IUD PRIV, Feststellungsklage des Iulius Dives

  • Der Anschlag an der Gerichtstafel gab bekannt, dass heute ein Iuridicum Privatum unter Vorsitz des Praetors Fundanius Fenestella eine Feststellungsklage des Iulius Dives verhandeln würde. Genauer gesagt ging es um die Feststellung, ob das Vermögen des Aelius Archias Gegenstand einer Erbschaft sein kann oder ob es rechtmäßig auf Anweisung des Praefectus Urbi Vescularius Salinator konfisziert wurde. So lautete jedenfalls die Klageformel, die der Praetor für diese Verhandlung zugelassen hatte.


    Der Praetor war anwesend, ebenso einige seiner Mitarbeiter und ein Mann, der offenbar zum Büro des Praefectus Urbi gehörte, denn er hatte sich bereits auf der passenden Seite des Saales postiert. Fehlte nur noch der Kläger.

  • Sim-Off:

    Blöde Frage: Ist beim Iuridicium Privatum öffentliches Publikum zugelassen?


    Wie angekündigt erschien der iulische Decemvir Dives am praetorisch festgelegten Verhandlungstag im entsprechenden Gerichtssaal zu seiner Feststellungsklage den Eques Aelius Archias betreffend. Gemessenen Schrittes und gleichmäßig ruhig atmend ließ er sich von einem Gerichtsdiener an seinen Kläger-Platz führen.
    "Salve Praetor Fundanius!", grüßte er hernach den vorsitzenden Iudex mit einem höflichen Lächeln und versuchte sich nichts von der steigenden Aufregung anmerken zu lassen, die ihn ob dessen, was ihn hier im Folgenden erwarten würde, befiel. "Salve.", bedachte er im Anschluss daran auch seinen offensichtlichen Kontrahenten in diesem Fall mit einem zurückhaltenden Gruß. Ob er nicht vielleicht doch hätte seinen Onkel Proximus um dessen advokatischen Beistand bitten sollen? Oder Lepidus? - Gut, im letzterem Fall wäre die erhoffte Wirkung für die Iulier hier nicht mehr ganz so groß gewesen - und das, wo sich Dives eh nur eine wenn überhaupt kleine Wirkung von diesem Auftritt versprach. Allerdings stünde er dann mit absoluter Sicherheit wohl doch ein Stück weit solider hier auf seinem Posten, wo er nun jeden Moment den Verhandlungsbeginn erwartete...

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    CIVIS
    DECURIO - OSTIA
    INSTITOR - MARCUS IULIUS LICINUS
    IUS LIBERORUM
    VICARIUS DOMINI FACTIONIS - FACTIO VENETA

    Klient - Marcus Vinicius Hungaricus

  • "Salve, Iulius Dives" antwortete der Praetor und nickte dem Vigintivir zu. "Dann sind wir nun also vollzählig und können beginnen. Iulius Dives, du hast das Wort", kam er Praetor dann umgehend zum Punkt.

  • Sim-Off:

    Ich nehme das mal als ein stilles 'ja'. ^^ (Zumal ich las, dass wenigstens heutzutage derlei öffentlich sei, solange nicht explizit 'unter Ausschluss der Öffentlichkeit' verhandelt würde.)


    | Spurius Quinctius Rhetor


    Seine Schüler hatten die ersten trockenen, faden, öden Stunden voller teils neuer, teils bereits bekannter Begriffe, Definitionen, Erklärungen, Einteilungen, Schemata und ähnlichem erfolgreich hinter sich gebracht. Es war für sie wie für ihren Magister nicht immer ganz einfach miteinander gewesen, aber letztlich nun lag jene Zeit erfolgreich hinter ihnen und sie konnten sich schon ein bisschen mehr mit der Praxis der Rhetorik befassen.
    "Da wären wir also, in den beeindruckenden Hallen der Basilica Ulpia.", verkündete Rhetor seinen wissbegierigen Verfolgern und führte sie hernach allesamt in einen der Verhandlungssäle, in welchem offenkundig soeben ein Prozess begann. "Gerade noch rechtzeitig.", murmelte er und suchte und fand in der hinteren Mitte der für die Zuschauerschaft gedachten Sitzreihen ein paar Bänke, die genügend Platz für sich und seine Schüler bieten sollten.


    "So, hier und dort könnt ihr euch hinsetzen und dann wollen wir einmal genau hören, wie sich die beiden Parteien hier so schlagen!", kündigte der Quinctius in leicht gedämpfter Lautstärke an, während er auf die entsprechende Plätze wies, welche er seinen Schülern zudachte.
    "Magister Quinctius? Wer sind denn die beiden Parteien und worum geht es?", erkundigte sich der kleine Olli neugierig und dennoch mit seinem bekannt arroganten Gesichtsausdruck. "Keine Sorge, Ollius, das werden wir sicherlich alle gleich erfahren. Aber bedenke: Wir wollen nicht nur auf den Inhalt, sondern auch auf die äußere Form achten. Deshalb sind wir hier.", mahnte der Quinctier in eher väterlicher Strenge, während der Ritterssohn wenig zufrieden mit der Antwort scheinend sich einen Platz möglichst weit weg von dem Magister suchte.


