Anhörung - Lex Disciplina Militum Claudiana Veneta

  • Lex Disciplina Militum Claudiana Veneta


    Pars Prima Epilog


    Durch die freiwillige Entscheidung der Bürger leidet in allen Heeresteilen die Disziplin. Die Straffung des Heeres war in der republikanische Zeit gefestigter. Um dieser Tendenz effektvoll entgegenzuwirken, gibt diese Lex Instrumente der Rechtssprechung, die ausschliesslich auf römische Bürger zugeschnitten sind, die in einem Heeresteil Dienst tun. Im letzten Teil der Lex wird die Versorgung der Veteranen abgehandelt. Verstösse gegen etwaige Handelsgesetze werden laut der Lex Mercati abgehandelt, werden aber nach Militärstrafrecht nicht geahndet, ausser die jeweiligen Vergehen handeln gegen militärische Betriebe oder sind im Besitz eines Angehörigen des Heeres.


    Pars Secunda Disziplinarstrafen


    Die Disziplinarstrafen werden vom höchsten Kommandant des jeweiligen Truppenkörpers erteilt. Das bedeutet der Legatus Legionis der jeweiligen Legion oder der zuständige Praefectus. Durch die Auferlegung der Strafe und die Durchführung ist das Vergehen des zu Bestrafenden gesühnt. Es wird jedoch in den Akten vermerkt (Frage: Kann man dies im Tabularium bzw. Im Werdegang festlegen?)


    Die Auswahl, Härte oder Höhe der Strafen legt der oberste Kommandant nach freier Entscheidung fest. Dies spiegelt die Strenge der Leitung des jeweilgen Truppenkörpers wieder. Es ist praktisch möglich, dass für das selbe Vergehen eine Legion eine härtere Strafe auferlegt als zum Beispiel eine andere oder die Classis.


    Pars Tertia Iudicum Militum


    Alle verhängten Strafen müssen in das militärische Strafregister verzeichnet werden, deswegen ist eine Meldung der Kommandanten nach Rom Pflicht. Sie werden acuh in der Acta Diurna veröffentlicht. Bei den Strafen Gradus Deiectio, Missio Ignominiosa oder Kapital sprich Todesstrafen muss der jeweilige Kommandant den Antrag zur Strafe in Briefform beim Iudicum Militum einholen. Das Iudicum Militum besteht aus dem Praefectus Praetoriae, Praefectus Urbi und dem Praefectum Classis. Sie erhalten den zusätzlichen Militärrang eines Iudex Militum und gelten gleichzeitig auch als Truppeninspektuere. Jedes Mitglied hat Stimmrecht und zur Annehmung des einzelnen Antrags benötigt es die einfache Stimmenmehrheit. Die Anträge werden monatlich geprüft.


    Der Staat stellt dem Iudicum Militum einen Sekretär zur Verfügung, der das Strafregister zu führen hat bzw. die Kommunikation mit den den Verwaltungstellen der Truppenkörper pflegt.


    Pars Quarta Sanctiones minores


    Hier werden die einfacheren Strafen beschrieben, die die Kommandanten den Soldaten auferlegen können. Alle Offiziere inlusive der Zenturionen dürfen solche Strafen beim obersten Kommandant einreichen. Er genehmigt sie. Oberste Kommandanten wie die Legaten können nur auf kaiserlicher Weisung damit belegt werden.


    Supars Prima Pecunaria Multa (Geldstrafe)


    Diese Strafe ist eine reine Geldstrafe und kann mit einer Gebühr von maximal 200 Sesterzen bestraft werden.


    Supars Secunda Munerum Indictio (Verrichtung entwürdigender Arbeiten)


    Der Soldat wird zu Sklavendiensten in der Castra oder im Feldlager zugewiesen für eine Zeitdauer von 2 Wochen. Latrinendienst, minderer Küchendienst ect. Weiters wird ihm der Sold von 2 Wochen gekürzt.


    Supars Tertia Castigatio (Prügelstrafe)


    Der Soldat wird mit 20 Peitschenhieben bestraft. Er wird weiters für 1 Woche vom Dienst suspendiert und in eine Zelle gesperrt.


    Supars Quarta Militiae Mutatio (Verrichtung ansehensmindernder Arbeiten)


    Der Soldat wird mit 2 Wochen mit Arbeiten des nächstniedrigerem Dienstgrades beauftragt. Zum Beispiel Wachdienst, Patroiulliendienst oder als einfacher Briefkurier. Dies unabhägig vom Dienstgrad.


    Supars Quinta Gradus Deiectio (Degradierung)


    Der Soldat wird um maximal 2 Dienstgrade degradiert. Es braucht die Bestätigung des Iudicum Militum.


