Triclinium | In Rebus Legis Mercatoribus - SAL et Flavii

  • Sim-Off:

    Flavier und eventuell mitgebrachte Gäste können direkt hier herkommen. Geht nicht über die Porta, zieht keine 2000 Sesterzen ein. Es sei denn, ihr seid bestechlich und stimmt so mit “ja“ :D Dann können wir über die 2000 Sesterzen nochmal reden :D


    Nachdem Boten zwischen den Villen hin und hergeflitzt waren, war hier und heute also nun der Abend der vereinbarten Cena, um über Sextus' momentane Fassung seiner Idee zu einer neuerlichen Lex Mercatus mit seinen Verbündeten, den Flavii zu sprechen. Nun, gänzlich war es nicht mehr seine Idee, hatte doch bereits Senator Iulius einiges an Ideen und Formulierungen eingebracht. Und nicht zuletzt hatte sein Tiro, der ebenfalls eingeladen war, auch einen nicht ganz unerheblichen Anteil daran. Aber jeder kluge Mann würde bisweilen auf seine Ratgeber auch einmal hören und ihren Rat annehmen, so wie Sextus sicherlich auch heute genau zuhören würde, was die Flavier sagten – wenngleich er hoffte, dass der jetzige Text sie durchaus schon zumindest weitestgehend zu überzeugen vermochte.


    So war also alles bereitet, die Klinen waren mit bequemen Kissen ausstaffiert, Speisen und Getränke bereit und ein des Schreibens fähiger Sklave mit Stylus und Wachstafeln bewaffnet. Auch der Hausherr war zugegen und erwartete die Ankunft seiner Gäste.

  • Als erste Abgesandte des flavischen Hauses trafen die beiden Gracchen ein - der ältere als explizit geladener Gast, der jüngere als dessen Anhang, schlussendlich waren solche Gelegenheiten überaus geeignet den jungen Quaestor auf seine Zeit im Senat, welche unweigerlich ihm bevorstand, vorzubereiten. Der ältere Gracchus indes hatte gehofft, dem Senat und seinen Pflichten noch einige Zeit lang entkommen zu können, und auch darob hatte er Minor an diesem Tage mit sich genommen, da dieser doch der einzige war, welcher um den Hader seines Vaters wusste, was jenem wiederum ein wenig Zuversicht gab - wenn auch in gänzlich unspezifischer und unbestimmter Hinsicht.
    "Salve, Lupus"
    , begrüßte Gracchus eben jenen und ersparte sich den Dank zur Einladung - schlussendlich war diese teuer erkauft.
    "Augenscheinlich hast du die Zeit deines Aedilates vortreffli'h genutzt, ich kann mich nicht entsinnen wann wir zuletzt eine solch umfassende Änderung eines Gesetztes diskutiert haben. Und unabhängig von all den Anmerkungen und Fragen, welche wir heute Abend zweifelsohne erörtern werden, bin ich zuallererst überaus er..freut, dass du dich dagegen hast entschieden, dieser Lex in ihrer Neufassung deinen Namen zu verleihen"
    , schmunzelte er, wenngleich die Aussage ihm durchaus ernst war. Denn sobald ein Gesetz den Namen seines Erschaffers trug, so hatte dies für Gracchus stets den faden Beigeschmack, dass dies nicht etwa ob der Notwendigkeit eines entsprechenden Gesetzes und zum Wohle Roms geschah, sondern schlichtweg um einen zählebigen Nachhall des eigenen Namens zu schaffen.

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  • “Salve, Gracchus“, grüßte auch der Hausherr seinen Gast freundlich zurück und bot ihm mit einladender Geste auch sogleich den Ehrenplatz der Klinen an – wenngleich bei der überaus überschaubaren Anzahl an Gästen die eigentliche Platzwahl nicht wirklich entscheidend war. Im Grunde konnte sich auch jeder hinsetzen, wo er wollte, weil man ohnehin miteinander im Gespräch bleiben konnte ohne größere Schwierigkeiten.


    Das Lob nahm Sextus leicht schmunzelnd zur Kenntnis. In der Tat konnte man ihm sehr viele Dinge nachsagen. Er war weder der geselligste, noch der freundlichste und erst recht nicht der friedvollste aller Senatoren. Aber Eitelkeit gehörte nicht zu seinen Schwächen.
    “Um der Wahrheit die Ehre zu geben: Die Texte sind ja nicht sämtlich von mir. Ein Teil ist, wie du sicher bemerkt hast, der jetzigen Lex entnommen. Bei einem anderen Teil hat mir Valerius Flaccus geholfen. Der junge Mann macht sein tirocinium fori bei mir. Einige der Ideen stammen aus früheren Senatsdebatten, die damals nie umgesetzt wurden, die ich aber sinnvoll hielt. Bei einigen Ideen hat Senator Iulius Dives seinen Anteil. Ebenso wird diese Cena hier noch das ein oder andere vielleicht präzisieren. Und zuletzt habe ich auch mit Consular Purgitius bereits vor einiger Zeit über eine mögliche Lex-Änderung gesprochen und erhoffe mir auch noch seine Expertise. Wenn man also alles zusammen nimmt, wäre es ja keine Lex Aureliana, sondern eine Lex Mercatus Aureliana Flaviana Valeriana Purgitiana Iuliana et altera... Das wäre für die Juristen doch ein ziemlicher Zungenbrecher“, witzelte Sextus ein wenig. In der Tat hatte er nie vorgehabt, die Lex nach irgendwem zu benennen, erst recht nicht nach sich selber. Selbst wenn er alles allein gemacht hätte.

