[Officium I] Legatus Augusti pro Praetore

  • http://imageshack.us/a/img710/4316/calvuskl.jpg Calvus ...
    legte dem Legatus ein weiteres Schreiben auf den Tisch. "Salve Legatus Augusti, verzeih, es hat etwas länger gedauert, denn ich musste den Brief mehrmals neu schreiben, weil der Princeps Praetorii immer wieder mit seinen eigenen Formulierungen unzufrieden war".





    Procurator Ab Epistulis
    Administratio Imperatoris
    Roma, Palatium Augusti



    M. Vinicius Hungaricus Procuratore ab Epistulis salutem dicit.


    Inzwischen konnte ich nach der langen Anreise meine Amtsgeschäfte in Mogontiacum aufnehmen. Erste Besprechungen mit den Beamten der Provinz haben nun ein Problem zutage gefördert, um dessen dringliche Lösung ich bitte.


    Wie ich feststellen muss, ist die unter Valerianus angestoßene Provinzreform auf halber Strecke steckengeblieben. Dies nicht etwa deswegen, weil die hiesigen Verwaltungen ihren Pflichten nicht nachgekommen wären, sondern deshalb, weil nötigen Rechtsgrundlagen vom Imperium nicht bereitgestellt wurden.


    Zwar stellt die Lex Provincialis (Codex Universalis, Pars Sexta) in Artikel I die Errichtung einer Provinz in Aussicht: 'Die Einrichtung einer Provinz wird durch eine separate Lex Provincialis beschlossen, die gemäß den Bestimmungen des Codex Universalis verabschiedet wird'. Eine solche separate Lex Provincialis, die für die Provinzreform essentiell gewesen wäre, ist jedoch (zumindest im Fall der Germania Superior) bislang nicht verabschiedet worden.


    Auch ohne überzogene juristische Kasuistik muss man hierzu konstatieren, dass alles Verwaltungshandeln in der Germania Superior jeglicher Rechtsgrundlage entbehrt. Ich verfüge zwar über das imperium, die hiesigen Verwaltungsmaßnahmen durch Edicta des Legati Augusti zu stützen, dies kann aber nur eine Notlösung sein, die nicht dem Geist des römischen Rechts entspricht.


    Das Fehlen einer separaten Lex Provincialis Germaniae Superioris hat auch dazu geführt, dass Vorschriften über die Neuverteilung der Zuständigkeiten der ehemaligen Regionalverwaltung für die Beamten der Provinz damals nicht greifbar waren. Diese haben sich zwar alle Mühe gegeben, eine Verhandlungslösung mit den Civitates zu finden, wegen der mangelhaften Rechtslage sind aber Teile davon bis heute streitig geblieben. Auch hier ist dringend Abhilfe nötig.


    Ich bitte deshalb den Imperator und den Senat, sich vordringlich dieses Problems anzunehmen.


    Ein Bericht über die allgemeine Lage in der Provinz folgt, sobald ich einen abgeschlossenen Überblick dazu habe.


    Vale bene.



    M. Vinicius Hungaricus
    ~ Legatus Augusti Pro Praetore ~
    Regia, Mogontiacum, Germania Superior


  • "Wie du wünschst, Legatus", nahm Witjon die Anordnung auf, den nur langsam vorankommenden Civitates in der Sache Feuer unter dem Hintern zu machen. So interpretierte er das jedenfalls.


    "Selbstverständlich", bejahte Witjon daraufhin die Frage nach einem Überblick. "Zunächst einmal ist festzustellen, dass die Rückkehr der Legio Secunda Germanica und der Ala Secunda Numidia in Verbindung mit deiner Anreise die endgültige Rückkehr zur Normalität bedeuten. Die Civitates sind nun in der Lage ihre zeitweise aufgestellten Milizen - wie im Fall Mogontiacum geschehen - wieder aufzulösen um die so zusätzlich entstandenen Ausgaben nun wieder für andere Projekte zur Verfügung zu haben.


    Die Sicherheitslage ist aber insgesamt während des Bürgerkriegs stabil gewesen. Es gab keine Notwendigkeiten zu militärischem Vorgehen, da die Stämme jenseits des Limes die Situation nicht zu größeren Raubzügen auf römischem Gebiet nutzten. Einzig Banditen sind wie von mir erwartet aufgrund der fehlenden Reiterpatrouillen der Ala und der Equites der Legion zahlreicher und bisweilen auch dreister geworden. Ich erhielt aus einigen Civitates entlang des Rheins Meldungen über vermehrte Überfälle auf Reisende und auch ungewöhnlich häufig auf weiter außerhalb liegende Villae Rusticae. Dahingehend gibt es für die Einheiten offensichtlich einiges zu tun."


    Womit er zum Thema Sicherheit erstmal genug gesagt zu haben glaubte.


    "Davon betroffen ist natürlich auch der Handel. Die Kaufleute müssen mehr Geld ausgeben für Leibwächter, um die Waren sicher über die Straße zu bringen. Und die Abwesenheit der Einheiten hat natürlich gerade für deren Standorte erhebliche Umsatzeinbußen bedeutet. Aber dieser Malus wird ja nun wieder verschwinden.
    Ferner beklagen die Civitates entlang des Rheins zunehmend einen mangelhaften Zustand der Straßen. Die wissen vermutlich noch nicht, dass eine Instandsetzung nicht ohne ihre Beteiligung passieren wird, sofern du da nicht andere Pläne hast. Ich hatte mir jedenfalls überlegt, dass die Legion ihre Fachleute zur Verfügung stellen kann, jetzt wo die wieder hier sind."
    So war es ja gemeinhin üblich. Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen eben. "Aber das wird selbstredend bis zum Frühlingsanfang warten müssen."


    "Die Steuererhebungen laufen derzeit unproblematisch. Es gab diesbezüglich keine nennenswerten Vorfälle. Nennenswert ist dagegen, dass es in Vesontio offenbar eine Nahrungsknappheit gibt. Die Duumvirn dort haben es versäumt genügend Reserven zwecks der Rückkehr und damit erneuten Durchfütterung unserer Soldaten anzulegen. Sie bitten die Provinzverwaltung - also dich - um finanzielle Hilfe. Ich habe bereits einen meiner Leute dort runtergeschickt, der mir genaueren Bericht erstatten soll. Ich hoffe, dass es noch nicht Ausschreitungen gekommen ist."


