Über die §§5 und 10 der Lex Mercatus

  • Auch Dives registrierte durchaus, dass es zwar ein vom Aedil Flavius eingebrachter Tagesordnungspunkt war, über den man gerade diskutierte; dass es jedoch ein vom Senator Aurelius entwickelter und im Verlauf der Sitzung weiterentwickelter Vorschlag war, der aktuell im Mittelpunkt dieser Diskussion stand. Doch da weder er selbst derjenige war, der das sprichwörtliche Heft in die Hand nahm, noch derjenige war, der das Heft aus der Hand gab oder sich aus der Hand nehmen ließ, konzentrierte er sich nicht weiter darauf.


    "Zunächst möchte ich sagen, dass ich der Argumentation des Consulars Purgitius durchaus folgen kann, wie ich allerdings dennoch das Folgende anmerken muss. Wenn ein Aedil nach beendeter Spendenaktivität erst über eine Spende informiert wird, welche Mittel und Möglichkeiten stehen ihm dann noch zur Verfügung objektiv zu überprüfen, ob eine gewisse Spendensumme über- oder unterschritten wurde? Denn obgleich ich keinem Spender etwas unterstellen möchte, kann sich ein Magistrat schließlich nicht nur allein auf das Wort desjenigen verlassen, den er kontrollieren soll, nicht wahr?", betrachtete Dives eher kritisch.


    "Ferner verwunderte mich zunächst die Aussage des Praetors Claudius, auch spontan spenden können zu wollen. Denn ich denke an eine bevorstehende Wahl, ein öffentliches Fest, ein großes Opfer und frage mich, inwiefern eine Spende in einem solchen Zusammenhang jemals spontan sein kann.", legte der Iulier eine kurze Atempause ein. "Dann jedoch erschloss sich mir, dass wir, der Praetor und ich, womöglich einfach von verschiedenen Spendenbegriffen ausgehen. Gebe ich als Patron meinen Klienten traditionsgemäß jeden Morgen zur Salutatio kostenlos eine Sportula, möchte auch ich darüber gewiss nicht regelmäßig den Aediles Bericht erstatten müssen. Gebe ich ein Abendessen und bewirte dabei kostenfrei meine Gäste, ist auch dies gewiss nichts, was ich jedes Mal - zu welchem Zeitpunkt auch immer - anmelden möchte. Und klopfen an den Saturnalien Bettler an meine Türe, so führe ich mitunter nicht einmal selbst Buch darüber, wie viel Gutes ich tue.", zeigte er anschließend Verständnis für die Sichtweise des Patriziers.


    "Deshalb erscheint es mir mitunter sinnvoll, genauer zu definieren, welche Art von Spenden wir hier zu reglementieren suchen und welche nicht.", stellte Dives in den Raum. "So würde ich persönliche Zuwendungen - also die gezielte Spende an einen anderen; sei er mein Klient, mein Gast oder ein Bettler an meiner Haustür - generell ausklammern. Stattdessen jedoch sollten öffentliche Zuwendungen - also ungerichtete Spenden, an denen gewissermaßen fast jeder irgendwie partizipieren kann - meines Erachtens nach durchaus Beachtung finden.", differenzierte der iulische Senator und hoffte, den Claudier damit möglicherweise wieder von seiner ablehnenden Haltung abbringen zu können. "Dies sind schließlich die für die Händler wirklich bedeutenden Spenden. Denn von einem hungernden Bettler hat auch ein Bäcker schließlich nichts, da der Bettler nicht betteln müsste, hätte er selbst genug Geld, sich Brot zu kaufen. Umgekehrt jedoch merkt es ein Bäcker mutmaßlich sehr wohl, wenn er vor den Wahlen aufgrund erhöhter Spendentätigkeit der Candidati für mehrere Wochen kaum Umsatz macht - und davon dann sich, seine Frau und seine drei Kinder irgendwie über die Runden bringen muss.", führte er anschließend noch einmal möglichst greifbar aus, weshalb er persönlich den unbezweifelten Mehraufwand für die Aedilen für durchaus gerechtfertigt hielt.


