Zu diesem Thema.
Wo bitte steht den das die Frau in der Manus den Gensnamen des Ehemanns annimmt?
Asol ich finde bei Gaius nichts Dergleichen.
Die Frau in der Manus nimmt lediglich die Rechtsstellung einer Tochter ein. Das hat erbtechnische Gründe sonst gilt sie als Hausfremdeerbin und ganz ehrlich das ist im römischen Erbrecht richtig Scheiße. (Scheinkauf zum Zwecke der Heirat nennt man das) Das ist auch zu unserer Zeit nach römischen Rechtsverständnis noch sehr Vorteilhaft wenn ich das mal so sagen darf.
Wenn sie dem Namen ändern würde nur weil sie einen Scheinkauf durchführt und damit in die Manus oder in Mancipium eines Andern gelangt. Müssten ja alle Frauen die den Vormund wechselt (Scheinkauf zu fiduziarischem Zweck) auch den Namen ändern.
Das soll heißen! Nicht jede Frau die einen Scheinkauf durchführt wie bei der Manus-Ehe durchführt nimmt den Gensnamen des Scheinkäfers an. Sonnst müssten ja alle Frauen die zu unserer Zeit ein Testament errichten wollen den Namen ändern.
Zu unserer Zeit dürfen nur Frauen die einen Scheinkauf durchgeführt haben ein Testament errichten.
Denn erst ein Senatsbeschluss der unter Hadrian (deutlich abweichend von unserer Zeitebene und damit nicht relevant ) gefasst worden ist, erlaubt es Frauen die sui iurus sind auch ohne vorhergehenden Scheinkauf ein Testament zu errichten.
Das heißt alle Frauen in unserer Zeit müssten um eine Testamt zu errichten einen Scheinkauf durchführen auch wenn sie sui iurus sind.
Darum verstehe ich versteh also nicht ganz was es da mit der Manus-Ehe auf sich haben sollen? Ob die Frau nun in der Manus ist oder nicht ist doch in dem Fall völlig Wurst. Sie kann nur den gleichen Gensnamen haben wenn sie den schon bei der Geburt hatte.
Quelle:
Römisches Recht vom Aufbau-Verlag, Ausgabe 1975.
Gaius II 109-114