SimOn-Kurs Römisches Recht

  • Ich für meinen Teil wäre sehr erfreut, würdest du uns ebenfalls beehren. :)

  • @ Crispina. Warum nicht. :D Wenn du die standesgemäße Form wahren möchtest, könntest du ja z.B. als interessierte Begleitung des ehrenwerten Senator Florus mitkommen...

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  • Ich würde jetzt noch kurz abwarten, bis Annaeus conservator zu uns gestoßen ist.

    Der Rest kann die Zwischenzeit ja mit ein bisschen Eigenrecherche überbrücken. :D

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  • Noch kurz ein Einwurf zur Überlieferungsgeschichte. Das meiste was wir zum Recht des 2. Jahrhunderts haben, kommt aus den justinianischen Gesetzgebungswerken. Wir betrachten vieles also gewissermaßen durch die spätantike Brille. Die Juristen Justinians unter der Leitung von Tribonian haben das zusammen gestellt, was sie brauchten und den Rest passend gemacht ("interpoliert") oder weg geworfen. Es bleibt für uns also durchaus Raum für spekulative Ansichten und freie Gedanken. Es ist also nicht vollkommen unmöglich, dass in irgendeinem Werk irgendeines Juristen gestanden hat "X persona est iuris.". Auch wenn mir das noch nicht über den Weg gelaufen ist.

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  • Gestern abend hab ichs leider nicht mehr geschafft weiter zu machen. Heute Abend, spätestens morgen geht's aber weiter :D

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  • Nachtrag für Interessierte zur juristischen Person:


    Geschichte

    Als Urform der juristischen Person ist seit der Antike das Vereinswesen bekannt. Belegt ist dies für das 1. Jahrhundert n. Chr. bei jüdischen Handelsgesellschaften. Auch im römischen Recht hatte das Institut bereits Bedeutung, wenngleich es so nicht bezeichnet wurde. Begrifflich unterfielen ihm Institutionen wie Staat, Gemeinden, Körperschaft und Korporationen (universitates), sowie deren Personen- und Vermögensverbände, daneben auch Vereine. Zur Gründung eines Vereins waren in Rom mindestens drei Personen erforderlich.[9] Die Korporationen waren rechtsfähig und unterlagen selbst den eingegangenen Vertragspflichten. Sie existierten unabhängig vom Austausch ihrer Mitglieder, für Schulden haftete die Korporation und nicht das Mitglied.[10] Auch Stiftungen konnten selbständige Träger von Rechten und Pflichten sein; im spätantiken Codex Justinianus, Bestandteil des bedeutenden Gesetzeswerkes des Corpus iuris civilis, sind Stiftungen als juristische Personen genannt.[11]


    Diese Eigenschaft fehlte Gemeinschaften.[12] Bruchteilsgemeinschaften[13] wurden eher als Sozietäten erfasst.[14] Die „Societas“ wurde als Wirtschaftsforum (societas universorum bonorum) für Erwerbsgeschäfte (societas negotiationis alicius) und sonstige Zwecke (societas rei unius) genutzt.[15]


    Ab Mitte des 14. Jahrhunderts löste man sich vom römischen Körperschaftsrecht. Bartolus de Saxoferrato plädierte bei Korporationen und Vermögensverbänden in Abgrenzung zur natürlichen Person für die Rechtspersönlichkeit der fiktiven Person. In Thomas HobbesLeviathan von 1651 taucht „fingierte Person“ auf.[16] Samuel Pufendorf führte 1672 den Begriff der „moralischen Person“ („persona moralis“) ein.[17] Diese Bezeichnung ist bis heute in Frankreich und Spanien für die juristische Person erhalten geblieben.


    Link:

    https://de.wikipedia.org/wiki/Juristische_Person



    Da wir über juristische Personen ingame gesprochen hatten und die Frage aufkam, ab wann es juristische Personen gab. Sprich ab wann Institutionen einen vergleichbaren Status zu einer natürlichen Person hatten. Die erste Form der juristischen Person gab es schon früh, auch wenn sie noch nicht so bezeichnet wurde.

    :)

  • Wie im Cursus erwähnt, würde ich mich über Praxisbeispiele für die Ämterlaufbahn freuen, so es keine Umstände macht und ins Thema passt. :)


    Ergänzend oder alternativ freue ich mich über einige konkrete Stichpunkte je Amt, deren Inhalte ich mir in Eigeninitiative erarbeiten kann, sollten die juristischen Themen für den Cursus Honorum an dieser Stelle nicht geplant sein. Für mich ist es bereits jetzt viel Inhalt und ich würde bei der Nacharbeitung gern eine Schwerpunktsetzung für meine Laufbahn forcieren, sonst fürchte ich, von der schieren Fülle erschlagen zu werden, was ein herber Verlust für die Parfumindustrie wäre. ;)

  • Also für den CH brauchst du eigentlich nicht viel juristisches Wissen, bis du Aedil oder Praetor bist. Es kommt natürlich darauf an, welches Amt du als Vigintivir oder Quaestor anstrebst, aber da gibt es Möglichkeiten, welche keinerlei Iuristerei benötigen. Ich bin bisher auch gut ohne ausgekommen und strebe auch im nächsten Schritt eher den Volkstribun an als den Aedil an, einfach weil er schon länger nicht mehr bespielt wurde.

  • Ich strebe zunächst das Amt des Tresvir Capitalis an. Dort wird das Wissen um die Rechtslage hilfreich sein.


    So es ins Profil des Cursus passt, möchte ich diesen gern für mich als Vorbereitung für die juristische Seite des Cursus Honorum generell betrachten. Sollte ich die Ämterlaufbahn nicht bis zu den höheren Magistraturen bewältigen, so wäre es dennoch hilfreich für einen politisch ambitionierten jungen Mann, das juristische Profil der Magistrate, mit denen er zusammenarbeitet, zu kennen. :)

  • Kann gerne eingerichtet werden. Wir sind aber immer noch für zwei drei "Einheiten" bei den Grundlagen des Zivilrechts. Wir werden aber wenn es bald um den Prozess gehr auf jeden Fall gesteigert auf die Prätur eingehen und auch auf das Ädilat. Da ist hoffentlich was für dich dabei. Zwischenfragen können auch immer gestellt werden.

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