Ad:
Quintus Flavius Flaccus
Villa Flavia Felix
Decemvir Litibus Iucandis Marcus Iulius Proximus Quintus Flavius Flaccus
salutem dicit.
Aufgrund der vorliegenden Unterlagen wurdest Du, Quintus Flavius Flaccus
, als Erbe des Sägewerkes, in Germanien, des Gemüsebauern und des verbliebenes Grundstück in Nordspanien des Aulus Flavius Piso festgestellt.
Ich schreibe Dir im Auftrag des Prätor Urbanus, welcher mich beauftragt hat, mit den Erben in Erbschaftsangelegenheiten in Kontakt zu treten.
Nachdem Du nun als erbberechtigt festgestellt wurdest, obliegt es Deiner Entscheidung das Erbe anzunehmen oder nicht. Solltest du dich gegen eine Annahme des Erbes entscheiden, wird dein Anteil auf die verbliebenen Erbberechtigten aufgeteilt oder der Res Publica zugeführt.
Es wird um Beantwortung des Schreibens innerhalb von 2 Wochen ab Zusendung gebeten.
Sollte ich bis dahin keine Antwort erhalten haben, wird dies als eine Ablehnung des Erbes angesehen. Mögen die Götter dir und den deinen in dieser Zeit beistehen.
Vale bene,
Marcus Iulius Proximus
Marcus Iulius Proximus
DATUM
Basilica Ulpia | Officii Decimv. Lit. Iud. | Roma | Italia
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