Ehrenwertes Gericht, ich möchte den Probatus Titus Ferrius Maximus auf §9 SUBPARS PRIMA des Codex Iuridicialis verklagen.
In einer öffentlichen Rede forderte der Probatus Titus Ferrius Maximus dazu auf, den Chrirsten, ich zitiere „den garaus zu machen“, dies entspricht
§ 5 Öffentliche Aufforderung zu Straftaten
Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften zu einer rechtswidrigen Tat auffordert, wird wie ein Anstifter (P.P. § 9) bestraft.
welches also wie
§ 9 Anstiftung
Als Anstifter wird gleich einem Täter bestraft, wer vorsätzlich einen anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat bestimmt hat.
Zu behandeln ist. Ich bin der Auffassung, dass er durch diese Aufforderung den Tatbestand der
§ 9 Volksverhetzung
Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder die Würde anderer dadurch angreift, dass er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, wird mit Freiheitsstrafe von bis zu 5 Monaten bestraft.
erfüllt hat, denn wir wollten doch leben und Leben lassen mit den Christen und keinen Bürgerkrieg in der Frage, daher fordere ich das Gericht auf an diesem Fall ein Exempel zu statuieren!
Eines möchte ich noch deutlich herausstellen, mir geht es nicht um die Christen, sondern um den öffentlichen Frieden und öffentliche Ordnung!