  • Heimlich still und leise hatte der Valerier sich in den Raum begeben, wo das Treffen mit den flavischen Herren stattfinden sollte. Der Ädil hatte ihn dazugebeten. Und warum auch nicht? Schließlich hatte Tiberius einen, wie er fand durchaus ordentlichen Beitrag geleistet. Im Übrigen reizte es ihn natürlich, die hohen Gäste kennen zu lernen. Dem berühmten Consular vorgestellt zu werden wäre natürlich ein Höhepunkt, aber auch der flavische Quaestor war natürlich zugegen. Wie man hörte und wie es für einen jüngeren Flavier und Sohn eines Konsuls eigentlich nur natürlich war, war der Quaestor entschieden der kommende Mann in der römischen Politik. Tiberius war äußerst gespannt. Hielt sich aber diskret im Hintergrund, bis der Ädil beschloss, dass es Zeit wäre, ihn vorzustellen.

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  • Scato erreichte etwas später bei den Aureliern, schließlich hatte er noch etwas zutun und konnte somit nicht mit den anderen Flaviern anreisen.
    Nachdem man ihn zum Triclinium begleitet hatte begrüßte er die anwesenden Gäste, wobei natürlich der Gastgeber die Ehre des ersten Grußes genoss.
    "Aurelius! Hab Dank für die Einladung und verzeih meine Verspätung." grüßte er ihn freundlich, fuhr aber dann direkt fort "Deine Änderungsvorschläge zur Lex Mercatus habe ich mit großem Interesse gelesen. Du weißt ja wie sehr ich mich ebenfalls für Änderungen an dieser stark mache." erklärte er, und grüßte dann seine Verwandten.
    "Onkel Gracchus, Gracchus Minor, ich bin überaus erfreut, dass wir uns alle hier derart interessiert zeigen." sagte er, bevor ihm ein schweigender Mann im Hintergrund auffiel, welchen Scato mangels passendem Namen zum Gesicht einfach nur mit einem Nicken grüßte. Eventuell war er auch einfach ein Scriba, in diesem Fall wäre ein Nicken wohl auch schon alles was dieser von Scato erhoffen konnte.

  • Nachdem Sie Platz genommen hatten und Lupus alle bisher beteiligten Personen mit Namensrecht hatte aufgezählt, lachte Gracchus amüsiert.
    "Zweifelsohne werden Generationen von iudices und advocati dir für diese Gesinnung noch dankbar sein."
    So dann traf auch Scato ein.
    "Nun, unser Interesse muss schlussendlich stets Rom gelten, nicht wahr?"
    entgegnete er diesem, und fügte ein wenig spöttisch hinzu:
    "Gleichwohl können wir uns dieser Pfli'ht ohnehin nicht entziehen. Umso angenehmer ist es, sich mit einem Schriftstück diesen Ausmaßes bereits im Vorhinein befassen zu können, ehedem in der Curie uns eine Entscheidung wird abge..fordert, wiewohl die Klärung etwaig unklarer oder gar strittiger Punkte mit möglichst vielen Köpfen im Voraus überaus weitsichtig ist."
    Jene letzten Worte wandte der ältere Gracchus an den Jüngeren, denn dies war eine überaus wichtige Lektion auf dem politischen Parkett, deren Missachtung einem enthusiastischen jungen Senator vor dem Senat schnell den Wind aus den Segeln konnte nehmen.

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  • “Ach, wir sind bislang kaum mit der Begrüßung fertig, Flavius Scato“, begrüßte Sextus auch den wenige Augenblicke später ankommenden, weiteren Flavier und bot auch ihm einen Platz an.
    “Dein Interesse an der Lex Mercatus ist, ehrlich gesagt, ja auch der Grund, weshalb ich auch auf deine Meinung zu meinem Entwurf sehr gespannt bin.“ Zwar hatte Sextus abgesehen von dem ein oder anderen, kleineren Vorstoß des Flaviers von einem gesteigerten Interesse des Mannes an der Lex Mercatus nichts mitbekommen. Da aber zumindest ein Paragraph durchaus einer Senatsdebatte entnommen war, die Flavius Scato angestoßen hatte, wäre es grob unhöflich gewesen, ihn nicht dazu zu laden, zumal die Flavii und die Aurelii seit Jahrzehnten befreundet waren. Und Sextus konnte jede Stimme brauchen, wenn er dieses Gesetz durchbringen wollte.