    "Ich hoffe ja, dass das nicht genauso fad und langweilig wird, wie der Rest des Unterrichts.", raunte er seinem Nachbarn zu, ohne ihn anzusehen und folglich auch ohne so genau zu wissen, mit welchem seiner Mitschüler er hier gerade sprach. "Ich meine, andere Klassen gehen ja auch in die richtig großen Prozesse mit den Staranwälten und alles - und wir? Wir sitzen hier bei einer Verhandlung, die so wichtig ist, dass sie auch mit einem Iudex und wahrscheinlich nichtmal mittelmäßigen Klägern und Angeklagten auskommt!" Er hatte sich das einmal viel aufregender und spannender vorgestellt!



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  • Sehr knapp doch anscheinend gerade noch reichzeitig vor dem tatsächlichen Beginn der Anhörung erreichte Livianus den Raum, in dem sie stattfand. Während die Liktoren in der Haupthalle der Basilica die kurze Verschnaufpause von ihrem umtriebigen Consul genossen, versuchte sich Livianus möglichst ohne großes Aufsehen um seine Person zu erzeugen, in den Verhandlungssaal zu schmuggeln. Natürlich gelang dies nicht wie geplant, da sobald der Erste auf ihn aufmerksam wurde und diese Information natürlich sofort mittels anstupsen an seinen Sitznachbarn weitergab, binnen kürzester Zeit die recht überschaubaren Augenpaare auf ihn gerichtet waren.


    "Entschuldigt. Bitte fahrt fort." merkte der Consul in Richtung des Praetors an und suchte sich einen freien Sitzplatz, der sich möglichst am Rand des eigentlichen Geschehens befand.

  • Zitat

    Original von Spurius Quinctius Rhetor
    "Ich hoffe ja, dass das nicht genauso fad und langweilig wird, wie der Rest des Unterrichts.", raunte er seinem Nachbarn zu, ohne ihn anzusehen und folglich auch ohne so genau zu wissen, mit welchem seiner Mitschüler er hier gerade sprach. "Ich meine, andere Klassen gehen ja auch in die richtig großen Prozesse mit den Staranwälten und alles - und wir? Wir sitzen hier bei einer Verhandlung, die so wichtig ist, dass sie auch mit einem Iudex und wahrscheinlich nichtmal mittelmäßigen Klägern und Angeklagten auskommt!" Er hatte sich das einmal viel aufregender und spannender vorgestellt!


    Die letzte Visite des jungen Flavius in den Hallen der Basilica Ulpia lag bereits viele Jahre zurück und die Remineszenzen an jene waren überaus ennuyant, weshalb der Knabe wenig geneigt sich fühlte, neuerlich in die Untiefen der Iurisdiktion einzutauchen. Indessen war dies in jenem Falle auch keineswegs erforderlich, denn explizit exkludierte der Magister die jurisdiktionellen Details, die er damals im Nachsatz seiner letzten Visite mit Onkel Piso hatte repetieren müssen, sondern seine Appetenz war einzig der rhetorischen Präsentationsform zuzuwenden, welche ob seiner linguistischen Neigung in weitaus größerem Maße sein Interesse fand.


    Somit platzierte er nicht ohne Vorwitz auf der Bank neben Ollius, welcher prompt die Inkonvenienzen der vorliegenden Session benannte, was Manius Minor inspirierte, selbst den Saal genauer in Augenschein zu nehmen, was ob der etwas zurückgesetzten Position auch möglich war: Auf dem Tribunal hatte der Praetor Fundanius Fenestella Platz genommen, während die Sedilien weiterer Iudices augenscheinlich gar nicht erst aufgestellt worden waren, was darauf verwies, dass es sich um ein Iudicium Privatum handelte.
    "Zumindest steht der Praetor Urbanus dem Prozess persönlich vor!"
    , wandte er ein und reckte den Kopf, um einen Blick auf die Bänke von Anklage und Verteidigung zu gewinnen, auf welchen indessen Personen Platz genommen hatten, die ihm in der Tat gänzlich unbekannt waren, was eine weitere Nachfrage erübrigte:
    "Sind dir die Anwälte denn bekannt?"

  • 'Der Consul ist da!', ging es dem Iulier beim Anblick des Decimers schlagartig einerseits erleichtert nach dessen letztem Zuspruch, auf der anderen Seite aber aufgrund ebendieses hohen Amtes auch ein wenig aufregungssteigernd durch den Kopf. Bloß nicht versagen! Alles, bloß nur nicht versagen!