    Nach diesen Worten brauchte Witjon eine kurze Pause um in Gedanken nach weiteren nennenswerten Informationen zu suchen, fand aber nichts mehr. "Das wäre soweit ein erster Überblick."

  • Der Legat nahm sich angesichts des langen Briefes die nötige Zeit, besagten Brief aufmerksam durchzulesen. Danach fackelte er nicht lange herum, sondern unterschrieb und siegelte das Schreiben sofort und gab es dem Scriba zurück. In Ordnung. Kann sofort raus.




    Procurator Ab Epistulis
    Administratio Imperatoris
    Roma, Palatium Augusti



    M. Vinicius Hungaricus Procuratore ab Epistulis salutem dicit.


    Inzwischen konnte ich nach der langen Anreise meine Amtsgeschäfte in Mogontiacum aufnehmen. Erste Besprechungen mit den Beamten der Provinz haben nun ein Problem zutage gefördert, um dessen dringliche Lösung ich bitte.


    Wie ich feststellen muss, ist die unter Valerianus angestoßene Provinzreform auf halber Strecke steckengeblieben. Dies nicht etwa deswegen, weil die hiesigen Verwaltungen ihren Pflichten nicht nachgekommen wären, sondern deshalb, weil nötigen Rechtsgrundlagen vom Imperium nicht bereitgestellt wurden.


    Zwar stellt die Lex Provincialis (Codex Universalis, Pars Sexta) in Artikel I die Errichtung einer Provinz in Aussicht: 'Die Einrichtung einer Provinz wird durch eine separate Lex Provincialis beschlossen, die gemäß den Bestimmungen des Codex Universalis verabschiedet wird'. Eine solche separate Lex Provincialis, die für die Provinzreform essentiell gewesen wäre, ist jedoch (zumindest im Fall der Germania Superior) bislang nicht verabschiedet worden.


    Auch ohne überzogene juristische Kasuistik muss man hierzu konstatieren, dass alles Verwaltungshandeln in der Germania Superior jeglicher Rechtsgrundlage entbehrt. Ich verfüge zwar über das imperium, die hiesigen Verwaltungsmaßnahmen durch Edicta des Legati Augusti zu stützen, dies kann aber nur eine Notlösung sein, die nicht dem Geist des römischen Rechts entspricht.


    Das Fehlen einer separaten Lex Provincialis Germaniae Superioris hat auch dazu geführt, dass Vorschriften über die Neuverteilung der Zuständigkeiten der ehemaligen Regionalverwaltung für die Beamten der Provinz damals nicht greifbar waren. Diese haben sich zwar alle Mühe gegeben, eine Verhandlungslösung mit den Civitates zu finden, wegen der mangelhaften Rechtslage sind aber Teile davon bis heute streitig geblieben. Auch hier ist dringend Abhilfe nötig.


    Ich bitte deshalb den Imperator und den Senat, sich vordringlich dieses Problems anzunehmen.


    Ein Bericht über die allgemeine Lage in der Provinz folgt, sobald ich einen abgeschlossenen Überblick dazu habe.


    Vale bene.



    M. Vinicius Hungaricus


    M. Vinicius Hungaricus
    ~ Legatus Augusti Pro Praetore ~
    Regia, Mogontiacum, Germania Superior


  • Zitat

    Original von Numerius Duccius Marsus


    Aufmerksam lauschte der Legat dem Duccier. Er war zwar nicht der Meinung, daß nur wegen der Rückkehr der Legio II und der Ala die Städte ihre Milizen auflösen sollten, aber das war nicht seine Sorge, sondern die der Städte. Der Passus über die Strassen interessierte ihn hingegen viel mehr.


    Du hast recht, vor Frühlingsanfang hat es wenig Sinn, sich darum zu kümmern. Und selbstverständlich müssen auch die Civitates für ihre Instandhaltung sorgen. Weswegen sind die Straßen überhaupt in einem schlechten Zustand?


    Und wegen Vesontio... Da warten wir ab, was dein Mann berichtet, wenn er zurück ist. Prinzipiell können wir Geld bereitstellen, einen Aufstand möchte ich auch nicht haben. Allerdings bin ich nicht bereit, die Idiotie einzelner Duumviri zu unterstützen und mich dann auch noch eventuell mit Nachahmern beschäftigen zu müssen.

  • Zitat

    Original von Marcus Vinicius Hungaricus
    Du hast recht, vor Frühlingsanfang hat es wenig Sinn, sich darum zu kümmern. Und selbstverständlich müssen auch die Civitates für ihre Instandhaltung sorgen. Weswegen sind die Straßen überhaupt in einem schlechten Zustand?


    Und wegen Vesontio... Da warten wir ab, was dein Mann berichtet, wenn er zurück ist. Prinzipiell können wir Geld bereitstellen, einen Aufstand möchte ich auch nicht haben. Allerdings bin ich nicht bereit, die Idiotie einzelner Duumviri zu unterstützen und mich dann auch noch eventuell mit Nachahmern beschäftigen zu müssen.


    Warum? Woher sollte Witjon das wissen? Da stellte der Vinicier eine unerwartete und nicht zu beantwortende Frage.


    "Diese Frage kann ich noch nicht vollständig beantworten. Manche der Civitates geben Flutschäden noch vom letzten Frühjahrshochwasser als Schadensquelle an, manche machen die durchmarschierten Legionen verantwortlich - was natürlich absoluter Quark ist - und andere klagen über abrutschende Fundamente..." Er zuckte mit den Schultern. "Ich würde sagen das ist ein Fall für die Ingenieure, die sich damit auskennen."


    Was Vesontio anging blieb Witjon nicht weiter zu tun als folgsam "Wie du wünschst, Legatus. Ich werde dem Burschen Dampf machen" zu erwidern.