    Als die Flavii nun eingetroffen waren, nutzte Sextus auch den Augenblick, um sienen Tiro vorzustellen, der wohl nicht so ganz recht wusste, wohin mit sich. “Dies ist übrigens, wie bereits erwähnt, Valerius Flaccus, der sein tirocinium fori gerade bei mir absolviert und bei diversen Formulierungen und Ideen sich als sehr hilfreich erwiesen hat“, stellte er den jungen Mann also vor und holte ihn damit aus seiner sprichwörtlichen Ecke heraus.
    Danach widmete er sich wieder ganz den Flavii, während die Sklaven Wein und Posca ausschenkten und beinahe unsichtbar schon die ersten, kleinen Vorspeisen herbeiräumten: getrocknete Datteln und Feigen mit Speck und Honig, ein scharfer Ziegenkäse, frisches Brot, hartgekochte Eier und eingelegte Gemüse. Immerhin war Winterende und frisches Gemüse und Obst noch lange nicht zu bekommen.
    “Nun, ich hoffe, dass es nicht viele strittige Punkte gibt und etwaige Unklarheiten noch zur Zufriedenheit aller geklärt werden können“, griff Sextus daher die Bemerkung von Gracchus senior auf, wenngleich diese seinem Junior gegolten hatte, und bot so für etwaige Kritik gleich den perfekten Anknüpfungspunkt.
    In der Tat kannte Sextus zwar das Spiel der Senatoren, möglichst auf Umwegen zum Ziel zu gelangen. Er selbst war aber durchaus eher ein Freund klarer Worte und direkten Vorgehens. Das ersparte meist viel Zeit, Frust und Zweifel, ob man verstand, was man zu verstehen glaubte.

  • Manius Minor war im Gefolge Manius Maiors heutig hierher gekommen und hatte auf dem gemeinsamen Weg in der Sänfte seinem Vater noch ein wenig darüber gescherzt, welch klare Augenscheinlichkeiten Juristen zu definieren glaubten, da doch manche Passage der projektierten Lex Mercatus wie die Formulierung von Evidenzen ihm erschien. Selbstredend verfügte der Jüngling jedoch durchaus über hinreichend Sachverstand um zu wissen, dass manche Undefiniertheit dem findigen Winkeladvokaten zum Glück gereichte, weshalb zweifelsohne eine Klärung mancher Begriffe inevitabel war.


    Der junge Flavius indessen verspürte, zweifelsohne darin gänzlich seines Vaters Sohn, keine sonderliche Freude am Geschäft des Rechtsgelehrten und geleitete den älteren Gracchen lediglich aus der Pflichtgefühl eines Sohnes heraus. Ihr allein zuliebe hatte er auch sich jene erschröcklich langen Passagen referieren lassen und selbst einige Kommentare präpariert, um zumindest Manius Maior wie auch sämtlichen Maiores keine Schande zu bereiten.
    Dies war auch der Grund, warum er nun mit einem unverbindlichen Lächeln auf den Lippen den Gastgeber mit einem verhaltenen
    "Ave, Aurelius!"
    salutierte, um sodann jedoch wieder seinem Vater das Gespräch zu überlassen und stattdessen diskret den Jüngling im Gefolge des Aedils zu mustern, welcher bisherig ihm noch nie aufgefallen war. Seines Wissens waren die Valerii seit geraumer Zeit nicht mehr im Senat vertreten und vom Spross eines senatorischen Hauses dieses Namens war ihm keiner bekannt. Dass dennoch er ein Tirocinium Fori bei einem Senator vollführte, sprach indessen für seine großen Ambitionen.

  • "Nun, mit den meisten Vorschlägen bin ich gänzlich einverstanden." begann Scato seinen inhaltlichen Einstieg in diese Diskussion , schließlich hatte der Aurelier ja bereits die Kurve, und es war eine recht scharfe Kurve, hin zu den Inhalten eingeleitet.
    "Bezüglich §15, wenn du erlaubst, habe ich jedoch zwei Fragen: Reicht es die Aedile schriftlich über die Spenden zu informieren? Ein ständiger Gang zu den Aedilen erscheint mir furchtbar bürokratisch." erklärte Scato frei heraus und fuhr fort "Darüber hinaus erscheint mir die Summe recht gering. Ich hätte sie wohl doppelt so hoch angesetzt in ihrer Gesamtheit, also eine Anmeldung ab 1000 Sesterzen und eine erneute Absicherung bei 4000 Sesterzen an Spenden. Aber natürlich lasse ich mich gerne durch den Gedanken hinter der Summe führen."

