ZitatOriginal von Lucius Flavius Furianus
Es fehlt eben nur die Anmerkung, dass man aktiv Senator sein muss, um das Aedilat zu bekleiden.
Die fehlt nicht. § 38 Abs 1.
ZitatOriginal von Manius Tiberius Durus
Aber ich könnte theoretisch nicht noch einmal fürs Ädilat kandidieren?
Doch. Wenn der Kaiser die Pause dispensiert (§ 38 Abs 3) und du in der Zwischenzeit Senator wurdest. Theoretisch also ja, praktisch... mußt dazuschaun, daß es noch was wird. ;)[/quote]
Hm, wer lesen kann ist klar im Vorteil - mist
Aber ich glaub, ich kandidiere eh doch nicht...soll das doch jemand anders machen Ich hab eh besseres zu tun (zB Abi lernen).
Danke trotzdem!