    "Hoher Iudex, werte Verteidigung, anwesende Römer!", begann Dives tonal noch ein wenig von seiner Nervosität gezeichnet. Er räusperte sich und trat einen Schritt hervor. "Es mag euch zunächst etwas verwunderlich erscheinen, dass ich, Marcus Iulius Dives - ein IULIER aus dem Stamm der Iulii Caepiones -, heute nun hier vor euch stehe, um im Rahmen dieser Feststellungsklage dafür einzutreten, dass der Nachlass des viel zu jung verblichenen römischen Eques Imperialis Caius Aelius Archias, dem leiblichen Cousin zweiten Grades unseres geliebten GAIUS ULPIUS AELIANUS VALERIANUS, entgegen dem Willen des Vescularius Usurpator, welcher dereinst noch als Praefectus Urbi amtierte, seinen rechtmäßigen Erben zugeführt wird. Denn die Iulier, werden einige sagen, waren diesem späteren Widersacher unseres verehrten Imperator Caesar Cornelius Palma Augustus doch freundschaftlich verbunden, gehörten zu seinem näheren Dunstkreis und waren bis zuletzt treue Handlanger dieses Vesculariers!" Dives machte eine wohldosierte Pause nach diesem ersten Teil seiner Einleitung. Er merkte, wie mit jedem gesprochenen Worten mehr und mehr die ursprüngliche nervöse Anspannung von ihm fiel, während dafür eine positive, aufmerksame Spannung in ihm zurückblieb.
    "Mit einem REINEN, einem reinen Gewissen nun aber sage ich allen, die solche Behauptungen aufstellen, dass es nicht nur ein IULIER meines Stammes war, der die Stadttore Romas öffnen ließ ein weiteres Blutvergießen zu verhindern, und dass es nicht nur ein IULIER meines Stammes war, der auch für einen friedlichen Seitenwechsel der Hafenstadt Ostia eintrat, um schnellstmöglich die Versorgung unseres zuvor befreiten, geliebten Caput Mundi sicherzustellen. Nein, es waren auch IULIER meines Stammes, die trotz mehrfacher persönlicher Aufforderung durch den Vescularier selbst NIEMALS den Namen ihres Patrons verrieten - den Namen des dreifaches Consulars Lucius Aelius Quarto, dem leiblichen Bruder des Gaius Ulpius Aelianus Valerianus, dem Cousin zweiten Grades des römischen Eques Imperialis Caius Aelius Archias, um den es heute hier geht." Einleitung Ende. Zeit für eine weitere Kunstpause, in welcher der Iulier die Gelegenheit zum kurzen Durchatmen durchaus wahrnahm.


    "Als vom hohen Senat gewählter Vigintivir im Kollegium der Decemviri stlitibus iudicandis stehe ich nun also hier, um nicht nur von Amtswegen her in Erfahrung zu bringen, inwiefern die Abwickelung des Erbschaftsfalls Aelius Archias ein Teil meiner mir anvertrauten Amtspflichten ist, sondern nicht zuletzt auch als PERSÖNLICHER Freund der Aelier, der endlich Klarheit ob der gegen den Eques Aelius Archias erhobenen Vorwürfe, die eine Beschlagnahmung von dessen Nachlass unter Umständen zu rechtfertigen vermögen, zu erlangen!", leitete Dives über und war sich selbstredend im Klaren darüber, dass seine großen Töne ob der persönlichen Freundschaft zu den Aeliern ein wenig übertrieben waren, wenn man bedachte, dass diese auf nicht viel mehr als einer einzigen Begegnung in der Domus der Factio Veneta beruhten. Doch wer außer den Aeliern selbst sollte das schon so genau wissen?


    "Lasst mich folglich zunächst erst einmal kurz darlegen, was sich aus der mir bekannten Perspektive auf die Dinge dereinst zugetragen hat: Kurz vor seinem Ableben habe der Eques - man darf wohl begründet vermuten keineswegs aus heiterem Himmel, wie seine erst unlängst zuvor erfolgte Herabsetzung vom verantwortungsvollen Procurator a memoria zum Procurator Annonae nahelegt -", stellte er einfach mal eine zwei Ereignisse der aelischen Vita miteinander verknüfpende Vermutung in den Raum, "dem damaligen Praefectus Urbi Vescularius einen Brief zugesandt und ihn darin wohl beleidigt. In der Folge sandte der Vescularius eine bewaffete Truppe aus, um den Aelius der üblen Nachrede beschuldigt festzunehmen und seine Vermögenswerte zu beschlagnahmen. Der Aelius nun wurde jedoch nicht mehr lebend, sondern bereits nurmehr tot aufgefunden. Das ehemalige Vermögen des Eques wurde dennoch konfisziert. Soweit die Sachlage aus meiner Sicht.", führte er ruhig und zuletzt sachlich aus und machte eine kleine Kunstpause.
    "Nun frage ich jedoch euch, anwesende Römer", sprach er direkt ans Publikum gewandt. "ich frage die werte Verteidigung", richtete er seine Worte an diese und wandte sich dann weiter um bis zum Praetor. "und ich frage dich, hochverehrter Iudex: Wie kann das Vermögen eines Mannes beschlagnahmt werden, der selbst bereits längst tot ist und folglich gar kein Vermögen mehr HAT, da seine einstigen Besitzungen in der Folge rechtlicht längst seinen Erben gehören?! Oder vermag meine Gegenseite etwa zweifellos zu belegen, dass der Haft- und Beschlagnahmungsbefehl VOR dem Tod des Aelius erging?! - In dubio pro reo, im Zweifel für den Angeklagen, so heißt es - wobei letzterer hier ganz klar der der üblen Nachrede bezichtigte Eques Aelius Archias ist, sowie dessen Erben, deren potenzielle Erbschaft hier schließlich beschlagnahmt wurde." Mit schwerem Blick wandte sich der Iulier langsam wieder zum Publikum um und streifte dabei nicht zuletztlich seinen Prozessgegner ganz kurz, bevor er für einen kleinen Moment Halt in den Augen des anwesenden Consuls suchte. 'Ich würde diese Argumentation also mit ein wenig Vorsicht ins Feld führen, da man dir sonst vorwerfen könnte, die Entscheidungen des damaligen Kaisers in Frage zu stellen.', erinnerte sich der Decemvir an die Worte des Decimers bezüglich der Länge der vescularischen Stadtpräfektur. Dives würde diesen Punkt nun wohl erst einmal wenigstens für den Augenblick noch zurückhalten - nicht zuletzt auch, um einen guten und lernfährigen Eindruck auf Faustus' Vater zu machen. Doch nun bloß nicht gedanklich abschweifen!