  • Tiberius grüßte die versammelten Anwesenden freundlich. Da aber der Ädil sogleich wieder zum sachlichen Teil überging und begann das Gesetz zu diskutieren, beschloss Tiberius sich weiterhin zurückzuhalten, bis sein Beitrag gefordert würde. Jetzt war nicht der Zeitpunkt für Geschwätzgkeit seinerseits. Der Ädil würde seine Strategie, die Flavier von seinem Entwurf zu überzeugen durchziehen und der Valerier würde auf seinen Einsatz warten.
    Die Herren verschwendeten auch keine Zeit; der Einwand des Curator Aquarum war durchaus schlüssig. Tiberius war gespannt, wie der Ädil darauf eingehen würde. Seine eigene Rolle sah Tiberius heute darin, dem Aurelier in der Sache den Rücken zu stärken (unabhängig was er selbst von dieser oder jener Vorschrift denken mochte) , sollte jener davon Gebrauch machen wollen. Schließlich galt es die Flavier vom Gesetz des Ädilen zu überzeugen und so stellte Tiberius sich weniger auf eine juristisch-intellektuelle Debatte um dogmatische Rechtsprobleme, als eher auf ein Verkaufsgespräch ein.

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  • Gracchus grüßte den jungen tiro mit einem Nicken und - obgleich selbstredend beide sich dessen nicht gewahr waren - sann kurz similär zu Scato darüber nach, wessen Spross der Valerier mochte sein, gleichwohl er in einer anderen Region seiner Gedanken für einen Augenblick das gefällige Antlitz des Mannes registriere. Lupus indes lenkte ihre Aufmerksamkeit sogleich in medias res, was auch dem älteren Flavier entgegen kam und er kaum seinen Kopf zu drehen brauchte da auch bereits sein Vilicus mit den Wachstafeln bereit stand, auf welchen die Abschrift, sowie Gracchus' Kommentare waren notiert. Dass indes Scato in medias res nutzte, um tatsächlich sogleich zur Mitte des Gesetzes zu springen, ließ die linke Braue des Flaviers empor wandern, bevorzugte er doch ein etwas strukturiertes Vorgehen. Sciurus indes reichte seinem Herrn die Tabula Paragraph Fünfzehn betreffend und da dort ein Verweis nach vorn vermerkt war, auch jene für die ersten beiden Paragraphen.
    "Ich bin der Ansicht, dass die Form der Anmeldung einer Spende gänzlich unerhebli'h ist und daher im Gesetz nicht näher festgelegt werden muss"
    , kommentierte er zuerst Scatos Frage nach der Schriftlichkeit der Spendenanmeldung.
    "Ob mündlich oder schriftlich, der Aedil muss Eingang und Bestätigung ohnehin erfassen, so dass im Zweifelsfalle in Hinblick auf termingerechtes Handeln einzig die Akten der Aedile von Relevanz sind. Bezüglich der Höhe des Spendenwertes, res..pektive des eigentlichen Sachverhaltes der Schenkung oder Spende würde ich indes gerne zuvor die rechtliche Definition eben dieser klären, allfällig sogar bis zurück zu den ersten beiden Paragraphen. Denn es wird zwar der Schenkende als Privatperson deklariert, nirgends indes der Empfänger näher definiert. Soll dieser Paragraph auch Schenkungen an göttliche Wesenheiten oder die res publica beinhalten, so scheinen mir 500 Sesterzen ebenfalls viel zu gering. Die Kosten für eine Statue, einen Weihestein oder kleinen Altar liegen schnell über dieser Summe, wiewohl sol'herlei nicht von einer Genehmigung durch einen Aedilen abhängen sollte - und im Falle des cultus deorum auch nicht darf."
    In göttlichen Belangen hatten Aedile schlussendlich nur eingeschränkte Machtbefugnis.
    "Exkludieren wir Schenkungen dieser Art aus dem Paragraphen, so erachte ich 500 Sesterzen indes nicht für zu gering, schlussendlich beziehen sich diese Gesetze nicht nur auf unsereins und eine Spende eines Handwerkers oder Händlers über 500 Sesterzen sollte dur'haus den Blick eines Aedils auf sich ziehen."

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  • Und da waren sie dann auch schon mitten in den Details der Lex. Sextus hörte aufmerksam zu, denn je sorgfältiger er jetzt vorging, umso weniger Lücken würde die spätere Lex aufweisen und umso mehr Aspekte konnten gegebenenfalls berücksichtigt werden. Wie bereits erwähnt: Wer Berater einlud, sollte ab und zu auch auf diese hören.


    Dass sie gleich mit dem Paragraphen 15 begannen, wollte Sextus da als gutes Zeichen werten. Immerhin hieß das, dass er nicht gleich zu Beginn solch gewaltigen Murks fabriziert hatte, dass man schon bei den Grundlagen Einwände hatte. Wenn es nur um Details ging, war der Großteil der Arbeit bereits getan und Sextus konnte dann schon stolz auf sich sein. Allerdings erlaubte er sich noch nicht ganz, sich zu freuen. Am Ende rächte sich das bloß.
    “Wie Gracchus bereits ausführte, antwortete Sextus daher erst einmal Scato auf seine Frage, “wird im Zweifelsfall die Aktenlage entscheiden. Aber generell bin ich der Ansicht, dass den allermeisten Aediles wohl eine kurze Nachricht reichen wird. Manche werden derlei wahrscheinlich ganz und gar an die Helfer in der Basilica Iulia delegieren und einpflegen lassen, solange es sich um die Kleinspenden handelt, die ohnehin genehmigungsfrei sind. Der ein oder andere Aedil mag vielleicht auf persönliche Meldung bestehen, dennoch denke ich, dass es auch dem Großteil dieser nur recht sein wird, ihre begrenzte Zeit durch kurze Meldungen effizienter zu gestalten.


