[Anhörung Decretum Senatus] Lex Aurelia et Fabia Proconsularia

  • Quirites, ich reiche hiermit den Entwurf von mir und Marcus Didius Falco bezüglich der Provinzcurien ein.


    CURIA PROVINCIALIS



    § 1 AUFGABEN DER CURIA PROVINCIALIS


    Die Curia Provincialis dienen der besseren Einbindungen der Bürger einer Provinz in die politische und gesetzgebende Arbeit in ihrer Provinz.


    Die Curia Provincialis kümmern sich ausschließlich um die Belange ihrer Provinz und beraten und beschließen provinzinterne Gesetze.


    Sie unterstützen den Proconsul bei seiner Arbeit und beraten ihn.



    § 2 ZUSAMMENSETZUNG DER PROVINZCURIEN


    1. Die Curia Provincialis setzt sich aus jeweils mindestens zwei (maximal vier) Mitgliedern der zivilen Laufbahn, des Millitärs und mindestens einem (maximal zwei) Mitgliedern des Cultus Deorum zusammen.


    2. Allein der Proconsul einer Provincia ist zur Berufung der Mitglieder in die Curia Provincialis befugt. Vorschläge dazu dürfen die Mitglieder der Curia einbringen, es bedarf jedoch für jede Berufung der Zustimmung des Proconsuls.


    3. Die Mitglieder der Curia Provincialis wählen aus ihren Reihen einen Princeps Curia, welcher den Proconsul in seiner Arbeit unterstützt und ihn bei Abwesenheit vertritt. Der Princeps Curia verkündet Entscheidungen der Curia Provincialis.


    4. Der Proconsul ist berechtigt an allen Sitzungen und Diskussionen der Curia Provincialis aktiv teilzunehmen. Der Proconsul hat jedoch kein aktives Stimmrecht bei einer Abstimmung innerhalb der Curia Provincialis, kann aber von seinem Veto-Recht Gebrauch machen, wenn er es für nötig hält.



    § 3 DECRETUM CURIES


    1. Das Decretum Curies wird ausschließlich von der Provinzcurie beschlossen


    2. Bei einem Decretum Curies kann es sich um ein Gesetz oder um einen Erlaß handeln. Gesetze gelten stets für die Allgemeinheit oder bestimmte Bevölkerungsgruppen, Erlässe dagegen für Einzelpersonen.



    § 4 BERATUNG UND ABSTIMMUNG


    1. Ein Entwurf zu einem Decretum Curies wird der Curie in ausformuliertem Gesetzestext vorgelegt. Einen Entwurf dürfen einbringen: der Proconsul und die Mitglieder der Curia Provincialis.


    2. Die Mitglieder der Curia Provincialis dürfen auch Vorschläge von Bürgern aufgreifen und als Entwurf einbringen


    3. Das Einbringen des Entwurfs erfolgt zuerst als Anhörung, welche die Mitglieder der Curia Provincialis über das Gesetzesvorhaben informieren soll und der Curie die Möglichkeit gibt den Inhalt zu prüfen. Während dieses Prozesses der Diskussion ist jedes Mitglied der Provinzcurie befugt und angehalten auf den Entwurf einzuwirken und Vorschläge für Änderungen oder Verbesserungen zu machen. An dieser Diskussion darf auch der Proconsul teilnehmen. Dieser Prozess muss mindestens eine Woche andauern, um jedem Mitglied der Provinzcurie die Möglichkeit zu geben, sich zu äußern.


    4. Nach einer Woche kann der Einbringer des Entwurfes eventuelle Änderungen am Entwurf vornehmen oder dies auch unterlassen und den Entwurf zur Abstimmung stellen. Zur Annahme des Decretum Curies genügt eine Mehrheit von 60 %. Wird diese Mehrheit nicht erreicht, gilt der Entwurf als gescheitert.


    5. Anschließend folgt die Ratifizierung durch den Princeps Curia. Das Decretum Curies muß nach der Ratifizierung durch Aushang an der Regia Provincialis veröffentlicht werden


    6. Sollte ein Entwurf an der Curia scheitern, hat der Antragssteller die Möglichkeit, eine Aussprache zu initiieren, um einen Kompromiss zu erzielen und strittige Punkte des gescheiterten Entwurfs zu klären. Nach erfolgter Aussprache, die ebenfalls mindestens eine Woche andauern muß, und Änderung der strittigen Punkte im Entwurf kann eine neue Abstimmung stattfinden.