    "Doch MEHR noch: Mir wäre trotz Einholung von Erkundigungen nicht bekannt, dass JEMALS förmlich Anzeige gegen den Eques Aelius Archias erstattet wurde! Ich frage also euch, anwesende Römer, ich frage die werte Verteidigung und ich frage dich, hochverehrter Iudex.", wiederholte er nicht nur die Worte, sondern mit ihnen auch die dazugehörigen Gesten ein zweites Mal. "Mit welchem Recht unternahm die Staatsgewalt vertreten durch den einstigen Praefectus Urbi Vescularius damals überhaupt diese - EIGENINITIATIVE - Vermögensbeschlagnahmung und versuchte Verhaftung?! Man bedenke: Wir reden hier keineswegs von Hochverrat oder auch nur IRGENDEINEM Schwerverbrechen nach §56 CodIur. Nein, wir reden hier von der Unterstellung einer üblen Nachrede, die nach §84 CodIur mit einer maximalen Freiheitsstrafe von fünf Monaten bedroht lediglich zu den nach §56 CodIur einfachen Verbrechen gerechnet werden muss..." Kurze Kunstpause. "... und die folgerichtig nach §60 CodIur auch nach spätesten fünf Monaten VERJÄHRT, sodass der einstige Formfehler der nicht erfolgten Anzeige nach der bis heute verstrichenen Zeit auch keineswegs mehr zu korrigieren wäre.", legte er dar, schwieg einen längeren Augenblick lang und hob hernach mit strenger Miene die flache rechte Hand anzuzeigen, dass jetzt noch einmal erhöhte Aufmerksamkeit gefordert war:
    "Ich habe jedoch kein Interesse daran, hier nur durch den Verweis auf einige Formfehler das Recht für die Erben des römischen Eques Imperialis Caius Aelius Archias zu erstreiten. Nein, als Freund der Aelier ist es mir eine Pflicht mich auch mit dem vescularischen Vorwurf der üblen Nachrede näher zu befassen. Und dieser Vorwurf, hochverehrter Iudex, werte Verteidigung, anwesende Römer, DIESER Vorwurf ist absolut HALTLOS!", ließ ich die Anwesenden unterstrichen durch eine Zäsur wissen. "Dies zu begründen zitiere ich an dieser Stelle einmal den §84 CodIur, wo es zum Vorwurf der üblen Nachrede heißt: 'Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet'. Es wird ersichtlich, dass es zum gerechtfertigten Vorwurf der üblen Nachrede dreierlei bedarf: Erstens einer Person, welche in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet. Diese Person wäre wohl im Eques Aelius zu sehen. Zweitens einer Person, in Beziehung auf die eine Tatsache behauptet oder verbreitet wird. Hier erkennen wir den Vescularius. Und drittens und schlussendlich bedarf eine üble Nachrede einer Person oder Personengruppe, gegenüber der in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet wird! Wo nun aber identifizieren wir diese dritte Voraussetzung bei einem Brief, der lediglich EINEN Absender und EINEN Empfänger hat und ansonsten NIEMANDEN, der dazwischen mit dem Inhalt desselben in Kontakt gekommen wäre?!", schloss der Iulier diesen Part mit einer rhetorischen Frage und verkniff sich die sogleich folgende Beantwortung der gleichen. Letztlich sollte dieses Argument schließlich, obgleich es das wohl stichhaltigste und damit wichtigste war, nicht auch äußerlich aus der Reihe der übrigen Argumente ausbrechen, was in der Folge im Nachklang auch den vorherigen Argumenten noch zusätzliche Überzeugungskraft einverleiben sollte. So zumindest der rhetorische Plan hinter diesem Schritt.