    Was die Höhe der einzelnen Summen betrifft, ab wann welche Genehmigung erforderlich ist, habe ich mich dazu an der durch dich initiierten Senatsdebatte orientiert, da mir erschien, dass bezüglich der Summen bereits ein Consensus gefunden war. Lediglich Consular Purgitius hatte seinerzeit noch erhebliche Bedenken bezüglich der Terminierung der Anmeldung der Spende, was ich allerdings durch die Möglichkeit der nachträglichen Meldung und der einzigen Angabe, dass es taggleich, allerdings nicht zwingend vor Ausführung der Spende zu einer Anmeldung kommen muss, ausräumen konnte.“ Zumindest hoffte Sextus, dass somit auch die letzten Bedenken ausgeräumt waren. Warum dieser Paragraph in der von Sextus nun vorgeschlagenen Form nicht schon damals zum Gesetz erhoben worden war, war ihm allerdings immer noch ein Rätsel.


    Danach wandte er sich seinem Freund Gracchus zu, der einen wichtigen Punkt aufbrachte, der von Sextus so auch definitiv nicht vorgesehen war. “Bezüglich der Geschenke an die Götter muss ich dir recht geben, Gracchus. Da wurde von mir wohl nicht sorgfältig genug definiert, dass es bei diesem Paragraphen lediglich um ungerichtete Spenden an Menschen gehen soll, also vor allen Dingen Wahlkampfspenden und dergleichen. Opfer sollen von diesem Paragraphen ganz explizit ausgenommen sein, und ich möchte auch sagen, in beliebiger Höhe. Niemand sollte für besondere Frömmigkeit bestraft werden.
    In diesem Falle sollte ich wohl den Satz fünfzehn – Zwei etwas umformulieren. Also ‘Alle Sach- und Lebensmittelspenden von Privatpersonen an die Öffentlichkeit‘, vielleicht? Oder, falls dir noch eine bessere Formulierung einfällt, oder einem anderen in dieser Runde, nehme ich auch diese gerne an.“

    Meistens war es ja so, dass wenn man einen Fehler in einer Formulierung gefunden hatte, auch gleich eine Vorstellung davon hatte, wie es besser gemacht werden könnte.

  • Gracchus hatte für diese Anmerkung zwar keine konkrete Formulierung vorbereitet, griff indes jene Lupus' auf, um sie ein wenig zu verfeinern.
    "Allfällig nicht an die Öffentlichkeit, sondern in der Öffentlichkeit? 'Alle ungerichteten Sach- und Lebensmittelspenden von Privatpersonen an Dritte in der Öffentlichkeit'"
    , warf er in die Runde.
    "In Hinblick auf den Ausschluss von Opfergaben und Handel mit den Göttern sehe ich zudem eine weitere Notwendigkeit bereits zu Beginn des Gesetzes"
    , fuhr Gracchus sodann fort als sie den $15 soweit geklärt hatten.*
    "In Paragraph zwei wird der Eigentümer definiert als 'Eigentümer einer Sache ist derjenige, der die rechtli'he Gewalt über diese Sache ausübt. Eigentümer einer Sache kann nur ein freier Mensch sein.'. Dies wirft wiederum die Frage nach göttlichem Eigentum auf. Consecratio und dedicatio sind immerhin bindende Rechtsakte, welche Sachen in das Eigentum göttlicher Wesenheiten überführen. Indes ist das göttliche Eigentum und alles, was damit korreliert, bereits zur genüge in den Kultgesetzen** geregelt, wiewohl die Lex mercatus zweifels..ohne weiterhin nur auf menschliche Belange sich sollte beziehen, womit der Paragraph zwei nicht zu beanstanden wäre. Dennoch erscheint es mir gerade in Hinblick auf die Vollständigkeit der Überarbeitung indispensabel, den Ausschluss göttlicher Belange in das Gesetz einfließen zu lassen. Womöglich bedarf es dazu eines definierenden ersten Paragraphen, ähnlich wie jener des Codex Universalis, etwa: 'Der Geltungsbereich der Lex Mercatus umfasst Angelegenheiten zwischen Menschen. Eigentumsre'hte und Handel zwischen Menschen und Göttern sind dabei explizit ausgeschlossen und werden in den Kultgesetzen geregelt.' "
    Rechtliche Formulierungen waren weder Gracchus' Stärke, noch seine bevorzugten Tätigkeit, er fand mehr Gefallen sie zur Verwendung auszuschmücken und in gehalt- und klangvolle Formen zu gießen - gleichwohl er auch dies als Advocatus oder Iudex schon sehr lange nicht mehr hatte getan.



