lex Flavia de frumentationibus

  • Zur Abstimmung wurde folgende Fassung vorgelegt:


    lex Flavia de frumentationibus


    Dieses Gesetz regelt die Getreidespenden und die annona urbis der Stadt Rom.


    § 1 de abolitione legis Matiniae
    Mit Inkrafttreten der lex Flavia de frumentationibus wird die lex Matinia frumentaria außer Kraft gesetzt.


    § 2 de frumentationibus
    1) Eine Getreidespende besteht aus zehn Einheiten Brot und wird wöchentlich entrichtet.
    2) Die Getreidespenden sind für den Eigenverbrauch bestimmt und dürfen weder veräußert noch getauscht werden.
    3) Wird die Getreidespende veräußert oder getauscht, zieht das eine sofortige Einstellung der Getreidespenden mit sich.


    § 3 de plebe frumentaria
    1) Jeder Freigeborene mit römischem Bürgerrecht hat ein Anrecht auf eine Getreidespende pro Woche.
    2) Angehörige der Ordines Decurionum, Equester und Senatorius haben keinen Anspruch auf Getreidespenden.
    3) Empfangsberechtigte, die vor oder nach dem Bezug der Getreidespenden strafrechtlich in Erscheinung treten, verwirken ihr Anrecht auf eine Getreidespende pro Woche auf Lebenszeit.


    § 4 de comparatione frumentationum
    1) Der Anspruch jedes Empfangsberechtigten wird nur geltend gemacht, wenn dieser sich in die Liste für Empfangsberechtigte eintragen lässt und seine Getreidemarke, die tessera frumentaria, erhalten hat.
    2) Die Liste der Empfangsberechtigten wird an der Basilica Iulia und an den Märkten Roms öffentlich ausgehängt und jeden Monat erneuert.
    3) Die Getreidemarke darf weder veräußert noch getauscht werden, dies zieht eine sofortige Einstellung der Getreidespenden auf Lebenszeit mit sich. Die Getreidemarke darf jedoch innerhalb der Familie vererbt werden.
    4) Die Verpflichtung zur Aktualisierung der Listen trägt die Cura Annona.


    § 5 de pane
    1) Das Getreide wird von der Cura Annona zu dem marktüblichen Preis beschafft und anschließend in staatlichen oder von der Cura Annona mit der Produktion betrauten Bäckereien zu Brot verarbeitet.
    2) Das Brot wird nach der Lieferung bis zur Verteilung an den Endverbraucher in speziell dafür errichteten Getreidespeichern, den horrea, aufbewahrt.
    3) Für die Qualität des Getreides und Brotes ist die Cura Annona verantwortlich und zur Einhaltung der Qualitätsnorm verpflichtet.


    § 6 de fisco
    1) Die Kosten für die Beschaffung von Getreidespenden werden durch das Konto der Cura Annona, dem fiscus frumentarius, beglichen.
    2) Der fiscus frumentarius wird durch den fiscus Caesaris mit Zuschüssen in Höhe der Kosten finanziert.
    3) Die Höhe der erforderlichen Zuschüsse wird durch den praefectus annonae ermittelt und der kaiserlichen Finanzabteilung durch eben diesen mitgeteilt.


    § 7 de Cura Annona
    1) Die Beschaffung, Lagerung und Verteilung der Getreidespenden obliegt der Cura Annona.
    2) Die Verantwortung über die Cura Annona hat der praefectus annonae zu tragen.
    3) Im Falle einer Nichtbesetzung des Amtes des praefectus annonae obliegt die Verantwortung über die Cura Annona dem praefectus urbi.



    Auf der Liste der stimmberechtigten Senatoren fanden sich unter anderem folgende Herren:


    Secundus Flavius Felix
    Marcus Vinicius Hungaricus
    Gaius Octavius Victor
    Spurius Purgitius Macer
    Marcus Octavius Maximus
    Manius Tiberius Durus
    Maximus Decimus Meridius
    Publius Matinius Agrippa
    Medicus Germanicus Avarus
    Lucius Aurelius Commodus

  • Meridius war zwar ein Mann der Legionen und als ehemaliger Praefectus Castrorum, Legatus Legionis, Aedil und Statthalter ein Anhänger geregelter Abläufe und notwendiger Gesetze, doch Paragrafenreiterei war nicht sein Ding.


    :dagegen:


    Er ertappte sich dabei, dass es schon die zweite Abstimmung in Folge war, in welcher er ebenso wie dieser Senator Germanicus stimmte. Lag es am Alter? Musste wohl eher Zufall sein.

  • Man möge es dem Consul verzeihen, er ist schon ein wenig alt und war doch glatt bei der Abstimmung eingeschlafen...


    Sim-Off:

    Asche über mein Haupt. Und über eures. Die fehlenden Herrschaften mögen bitte abstimmen.

  • Sim-Off:

    Eigentlich nicht.


    Der Consul atmete auf, endlich war dieses Thema abgeschlossen.


    "Wunderbar, das Gesetz wurde also angenommen. Man möge diese Entscheidung dem Volk mitteilen."

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!