    "Damit nun also fasse ich noch einmal zusammen, wie sich dieser Fall aus der mir bekannten Perspektive hier darstellt: OHNE richterliches Urteil eines UNBEFANGENEN Gerichts wurde das Vermögen, welches im Zweifel für den Angeklagten vielleicht schon längst nicht mehr das Seinige war, aufgrund einer FALSCHEN Anschuldigung beschlagnahmt, noch dazu mit STAATLICHEN Truppen, wo es OHNE förmliche Anzeige keinerlei STAATLICHES Interesse an ÜBERHAUPT diesem ganzen Fall gegeben haben dürfte! Dass hier darüber hinaus auch die Verjährungsfrist des Verbrechens, dessen der Eques Aelius einst beschuldigt wurde, lange abgelaufen ist, setzt dem Ganzen da nur noch die Krone auf.", stellte der Decemvir fest. "Ich beantrage folglich die Feststellung, dass die damalige Beschlagnahmung des Nachlasses des römischen Eques Imperialis Caius Aelius Archias für unrecht erklärt und aufgehoeben wird, damit sich die Decemviri stlitibus iudicandis - und diesen Fall würde ich selbstredend höchst selbst übernehmen - nachfolgend nach gültigem Recht und Gesetz um die Verteilung des Nachlasses an die rechtmäßigen Erben kümmern können." Ohne jeden Dank für die Aufmerksamkeit - denn derlei hatte dem Iulier, der auf seinem kurzen Weg zurück an seinen Platz aus den Augenwinkeln auch eine Studienklasse sah, sein eigener Rhetor bereits frühzeitig ausgetrieben - war Dives sodann gespannt auf die Reaktion der Gegenseite auf seinen Vortrag.

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  • Zitat

    Original von Manius Flavius Gracchus Minor
    "Zumindest steht der Praetor Urbanus dem Prozess persönlich vor!"
    , wandte er ein und reckte den Kopf, um einen Blick auf die Bänke von Anklage und Verteidigung zu gewinnen, auf welchen indessen Personen Platz genommen hatten, die ihm in der Tat gänzlich unbekannt waren, was eine weitere Nachfrage erübrigte:
    "Sind dir die Anwälte denn bekannt?"


    In der Reihe hinter Gracchus und Ollius hat Fusus einen Platz gefunden und sich bereits ausgiebig in der Basilica umgesehen. Die Zeit bis zum Beginn der Verhandlung hat er mit Freuden genutzt, sich ein wenig mit der Architektur des Gebäudes auseinanderzusetzen. An die hochnäsige Art des Ritterssohns hat sich der Patrizier mitnichten gewöhnt und empfindet sie nach wie vor als äußerst irritierend. Zum einen, da sie seinem eigenen Verhalten kaum entspricht, und zum anderen da jener doch wohl 'nur' der Sohn eines Ritters sei und somit aus der Sicht des durchaus standesbewussten Patriziers kaum einen Anlass habe, sich dermaßen viel auf seinen Status einzubilden.


    Von derartigen Überlegungen wird Fusus schlagartig abgelenkt, als er - alarmiert durch die Reaktionen der anderen Beobachter - so gänzlich unverhofft eines Consuls ansichtig wird. Neugierig mustert er den Mann und flüstert den beiden vor ihm sitzenden Mitschülern tonlos zu: "Wenn der Consul diesem Prozess sogar höchstpersönlich beiwohnt, dann kann diese Angelegenheit gänzlich unbedeutend nicht sein..."


    Als der erste Redner sodann auftritt, verstummt der Flavier und hört zumindest anfangs aufmerksam zu, um den Anlass der Verhandlung nicht zu verpassen. Zunächst kann er sich einer sich einer gewissen Überraschung nicht erwehren, dass der sich glücklicherweise namentlich vorstellende Iulier seine eigene Familie scheinbar als Förderer des Usurpators anzuprangern beginnt. Angespannt hält er die Luft an, während weitere Worte allmählich ein anderes Bild zu zeichnen beginnen und den ersten Eindruck relativieren. Doch dann beginnt die juristische Sachlage den jungen Flavier allmählich abhzuhängen und wie ein offenes Buch gestaltet sich seine Mimik zu einer verwirrten solchen um, während er mit gerunzelter Stirn auf seinem Sitzplatz ein wenig zurücksackt. Fortan kostet es ihn einiges an Mühe und Konzentration, nicht gleich wieder gedanklich zu angenehmeren Dingen abzuschweifen. Letztlich bleibt bei ihm jedoch hauptsächlich der vage Eindruck hängen, dass jenem Verstorbenen wohl posthum ein Unrecht geschehen sei. Ohne die wirkliche Gesetzeslage selbst wirklich gut zu kennen, kommt er nicht umhin sich gedanklich den Argumenten des Iuliers anzuschließen. Etwas verwirrt kratzt sich der Flavier kurz am Kinn und atmet einmal tief durch, während er nach einer kurzen Pause mit den Augen den nächsten Sprecher sucht.