    Sim-Off:

    * es liegt mir fern, weitere Anmerkungen/Antworten dazu zu unterbinden, indes bin ich nicht sicher, wie zeitig Lupus alle Anmerkungen braucht und ich habe noch einige, so dass es mir opportun erscheint ein wenig parallel voranzuschreiten.
    ** im IR nicht in den Tabulariums-Gesetzen, indes implizit durch die Theoria und das SimOn-Spiel

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  • Sim-Off:

    Ende nächster Woche wollte ich alles soweit fertig haben, es in den Senat zu bringen, damit es vor Amtsende zum Gesetz werden kann.
    Wenn ihr also ganz, ganz viel habt, dürft ihr mir, wenn ihr wollt, auch gerne eine PN o.ä. schreiben und wir schreiben das hier parallel/nachträglich und ohne Zeitdruck aus. Ich bin euch für eure Hilfe in jedem Fall schon sehr dankbar!


    “Würde in der Öffentlichkeit nicht implizieren, dass dies nicht gilt, sobald der Spender sich in einem Haus befindet?“ fragte Sextus einmal laut überlegend nach. Vermutlich würde er den ganzen Satz noch einmal gänzlich überarbeiten, so dass klar würde, dass eben Spenden an zufällige Spendenempfänger gemeint waren im Gegensatz zu Geschenken an vertraute Personen.


    Als weiteren Punkt brachte Gracchus aber eine Tatsache hervor, die Sextus, nachdem er sie hörte, regelrecht peinlich war. Das war in der Tat ein ziemlich grober Patzer, der ihm da unterlaufen war. Und das als Haruspex Primus!
    “Oh. Gracchus, du glaubst nicht, wie dankbar ich dir gerade für diesen Einwand bin“, konstatierte er nach der ersten Schrecksekunde. “Das ist in der Tat ein grober Fehler, den ich da wohl vor lauter Reformeifer begangen war. Ich denke, eine klärende Präambel, wie sie auch das Gesetz zum Ulpianum beispielsweise vorweist, wäre hier in der Tat ein geeignetes Mittel, um klar darauf hinzuweisen, dass mit der Lex Mercatus selbstverständlich nicht in Kultrechte eingegriffen werden soll und darf und sich ihr Geltungsbereich nur auf menschliche Eigentumsverhältnisse erstreckt. Ich werde hierzu gerne deinen Vorschlag übernehmen und vielleicht noch ein wenig mehr ausbauen, wenn du erlaubst.“
    Sextus brauchte seinem Sklaven mit der Wachstafel kein Zeichen geben, dieser verstand auch so und kritzelte fleißig mit.

  • Scato hörte sich die Argumente des Aureliers und seiner Verwandten an und war überzeugt. Angesichts seines eigenen Hangs zur Liberalität und dem Wunsch, die Märkte so wenig wie möglich zu kontrollieren hatte er seine eigenen Punkte eigentlich schon abgearbeitet, zu rund war die neue Lex Mercatus für ihn als das er noch gravierende Probleme auf den Senat zukommen sah.
    Indes sprach sein Onkel einige interessante Punkte an, das Problem lag wie immer im Detail und er musste sich eingestehen schlichtweg nicht über genug juristische Erfahrung zu Verfügen um eben jene problematischen Formulierungen zu erkennen weshalb er zusah und lernte, auch wenn er das natürlich niemals zugeben würde und ab und zu zustimmend nickte um den Eindruck zu vermitteln, dass er das Problem ebenso als solches erkannt hätte und es ebenso gelöst hätte.
    "Meines erachtens würde es genau das tun, 'in der Öffentlichkeit' ist bereits sehr explizit. Eventuell könnte man das Wort Öffentlichkeit durch Allgemeinheit übersetzen? Dies würde zumindest die eben erwähnte Verwechslung ausschließen." dachte Scato ebenfalls laut nach, obgleich es nur ein Versuch war sich irgendwie wieder ins doch sehr detaillierte Gespräch einzuklinken.

