ZitatMarcellus Vesuvius Macrinius dixit:
Meridius schweig
Wer bist DU, dass Du mir den Mund verbietest? Etwa der Imperator? Du kannst Deinen Prätorianern befehlen aber keinem Senator!
ZitatMarcellus Vesuvius Macrinius dixit:
Meridius schweig
Wer bist DU, dass Du mir den Mund verbietest? Etwa der Imperator? Du kannst Deinen Prätorianern befehlen aber keinem Senator!
Antworten, Patres, Antworten.
Es scheint ja um den Disput um die Wahl eines Pater Factionis zu gehen? Der Codex Universalis regelt Wahlen, ja, aber die Magistratswahlen.
Und der Teil über die Factios sagt meines Wissens nichts oder nur sehr wenig über die Wahlbestimmunegn der Patres Factionis aus, da sollte man eventuell deutlich reinschreiben, wer passives Wahlrecht hat, wer aktives und wer wann für wie lange gewählt wird. Das steht da meines Wissens nicht explizit drin, ein Manko. Sollte dies, Senator Anton, Euer Begehr sein, so ist es wahrlich berechtigt.
ich habe schon einmal gesagt, dass Crassus Prozess nicht im Senat breitgetreten werden soll. Es reicht jetzt Meridius.
und ja, ich bin ranghöher als du, länger im Senat, habe mehr Gesetze eingebracht als du und wenn ich sage du schweigst...dann ist das eben angenehm, wenn du das befolgst und auf die Antwort des Imperators wartest.
Um ein Thema zu diskutieren ist es nicht nötig sich gegenseitig anzugreifen. Beim nächsten solchen Vorfall wird dieser Diskurs beendet!
Und bleibt bitte beim Thema. Es geht nicht um irgendeinen Prozess oder Antons Motivation, sondern um eine Gesetzesänderung.
Danke.
PS: Marcellus: wenn jemand hier in der Curia einem anderen den Mund verbietet so ist dies der Princeps Senatus. *verwarn*
mit Wahlgesetzgebung meine ich alle Gesetze, wo es um Wahlen geht, sei es die Wahl des Pater Factionis oder eine sonstiege Wahl, all diese Gesetze müssen genauer werden.
ich habe nun die genaue Stelle aus dem Codex Universalis herausgesucht:
Der Pater Factionis einer jeden Partei wird alle 3 Monate von den zugehörigen Patres Familiarum per einfacher Mehrheit neu gewählt. Die Kandidaten für die Rolle des Pater Factionis müssen nicht zwingend amtierende Senatoren sein, es können auch Personen sein, die die Ernennung zum Senator erst anstreben.
Diese Formulierung reicht nicht aus, sie läßt viele Fragen offen, wie lange muss die Wahl laufen? Muss die Wahl vorher angekündigt werden?
Diese beiden Punkte sollten meiner Meinung nach in dieses Gesetz mit hinein.
ZitatAlles anzeigenCicero Octavius Anton dixit:
ich habe nun die genaue Stelle aus dem Codex Universalis herausgesucht:
Der Pater Factionis einer jeden Partei wird alle 3 Monate von den zugehörigen Patres Familiarum per einfacher Mehrheit neu gewählt. Die Kandidaten für die Rolle des Pater Factionis müssen nicht zwingend amtierende Senatoren sein, es können auch Personen sein, die die Ernennung zum Senator erst anstreben.
Diese Formulierung reicht nicht aus, sie läßt viele Fragen offen, wie lange muss die Wahl laufen? Muss die Wahl vorher angekündigt werden?
Diese beiden Punkte sollten meiner Meinung nach in dieses Gesetz mit hinein.
In dem Punkt gebe ich Dir recht, ja.
Und was muss bei den anderen Wahlen geändert werden?
Bei denen zum Princeps Senatus oder den Magistratswahlen?
nichts, dort wird die Wahl ja rechtzeitig angekündigt.
ZitatCicero Octavius Anton dixit:
nichts, dort wird die Wahl ja rechtzeitig angekündigt.