  • Die Erkundigung bei Ollius wurde hinweggeschoben durch den Hinweis seines Anverwandten, welcher hinter ihnen sich positioniert hatte, wobei jener selbstredend prinzipiell wohl obsolet erschien, denn sämtliche Anwesende wandten ihre Köpfe um zu dem Decimer in der Toga Praetexta, welcher von einer großen Zahl an Liktoren geleitet wurde und augenscheinlich die etwas abstruse Intention verfolgte, ein möglichst geringes Maß an Attention auf sich zu ziehen.
    "Womöglich handelt es sich doch um einen wichtigen Prozess!"
    , kommentierte der Knabe triumphierend gegenüber seinem Nachbarn, ehe zur Ruhe gerufen wurde, um dem Akkusatoren das Wort zu erteilen, der rasch die fragliche Sachlage summarisiert hatte und sich dann seiner eigenen Person zuwandte, ehe er den überaus interessanten Tathergang rekonstruierte, die zugleich jenen unsäglichen Vescularius charakterisierte, der der Flavia Gens ein so großes Maß an Unfrieden beschert hatte. Kaum kam der Iulius dann hingegen auf die juristischen Details seiner Erörterung zu sprechen, verlor sich der Knabe in einem eigenen Nachsinnen über die Frage, welcher Anlass den Consul hierher gerufen hatte, da die Restitution des Erbes einer beliebigen Person, selbst wenn es sich hierbei um einen Anverwandten des großen Aelius Quarto handelte, keinesfalls als staatstragender Casus sich dem jungen Flavius darbot.
    Als Dives geendet hatte, war Manius Minor somit primär zu einer privaten Resolution gelangt, die die Präsenz des Consuls über seine Kontrollpflicht gegenüber subalternen, also sämtlichen Magistraten erklärte, welche bezüglich der Anklagerede indessen vornehmlich die bisweilen sich erhebende Stimme des Oratoren vernommen hatte, die ohne eine Verfolgung des gesamten Textes dem Knaben überaus irritierend sich darbot.

  • Mit angemessenem Ernst verfolgte der Praetor den Vortrag des Klägers und machte sich dabei mit einem Stylus gelegentlich Notizen. Sein Gesicht wirkte nicht so, als wenn ihn die Rede begeistern und bereits unwiederbringlich auf die Seite des Klägers ziehen würde, aber eine derartige frühe Festlegung wäre für einen Iudex wohl ohnehin unangemessen gewesen.


    Als der Kläger geendet hatte, ergriff er dann aber zügig das Wort. "Iulius Dives, vielen Dank für deine Ausführungen. Ich rufe allen Beteiligten in Erinnerung, dass wir hier eine Feststellungsklage eines amtierenden Decemvir behandeln um die Frage zu klären, ob im Falle des Aelius Archias ein Vermögen zu verteilen ist oder nicht. Jegliche verwandtschaftliche oder sonstige Beziehungen zwischen dem Kläger und den möglichen Erben sind dazu ohne Belang. Ebenso alle Beziehungen zwischen der Familie des Klägers und der Person des Vescularius. Alle Beteiligten werden im Weiteren auf Ausführungen zu diesem Thema verzichten", stellte er fest und schaute streng sowohl zum Kläger als auch zum Vertreter des Praefectus Urbi.


    "Der Praefectus Urbi, vertreten durch Sextilius Babilus, hat das Wort." Damit nahm er wieder Platz, um nun den Ausführungen der Gegenseite zu folgen.


    Jener Sextilius Babilus erhob sich daraufhin von seinem Platz und machte einen deutlich gelasseneren Eindruck als der Kläger und auch der Praetor. Ganz eindeutig war er nur ein Mitarbeiter aus dem Stab des amtierenden Praefectus Urbi, der abkommandiert worden war, um in diesem Prozess aus den Akten seines DIenstherren zu zitieren. Sein persönliches Interesse an diesem Fall war also denkbar gering, was sich eben auch auf sein Gehabe niederschlug. "Werter Iudex, werter Decemvir, ich trage nun den zur Diskussion stehenden Sachverhalt so vor, wie er sich aus den Archiven des Praefectus Urbi ergibt. Punkt eins: Am ANTE DIEM VIII KAL SEP DCCCLX A.U.C. (25.8.2010/107 n.Chr.) wurde ein von Aelius Archias verfasster und an Vescularius Salinator adressierter Brief am Lager der Cohortes Urbanae abgegeben und dem Praefectus Urbi auf dem üblichen Weg zur Kenntnis gebracht. Der Brief liegt im Archiv vor. Punkt zwei: Aufgrund des Inhalts des Briefes hat der Praefectus Urbi einen Haftbefehl gegen Aelius Archias wegen Übler Nachrede ausgestellt und die Konfiszierung seines Vermögens angeordnet. Der Befehl wurde dem Princeps Prior Silius Verres zur Ausführung übergeben. Der Befehl liegt im Archiv vor. Punkt drei: Bei der Ausführung des Befehls wurde festgestellt, dass Aelius Archias bereits verstorben war. Punkt vier: Es existiert eine auf den KAL NOV DCCCLX A.U.C. (1.11.2010/107 n.Chr.) datierte schriftliche Nachfrage der kaiserlichen Kanzlei an den Praefectus Urbi, in der nach den Gründen der Konfiszierung und der Höhe des Vermögens gefragt wird. Die Nachfrage liegt im Archiv vor. Eine Antwort darauf war im Archiv nicht zu finden." Der Mann machte einer kurze Pause, offenbar um seine Akten noch einmal zu überfliegen und blickte dann zum Kläge und anschließend zum Praetor. "Damit endet mein Bericht aus den Archiven des Praefectus Urbi."


