[AULA] Der Hermipus-Prozess


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    Mamercus Apustius Gratus


    Ah, der Petronier beantragte sogleich Opus Publicum und ging sogar so weit, direkt die Versklavung der Verurteilten zu fordern. Apustius sah die Verbrecher an.


    "Meine Herren, ihr habt es gehört. Könnt ihr jetzt schon ausschließen, zur Zahlung der Strafe in der Lage zu sein?"


    Nun erteilte der Iudex Prior den Verurteilten der Reihe nach das Wort, um ihnen die Möglichkeit zu geben, sich vor dem Opus Publicum zu retten.


  • "Ja!", riefen Paulinus und Scipio beinah gleichzeitig aus. "Wir haben doch nix. Woher sollen wir denn so viel Geld nehmen?"


    Vipstanus verdrehte angesichts solcher Dummheit die Augen, Hermipus schlug sich die flache Hand vor die Stirn. Silus glotzte nur treudoof, wohingegen Philonicus beipflichtend nickte.


    "Ich werde gar nichts dazu sagen", erklärte der Scriba Vipstanus sich, als er daraufhin gefragt wurde.


    Philonicus gab schließlich zu verstehen, dass er keine 800 Sesterzen aufbringen konnte. "Was glaubt ihr, warum ich mich an dieser Aktion beteiligt habe?", fragte er ungläubig. Wollten die ihn auf den Arm nehmen? Am Ende sagte auch Silus, dass er so viel Geld nicht aus dem Stehgreif zahlen konnte. Und da auch Germar aka Hermipus nichts sagen wollte, blieben also nur diese beiden, bei denen wohl eine genauere Überprüfung des persönlichen Vermögens vorgenommen werden musste, um die Notwendigkeit der Verhängung von Opus Publicum zu bestimmen.


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    Mamercus Apustius Gratus


    Ja. Das war das, was der Iudex Prior am liebsten von allen Verurteilten gehört hätte. Aber dem war leider nicht so, weshalb er differenzieren musste:


    "Nun gut. Dem Antrag auf Umwandlung der Strafen in Opus Publikum wird hiermit in den Fällen von Philonicus, Silus, Paulinus und Scipio stattgegeben."


    Dann ging sein Blick zu den anderen beiden Männern, die wohl etwas klüger waren, was ihnen jedoch jetzt vermutlich auch nicht mehr wesentlich helfen würde.
    "In den Fällen von Germar und Vipstanus wird die Civitas prüfen, ob die beiden Verurteilten in der Lage sind ihre Strafzahlung zu erbringen. Die endgültige Ausstellung des Urteils wird solange vertagt, damit der Antrag von Petronius vollständig einbezogen werden kann."


    Der Iudex Prior erhob sich von seinem Stuhl und mit ihm seine Berater. "Die Verhandlung ist damit geschlossen." Womit er die Aula verließ, die anderen Iudices im Schlepptau.

  • Der alte Sack war offensichtlich nicht nur dumm und ignorant, sondern auch schwerhörig - die Versklavung der Angeklagten fasste er offensichtlich gar nicht ins Auge. Aber naja, vielleicht konnte die Civitas auch selbst bestimmen, wenn das Opus Publicum bis zum Sankt Nimmerleinstag gehen musste.


    Trotzdem war Lucius unzufrieden - das einzig Gute am Ende dieses Prozesses war, dass er jetzt diese widerliche Juristerei beiseite legen konnte, sofern sein Alter ihm nicht neue Gerichtsfälle aufdrängte. Ohne dem Verteidiger oder auch nur einem der Zuschauer aus der Civitas die Hand zu geben, packte er seine Sachen und ging davon.

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    Klient - Herius Claudius Menecrates

    DECURIO - MOGONTIACUM

    MUNICEPS - MOGONTIACUM


  • IUDICIUM PUBLICUM PROVINCIAE GERMANIAE SUPERIORIS
    IUDICATIO
    IUD PUB I/DCCCLXIII



    IM VERFAHREN


    CIVITAS MOGONTIACUM
    gegen die Peregrini
    PHILONICUS, SILUS, PAULINUS, SCIPIO und GERMAR
    sowie den Cives Romani
    SERVIUS VIPSTANUS SALONIUS



    HAT DAS IUDICIUM PUBLICUM DURCH:
    Iudex Prior Mamercus Apustius Gratus
    Iudex Potitus Cassius Plancus
    Iudex Cossus Arrius Verrucosus


    PRIDIE KAL IUN DCCCLXIII A.U.C. (31.5.2013/110 n.Chr.)


    NACH MÜNDLICHER VERHANDLUNG FÜR RECHT ERKANNT:


    Die Angeklagten Philonicus, Silus, Paulinus und Scipio werden des Bandendiebstahls gemäß §§ 86 (2), 48 (2) des Codex Iuridicalis schuldig gesprochen.


    Der Angeklagte Germar wird des Bandendiebstahls und der Bestechung gemäß §§ 86 (2), 48 (2); 108 (2) des Codex Iuridicalis schuldig gesprochen.


    Der Angeklagte Servius Vipstanus Saloninus wird der Bestechlichkeit gemäß § 115 des Codex Iuridicalis schuldig gesprochen.


    DAS GERICHT VERHÄNGT DAHER FOLGENDE STRAFEN:


    Den Angeklagten Philonicus, Silus, Paulinus und Scipio wird eine Geldstrafe in Höhe von 800 Sesterzen auferlegt.


    Dem Angeklagten Germar wird eine Geldstrafe in Höhe von 1500 Sesterzen auferlegt.


    Dem Angeklagten Servius Vipstanus Saloninus wird eine Geldstrafe in Höhe von 1000 Sesterzen auferlegt.


    Mangels Liquidität werden die Strafen für alle Angeklagten in Opus Publicum zugunsten der Civitas Mogontiacum umgewandelt. Sie kann die Angeklagten gemäß § 53 (4) des Codex Iuridicalis als Sklaven verkaufen.



    SCITUM PER SIGNUM LEGATI:



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