    7. Die Curie ist wie alle staatlichen Einrichtungen an die Lex Fabia Prima gebunden und hat daher an Feiertagen kein Tagungsrecht.



    § 5 AUFHEBUNG EINES DECRETUM CURIES


    1. Ein Decretum Curies kann nach einer Wartezeit von mindestens einem Monat nach dessen Ratifizierung mit der jeweils zum Beschluss nötigen Mehrheit aufgehoben werden.


    2. Die Aufhebung eines Decretum Curies kann jedes Mitglied der Curia Provincialis initiieren.



    § 6 EINFÜHRUNG VON ÄMTERN


    1. Die Curia Provincialis ist berechtigt zur Unterstützung der Verwaltungsarbeit in der Provincia Ämter einzuführen.


    2. Vorschläge für neue Ämter dürfen durch den Proconsul und die Mitglieder der Curia Provincialis eingebracht werden.


    3. Der Vorschlag für die Einführung eines neuen Amtes muß ausführlich begründet werden und wird dann eine Woche in der Curia Provincialis zur Abstimmung gestellt.
    4. Nach Ablauf dieser Woche erfolgt eine Abstimmung. Das neue Amt gilt bei einer erreichten Mehrheit von 60% als angenommen und für eine Frist von 6 Monaten als eingeführt.


    5. Nach 6 Monaten erfolgt eine erneute Abstimmung über dieses Amt. Sollte hierbei erneut eine Mehrheit von 60% erreicht werden gilt das neue Amt endgültig als eingerichtet.


    6. Über die Modalitäten der Besetzung von Ämtern erlässt die Curia Provincialis eigene Bestimmungen.



    § 7 PRINCEPS CURIA


    1. Der Princeps Curia wird alle 2 Monate, möglichst mit den Magistratswahlen zusammen, gewählt.


    2. Ein amtierender Princeps Curia kann nur einmal wieder gewählt werden und muss anschließend mindestens eine Legislaturperiode aussetzen.


    3. Zum Princeps kann jedes Mitglied der Curia Provincialis gewählt werden, wenn es für seine Kandidatur mindestens einen Unterstützer gibt.


    4. Die Wahl des Princeps Curia findet in einer öffentlichen Sitzung per Handzeichen statt. Die offizielle Ernennung des Princeps Curia erfolgt durch den Proconsul.


    5. Sollte aus einer Wahl kein Sieger hervor gehen, ist eine Woche später eine Stichwahl abzuhalten.


    6. Bei angekündigter Abwesenheit des Princeps Curia bestimmt dieser einen Vertreter.



    § 8 GESCHÄFTSORDNUNG DER CURIA PROVINCIALIS


    Die Curia Provincialis ist berechtigt, die für die Ausgestaltung ihrer Arbeit erforderliche Geschäftsordnung unter Einhaltung der Bestimmungen dieser Lex Proconsularia selbst zu erlassen.


    Quirites, ich bitte um eure Meinungen.



    PATER FAMILIAS GENTIS AVRELIA
    PRINCEPS SENATVS

  • Zuerst einmal sollte klar sein, dass jede Provinz alleine vom Proconsul als Stellvertreter des Imperators verwaltet wird. Er alleine hat immer das letzte und das entscheidende Wort. Veto hin oder her, Abstimmungsmodalitäten hin oder her. Ein Proconsul ist dem Imperator und dem Senat verpflichtet, die Provinzcurie kann also allerhöchstens beratende Funktion einnehmen, zumal Rom die Direktive darstellt.


    Und was die Wahlen des Princeps Curia betrifft: Alle zwei Monate halte ich für zuviel. Erstens muss man sich ersteinmal einarbeiten und dann auch Konzepte entwerfen, die langfristig Sinn machen. Eintagsfliegen aus populistischen Gründen wegen anstehenden Wiederwahlen sollte man daher vermeiden. Zum anderen, da es wahrscheinlich immer die selben Gesichter sein werden, dürfte ein viertel Jahr angemessener sein. Sollte sich ein Princeps Curia als Backpflaume herausstellen, der Proconsul wird ihn absetzen und fertig.

  • Zitat

    1. Die Curia Provincialis setzt sich aus jeweils mindestens zwei (maximal vier) Mitgliedern der zivilen Laufbahn, des Millitärs und mindestens einem (maximal zwei) Mitgliedern des Cultus Deorum zusammen.