  • "In der Tat, 'Allgemeinheit' würde die Zweideutigkeit der 'Öffentlichkeit' lösen"
    , pflichtete Gracchus seinem Neffen bei. Juristerei war letztlich eine elende Wortklauberei, und so sehr Gracchus auch am Wort an sich Gefallen fand, so mühsam empfand er etwa die Verteidigung bei Gericht, bei welcher jedes einzelne Wort im Zweifelsfall gedreht und gewendet wurde. Über Lupus' Erleichterung Lupus' in Hinblick auf den Ausschluss der Kultrechte indes musste er schmunzeln. Zweifelsohne war es nicht einfach, ein solch umfangreiches Gesetz vollumfänglich im Blick zu behalten - irgendwann sah man zwangsläufig die Paragraphen vor lauter Absätzen nicht mehr.
    "Zur Pars Secunda beschäftigen mich einige Fragen"
    , wandte er ein sobald sie die nächsten Paragraphen behandelten.
    "Etwa in Paragraph vier zu den vertragsre'htlichen Grundlagen. In Abschnitt zwei wird gefordert, dass einem Vertrag nur zustimmen kann, wer frei und erwachsen ist. Die Realität indes sieht jedoch anders aus, tagtäglich kaufen unsere Sklaven für uns ein und schließen in unserem Namen Ver..träge ab. Ich sähe es überaus ungern, müsste ich diesen nun stets eine freie Arbeitskraft zur Seite stellen. Eine ganz ähnliche Problematik ergibt sich auch im nachfolgenden Abschnitt vier, in welchem es fünf Zeugen für einen gerichtlich gültigen, mündli'hen Vertragsabschluss geben muss. Künftig reicht also nicht mein Wort, ich muss fünf Zeugen mit mir nehmen, um dieses zu authentifizieren? Und welchen Status müssen diese Zeugen aufweisen?"
    Der Flavier wollte indes nicht nur alles in Frage stellen.
    "Ich sehe durchaus die Notwendigkeit für Zeugen im Zweifelsfalle eines Gerichtsver..fahrens, doch ich bin der Ansicht, dass drei Zeugen genügen sollten, für welche die derzeitige Einschränkung aus Abschnitt zwei gelten sollte."

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  • Auch Sextus gefiel der Wortvorschlag von Scato sehr gut und er gab mit einer anerkennenden Geste dergleichen auch zu verstehen, während im Hintergrund fleißig weiter Notizen erstellt wurden.


    Die Sklaven mühten sich, möglichst unsichtbar die Vorspeisen nach und nach gegen den Hauptgang auszutauschen. Es gab in Wein gekochten Hahn und in Milch gekochtes Kalbfleisch, daneben zahlreiche Gewürze, um das Fleisch in den bevorzugte Geschmacksrichtung zu bekommen. Dazu gab es gebeizte Forellen, mit Oliven und Zwiebeln gebackenes Brot, noch mehr eingelegtes Gemüse, Erbsen mit Ingwer und knusprig gebratene Siebenschläfer.


    Sextus widmete sich unterdessen aufmerksam den Anmerkungen von Gracchus.
    “Bezüglich des Vertrages aber bist du der Vertragspartner. Sollte etwas zu deiner Unzufriedenheit ausfallen, musst du Klage einreichen. Der Sklave ist nur ein Bote, ein Überbringer deiner Willenserklärung, ähnlich einem lebendig gewordenen Brief. Für sich selbst kann er keinen Vertrag abschließen, da er nicht frei ist. Für sich selbst kann er auch kein Eigentum erwerben, sondern nur für dich. Aber vielleicht wäre ein ergänzender Satz hier hilfreich, dass die Willenserklärung durch Dritte zugestellt werden kann.


    Bezüglich der Zeugen habe ich mich am alten Rechtsakt der Mancipatio orientiert, welches eben fünf römische Bürger als Zeugen fordert. Allerdings bin ich hier mitnichten dogmatisch, und drei Zeugen sind vor Gericht wohl auch nicht weniger überzeugend als fünf. Einer diesbezüglichen Änderung steht also nichts im Wege, ebenso einer Ergänzung, dass es römische Bürger sein sollen.“

  • Schweigend verfolgte der junge Flavius vorerst die angeregte Debatte seines Vaters und Vetters mit dem Aurelius, welche eine profunde Kenntnis beider in Fragen des Rechts offenbarten, welche dem Jüngling bisherig selten praktisch waren demonstriert worden. Als Manius Maior dabei auch die Zahl der Zeugen erwähnte, atmete Manius Minor zufrieden auf, da auch ihm bei der Durchsicht des Entwurfes jener Einwand war gekommen, welchen er ebenso durch eine Reduktion der erforderlichen Zeugen auf drei modifiziert hätte. Da nun jedoch bereits der ältere Gracche diese Thematik ansprach, blieb dem jüngeren ein wenig mehr Zeit, sich nach der Vorspeise auch dem Hauptgang zuzuwenden und mit spitzen Fingern ein wenig Kalbfleisch zu goutieren.


    Dennoch fühlte auch er sich bemüßigt, zumindest einige wenige Einwände anzusprechen, um sowohl dem Aurelius, als auch seinen Anverwandten seine Befassung mit der Thematik zu belegen, weshalb er nach dem sorgsamen Kauen des Fleisches schließlich bemerkte:
    "Mir ergab sich hinsichtlich § 18, Absatz drei eine kleine Ungereimtheit: Wie wären nachgemachte Waren zu definieren und in welcher Weise ist zu ermessen, ob eine Ware als gesundheitsschädlich zu titulieren wäre? Ist nicht jedwede Speise in Unmaßen genossen als Gift zu erachten? Und dient manches Gift nicht zugleich in anderen Kontexten als Arznei?"
    Damit thematisierte der Jüngling geradehin eine Binsenweisheit, welche jeder Diätiker konfirmieren konnte, da doch nicht lediglich die Philosophie des Aristoteles, sondern ebenso nahezu jeder Mediziner die Aurea mediocritas in der Lebensführung empfahl.
    "Darüber hinaus würde ich empfehlen, in § 22 lediglich die Aedilen als Zuständige für die Kontrolle des Handels zu bestimmen, da doch die Cohortes Urbanae lediglich in deren Auftrag, respektive dem des Praefectus Urbi, welcher eventuell parallel zu benennen wäre, handeln. Denn in anderen Civitates mögen ja die Vigiles jene Obliegenheit übertragen bekommen oder auch andere Amtsträger, sodass ein offener Verweis auf die Option der Delegierbarkeit dieser Kontrolle die bessere Wahl wäre."