    Auch hier ergriff der Praetor in seiner Funktion als Iudex zügig das Wort. "Ich danke auch dir, Sextilius Babilus, für deine Ausführungen. Iulius Dives, wünschst du die Vorlage der genannten Schriftstücke als Beweise oder möchtes du deinerseits weitere Schriftstücke oder Zeugenaussagen als Beweise in die Verhandlung einbringen?"

  • Der Decemvir nickte noch höflich, nachdem ihm für seine Ausführungen gedankt wurde, bevor sich sein Lächeln leicht anspannte, als der Praetor darauf verwies doch bitte bei der Sache zu bleiben. War die Einleitung, die mit Sicherheit qualitätiv längst keiner ciceronischen glich, jedoch durchaus von Ciceros Rede für Sextus Roscius aus Ameria inspiriert war - zum Vergleich: auch dort sprach der Tullier am Anfang seiner Karriere erst lang und breit über seine eigene Person, die Person des Redners, bevor er auf die Sachlage an sich einging -, etwa so ungewöhnlich? Und das gerade in einer Zeit, in der es noch nicht sonderlich lange her war, dass ein Fabius Quintilianus, der sich seinerseits nicht unwesentlich an besagtem Cicero orientierte, der erste staatlich besoldete Lehrer für Rhetorik in Roma war... Oder aber hatte der Iulier hier in Fundanius Fenestella einfach nur einen vorsitzenden Iudex, der nicht ganz unparteiisch in die Verhandlung ging? Gespannt verfolgte Dives nun zunächst die Ausführungen der Gegenseite.


    "Wenn du erlaubst, hoher Iudex, so würde ich in der Tat insbesondere auf die Vorlage des vom Aelius an den Vescularius gesandten Briefes bestehen." Denn wenn man schon einmal die Chance dazu hatte, diesen Brief, dessen Inhalt selbst die mit dem Aelius dereinst verheiratete Iunia nicht kannte, zu lesen, dann musste man das natürlich für sich nutzen! "Da die werte Verteidigung überdies bestätigt, dass die Grundlage für die erfolgte Vermögensbeschlagnahmung eine vermeintliche üble Nachrede sein soll, wie es darüber hinaus nur allzu deutlich _nicht für_ den Fall des Vescularius spricht, dass er einer Anfrage der hohen kaiserlichen Kanzlei keine Antwort zu geben vermochte, sehe ich keinen Anlass meine eigenen, _unbestrittenen_ Ausführungen noch weiter zu belegen.", erklärte er und benickte diese Worte schlussendlich noch einmal. Mehr hatte Dives dazu für den Moment nicht zu sagen.

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  • "Sextilius Babilus, lege bitte den Brief des Aelius an den Vescularius vor, damit der Kläger ihn in Augenschein nehmen kann", forderte der Praetor den Vertreter des Praefectus Urbi auf diese Bitte hin auf.


    Jener griff daraufhin in eine lederne Tasche, suchte darin herum und erhob sich schließlich mit einem Schriftstück in der Hand. "Der Brief des Aelius an den Vescularius", verkündete er und trug die Tafel zum Kläger herüber.



    An die Qualle,
    Potitus Vescularius Salinator


    Salve, du fettes Vieh,


    du kannst dir deinen Procuratorenposten in den Arsch schieben, fett genug dafür ist er ja. Hoffentlich sägt bald einer an deinem Thron.


    Caius Aelius Archias

  • Die von der eigenen Neugier geschürte Spannung wurde unweigerlich größer und größe im Iulier, als der Verteidiger erst kurz in seiner Tasche suchte und hernach sogar groß ankündigte den vielbesagten und kaum gesehenen Brief nun in den Händen zu halten. Was würde wohl darin zu lesen sein? Vielleicht, auch wenn Dives das kategorisch nach seiner eigenen Argumentation eigentlich ausschloss, gab es ja tatsächlich doch noch ein Indiz dafür, dass es sich hier um üble Nachrede handelte? Es würde den Decemvir ein zweifellos wichtiges Argument kosten.
    "Ich danke dir.", nickte er sodann dankbar, nachdem er die Wachstafel an sich genommen hatte, um sie sich einen kurzen Augenblick lang zu besehen. Er las:
    'An die Qualle, Potitus Vescularius Salinator.' und musste sich bereits an dieser Stelle wahrlich zwingen sich zu konzentrieren und nicht amüsiert zu grinsen. 'Salve, du fettes Vieh! Du kannst dir deinen Procuratorenposten in den A...llerwertesten schieben, fett genug dafür ist er ja. Hoffentlich sägt bald einer an deinem Thron.' Unterschrieben mit Caius Aelius Archias - von wem auch immer, denn die Handschrift des Aeliers vermochte Dives selbstredend nicht zu idenfizieren. Er versuchte sich im Anschluss mittels kurzem Überfliegen noch einmal die wichtigsten Punkte einzuprägen - denn selbstredend würde er versuchen sein Wissen auch in geeigneter Situation an den Mann oder die Frau zu bringen. Dann reichte er die Tafel zurück.