    Das gefällt mir gar nicht, momentan ist der Cultus Deorum auf Italia beschränkt, also wäre laut dem obigen Passus im Moment eigentlich nur dort eine Provinzcurie möglich.

  • Zitat

    Publius Tiberius Lucidus dixit:


    Das gefällt mir gar nicht, momentan ist der Cultus Deorum auf Italia beschränkt, also wäre laut dem obigen Passus im Moment eigentlich nur dort eine Provinzcurie möglich.


    Dann wird die Zeile um die Verfügbarkeit ergänzt.


    "Die Curia Provincialis setzt sich aus jeweils mindestens zwei (maximal vier) Mitgliedern der zivilen Laufbahn, des Millitärs und bei Verfügbarkeit mindestens einem (maximal zwei) Mitgliedern des Cultus Deorum zusammen. Letzterer ist nicht zu nominieren, wenn in der Provinz vorläufig keine religiösen Ämter ausgeübt werden."


    Ist das besser?



    PATER FAMILIAS GENTIS AVRELIA
    PRINCEPS SENATVS

  • Für die Provinz Germania ist dies zur Zeit eh unsinnig wenn ich das mal eben so erwähnen darf da zuwenig Bevölkerung. Ich denke die Sache mit doppel IDs greift dort genauso wie in den Factiones oder?

    Pater Familias der Gens Germanica


    Academicus Milititaris Cursus Numero II

  • ich finde des Vorschlag sehr gut, jedoch muss noch viel deutlicher werden, dass A die Gesetze allen den Gesetzen des Reiches untergeortnet sind und durch Reichsgesetze aufgehoben werden können, sprich sie müssen mit den Reichsgesetzen konform sein, und B muss noch viel deutlicher werden, dass alles was beschloßen wird, ohne angabe von Gründen, vom Proconsul abgelehnt werden kann.


    Sonst wie gesagt, kann ich dem Entwurf zu stimmen

    Hochachtungsvoll


    Cicero Octavius Anton


    QUAESTOR URBANUS


    Pater der Gens Octavia
    Pater der Factio Russata



  • 3. Die Mitglieder der Curia Provincialis wählen aus ihren Reihen einen Princeps Curia, ...
    Wäre nicht Princeps Curiae sinniger?


    § 3 DECRETUM CURIES
    1. Das Decretum Curies wird ausschließlich von der Provinzcurie beschlossen
    2. Bei einem Decretum Curies kann es sich um ein Gesetz oder um einen Erlaß handeln. Gesetze gelten stets für die Allgemeinheit oder bestimmte Bevölkerungsgruppen, Erlässe dagegen für Einzelpersonen.
    Der COD UNI sieht bisher keine solche Gesetzgebung vor und die Wertigkeit der Gesetze muss auch festgeschrieben werden. Codex - DECR SEN+IMP - DECR CUR


    § 6 EINFÜHRUNG VON ÄMTERN
    1. Die Curia Provincialis ist berechtigt zur Unterstützung der Verwaltungsarbeit in der Provincia Ämter einzuführen.
    Welche sollten das sein? Ich bin mir nicht sicher ob sich das die Reichsverwaltung aus der Hand nehmen lassen sollte. Denn sie muss es wohl bezahlen? Und (Anwesende ausgeschlossen) es könnte Proconsuln geben, die Ämter schaffen wollen nur um Klienten zu entlöhnen.


    § 7 PRINCEPS CURIA
    1. Der Princeps Curia wird alle 2 Monate, möglichst mit den Magistratswahlen zusammen, gewählt.
    Wir sollten fixieren was er noch sein darf, nebenbei, was Senat und CH angeht.


    5. Sollte aus einer Wahl kein Sieger hervor gehen, ist eine Woche später eine Stichwahl abzuhalten.
    Und wenn es nur zwei waren, die sich stellten?


    § 8 GESCHÄFTSORDNUNG DER CURIA PROVINCIALIS
    Die Curia Provincialis ist berechtigt, die für die Ausgestaltung ihrer Arbeit erforderliche Geschäftsordnung unter Einhaltung der Bestimmungen dieser Lex Proconsularia selbst zu erlassen.
    Man sollte auch sagen, dass alle Reichgesetze eben weder gebrochen, noch umgangen, noch geändert werden dürfen.

