Vorab I: Ich wollte mit meinem Beitrag im Senat niemandem auf die Füße treten. Sollte dies dennoch unbeabsichtigt geschehen sein - beispielsweise gegenüber dir, Vala -, so tut es mir ehrlich Leid und ich entschuldige mich hiermit dafür. Entschuldigung.
Vorab II: Da ich der Meinung bin, dass eine Diskussion hierüber nicht als SimOff-Debatte in die aktuelle Sitzung - die hat schließlich ihr eigenes Thema - in den Senat gehört, eröffne ich einfach mal diesen Thread hier im SimOff-Bereich zur Spielgestaltung. Ich denke, hier passt es vielleicht ganz gut hin und ich kann auch sagen: Everybody join in, if you want.
Die IR-rechtlichen Grundlagen des Beisitzerstatus
Im Wesentlichen erklären zwei Paragraphen des Codex Universalis den Beisitzerstatus für den Senat von Roma und zählen auf, welche Rechte ein Beisitzer des Senats hat und welchen Einschränkungen er unterliegt. Diese Paragraphen, um die Mühe des Nachschlagens zu nehmen, möchte ich im Folgenden auszugsweise in den entsprechenden Passagen zitieren:
Zitat§ 10 Senat
(6) [...] Beisitzer dürfen in allen Sitzungen des Senates anwesend sein und nach Erlaubnis durch den Princeps Senatus frei sprechen. Sie können keine Anhörung zu einem Consultum Senatus einbringen und haben kein Stimmrecht in Abstimmungen.
Zitat§ 7 Consultum Senatus
(2) [...] Während dieses Prozesses der Diskussion ist jeder Senator befugt und angehalten auf den Entwurf einzuwirken und Vorschläge für Änderungen oder Verbesserungen zu machen. Eine einfache Zustimmung oder Ablehnung des Vorhabens dient ebenfalls der Diskussion. An dieser Diskussion dürfen auch der Imperator Caesar Augustus und die Beisitzer des Senates teilnehmen. [...]
(5) Stimmberechtigt sind bei der Abstimmung alle Vollsenatoren der Curie, ausgenommen sind der Imperator Caesar Augustus und jeder Beisitzer des Senates.
Mein Schluss aus dem Beisitzerstatus und meine Interpretation vom Amt des Quaestor Urbanus ab actis senatus
Offenkundig steht fern der bisherigen Amtsinterpretation eines Quaestors an keiner Stelle im IR-Gesetz festgeschrieben, dass ein Quaestor nur das Rederecht in Diskussionen sein Amt oder seine Amtstätigkeit betreffend erhalten darf. Die beiden hauptsächlichen Restriktionen gegenüber den Senatoren, die ich sehe, sind einerseits das fehlende Stimmrecht bei Abstimmungen sowie andererseits das fehlende Recht auf eigene Vorschläge und Entwürfe im Senat (diese haben nach §57 (1) offenkundig über den Princeps Senatus eingebracht zu werden).
=> Folglich nun interpretiere ich gerade und insbesondere für den Quaestor Urbanus ab actis senatus - der Zitat: die Senatsarchive leitete, den Kaiser über Senatsentscheidungen informierte und an der Ausarbeitung der senatus consulta mitarbeitete - nicht nur das Recht, sondern gewissermaßen sogar die Pflicht dazu, sich an den Diskussionen im Senat - zu welchem Thema auch immer - zu beteiligen, um seinem Amt gerecht zu werden. In der Tat handelt es sich hier bei meinem Zitat um eines aus der Theoria Romana, was meine Amtsinterpretation in der Folge durchaus nicht ausschließlich auf die IR-Gesetze fußt. Doch ich hoffe, man mag mir ebendies nachsehen.
Schlussendlich noch ein Wort zur Redeerlaubnis durch den Princeps Senatus: Abermals verweise ich hierzu in die Theoria, wo der tradierte Ablauf von Senatssitzungen doch recht ausführlich beschrieben steht. Unter anderem wird dort beschrieben, dass vor der Abstimmung (discessio) und folglich also im Rahmen der Diskussion und Meinungsabgabe (sententia) letztere nach einer strikten Rangordnung zu erfolgen hatte. Historisch ist das natürlich gut und schön. Für uns hier im IR hingegen ist dies aus trivialen Gründen doch nur äußerst wenig praktikabel uind wird entsprechend auch nicht praktiziert. In ähnlicher Weise allerdings halte ich auch - obgleich sogar SimOn im IR-Gesetz festgeschrieben - eine ständige Nachfrage des Beisitzers um Erlaubnis für einen Redebeitrag für suboptimal und eher weniger praktikabel. Daher war meine ursprüngliche Überlegung gestern auch eigentlich, dass ich in meiner ersten Beisitzer-Wortmeldung deutlich mache, dass ich gemäß der Vorschriften erst formal um die Redeerlaubnis bitte, bevor ich etwas sage. In allen weiteren Beisitzer-Beiträgen hingegen hatte ich vor, ebendies stillschweigend als vorausgesetzt anzusehen und einfach so mitzureden, falls ich meine, irgendetwas beitragen zu können. Stattdessen nun allerdings scheint es so, dass mein erster derartiger Beitrag zugleich auch mein letzter als Beisitzer sein muss, da ich mir nicht sicher bin, inwiefern es so gern gesehen wird, wenn Dives fortan nur nonverbal in seinen Gedanken mitdiskutiert...
Soweit meine Rechtfertigung und Meinung zu dieser Sache. Nun seid ihr alle gerne dazu eingeladen, mir zuzustimmen, mich zu korrigieren, mir zu widersprechen oder mir und uns allen schlicht und einfach eure Sicht der Dinge darzulegen.