    Supars Sixta Missio Ignominiosa (unehrenhafte Entlassung)


    Der Soldat wird unehrenhaft vom Truppenkörper ausgestossen. Er kann für die nächsten 2 Monate auch in keinen anderen Truppenkörper seinen Dienst aufnehmen. Es braucht die Bestätigung des Iudicum militum.


    Pars Quinta Sanctiones Maior


    Diese Strafen sind Höchststrafen und müssen vom Iudicum Militum genehmigt werden. Der Imperator hat hier aber ein Vetorecht bzw. Kann er dieselben auch ohne Iudicum Militum anwenden lassen.


    Supars Prima Executio (Hinrichtung)


    Die Todesstrafe wird sehr selten angewandt und zwar in den Fällen von Desertion, Meuterei oder Insubordiantion, sprich das Nichtbefolgen eines ausdrücklichen Befehls. Das Iudicum Militum ist dabei aufgefordert, die Dienstlänge, frühere Verdienste, frühere gute Führung und auch das Alter des Soldaten zu berücksichtigen. Vor allem sehr jungen Soldaten sollte das Iudicum Gnade erteilen.


    Supars Secunda Decimatio (Gruppenhinrichtung)


    Bei dieser Strafe wird durch eine Zufallsauslösung jeder zehnte des mit der Strafe zu ahndenden Truppenkörpers von den Kameraden der eigenen Einheit hingerichtet. Diese Strafe wird Truppenkörpern ab einer Zenturie auferlegt bis zu einem gesamten homogenen Truppenkörper auferlegt werden. Da sie als Kollektivstrafe angesehen wird, ist ein Vermerk im Tabularium unvermeidlich. Diese Strafe kann nur von Kommandeuren beim Iudicum Militum beantragt werden, welche diesen Antrag dem Imperator vorlegt. Das Iudicum Militum kann, sofern der jeweilige Kommandeur auch im Tatbestand verwickelt ist, eigenständig diese Massnahme beim Imperator einreichen. Der Imperator kann schlussendlich eigenmächtig diese Strafe auferlegen.


    Supars Tertia Aboleo (Auflösung)


    Diese drastische Massnahme kann nur der Imperator selbst veranlassen. In diesem Fall wird der Truppenkörper auf ewig aufgelöst, eine damnatio memorae auferlegt und alle dort dienenden Offiziere und Unteroffiziere ab dem Rang des Zenturios hingerichtet. Der Legionsadler wird eingeschmelzt und im Tiber versenkt.


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  • Der Kaiser hebt die Hand und ein Sklave tritt an seine Seite:


    "Dubnus, ich will ein Kopie des Gesetzentwurfes auf meinem Schreibtisch haben!"

  • Tolle Sache, nur stellt sich mir jetzt die Frage welche Strafe auf welche Straftat angewendet werden darf bzw. soll.


    Was mach ich z.B. wenn sich ein Legionär eine ganze Zeit lang nicht zum Dienst meldet oder sonstiges oder liegt es dann in meinem Ermessen oder müßte ich dann irgendeine Absprache mit wem auch immer halten...?

    Pater Familias der Gens Germanica


    Academicus Milititaris Cursus Numero II

  • Inclusive die Militiae Mutatio kannst du freihändig als Legat bestrafen, drober brauchst eine Bestätigung des Iudicum. Das um eventuelle tyrannische Kommandeure ein wenig im Zaum zu halten ;)


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  • Die Auswahl der Strafe ist im Ermessen des Kommandanten. Selbstverständlich wenn du eine Todesstrafe oder eine unehrenhafte Entlassung für einen kleinen Diebstahl verlangst, wird das Iudicum kaum einwilligen. Wobei auch wenn das Iudicum zustimmt, der Imperator das Vetorecht besitzt.


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  • Macer hatte sich sofort in die Gesetzesvorlage vertieft und sie aufmerksam mehrmals studiert. Nachdem die ersten Zwischenfragen der Senatoren geklärt waren erhob er sich und ergriff das Wort: "Meine Herren Senatoren, ich erlaube mir festzustellen, dass sich der ehrenwerte Macrinius hier mit einem außerordentlich ausgereiften Gestzentwurf im Tagesgeschäft des Senates zurück meldet. Die Vorlage bekommt meine volle Unterstützung - bis auf zwei Ausnahmen!" Gespannt blickten einige Senatoren den Legionslegaten an.
    "Erstens hielte ich es für sinnvoller, wenn man den Pars Prima nicht als Epilog, sondern als Prolog bezeichnet" - entspanntes Lachen erfüllte die Curia, Macers Vorbehalte schienen sich also auf Formalia zu beziehen - "und des weiteren vermisse ich den eben dort angekündigten Teil zur Versorgung der Veteranen."