  • Nun ich finde das Ganze ein wenig zu bürokratisch. Mag sein, das es für Italien eine gute Lösung wäre. Aber wenn ich mir die Provinzen so anschaue, gibt es einfach zu wenige Bürger, die bereit wären diese Aufgaben zu erfüllen. Hinzu kommt Trajanus Einwurf. Nein so richtig will mir das nicht in den Kopf wachsen, was es für das ganze Imperium für einen Zweck haben will.



  • PATER FAMILIAS GENTIS AVRELIA
    PRINCEPS SENATVS

  • ich glaube, alle Änderungswünsche sind vorgebracht und wenn ich es richtig sehe, ist der urheber einverstanden ... also ich könnte dem so zu stimmen, danach kann dann endlich die Curie in Italia ihre Arbeit aufnehmen. Und unserem geliebten Proconsul Crassus mit Rat und Tat zur Seite stehen!

    Hochachtungsvoll


    Cicero Octavius Anton


    QUAESTOR URBANUS


    Pater der Gens Octavia
    Pater der Factio Russata



  • Claudius Aurelius Crassus dixit:


    § 7 PRINCEPS CURIA
    1. Der Princeps Curia wird alle 2 Monate, möglichst mit den Magistratswahlen zusammen, gewählt.
    Wir sollten fixieren was er noch sein darf, nebenbei, was Senat und CH angeht.
    Vorschläge?
    Ich würde sagen, kein Princeps Senatus zur selben Zeit, das sollte reichen, oder verlangt der Senat auch eine Sperre des CH?


    5. Sollte aus einer Wahl kein Sieger hervor gehen, ist eine Woche später eine Stichwahl abzuhalten.
    Und wenn es nur zwei waren, die sich stellten?
    Dann sollte man dem Proconsul die Entscheidung lassen, wer ihn vertreten soll.
    Gut.


  • Ich jedenfalls nicht.
    Aber ich dachte mir einen Sitz im Senat, sollte der Proconsul sich begründet abmelden, könnte man dem PC auch lassen.
    Solange, bis der Proconsul wieder da ist.


    Aber das muss nicht unbedingt sein.



    PATER FAMILIAS GENTIS AVRELIA
    PRINCEPS SENATVS


  • ich lehne eine solche Sperre ab!

    Hochachtungsvoll


    Cicero Octavius Anton


    QUAESTOR URBANUS


    Pater der Gens Octavia
    Pater der Factio Russata



  • Claudius Aurelius Crassus dixit:


    Ich jedenfalls nicht.
    Aber ich dachte mir einen Sitz im Senat, sollte der Proconsul sich begründet abmelden, könnte man dem PC auch lassen.
    Solange, bis der Proconsul wieder da ist.


    Aber das muss nicht unbedingt sein.


    Nun, der Senat hat ja erst kürzlich das Beisitzersystem drastisch beschnitten, ergo wenig Erfolgschancen.

  • Macer vergleicht seine Notzien mit denen seines Sitznachbar um zu sehen, ob er in der Diskussion alle Änderungsvorschläge mitbekommen hat.


    "§1 unverändert.
    §2, Satz 1 verändert wegen Cultus Deorum. Ja, das macht Sinn, bei den anderen ist das mit 'mindestens 2' in Ordnung. Eine Provinz, die nicht mal vier Leute zusammen bekommt braucht keine Curia....
    §3 mit Begriffen, die es im COD UNI gar nicht gibt. Aber eigentlich akzeptabel.
    §4 und §5 kennt man ja aus dem Senat, das passt so.
    §6 entfällt wohl. Auch gut.
    §7 bekommt die Einschränkung, dass der Princeps Curiae nicht gleichzeitig auch Princeps Senatus sein darf; evtl in Satz 1 drei Monate Amtszeit. Kann ich mit leben.
    §8 ist eh' für die Bürokraten...


    Tja, das gibt doch ein gutes Bild ab. Warten wir also auf die Beschlußvorlage oder auf neue Änderungsideen..."

  • Meridius nickte, streckte sich aus und sprach zu Macer:


    "Ich glaube ich vertrete mir kurz draussen im Hof die Füsse. Paragraphen führen bei mir immer dazu, dass ich schnell ermüde..."

  • ich bitte den PS, das Gesetz, jedoch mit den Änderungen zur Abstimmung zu stellen, es sei denn es finden sich noch weitere Änderungswünsche?

    Hochachtungsvoll


    Cicero Octavius Anton


    QUAESTOR URBANUS


    Pater der Gens Octavia
    Pater der Factio Russata



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