    "Insofern würde ich einen Vorschlag wie den des Senators Aurelius für öffentliche, nicht-persönliche Spenden in der Tat sehr begrüßen.", äußerte sich Dives nun auch über den aurelischen Entwurf. "Dabei würde ich im Übrigen auch die Anmeldepflicht aus eingangs genanntem Grunde verteidigen, sodass tatsächlich einem Spender, der eine Spende über 200 Sesterzen anmeldet, diese 200 Sesterzen zunächst auch in voller Höhe angerechnet würden. Hat er am Ende seiner Spendenaktivität noch Waren im Wert von 5 Sesterzen, 50 Sesterzen oder 150 Sesterzen übrig, so sollte es ihm natürlich freistehen, ob er auch dies den Aedilen anschließend zwecks einer Korrektur meldet; oder eben auf diesen Aufwand verzichtet.", schloss Dives seine Wortmeldung und setzte sich wieder.


    Sim-Off:

    Vielleicht ließe sich die Anmeldepflicht ja auch über ein Tool für die Aediles realisieren, @Macer? Zum Beispiel mittels
    eines Logs, der bei jeder Erstellung eines kostenfreien Angebots an den freien Markt notiert: Datum, Ware, Menge und Wert der Spende.

    ir-senator.png Iulia2.png

    CIVIS
    DECURIO - OSTIA
    INSTITOR - MARCUS IULIUS LICINUS
    IUS LIBERORUM
    VICARIUS DOMINI FACTIONIS - FACTIO VENETA

    Klient - Marcus Vinicius Hungaricus

  • Den Einwand, den Iulius Dives nun vorbrachte, hatte Macer erwartet. Tatsächlich stellte der Punkt auch in Macers Augen eine Schwachstelle dar, die er allerdings nicht für besonders gravierend hielt. "Iulius Dives hat Recht, dass bei einer nachträglichen Meldung die Höhe der Spende nicht unbedingt noch zweifelsfrei geprüft werden kann", gab er daher zu Beginn seines nächsten Wortbeitrages zu. "Aber seien wir doch ehrlich: Auch bei einer vorherigen Anmeldung lassen sich problemlos Situationen konstruieren, in denen es einem Aedil nicht verlässlich möglich ist, die Höhe der tatsächlichen Spende zu kontrollieren. Und auch heute ist es schon so, dass ein Aedil effektiv nur kontrollieren kann, ob eine Spende seit dem Zeitpunkt ihrer ersten amtlichen Feststellung nicht länger als zwei Wochen dauerte. Doch diese Schwächen halte ich nicht für allzu gravierend, denn wie Senator Claudius schon betonte, ist eine Spende ja nun einmal grundsätzlich eine gute Sache und kein krimineller Akt. Ich bin daher geneigt, Spendern erst einmal zu unterstellen, dass sie die nötigen Angaben wahrheitsgemäß machen", legte Macer seinen Standpunkt dar, bevor er den Vorschlag als ganzes noch einmal zusammenfasste und seine Vorteile herausstellte. "Und genau deshalb ist die Lösung einer Meldung, die auch nachträglich erfolgen kann, die beste Option. Durch die Überwachung der Höhe wird die Schutzwirkung gegenüber den Händlern viel besser erfüllt als durch die derzeitige Überwachung der zeitlichen Dauer. Die einmalige Meldung entlastet die Aedile von der mehrfachen Kontrolle zur Einhaltung der Zeitdauer. Und die Flexibilität der Meldung als Anmeldung oder Nachmeldung erlaubt den Spendern die größtmögliche Freiheit und verhindert, dass sie mit einer guten Tat versehentlich zu Straftätern werden."


    Sim-Off:

    Es wäre mir lieb, wenn die Debatte hier rein Sim-On und ohne Rücksicht auf mögliche technische Unterstützung im Sim-Off geführt wird.

