen aber. Das alleine ist es allerdings nicht, es werden auch einige Dinge geändert, und ich möchte euch bitten, daß ihr erstmal in Ruhe fertiglest, bevor ihr mich schimpft und lynchen wollt.
Zunächst einmal werden die Wahlen stark abgeändert, denn historisch waren nur die Senatoren aktiv wahlberechtigt, nur beim Volkstribun weiter das Volk. Da waren einige unseres Teams der Meinung, daß das so nicht geht und ihr auch weiterhin wählen dürfen sollt. Deshalb haben wir uns auf das folgende geeinigt: Die Wahlen werden SIMOFF genauso ablaufen wie bekannt, dh jede HauptID mit CRV darf weiterhin wählen, SIMON aber wählen nur Senatoren! Das bedeutet, daß ihr euch bei den Wahlen zum Cursus Honorum wie NPC-Senatoren fühlen dürft, und – meine Bitte dazu - wählt dann auch danach!
Nächster Punkt: Nur Personen aus dem Ordo Senatorius dürfen den Cursus Honorum beschreiten. Das bedeutet, legitime Söhne aus iustum matrimonium dürfen (Was ist das? Siehe mein Eherecht. Werbung zum zweiten). Wer darf noch in den CH? Männer, die von einem Senator adoptiert wurden (sie bekommen dann ja den Status des Adoptivvaters, ACHTUNG: die leiblichen Eltern dieses Mannes mussten auch ein iustum matrimonium führen, außerdem Eltern/Großeltern usw keine Sklaven/Peregrini/sonstiges Gesindel), und der Kaiser hat zudem das Recht der adlectio, dh er darf Leute in den Stand eines Ordo Senatorius erheben. Wer also von euch glaubt, daß ihm der Weg in den Cursus Honorum verwehrt bleibt: dieser Glaube ist falsch. Sicher, so einfach wie jetzt noch ist es dann – den Göttern sei Dank – nimmer, denn jetzt muß man entweder von Anfang an die richtige Familie wählen, oder mit einer bereits bestehenden ID gewisse Kontakte pflegen (Stichwort Patronat!).
ABER: seid zudem so gut und bedenkt die Historie. Mehr als drei, vier erwachsene Kinder hatte kein Senator, und er adoptierte auch nicht wahllos x Männlein und Weiblein. Ich bitte euch daher sehr inständig, denkt daran. Sollte einer von den Herrschaften zu sehr über die Stränge schlagen und Hausnummer 10 Ids als Kinder annehmen und dazu zusätzlich Hausnummer 20 adoptieren, werde ich persönlich insistieren, daß diese Kinder nicht mehr Möglichkeiten haben als ein gewöhnliches Waschweib der Subura. Ich gebe es zu, ich bin ein Gegner von Powergaming.
Nächster Punkt: Auf die Rostra hinspazieren und dort seine Kandidatur vermelden ist ziemlich sinnlos, es sei denn, der jenige will Volkstribun werden. Denn ab jetzt meldet man sich nur mehr beim Consul und beim Kaiser an. Der Kaiser übrigens streicht auch gern Leute von der Liste, das nur als Vorwarnung. Intelligenter ist es, seine Beziehungen spielen zu lassen, etwa Feste zu geben, wo man Senatoren einlädt und dort seine Kandidatur bekanntgibt. Weitere Voraussetzungen zur Kandidatur sind wie gehabt: CRV beim ersten Amt (also beim Vigintivirat), ein CC bei den nachfolgenden, Cursus Iuris für die Prätur.
Nächster Punkt: die Übergangsregelung, nämlich was machen mit jenen, die schon Ämter im CH innehatten, aber noch keine Senatoren sind? Nach der neuen Regelung sollten ja die gewesenen Ädile und Vts schon Senatoren sein, sonst hätten sie ja gar nicht dürfen... wie auch immer, alles nach der Reihe:
Für jene, die Quästor waren: Diese haben zwei Möglichkeiten: entweder das Vigintivirat nachholen (von mir persönlich preferiert) oder die Quästur nochmal machen. Wenn sie bisher noch nicht im Ordo Senatorius waren: jetzt sind sie es.
Für jene, die Ädil/VT waren und noch keine Senatoren sind: Nein, die kommen nicht in den Senat, zumindest nicht automatisch. Die müssen wie bisher warten, bis der Kaiser sie zum Senator erhebt, sind aber auch im Ordo Senatorius, wenn sie es bisher noch nicht waren.
Nächster Punkt: die Zwangspause. Bisher hatten wir diese ja nur zwischen Aedil/VT und der Prätur. Historisch war es hingegen so, daß man nie mehrere Ämter aufeinander bekleiden durfte, was man ja auch gut mit dem geforderten Mindestalter geregelt hatte. Bei uns im IR ist es hingegen so eine Sache mit dem Altern der IDs. Wie auch immer, wir waren diesbezüglich verschiedener Meinung und wollten daher mal eure Meinungen dazu hören. Eine Möglichkeit wäre, die Pausen einzuführen mit dem Recht des Kaisers, diese im Einzelfall zu erlassen.
Gut... ich denke, das wars so im großen und ganzen und ich hoffe, ich habe nichts vergessen. Jetzt seid ihr dran.