  • Frühjahrshochwasser, abrutschende Fundamente oder durchmarschierende Legionen... auch für ihn klang letzteres eher unwahrscheinlich. Hm. Na gut, was immer es ist, wir werden es im Frühjahr schon erfahren. Was in seinem Fall selbstverständlich bedeutete, daß er die dazugehörigen Berichte las oder hörte, denn schon alleine aufgrund seines steifen Beines war er kaum in der Lage, persönlich sich über solche Infrastrukturschäden zu informieren.


    Gut, meine Herren, ich denke, ich habe einen guten ersten Überblick über die Provinz gewonnen. Domitius, kümmere dich bitte um die Briefe, so wie wir es vorhin besprochen haben. Womit er mit diesen Worten die Besprechung zu einem Ende führte. Duccius, du bleibe noch. Ich habe noch etwas Privates mit dir zu besprechen.

  • ...waren der Praefectus Alae Secundae Numidiae Iullus Quintilius Sermo und sein Kollege Legatus Legionis Secundae Germanicae Manius Arennius Cavarinus. Da sie bereits erwartet wurden, ließen die Schreiber sie sogleich anmelden und hießen sie wenig später eintreten. Sermo zog nochmal schnell seine laufende Nase hoch - das Wetter draußen war grässlich feucht und kalt -, bevor er das Officium des Statthalters betrat.


    Dort nahm er Haltung an, grüßte den Legatus Augusti Pro Praetore Marcus Vinicius Hungaricus mit seinem zackigsten Salut und machte Meldung: "Salve Legatus Augusti Pro Praetore Vinicius. Praefectus Alae Iullus Quintilius Sermo. Melde mich wie befohlen." Wobei er die Hoffnung hegte, dass der Statthalter den Verlauf der Besprechung in wesentlich gemütlicherem Rahmen durchführen würde.


    Sim-Off:

    Da wir bereits sehnsüchtig erwartet werden, bin ich mal so dreist das Officium der Scribae zu überspringen. Man möge es mir verzeihen.

  • Manius Arennius Cavarinus

    http://img153.imageshack.us/img153/4172/874t.jpg
    Die Männer der Legio II, die den Legaten begleitet hatten, blieben ebenso wie die der Ala zurück, während Cavarinus zusammen mit dem Praefectus dem Soldaten folgte, der sie hinein führte. Seine Leute kannten sich hier aus, der Legatus Legionis selbst betrat die Regia allerdings zum ersten Mal, seit er hier war.


    Kurze Zeit später betraten sie das Officium des Legatus Augusti, und ebenso wie der Quintilier grüßte auch Cavarinus dem Statthalter militärisch einwandfrei, leierte die Titel runter – den des Legatus Augusti zuerst zum Gruß, dann den seinen zur Meldung – und wartete auf die Reaktion.




  • Da der Scriba die beiden Herrschaften angemeldet hatte, hatte der Legatus Augusti genügend Zeit, die Korrespondenz vor sich zur Seite zu schieben, jedoch nicht genug Zeit, bereits zu stehen, als die beiden eintraten. So mühte er sich ein wenig ab, als er mit Hilfe seines Gehstocks aufstand, eine Folge seines steifen Beines, das ihn an diesem Tag wieder ein wenig plagte.


    Salvete, meine Herren. begrüßte er sie nicht ganz so förmlich. Dann wies er mit der Hand auf die beiden Stühle. Bitte, nehmt Platz. Mit diesen Worten setzte er sich auch selbst wieder und wies danach einen Sklaven an, den Herren etwas zu trinken zu geben. Dann wandte er sich wieder an die beiden Offiziere.


    Ich habe euch in erster Linie hergebeten um von euch einen ersten Überblick über die militärische Lage in Germania bzw Mogontiacum und Umgebung zu bekommen. Ich weiß natürlich, daß du, Quintilius, erst seit kurzem die Ala führst, dennoch nehme ich an, daß du dich bereits eingearbeitet hast?

  • Die körperliche Verfassung des Statthalters blieb Sermo nicht verborgen. Etwaige Gedanken darüber ließ der Quintilier sich nicht anmerken, vielmehr nahm er die Begrüßung des Viniciers mit einem Nicken zur Kenntnis und folgte der Einladung sich zu setzen.


    "Sehr richtig, Legatus", bestätigte der Angesprochene die Annahme des Viniciers. "Da ich meinen ersten von der Kanzlei bereits eingeforderten Bericht erst kürzlich fertig gestellt habe, erlaube mir dir daraus die wichtigsten Fakten zu nennen", sprach's und gab seinem Adjutanten Agesimbrotus, der ihm als beinahe unsichtbarer Schatten ins Officium gefolgt war, einen Wink, woraufhin dieser eine Wachstafel aus einem Beutel kramte und dem Praefectus Alae anreichte.


    "Also...die Ala Secunda Numidia zählt derzeit 421 Soldaten. Davon sind 36 Tirones, 358 einfache Equites, 16 Duplicarii und 11 Decuriones. Die Verluste von Vicetia sind allzu offensichtlich, werden aber auf Hochtouren ausgeglichen. Die Duplicarii konnte ich selbst ernennen, nur die Knappheit an Decuriones muss ich durch Beförderungsbestätigungen des Kaisers selbst bekämpfen."
    Über diese letztgenannte Lästigkeit blieb Sermo nur eine säuerliche Miene zu ziehen.
    "Sollstärke dürften wir innerhalb des laufenden Jahres erreichen können. Bis dahin muss der Patrouillendienst und alles andere in enger Kooperation mit den Kameraden von der Legionsreiterei stattfinden, was auch über die Erreichung der Sollstärke hinaus zu befürworten ist. Dabei ist verstärkt die Gefahr durch Banditen im Umland der Civitates zu besorgen, soweit ich den Berichten meiner Patrouillenoffiziere entnehmen kann."
    Sermo legte die Tabula zur Seite, um schließlich zum Großprojekt Umzug zu gelangen.
    "Und letztlich ist dir womöglich schon bekannt gemacht worden, dass der Princeps mir aufgetragen hat die Ala hierher nach Mogontiacum zu verlegen. Mit meinem Kollegen Arennius hier habe ich bereits eine dahingehende Besprechung gehabt um die Möglichkeiten auszuloten dies zu bewerkstelligen. Aber da du nun auch in Mogontiacum angekommen bist, hast du vielleicht eigene Anweisungen oder Präferenzen für uns?"