Na also. Dann sage es nicht so:
"mit Wahlgesetzgebung meine ich alle Gesetze, wo es um Wahlen geht, sei es die Wahl des Pater Factionis oder eine sonstiege Wahl, all diese Gesetze müssen genauer werden."
Bei den Factio-Patres hast Du recht, viel zu ungenau.
Änderungsvorschläge?
Nun gut, Du weißt o Imperator dieses Thema haben wir in unserer Factio ja auch gerade.
Wenn man`s also genau nimmt, so dürfen eigentlich nur wir Senatoren zu Pater Factiones gewählt werden und sonst eigentlich keiner - richtig?
Und was macht also die Factio Albata, sie bräuchte eigentlich nicht wählen da ja nur einen Senator dort vertreten ist. Und die Russata stellt so weit mir bekannt durch den Austritt des Senator Anton keinen der eigentlich gewählt werden dürfte.
So gesehen müßte dieses Gesetz wenn überhaupt von grundauf geändert werden.
Wie schon in der Veneta der Vorschlag eingebracht wurde das alle Mitglieder einer Factio die den Cursus Res Vulgares bestanden haben nicht nur als Wähler sondern auch als Kandidaten zugelassen werden.
Meinungen?
der PF muss nicht Senator sein!
Nun gut, aber... Die Kandidaten für die Rolle des Pater Factionis müssen nicht zwingend amtierende Senatoren sein, es können auch Personen sein, die die Ernennung zum Senator erst anstreben.
Und wieviele sind das in den Factiones???
Nun, der Pater Factiones muss aber doch Pater Familia sein, oder nicht? Denn deren Stimme ist ja alleine gültig und auch bindend. Womit oben erwähnter Senator schon wieder nicht dabei wäre...
ZitatTraianus Germanicus Sedulus dixit:
Nun gut, aber... Die Kandidaten für die Rolle des Pater Factionis müssen nicht zwingend amtierende Senatoren sein, es können auch Personen sein, die die Ernennung zum Senator erst anstreben.
Und wieviele sind das in den Factiones???
Na alle anderen, denn jeder Strebt das doch an oder nicht?
Ich versteh das so das oben genannte Personen kurz davor stehen zum Senator ernannt zu werden und dies dürften zur Zeit nicht sehr viele sein...
das Wort "anstreben" verstehe ich so, dass die Person es als Ziel hat
Gut, dann wären das ja ne Menge denn wer hat dies nicht als Ziel also dürften alle den Pater Factiones wählen nicht nur die Pater Familias das meinst Du doch so oder Senator Anton?
nein wählen und gewählt werden dürfen nur Pater Familias, aber so sehe ich das, das zeigt ja auch mal wieder ganz deutlich, wie schwammig das Gesetz ist und wie wichtig eine Überarbeitung!
ich schlage konkret folgende Änderung vor:
aus dem Codes Universail:
Der Pater Factionis einer jeden Partei wird alle 3 Monate von den zugehörigen Patres Familiarum per einfacher Mehrheit neu gewählt. Die Kandidaten für die Rolle des Pater Factionis müssen nicht zwingend amtierende Senatoren sein, es können auch Personen sein, die die Ernennung zum Senator erst anstreben.
Neu:
Der Pater Factionis einer jeden Factio wird alle 3 Monate von den zugehörigen Pater Familias per einfache Mehrheit neu gewählt, diese Wahl muss 1 Woche vor der Wahl angekündigt werden.
Zur Wahl stellen können sich alle Pater Familias der Factio, eine Gens
ist Mitglied einer Factio, wenn sie ihre Mitgliedschaft öffentlich kundtut, es bedarf keiner Aufnahme durch die Factioführung.
Die Kandidaten für das Amt des Pater Factionis müssen nicht zwingend amtierende Senatoren sein, es können auch Personen sein, die die Ernennung zum Senator noch anstreben, eine Neuwahl ist möglich, wenn 2/3 der Pater Familias der Factio dem Pater das Misstrauen aussprechen.
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