  • Da Dives darin versagte, der purgitischen Respons in Gänze folgen zu können, kam er nicht daran vorbei, neuerlich das Wort zu erbitten.
    "Zunächst möchte ich betonen, dass es auch mir nicht ferner liegen könnte, das Spenden selbst in irgendeiner Weise zu kriminalisieren. Denn nicht zuletzt habe auch ich in der Vergangenheit regelmäßig gespendet, wie ich ebendies auch weiterhin zu tun intendiere." Für einen kurzen Augenblick dachte er zurück an die knapp 2800 Sesterzen, welche er im Rahmen seiner letzten großen Spende für Käse, Wein, Brot, Obst und Fleisch ausgegeben hatte - und dass es folglich auch für ihn persönlich ein Einschnitt wäre, eine solche Menge künftig nicht mehr so einfach unter das Volk bringen zu können. "Dementsprechend erscheint es auch mir nur richtig, Spendern erst einmal zu unterstellen, dass sie wahrheitsgemäße Angaben tätigen. Mitnichten würde ich daher erwarten, dass ein Aedil jeden einzelnen Spender stets genaustens durchleuchtet.", erklärte der Iulier zunächst die eine Seite seines Standpunkts.


    "Doch wie nun sollte ein Aedil vorgehen, wenn er bereits einen Anfangsverdacht zum Beispiel gegen meine Person hegte?", wollte er niemandem die Rolle des exemplarischen 'Bösen' zumuten - und übernahm sie entsprechend an dieser Stelle selbst. "Auch heute, wie Consular Purgitius sagt, könnte ein Aedil im Allgemeinen keinen exakten Zeitpunkt meines Spendenbeginns feststellen - wohl aber einen 'Zeitpunkt der ersten amtlichen Feststellung' meiner Spendentätigkeit ermitteln. Er ist folglich nicht perfekt dazu in der Lage, die Einhaltung dieser Spendenregel zu kontrollieren. Mit gewissen Abstrichen allerdings besitzt er diese Fähigkeit zur Kontrolle jedoch offenkundig durchaus.", unterstrich Dives mit einer kleinen Zäsur. Denn dieser Punkt, dass ein Aedil nicht nur die Aufgabe der Kontrolle sondern überdies auch eine Möglichkeit zur Kontrolle besaß, erschien ihm in der Tat nicht unwichtig.


    "Wenn wir nun jedoch im Sinne des aurelischen Vorschlags nicht länger von Zeitpunkten und Zeiträumen sprechen und stattdessen also die Spendenhöhen betrachten, dann scheint mir im Falle einer nur nachträglichen Meldung meinerseits ein Aedil kaum überhaupt eine Möglichkeit zu haben, dem etwaigen Anfangsverdacht meiner Person gegenüber noch nachzugehen. Die Hälfte meiner Spenden wäre womöglich über ganz Roma verteilt, während die andere Hälfte vielleicht sogar bereits verbraucht wäre.", beschrieb der Iulier mit sorgenvoller Miene. "In diesem und äquivalent zum vorherigen Fall würde ich folglich nicht erwarten, dass ein Aedil auf den Brotkrumen genau meinen exakten Spendenwert ermitteln kann. Die Ermittlung eines belastbaren Wertes über die ungefähre Spendenhöhe sollte ihm meines Erachtens nach allerdings durchaus möglich sein.", fasste der Iulier zusammen, weshalb er die Möglichkeit rein nachträglicher Meldungen für durchaus etwas problematisch erachtete. "Denn es erschiene mir fraglich, die Aediles ihm Rahmen ihrer Aufsicht über die Märkte mit der Kontrolle der öffentlichen Spendentätigkeiten zu betrauen, wenn ihnen nicht zugleich auch Werkzeuge in die Hand gegeben werden, diese ihnen übertragene Aufgabe - zumindest stichprobenartig und in etwaigen Verdachtsfällen - angemessen zu erfüllen.", schlug er schlussendlich den Bogen zum Vorschlag des Aureliers, welchem auch der purgitische Senator zunächst nicht abgeneigt schien. Umso schwerer - erwähntermaßen - fiel es Dives nun zu verstehen, weshalb der Consular zugleich auch für die Einrichtung einer Hintertür größer der aktuell bestehenden plädierte.