  • Der Legatus hörte den Bericht mit Interesse, hatte jedoch zur Frage der Sollstärke keine Fragen. Er wusste zudem aus Erfahrung, daß man die Sollstärke so gut wie nie erreichte.


    In der Tat ist mir die Verlegung der Ala bekannt. Eigentlich hatte ich schon erwartet, die Ala in Mogontiacum vorzufinden. Wann wird die Verlegung denn stattfinden?

  • Der Statthalter beendete die Besprechung schließlich und entließ den Princeps Praetorii. Nicht jedoch den Procurator Civitatium, Witjon höchstselbst. Er musste bleiben. Nachdem Massula hinausgegangen war, verblieb Witjon also in gespannter Erwartung dieser privaten Angelegenheit, die der Vinicius noch zu besprechen hatte. Er konnte dabei nicht umhin erwartungsvoll seine Augenbrauen ein Stückchen in die Höhe zu ziehen.

  • In den Momenten, in denen der Domitier den Raum verließ, überlegte der Legatus, wie er dieses Gespräch am besten angehen sollte. Doch entschied er sich auf die für ihn eh übliche Weise: einfach reden. Das hier war ja immerhin nicht hohe Diplomatie.


    Duccius, du wirst es nicht wissen, aber ich bin ein sehr familienbewusster Mensch. begann er also. Das schließt nicht nur die leibliche Verwandtschaft ein, sondern auch diejenige, die sich unter meinem Schutz oder die meiner Familie stellen. Mein Neffe ist jedoch zu jung, um die Pflichten seines Vaters übernehmen zu können... Außerdem befand der sich auf Reisen, genauso wie Lucianus, als der noch jung war. Erstaunlich, wie sehr sich Vater und Sohn ähneln können. ... daher obliegt es mir, diese Lücke so gut wie möglich auszufüllen. Der langen Rede kurzer Sinn: Du oder deine Familie, ihr könnt euch immer an mich wenden. Und um es klarzustellen, fügte er hinzu: Auch ohne offizielles Patronatsverhältnis. Wenngleich sich selbstverständlich auch das machen ließe.

  • Hungaricus zögerte einen Moment und schien sich seine Worte zurechtzulegen, bevor er dann sein Familienbewusstsein thematisierte. Witjon wunderte sich zunächst, nickte daraufhin jedoch bedächtig, als er zu erkennen ahnte worauf der Vinicius hinaus wollte. Der Statthalter bot ihm seine Unterstützung im Fall der Fälle an. Witjon unterdrückte ein erleichtertes Seufzen ob der Klarstellung, dass damit kein Patronatsverhältnis gemeint war. Das war gut, denn Witjon sah keinen Nutzen mehr darin sich einem Mann zu unterstellen, der womöglich in wenigen Jahren wieder irgendwo andershin in einen anderen Winkel des Reiches beordert wurde. Und überhaupt, als Klient hatte man doch nur mehr Stress als nötig.


    "Vinicius, du bist ein redlicher Mann. Deine Solidarität gegenüber meiner Familie ehrt dich. Ich danke dir dafür", sagte Witjon in bedächtigem Ton, der nicht schwülstig oder ergeben klang. "Ich denke ein offizielles Patronatsverhältnis wird dafür nicht nötig sein. Du kannst dir im Gegenzug der Loyalität der Meinen sicher sein, nicht zuletzt steht ja bereits ein duccischer Senator in deiner Klientel." Er machte eine ernste Miene und fügte eine persönliche Einschätzung an: "Ich bin mir sicher, dass du die Lücke, die dein ehrbarer Bruder hinterlassen hat, nur zum Besten ausfüllen wirst." Und damit war es dann aber auch genug der Schmeicheleien.

  • Zitat

    Original von Marcus Vinicius Hungaricus
    Der Legatus hörte den Bericht mit Interesse, hatte jedoch zur Frage der Sollstärke keine Fragen. Er wusste zudem aus Erfahrung, daß man die Sollstärke so gut wie nie erreichte.


    In der Tat ist mir die Verlegung der Ala bekannt. Eigentlich hatte ich schon erwartet, die Ala in Mogontiacum vorzufinden. Wann wird die Verlegung denn stattfinden?


    Sermo vermied es auf die Erwartung des Statthalters mit einem peinlich berührten Blick zu reagieren. Statt dessen präsentierte er die bisherigen Planungen so, als wäre alles genau im Zeitplan.


    "Da der Oberbefehlshaber der Provinztruppen noch nicht zu sprechen war, mussten Legatus Arennius hier und ich uns erst einmal zusammensetzen, um die nötigen Vorbereitungen zu treffen. Da ich in Confluentes selbst aber erstmal etwas Zeit benötigte um den nötigen Überblick zu erlangen, hat sich das wiederum etwas verzögert." Soviel zur vermeintlichen Verspätung.
    "Die Ala soll das Castellum beim Vicus Novus beziehen. Dort müssen noch ein paar bauliche Ausbesserungen und Reparaturen getätigt werden, wofür mein werter Kollege Arennius mir ein Unterstützung zugesichert hat. Diese kann bereits diese Woche beginnen, würde ich sagen. Sobald die ersten Baracken im geeigneten Zustand sind, werde ich die ersten Turmae verlegen. Die Kommandantur wird dann bald folgen. Da ich mich in Confluentes nicht sonderlich sesshaft gemacht habe, wird das Abbrechen der Zelte schnell vonstatten gehen." Zusammenfassend sagte er anschließend: "In zwei bis drei Wochen kann daher ein beträchtlicher Teil der Truppe in Mogontiacum sein, soweit ich das einschätze."