    "So es mir erlaubt sei, möchte ich nach der Einsicht dieses Beweismittels - ich darf vielleicht noch betonen, dass es offenbar _ungesiegelt_ ist und ich persönlich mich hier und jetzt _nicht_ dazu imstande sehe, eine aelische Urheberschaft dieser Schrift _mit letzter Sicherheit_ zu bestätigen oder zu negieren - feststellen, dass aus meiner Sicht nun mehr noch als zuvor hier keinerlei Anhaltspunkte für eine üble Nachrede seitens des Eques Aelius Archias gegen den damaligen Praefectus Urbi Vescularius vorliegen.", bekundete er seine durch den gelesenen Brief nun selbstverständlich gefestigte Meinung selbstsicher zunächst in Richtung Publikum. Dann wandte er sich dem Praetor zu.
    "Da die Verteidigung mich in keinem meiner Punkte widerlegt hat oder mir auch nur widersprochen hätte und sich auch die Beweismittel hier offensichtlich alles andere als gegen meine Rede stellen, sehe ich auch weiterhin keine Veranlassung dazu, meine eigenen, _unbestrittenen_ Ausführungen noch weiter zu belegen.", endete er in kongruenter Formulierung wie schon zuvor, um einer entsprechenden Frage des Iudex vorzugreifen. Aus divitischer Sicht folglich könnte der Richter nun richten, urteilen und damit seines Amtes walten...

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  • Nachdem auch die Gegenseite auf Befragen durch den Praetor keine weiteren Ergänzungen zu machen hatte, unterbrach jener die Verhandlung kurz, um sich einige Gedanken machen und einige Gesetzeswerke beziehungsweise Gesetzteskommentare zu Rate ziehen zu können. Die Pause währte jedoch nicht allzu lange und schon wenig später forderte er alle Anwesenden wieder zur Ruhe auf, um sein Urteil zu verkünden. Ein nicht unerheblicher Teil der Unterbrechung war wohl auch darauf entfallen, eben ejenes schriftlich niederzulegen, wie es die Prozessordnung verlangte.


    "Ich verkünde das Urteil. In der Feststellungsklage des Iulius Dives bezüglich der Verteilung des Erbes des Aelius Archias wird festgestellt, dass keine Belege für eine rechtmäßige Konfiszierung des Vermögens des Aelius Archias zugunsten der Staatskasse oder einer anderen Partei vorliegen. Es wird daher festgestellt, dass in diesem Fall durch die Decemviri eine Verteilung des Erbes vorzunehmen ist." Er blickte von der Schriftfassung auf und schaute die Prozessbeteiligten an. "Die Verhandlung ist geschlossen."

  • Der Opponent des jungen Iulius war augenscheinlich zu jenen ennuyanten Bürokraten zu zählen, mit welchen der junge Flavius bereits anlässlich seines ersten Kontaktes mit den Mühlen der Verwaltung, nämlich der Immatrikulation in die Bürgerlisten Bekanntschaft gemacht hatte, weshalb dessen Ausführungen überaus trocken und unattraktiv sich erwiesen, womit ebenfalls das Interesse des Knaben kaum zu erwecken war. Es folgte die Überreichung von Beweismitteln, welche ihrerseits bei dem Akkusatoren ein gewisses Amusement evozierten und somit auch den Vorwitz des Publikums weckten, welchem das hohe Gericht sich indessen deplorablerweise mitnichten beugte, sondern das Schreiben unverlesen ließ.


    Stattdessen erfolgte nun recht eilig der Abschluss des Verfahrens, der ganz dem gesamten Duktus der Verhandlung folgend, keinerlei Überraschungen darbot, sodass Manius Minor letztlich doch ein wenig desillusioniert sich fühlte, da der vorliegende Prozess doch keinerlei Überraschungen oder inprävisible Wendungen impliziert hatte, sondern vielmehr sich als schnöder juristischer Akt verwaltungstechnischer Natur offenbart hatte, in der eine derartig engagierte Vortragsweise wie jene des Decemvirn zweifelsohne ebenso fehl am Platz gewesen war wie das Auditorium von Adepten der Rhetorik.

    Sim-Off:

    Womit selbstredend nicht die Intention unseres geschätzten Magisters SimOff der Kritik unterzogen werden soll ;)

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