  • Du hast Recht Macer, das mit dem Epilog war ein sprichwörtlicher Lapsus, das mit der Veteranenversorgung wollte ich gemeinsam in Angriff nehmen, da sie sehr eng mit den Wirtschaftsgesetzen verknüpft werden müsste, sprich monatliche Geldzuteilung oder Auszahlung in Form von getreide oder Brot.


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  • Ich begrüsse die Initiative des ehrenwerten Macrinius! Wäre ich zur Zeit nicht mit der Reform der Legio IX und dem alltäglichen Verwaltungskram beschäftigt, ich hätte mich bereits selbst darum bemüht.


    Ich hätte nur eine Frage: Wenn eine Legion, wie in meinem Falle, nur über einen Tribunus Laticlavius verfügt, wer verhängt dann die Strafen? Der Legatsposten ist nicht besetzt und den Proconsul jedesmal zu belästigen wird die Sache nicht vereinfachen.


    Die nächste Frage betrifft: Was, wenn ein Soldat ein Vergehen begeht, das auch Auswirkungen auf andere Legionen hat, aber z.B. aus familiären Gründen von seinem eigenen Oberbefehlshaber zu gnädig angefasst wird? Gibt es eine allgemeine Militärgerichtsbarkeit, oder obliegt das der jeweiligen Legion? Ich persönlich plädiere für letzteres, denn ein Eingriff von aussen in die Legion würde meine Autoritär untergraben. Ausgenommen vom Imperator natürlich.


    Und was die Veteranenversorgung betrifft: Ich plädiere erneut dafür auch eine allgemeine Legionskasse zu schaffen, aus der Belohnungen und Prämien bezahlt werden können, usw usw usw.

  • In diesem Fall richtet der Laticlavius als augenblicklich höchster Kommandant. Und ja, auch das Iudicum Militum kann eigenhändig Untersuchungen einleiten.


    Die veteranenangelegenheit ist schwierig, hier müssen viele Diskussionen und Stellungnahmen erfolgen.


    PRAEFECTUS CLASSIS PRAETORIAE MISSINENSIS
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  • Sim-Off:

    Zitat

    Maximus Decimus Meridius dixit:
    Und was die Veteranenversorgung betrifft: Ich plädiere erneut dafür auch eine allgemeine Legionskasse zu schaffen, aus der Belohnungen und Prämien bezahlt werden können, usw usw usw.


    Technisch machbar! Ist inzwischen in der Planung für WiSim II drin.
    Ihr dürft euch also mit deren Nutzen auseinandersetzen; sobald die WiSIm II läuft, ist dann auch alles tatäschlich umsetzbar. Vorher exisitert selbiges nur auf dem Papier, ohne Umsetzung.


    An der gemeinsamen Planung der Veteranenversorgung beteilige ich mich gerne.


    Den weiteren Ausführungen von Macrinius zur Gercihtsbarkeit kann ich ebenfalls nur zustimmen, vielleicht sollte man die entsprechenden Passagen des Gesetzes einfach noch dementsprechend klarer formulieren.

  • Jetzt kommt meine Frage zur WiSim wieder. ;)
    Wer benachrichtig nun den "Legaten" wenn ein Legionär mit seinem Betrieb irgendwelchen Schmuh getrieben hat um diesen bestrafen zu können bzw. wie wird da nun vorgegangen?

    Pater Familias der Gens Germanica


    Academicus Milititaris Cursus Numero II

  • Zitat

    Traianus Germanicus Sedulus dixit:
    Wer benachrichtig nun den "Legaten" wenn ein Legionär mit seinem Betrieb irgendwelchen Schmuh getrieben hat um diesen bestrafen zu können bzw. wie wird da nun vorgegangen?


    Die Benachrichtigung müsste wohl durch den zuständigen Aedil erfolgen, da dieser ja die Marktaufsicht führt und folglich den Verstoss entdecken wird.
    Die Bestrafung obliegt dann gemäß Pars Prima der Vorlage entweder wieder dem Aedilen nach dem Lex Mercati oder aber dem Vorgesetzten des Straftäters - dann nach Militärrecht.


    Allerdings muss ich zugeben, dass die Trennung, wann welches Recht anzuwenden ist, aus Pars Prima nicht ganz deutlich wird. Vielleicht kann uns Senator Macrinius an einigen Beispielen erläutern, in welchen Fällen er die Lex Mercati anwenden würde und wann das Militärrecht.

  • Dies wäre mir sehr recht. Einige Beispiele könnten wein wenig Licht in die Sache bringen.
    Auch wie er vorgehen würde wenn sich ein Legionär über längeren Zeitraum nicht meldet ohne das er sich abgemeldet hat.

    Pater Familias der Gens Germanica


    Academicus Milititaris Cursus Numero II

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