    "Allerdings möchte ich zu bedenken geben, ob es nicht notwendig ist, das Castellum in Confluentes auch zukünftig militärisch zu nutzen. Ich weiß nicht, ob man in Rom darüber nachgedacht hat, aber so einen Standort kann man doch nicht einfach verwaisen lassen..." Sermo bedachte den Statthalter mit einem fragenden Blick. "Vielleicht gibt es eine Cohors, die ihren Standort ebenfalls wechseln kann? Oder ein, zwei Turmae meiner Ala halten dort zukünftig wechselnd die Stellung?" Als Operationsbasis war das Lager ja weiterhin nicht zu verachten.

  • Zitat

    Original von Numerius Duccius Marsus


    Obwohl es Hungi schon geschmeichelt hätte, wenn er offizieller Patron der gesamten duccischen Familie geworden wäre (das "Vererben" von Patronatsverhältnissen war ja durchaus nichts ungewöhnliches und er ging davon aus, daß eines fernen Tages seine Söhne seine Klienten so "erben" würden wie sein Vermögen), konnte er mit der Loyalitätsbekundung des Ducciers leben.


    Ich danke dir für deine Worte, Duccius. Ich hoffe, du wirst mir nicht böse sein, wenn ich dich ein ein letztes Mal als Klient meines Bruders in Anspruch nehmen möchte und mehr noch hoffe ich auf deine Hilfe. Bevor er aber diesbezüglich in medias res gehen wollte, erinnerte er sich seiner guten Kinderstube. Etwas Wein? bot er seinem Procurator etwas zu trinken an, was den dunklen Schatten in der Ecke in Bewegung brachte, der nämlich in einen Kelch etwas zu trinken eingoss.


    Mein Bruder war ja - so wie ich hörte - Stadtpatron von Mogontiacum. begann er dann. Ich gehe davon aus, daß nach seinem Tode keine besonderen Feierlichkeiten welcher Art auch immer veranstaltet wurden und ich habe dafür auch Verständnis. Er ließ sich kurz Zeit, um seinem Gegenüber ein paar Momente zu geben. Doch da nun meine Familie vollständig rehabilitiert ist, sollte es meiner Meinung nach ein Andenken zu Ehren meines Bruders geben. Auffordernd blickte er den Duccius an, er wollte hören, was dieser dazu zu sagen hatte.

  • Zitat

    Original von Iullus Quintilius Sermo


    Ruhig hörte er sich den Bericht des Praefectus an. Eigentlich hatte er es schon erwartet, es gab ja immer Probleme, welcher Art auch immer. In diesem Falle waren es halt anstehende Reparaturen.


    In zwei bis drei Wochen also? Das war ja ein sehr überschaubarer Zeitraum, was den Beginn der Verlegungen anbelangte. Den nächsten vom Quintilier angesprochenen Punkt stieß Hungi ein wenig säuerlich auf, was jedoch nicht am Quintilier selber lag.


    Ich weiß nicht, ob man in Rom darüber nachgedacht hat. gab Hungi offen und ehrlich zu. Mir liegen darüber keine Informationen vor. Der Kaiser hat mir jedoch unmißverständlich dargelegt, daß die Verwaltung der Provinz an erster Stelle stehen soll. Die Normalität. Und keine irgendwie gearteten militärischen Unternehmung, so wir nicht dazu gezwungen werden. Womit jener Punkt angesprochen war, der ihm sauer aufstieß. Nicht jetzt unbedingt der Part mit der Verwaltung, sondern der, daß ihm der Kaiser ins Gesicht gesagt hatte, daß er - Hungi - militärisch niemals wirklich in Erscheinung trat. Als ob er was dafür konnte. Eine Cohors wird daher soweit ich weiß nicht an den Limes wechseln. Solltet aber ihr, Legatus Arennius und Praefectus Quintilius, der Meinung sein, daß in Confluentes eine ständige Bewachung vonnöten sei, dann werde ich mich gewiss nicht dagegen stellen. Da Confluentes jetzt aber nicht allzu weit von hier entfernt ist, denke ich auch, daß man nicht mehr als zwei Turmae hinschicken muss.

  • Zitat

    Original von Marcus Vinicius Hungaricus
    In zwei bis drei Wochen also?


    Ich weiß nicht, ob man in Rom darüber nachgedacht hat. gab Hungi offen und ehrlich zu. Mir liegen darüber keine Informationen vor. Der Kaiser hat mir jedoch unmißverständlich dargelegt, daß die Verwaltung der Provinz an erster Stelle stehen soll. Die Normalität. Und keine irgendwie gearteten militärischen Unternehmung, so wir nicht dazu gezwungen werden.


    Eine Cohors wird daher soweit ich weiß nicht an den Limes wechseln. Solltet aber ihr, Legatus Arennius und Praefectus Quintilius, der Meinung sein, daß in Confluentes eine ständige Bewachung vonnöten sei, dann werde ich mich gewiss nicht dagegen stellen. Da Confluentes jetzt aber nicht allzu weit von hier entfernt ist, denke ich auch, daß man nicht mehr als zwei Turmae hinschicken muss.


    "Zwei bis drei Wochen", wiederholte Sermo nochmal zur Bestätigung, womit für ihn das Thema erstmal abgehakt war. Jetzt musste er nur zusehen, dass er dem Statthalter in möglichst kurzer Zeit erste Erfolgsmeldungen überbringen lassen konnte. Aber da mit dem Legionslegaten bereits vereinbart war, dass die Legio II bei der Herrichtung der Baracken helfen würde, vertraute er auf eine zügige Fertigstellung des Castells.


    Was das Castellum in Confluentes anging, gewann Sermo den Eindruck, dass der Statthalter ihn teilweise falsch verstanden hatte. "Ich denke nicht, dass eine Bewachung für die Civitas notwendig ist", tat er daher erstmal kund. "Vielmehr denke ich, es wäre nicht unklug das Castellum sozusagen als Außenposten an der nörlichden Provinzgrenze zu benutzen. Es liegt zudem strategisch günstig auf halber Strecke zwischen Bonna und Mogontiacum. Eine vollständige Aufgabe des Lagers erscheint mir einfach als Verschwendung militärischen Potenzials, wenn du so willst."