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  • Nun erhob sich auch Scato erneut, er hatte viele gute Argumente gehört und wollte sich natürlich an der mehr und mehr deutlichen Blockbildung hinsichtlich seiner, zugegebenen sehr eigendynamischen, Initiative beteiligen.
    "Ich bin grundsätzlich für eine vorherige Anmeldung von Spenden hinsichtlich ihrer Höhe. Eine kurze Meldung an die Aedile würde das Spenden vereinfachen, und man könnte die Last der stetigen Überwachung von den Aedilen nehmen da die Zeit kein Faktor mehr ist. Um es kurz zu machen ehrenwerte Kollegen: Ich bin ebenfalls für die Einführung einer Meldepflicht und die Aufhebung der zeitlichen Begrenzung. Jedoch sollte die Meldung strikt vor der Verteilung der Spenden erfolgen um die Höhe der eigentlichen Spenden nicht verzerren zu können." erklärte Scato kurz und setzte sich wieder. Grundsätzlich war er mit der angepeilten Lösung einverstanden, es haperte jedoch noch an den Details.

  • Abgesehen von Senator Claudius, der sich scheinbar mit nichts weniger als einer vollständigen Abschaffung des diskutierten Paragraphens anfreunden konnte, kamen noch einige in Sextus' Augen sehr produktive Ergänzungen. Allen voran, dass definitiv erwähnt werden sollte, dass es um öffentliche Spenden hierbei ging und nicht um jedes kleine As, das man beim Gang durch die Straßen vielleicht doch einmal einem Bettler zusteckte – also, nicht er, aber manche Zeitgenossen, die offenbar zuviel Geld hatten. Über die Möglichkeit einer nachträglichen Meldung musste Sextus hingegen erst nachdenken. Intuitiv erschloss sich ihm nicht, wieso es Probleme geben könnte, zeitig vor einer Spende den Aedilen eine formlose Wachstafel übermitteln zu lassen. Aber konnte er ausschließen, dass es diese Probleme geben könnte? Und wären diese Gründe so derartig abwegig, dass sie vernachlässigbar wären?
    Generell war Sextus viel mehr als in früheren Jahren um Kompromisse bemüht, daher überlegte er noch, wie ein sinnvoller Kompromiss aussehen könnte, während die anderen Senatoren schon fleißig weiterdiskutierten. Die meisten schienen die nachträgliche Meldung eher abzulehnen. Nicht unbedingt aus Notwendigkeit, sondern eher aus politischem Kalkül dem Purgitius gegenüber, versuchte sich Sextus aber einmal an einer Kompromisslösung, mit der hoffentlich ebenfalls alle Beteiligten leben konnten.


    “Insgesamt bin ich ebenfalls der Meinung, dass eine Meldung im Vorfeld einer Spende den Regelfall darstellen sollte, ebenso, dass eine solche Meldung, da sie formlos erfolgen könnte, keine besondere, bürokratische Hürde darstellt. Daher sollte aus den bereits genannten Gründen der besseren Überwachbarkeit, Planbarkeit und Einfachheit diese vorangehende Meldung die bevorzugte Verfahrensweise darstellen.


    Allerdings ist es ja mitnichten so, dass die Aedilen hierdurch weniger die Märkte zu kontrollieren brauchen, da sie ja dennoch vor allen Dingen das kontrollieren müssen, was nach wie vor nicht gemeldet wird, da ja vor allem dieses einen Verstoß darstellt. Daher ist die Kontrollierbarkeit durch die Aedilen für mich ein recht schwaches Argument, da diese ja dennoch vor allen Dingen die Dinge kontrollieren müssen, die sich außerhalb von Gesetzen ereignen und weniger diese, die sich innerhalb jeglicher gesetzlicher Rahmenbedingungen abspielen.


    Da ich aber nun nicht ausschließen kann, dass es hin und wieder doch Fälle geben kann, in denen eine vorherige Meldung sich als schwierig gestaltet, stellt sich mir die Frage, ob die einzige Lösung hierfür wirklich nur sein kann, von Gesetzes wegen diese Spenden zu verbieten oder aber in die Illegalität zu drängen. Daher möchte ich meinen werten Mitsenatoren einmal folgenden Gedanken als möglichen Kompromiss vorstellen:


    Wir reden ja generell ohnehin nur von jenen Spenden, die genehmigungsfrei getätigt werden könnten und lediglich einer Anmeldung bedürften. Wäre es da nicht einfach, dass wir festlegen, dass generell eine Anmeldung VOR der jeweiligen Spende zu erfolgen hat, aber eine Nachmeldung gegen Gebühr möglich ist? Eine solche Möglichkeit würde es säumigen oder vergesslichen Spendern ermöglichen, legal dennoch zu spenden, und würde den Aedilen dennoch die genauen Ermittlungen weitestgehend abnehmen. Gleichzeitig wäre durch die Gebühr quasi die Strafe wegen eines geringen Vergehens gegen die Marktordnung gleich abgegolten, wenngleich unter anderem Namen und ohne den faden Beigeschmack, gegen ein Gesetz verstoßen zu haben und nun bestraft zu werden.
    Üblicherweise würde ein solcher Verstoß mit 5% der Vermögenssumme des Straftäters geahndet. Dieses Vermögen ist natürlich für jeden Spender individuell und somit zur Berechnung einer Strafe gerecht und sinnvoll, als Grundlage einer Gebühr aber so nicht tragbar. Daher würde ich im Fall, dass der Senat meinem Gedanken nach einem Kompromiss folgt, vorschlagen, die Spende als Grundlage für Überlegungen zur Höhe herzunehmen. Sofern wir meinem ersten Vorschlag folgend von 500 Sesterzen als genehmigungsfreie Grenze ausgehen, wären 5% hiervon im Höchstfall 25 Sesterzen. Meiner Meinung nach könnte man aber auch – eben weil das Vermögen der Person, die eine solche Spende tätigt, tendenziell eher höher sein wird – bis zu 50 Sesterzen veranschlagen.
    Bei einer Anmeldung der Spende VOR ihrer Ausführung müsste diese Gebühr selbstverständlich entfallen. Hierdurch sollte mehr als ausreichend Anreiz geschaffen sein, zuerst eine Mitteilung an die Aedilen zu übersenden und hernach tätig zu werden, und dennoch wäre es vergesslichen oder terminlich eingespannten Zeitgenossen nicht gänzlich verwehrt, doch noch gesetzeskonform zu handeln.“

  • Macer hatte sich mit einer Erwiderung auf Iulius Dives etwas Zeit gelassen, um auch noch weitere Meinungen hören zu können. Es schien sich eine Mehrheit herauszubilden, die eine vorherige Anmeldung befürwortete, aber Macer war noch immer nicht von den Argumenten überzeugt. Das lag vor allem daran, dass er offensichtlich noch ein anderes Verständnis davon hatte, in welchem Verhalten letztlich eine strafwürdige Gesetzwiderigkeit lag. Er ließ sich daher noch einmal das Wort erteilen, um genau das darzulegen.