  • Überraschend meldete sich auch der jüngere Flavius Gracchus zu Wort. Auch wenn der Quaestor noch jung war, gebot es schon allein die Höflichkeit, ihm genauso zuzuhören und zu antworten wie seinen älteren Verwandten auch. Alles andere wäre schlechtes Benehmen. Abgesehen davon war der Junge nun schon Quaestor und würde wohl bald auch im Senat sitzen. Wer konnte wissen, wann er dessen Stimme brauchte?


    “Nun, die beiden von dir genannten Paragraphen gehören zu jenen, die ich aus der bisherigen Lex so im Wortlaut übernommen habe. Ich gebe zu, bei diesen nicht mit derselben Akribie zu Werke gewesen zu sein wie bei jenen Paragraphen, die aus meiner eigenen Feder stammen. Daher wird meine Antwort hier vielleicht knapper ausfallen wie zuvor, oder zumindest etwas vager.
    Um nun zunächst auf den § 18 einzugehen, entspricht dieser dem jetzigen zweiten Paragraphen der Lex Mercatus. Die Gesundheitsschädlichkeit würde ich laienhaft definieren als solches Gift, welches in der enthaltenen Dosis einer üblichen Portion der Ware den Kunden krank zu machen in der Lage ist oder gar zu töten vermag. Niemand wird wohl bestreiten, dass der Genuss von fünf Amphoren Honig auf einmal der Gesundheit abträglich ist. Doch wird wohl kaum ein Kunde diese Menge zu sich nehmen. Und wenn doch solch ein Fall vor Gericht verhandelt würde, würde der Verkäufer wohl nicht belangt werden, da niemand hätte annehmen müssen, dass ein Mensch solcherlei tun würde. Mischt aber ein Verkäufer seinem Honig nun Schierling bei oder verkauft er diesen Honig in dem Wissen, dass er verunreinigt ist und daher nicht mehr zum Verzehr geeignet, wird wohl jeder Mensch mit Verstand sehen, dass dies nicht rechtens ist. Dies könnte man auch allfällig mit einer Körperverletzung oder einem Tötungsdelikt gemäß Codex Iuridicalis vergelten, doch schließt ein Verbot durch die Lex Mercatus ebenfalls aus, dass ein Verkäufer einem Käufer selbst auf dessen ausdrückliches Verlangen hin ein derartiges Lebensmittel aushändigt.
    Ich habe nun nicht nachgeforscht, inwieweit die Rechtsprechung schon Urteile zu eben jenem Paragraphen in der Vergangenheit gefällt hat. Sofern auf Grundlage dieses Paragraphen bereits geklagt wurde, da er ja im Moment geltendes Recht ist, werden sich sicherlich auch richterliche Kommentare dazu finden lassen, die eben jene Worte noch weiter präzisieren.


    Der Paragraph 22 wiederum entspricht dem jetzigen achten Paragraphen. Doch hier sehe ich deinen Einwand durchaus als sehr berechtigt an, dass in anderen Städten bisweilen ja nicht einmal Cohortes Urbanae vorhanden sind, sondern nur Vigiles oder gänzlich andere Einheiten. Daher werde ich die Cohortes Urbanae streichen, ein Delegierungsrecht des Aedils aber hierfür mit erwähnen. In der Tat erscheint dies sehr sinnvoll und ich danke dir für deinen Einwurf.“

  • Aurelius' Vorschlag für einen ergänzenden Satz bezüglich der Willenserklärung durch Dritte löste die Unklarheiten des Pars Secunda durchaus, wiewohl auch die Reduktion auf drei Zeugen. Während im Anschluss Minor seine Gedanken äußerte, widmete der ältere Gracchus sich einem Stück Forelle und freute sich insgeheim, dass sein Sohn ebenfalls zu einer Verbesserung des Gesetzes konnte beitragen.
    "In Paragraph siebzehn, Satz zwei sieht die Neuregelung vor, dass Städte und Gemeinden bere'htigt sind, ihnen zufallende Betriebe zu deren Anschaffungskosten an die Provinz oder den Pasceolus Imperialis zu verkaufen. Gibt es einen Grund, weshalb du die Veräußerung dieser Betriebe an Privatpersonen unterbinden möchtest?"
    , arbeitete Gracchus hernach seine Liste mit Anmerkungen weiter ab, um sich während Lupus' Antwort ein wenig Kalbfleisch und Gemüse auf seinen Teller zu schöpfen.

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