    Er zog eine Grimasse. Im Grunde genommen hatte Sermo nichts gegen den Umzug nach Mogontiacum. Für ihn bedeutete es vor allem eine Verbesserung, was das zivile Leben anging. Auf der anderen Seite war die Entscheidung militärisch gesehen offenbar nicht vollständig durchdacht.
    "Ich schlage daher vor, wenn du erlaubst, wenigstens eine Turma im Wechsel dauerhaft dort stationiert zu lassen. Vielleicht hat die Legionsreiterei aus Bonna ja auch Interesse daran, das Lager als Patrouillenunterkunft zu nutzen." So sparten sich die Equites nämlich eine Übernachtung im Freien, wenn sie nicht gerade bei Zivilisten unterkommen wollten.

  • http://imageshack.us/a/img710/4316/calvuskl.jpg Scriba Furnius Calvus ...
    betrat das Officium des Legatus Augusti und legte einen langen Brief auf den Tisch. "Salve Legatus Augusti, heute haben wir ganz wichtige Post aus Roma."



    Ad
    Legatus Augusti pro Praetore
    Marcus Vinicius Hungaricus
    Mogontiacum
    Provincia Germania Superior



    Salve Legatus Vinicius Hungaricus!


    Unser Imperator Appius Cornelius Palma Augustus hat in einem Akt der Güte und Weisheit dem an ihn herangetragenen Wunsch von Vertretern der Civitas Mogontiacum entsprochen, jener Siedlung die auch dein Statthaltersitz ist, die Rechte eines Municipiums zu verleihen. Die von den Vertretern der Stadt erarbeitete und von der Administratio Imperatoris überarbeitete und genehmigte Lex Municipii wird dir beiliegend zu diesem Brief zugesandt. Unser Imperator Appius Cornelius Palma Augustus unterstützt das Ansinnen der Vertreter der Stadt, die Erhebung Mogontiacums zum Municipium mit einem Fest an den Kalenden des Martius zu begehen.


    ~~Administratio Imperatoris~~




    Lex Municipii Cornelii Mogontiacensis


    I. De Civitate
    Das Municipium Cornelium Mogontiacensis besteht aus der Gemeinschaft ihrer Municipes. Municeps ist, wer in die Bürgerliste von Mogontiacum eingeschrieben ist und die Voraussetzungen erfüllt, die per Decretum Decurionum geregelt werden. Er hat dann auch das Recht zur Wahl ihrer Magistrate sowie zum Vollzug aller weiteren Rechtshandlungen gemäß dieser Lex.
    Zum Territorium des Municipium Cornelium Mogontiacensis zählen alle Vici, Viculi und Villae, die in die Regesta Territorii eingetragen sind.


    II. De Pontificibus
    Pontifices des Municipium Cornelium Mogontiacensis sind diejenigen, die durch einfache Mehrheit von den Decuriones aus diesen gewählt werden. Sie haben das Recht, bei den Spielen und öffentlichen Opfern die Toga Praetexta zu tragen. Sie haben die Aufsicht über den Cultus des Municipium und und stehen den Decuriones und Magistrati mit Rat zur Seite. Sie und ihre Kinder sind vom Kriegsdienst und allen Munera freigestellt.


    III. De Duumviris iure dicundo
    Duumviri iure dicundo des Municipium Cornelium Mogontiacensis sind diejenigen, die durch die Mehrheit und zumindest die Hälfte der Municipes bei den Comitia aus der Reihe der ehemaligen Aediles dazu gewählt werden und mindestens XXXII Jahre alt sind. Die Dauer ihrer Amtszeit beläuft sich auf ein Jahr. Sie haben während ihrer Amtszeit das Recht, die Toga Praetexta zu tragen, sowie eine bestimmte Anzahl Apparitores auf Kosten der Stadtkasse in ihrem Officium zu unterhalten. Sie sollen spätestens drei Tage nach ihrem Amtsantritt vor den versammelten Decuriones die Feiertage des kommenden Jahres verkünden. Des Weiteren üben sie die Gerichtsbarkeit über die Municipes aus, leiten die Contiones der Decuriones, führen die Aufsicht über die Stadtkasse, weisen den Magistrati ihre Aufgaben zu, prüfen ihre Arbeit und entscheiden über Vergabe öffentlicher Aufträge und Verpachtungen. Darüber hinaus leiten sie sämtliche Wahlen und Abstimmungen der Municipes oder Decuriones. Für ihre Beschlüsse haften sie mit ihrem Vermögen und zum Antritt ihres Amtes haben sie ein Pfand von 500 Sesterzen in die Stadtkasse zu legen, das sie am Ende ihrer Amtszeit zurückerhalten, wenn sie ihr Amt rechtschaffen ausgeführt haben.


    IIII. De Quaestore
    Derjenige, der durch die Mehrheit und zumindest die Hälfte der Municipes bei den Comitia aus der Reihe der ehemaligen Aediles zum Quaestor gewählt wird und mindestens XXVII Jahre alt ist, wird für die Dauer eines Jahres rechtmäßig Quaestor des Municipium Cornelium Mogontiacensis. Er hat während seiner Amtszeit das Recht, eine bestimmte Anzahl Apparitores auf Kosten der Stadtkasse zu unterhalten. Er hat das Recht und die Macht, die Stadtkasse nach dem Willen der Duumviri zu verwalten, Einnahmen und Ausgaben gewissenhaft aufzuschreiben, die Steuern des Municipium einzuziehen und pünktlich an die Procuratores abzuführen. Für seine Beschlüsse haftet er mit seinem Vermögen und zum Antritt seines Amtes soll er ein Pfand von 500 Sesterzen in die Stadtkasse legen, das er am Ende seiner Amtszeit zurückerhält, wenn er sein Amt rechtschaffen ausgeführt hat.