    "Ich denke, sowohl Senator Iulius als auch Senator Aurelius sprechen wichtige Aspekte an, die ich jedoch etwas anderes betrachten möchte, als sie bisher dargelegt wurden", eröffnete er seinen Beitrag. "Ich würde dazu gerne noch einmal einen Schritt zurück gehen und betonen, wozu es überhaupt einer Regelung zur Spendenhöhe bedarf. Es geht darum, dass Spenden in allzu großer Höhe und Regelmäßigkeit dazu geeignet sein können, Geschäftsleuten ihre Geschäftsgrundlage zu zerstören. Es geht also keineswegs darum, dass eine einzelne Spende per se eine Straftat darstellen kann. Selbst wenn sie sehr hoch ist, tut sie das nicht zwangsläufig, sondern erst, wenn die Aedile zu der Ansicht kommen, dass sie dazu geeignet ist, Geschäfte zu schädigen. Bei kleinen Spenden sind wir uns bereits hier einig, dass sie völlig unproblematisch sind und daher keiner Genehmigung bedürfen. Mithin scheinen wir uns einig zu sein, dass eine einzelne kleine Spende oder einige wenige kleine Spenden per se keine Straftat darstellen", fasste er erst einmal zusammen, was seiner Meinung nach Konsens war. "Aber wieso sollten wir dann eine Regelung einführen, aufgrund derer man sich mit einer solchen Spende eben doch strafbar machen kann? Dass es derzeit schon eine solche Regel gibt und wir sie abschaffen wollen, ist doch überhaupt erst Ausgangspunkt der Debatte! Wenn ich heute eine Kiste mit 100 Laib Brot vor meine Tür stelle und sie ist binnen 14 Tagen leer, dann ist es legal. Wird sie erst am 15ten Tag geleert, bin ich ein Straftäter! Das ist offensichtlich kein optimales Gesetz. Aber denken wir weiter: Ich sage meinem Sklaven 'Bringe diese Wachstafel zum Aedil und stelle dann die Kiste vor die Tür' und es ist legal. Sage ich jedoch 'Stelle diese Kiste vor die Tür und bringe dann die Tafel zum Aedil', dann bin ich ein Straftäter oder soll Gebühren bezahlen? Das scheint mir keine Verbesserung zu sein", versuchte er es wieder einmal mit einem plakativen Beispiel. "Und tatsächlich ist es ja so, dass 100 Laib Brot erst einmal kein Problem darstellen. Sie stellen erst dann ein Problem dar, wenn ich dies täglich oder wöchentlich tue. Dann erreiche ich im Laufe der Zeit eine Gesamtsumme, mit der jede weitere Spende von den Aedilen überprüft und genehmigt werden muss. Aber um dies festzustellen, reicht es völlig, wenn die Aedile nachträglich informiert werden. Bleiben wir bei der hier bereits genannten Höhe von 2000 Sesterzen, dann ist in meinem Beispiel die 21ste Spende die entscheidende. Diese muss ich vorab zur Genehmigung vorlegen. Und zu diesem Zeitpunkt müssen den Aedilen alle vorherigen Spenden bekannt sein. Versäume ich das, dann bin ich tatsächlich ein Straftäter." Macer machte eine kurze Pause und blickte sich um in der Höffnung, dass ihm zumindest einige Senatoren noch folgen konnten.


    "Nun hat Iulius Dives völlig zurecht gefragt, wie mich der Aedil denn diesbezüglich überprüfen soll. Was ist, wenn ich tatsächlich jedesmal 101 Laibe Brot gespendet habe und deshalb schon die 20ste Spende hätte anmelden müssen? Nun, ganz ehrlich, ich weiß es nicht. Ich weiß nur folgendes: Erstens kommt es meines Erachtens bei einem Spender, der Brot im Wert von über 2000 Sesterzen spendet, nicht darauf an, ob er diese Woche oder erst nächste Woche überprüft wird. Bei dieser Höhe machen 20 oder 100 nicht oder falsch angemeldet Laibe Brot einfach keinen nennenswerten Unterschied. Ich wage ernstlich zu bezweifeln, dass wir in Zukunft eine Fülle von Spenden sehen werden, die offiziell exakt am jeweiligen Limit liegen, während die Spender tatsächlich versuchen, es unbemerkt möglicht weit zu überschreiten. Zweitens sollte ein Aedil, der seine Arbeit mit der Kontrolle der Märkte ernst nimmt, eine halbwegs regelmäßige öffentliche Spendenaktion ohnehin bemerken und stichprobenartig kontrollieren - egal ob er sie bemerkt, bevor sie gesetzeskonform nachgemeldet wird oder ob er ihre Regelmäßigkeit durch die vorherigen Meldungen bemerkt. Ich erwarte von einem pflichtbewussten Aedil schlicht und einfach, dass er im Falle der eben geschilderten Brotspenden spätestens bei der zehnten Spende zur Kontrolle vorbeischaut. Ob er dabei den Verdacht hegt, ich würde die Spenden nicht in der richtigen Höhe anmelden oder nicht ist mir dabei recht egal. Denn gehen wir zurück zum Ausgangspunkt: Es geht darum, dass Spenden in allzu großer Höhe und Regelmäßigkeit dazu geeignet sein können, Geschäftsleuten ihre Geschäftsgrundlage zu zerstören. Das Gesetz sollte dafür ein Bewusstsein schaffen und den Aedilen die Überwachung erleichtern. Aber es kann ihnen die Überwachung nicht abnehmen und es sollte niemanden auch nur in die Nähe einer Straftat rücken, der in der Höhe und Häufigkeit maßvoll bleibt."

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