    V. De Aedilibus
    Diejenigen, die durch die Mehrheit und zumindest die Hälfte der Municipes bei den Comitia aus der Reihe der Decuriones zu Aediles gewählt werden und mindestens XXV Jahre alt sind, werden für die Dauer eines Jahres rechtmäßig Aediles des Municipium Cornelium Mogontiacensis. Sie wahren die öffentliche Ordnung. Dazu haben sie während ihrer Amtszeit das Recht, eine bestimmte Anzahl Apparitores auf Kosten der Stadtkasse zu beschäftigen. Sie haben das Recht und die Vollmacht, die Getreideversorgung des Municipium, die Märkte, die öffentlichen Bauwerke und Tempel, die Thermen und Häfen, die Bordelle, Garküchen und Brunnen zu beaufsichtigen und öffentliche Spiele abzuhalten. Die Aedile haben Verstöße gegen die öffentliche Ordnung und Vergehen gegen das Municipium und dessen Eigentum aufzuklären und die Täter der Gerichtsbarkeit der Duumvirn zu überantworten.Die Aufgaben der Aedile werden von den Duumvirn zu Beginn ihrer Amtszeit konkretisiert und zugeteilt.


    VI. De Magistris Vici
    Diejenigen, die durch die Mehrheit und zumindest die Hälfte der Vicani ihres Vicus aus der Reihe der Municipes dieses Vicus zu Magistri Vici gewählt werden, sind für die Dauer eines Jahres rechtmäßig Magistri Vici ihres Vicus. Sie haben für die Dauer ihrer Amtszeit das Recht bei den Contiones der Decuriones teilzunehmen, abzustimmen, das Wort zu ergreifen und genießen alle Rechte, die die Decuriones haben, für die Dauer ihres Amtes.Sie haben das Recht und die Pflicht, für ihren Vicus den Lares Vicani zu opfern und in ihrem Vicus nach dem Willen der Duumviri und Aediles für die Durchsetzung der Decreta Decurionum zu sorgen.


    VII. De iure iurando Magistratum
    Die Duumviri, Aediles und Quaestores sollen spätestens fünf Tage nach ihrer Wahl auf dem Forum einen Eid schwören bei Iuppiter, Divus Augustus und allen Divi Augusti, bei Divus Iulianus und dem Genius des Imperator Caesar Augustus und allen Göttern, dass sie stets entsprechend dieser Lex und den Decreta der Decuriones des Municipium Cornelium Mogontiacensis handeln und gegen jeden vorgehen, der dieser Lex und den Decreta der Decuriones zuwiderhandelt. Jeder Magistrat ist verpflichtet für jede Amtshandlung, die er tätigt, ohne diesen Eid geschworen zu haben, eine Strafzahlung von je 2000 Sesterzen in die Stadtkasse zu zahlen.


    VIII. De Iuribus Magistratum
    Jeder amtierende Duumvir hat das Recht, die Beschlüsse und Handlungen seines Collega oder der Quaestores und Aediles für unwirksam zu erklären. Ebenso hat jeder Aedil das Recht, die Beschlüsse seines Collega innerhalb einer Frist von drei Tagen für unwirksam zu erklären. Jeder Aedil, Quaestor oder Duumvir, der sein Amt rechtschaffen ausgeführt hat, erhält nach dem Ende seiner Amtszeit das römische Bürgerrecht für sich und seine ehelichen Kinder verliehen, soweit er dieses nicht bereits besitzt. Für die Dauer ihrer Amtszeit sind außerdem alle Duumviri iure dicundo, Quaestores und Aediles von allen Munera und dem Kriegsdienst befreit.


    VIIII. De Comitiis habendis
    Die Duumviri müssen für Wahlen jährlich alle Municipes durch öffentliche Bekanntmachung mindestens zwanzig Tage vor dem Versammlungstag zu den Comitia laden. Unter dem Vorsitz eines Duumvir stimmen die Municipes dann nach Vici getrennt ab und wählen zwei Duumviri, zwei Aediles und einen Quaestor. Am zweiten Tag beenden die Duumviri die Abstimmung und ernennen diejenigen zu Duumviri, Aediles und Quaestores, welche die meisten Stimmen, mindestens jedoch die Hälfte aller abgegebenen Stimmen erhalten haben. Das Ergebnis der Wahlen geben sie am folgenden Tag öffentlich bekannt.


    X. De Decurionibus
    Diejenigen, die als Municipes durch die Mehrheit der Decuriones auf Vorschlag eines Duumvir zu Decuriones gewählt werden, sind von da an rechtmäßige Decuriones des Municipium Cornelium Mogontiacensis mit allen Rechten und Pflichten. Jedes Jahr hat jeder von ihnen ein Honorarium von 200 Sesterzen an die Stadtkasse zu entrichten. Der Verlust des Ordo Decurionum bestimmt sich nach der in einer Contio unter Vorsitz eines Duumvir bestimmten Geschäftsordnung.Weiterhin haben sie das Recht, durch Abstimmung über die Kooptation von Patronen des Municipium, öffentliche Baumaßnahmen, die Verwendung der städtischen Gelder und die Bestellung städtischer Angestellter, in einer Contio unter Vorsitz eines Duumvir abzustimmen. Sie erlassen gemäß dieser Lex und zum Wohle des Municipium Cornelium Mogontiacensis durch Abstimmung in einer Contio unter Vorsitz eines Duumvir Decreta, die für alle Municipes und Incolae des Municipium Gültigkeit besitzen, laut auf dem Forum verkündet und im Tabularium des Municipium archiviert werden. Darüber hinaus prüfen sie am Ende jedes Jahres die Tätigkeit der Magistrati, insbesondere die Aufzeichnungen der Quaestores zur Stadtkasse und stellen durch Mehrheitsbeschluss die Rechtschaffenheit ihrer Amtsführung in einer Contio fest.Die Decuriones, ihre Ehefrauen und ehelichen Kinder haben darüber hinaus das Recht, bei den Spielen die vordersten Reihen zu besetzen und die städtischen Thermen kostenlos zu nutzen.


    XI. De Legatis mittendis
    Wenn es notwendig ist, Gesandte zu entsenden, so haben die Decuriones unter Vorsitz eines Duumvir durch Decretum die Entsendung einer Gesandtschaft, ihre Aufgaben und die zur Verfügung gestellten Mittel in einer Contio zu beschließen. Der Duumvir hat nach diesem Beschluss Decuriones als Legati auszuwählen nach freiwilliger Meldung oder durch Los, jedoch nicht solche, die den Decuriones durch ihr Amt oder anderes noch in irgendeiner Weise Rechenschaft schuldig oder älter als sechzig Jahre sind. Die erwählten Legati haben dann unverzüglich aufzubrechen und nach dem Decretum der Decuriones ihre Gesandtschaft zu erfüllen. Die Decuriones können unter Vorsitz eines Duumvir durch Decretum auch bestimmen, ob den Legati ein Wegegeld aus der Stadtkasse zugesprochen werden soll.


    XII. De Pecunia Commune
    Die Duumviri verwalten die Stadtkasse nach dem Budget ihrer Amtsvorgänger. Sie dürfen daraus keine Geldspenden an einzelne Bewohner der Stadt verteilen. Sie haben das Recht, die Ausgaben für einen Bereich zu erhöhen, wenn die Mehrheit der Decuriones in einer Contio dem zugestimmt hat und einen Eid geschworen hat, dass dies zum Wohl der Stadt geschieht. Ausgenommen davon sind Ausgaben für öffentliche Feierlichkeiten, an denen die Municipes teilnehmen, die Löhne der Apparitores, Ausgaben für Gesandtschaften, Reparaturen öffentlicher Gebäude und Tempel, die Verpflegung der Servi Publici, für religiöse Handlungen der Magistrate im Namen des Municipium und solche für die Erfüllung der Amtspflichten der Magistrate. Diese zu erhöhen ist den Duumviri auch ohne das Schwören eines Eides und die Abstimmung der Decuriones erlaubt. Diejenigen, die mit der Verwaltung der Stadtkasse oder öffentlicher Betriebe betraut sind, haben nach dem Ende ihrer Aufgabe innerhalb von dreißig Tagen den Decuriones eine Abrechnung vorzulegen. Die Decuriones betrauen drei Männer aus ihrer Mitte mit der Überprüfung dieser Abrechnung. Sollten die Prüfer Fehler zum Schaden des Municipium Cornelium Mogontiacensis feststellen, so hat derjenige, der diesen Fehler verantwortet, die doppelte Summe seines Fehlers an die Stadtkasse zu zahlen. Jeder hat das Recht, Missbräuche der Stadtkasse anzuzeigen. Über den Angeklagten richten dann die Decuriones in einer Contio.


    XIII. De Locationibus
    Die Duumviri haben das Recht, öffentliche Pachten zu vergeben. Diese Verpachtungen haben sie jedoch öffentlich bekannt zu machen und im Tabularium des Municipium Cornelium Mogontiacensis zu archivieren. Ihnen ist es nicht erlaubt, öffentliche Verpachtungen an Magistrati des Municipium Cornelium Mogontiacensis, deren Großeltern, Eltern, Geschwister, Kinder, oder Enkel zu vergeben.


    XIIII. De Apparitoribus
    Diejenigen Scribae, die mit der Führung der Bücher der Stadtkasse und Archive betraut sind und durch die Mehrheit der Decuriones bestätigt wurden, sind den Duumviri unterstellt. Und sie haben vor Beginn ihrer Amtstätigkeit einen Eid zu schwören bei Iuppiter, Divus Augustus und allen Divi Augusti, bei Divus Iulianus und dem Genius des Imperator Caesar Augustus und allen Göttern, dass sie die Bücher nach bestem Wissen und Gewissen führen werden und nicht wissentlich oder böswillig Fehler in den Büchern begehen. Auch bestimmen die Decuriones, wie hoch der Lohn jedes Apparitor sein soll, den die Duumviri dann auszahlen. Ebenso bestimmen die Decuriones über die Aufgaben der Servi Publici.


    XV. De Muneribus
    Alle Municipes und Incolae des Municipium Cornelium Mogontiacensis haben die Pflicht, nach Decretum Decurionum Abgaben für das Wohl des Municipium zu leisten und bei öffentlichen Bauarbeiten bis zu fünf Tage im Jahr mit ihrem Vieh auf der Baustelle zu arbeiten. Ebenso können sie durch die Magistrate zur Unterbringung von Soldaten und kaiserlichen Beamten und zum Unterhalt der Straßen, an denen sie Güter besitzen, herangezogen werden.


    XVI. De Iuris Dictione Municipale
    Die Duumviri iure dicundo haben das Recht und die Macht nach den Rechtssätzen des Legatus Augusti pro Praetore Germaniae Superioris oder der Leges des römischen Volkes Recht zu sprechen. Sie können Gerichte einsetzen und Urteile fällen, wie es nach diesen Bestimmungen gestattet ist.


    XVII. De Iure Municipum
    Alle Municipes und Incolae des Municipium Cornelium Mogontiacensis sollen gemäß diesem Gesetz handeln und sich davor hüten, es wissentlich oder mit böser Absicht zu brechen. Jeder, der wider dieses Gesetz handelt, kann zu einer Strafzahlung von bis zu 5000 Sesterzen an die Stadtkasse verurteilt werden. Im Übrigen gelten die Leges des römischen Volkes für die Municipes und Incolae des Municipium.Die Duumviri sollen dafür sorgen, dass dieses Gesetz in Bronze gegossen und öffentlich auf dem Forum so ausgestellt wird, dass jedermann es lesen kann.


    ex Decreto Decurionum Civitatis Mogontiaciensis


    Spurius Turius Simplex - Duumvir Mogontiaci

  • Zitat

    Original von Iullus Quintilius Sermo


    Eine Turma sollte reichen, ja. beantwortete hiermit der LAPP die Anfrage des Quintilius. Ich werde ein Schreiben zur XXI Rapax senden, vielleicht haben die Herrschaften dort tatsächlich Interesse.


    Dann blickte Hungi zum Legaten Arennius und erwartete nun dessen Bericht. Es sei denn, der Quintilier hatte noch etwas hinzuzufügen.

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