• Hier von meiner Seite noch mal nachgefragt, da ich gerade noch mal in der Lex Germanica Servitium nachgelesen habe.

    Es ist schon noch so, dass die Freigelassenen das quiritische/ Bürgerrecht für ihre Kinder beantragen können? Weil ich das dann falsch ausgespielt habe.

    Ich bin mir aber sicher, dass es früher so im Gesetz stand. Warum sollte das nicht mehr so sein? Historisch wurden ja Freigelassene – sogar römische Bürger – wenn auch mit dem Makel der ehemaligen Versklavung.

    /Freigelassene tragen sich in die Bürgerlisten der Städte ein oder nicht?

  • Die Lex Germanica Servitium ist gemäss Änderungsprotokoll seitdem die Seite angelegt wurde unverändert geblieben.

    Es spricht aber nichts dagegen, dass ein Kind eines Freigelassenen das Bürgerrecht erhalten hat.

    Im IR gilt jedoch, dass man Sklaven nicht einfach so freilassen kann und dann sind sie Vollbürger. Das müssen sich ehemalige Sklaven-IDs über die Armee noch verdienen. Auch das war seit ich hier dabei bin (2004) immer so.

    itcrom-curatoraquarum.png

    ir-senator.png annaea2.png

    DOMINUS FACTIONIS - FACTIO ALBATA

    SODALIS - AUGUSTALES

    Klient - Marcus Decimus Livianus

  • Edit: Florus war schneller. :D


    Zunächst: Die Gesetze werden Sim-On gestaltet, sind also nicht in jeder Hinsicht historisch korrekt.


    Davon, dass Freigelassene das Bürgerrecht einfach beantragen können, lese ich im verlinkten Gesetz nichts. Wir haben auch nichts Sim-off geändert. Die Änderung geschah entweder Sim-on durch befugte Spieler-IDs oder es gab nie eine Änderung.


    Die Möglichkeit, das Ganze zu einem bloßen bürokratischen Akt zu machen, würde in meinen Augen der Tatsache widersprechen, dass andere für das Bürgerrecht über viele Jahre ihr Leben bei den Streitkräftem riskieren. Aus Rollenspielsicht ist mir das zu einfach und würde das Bürgerrecht und die Rolle, welche die Streitkräfte dabei spielen, entwerten.


    Zu den realhistorischen Rahmenbedingungen kann ich dahingehend aber nicht viel sagen, da ich aufs Militär spezialisiert bin.


    Wobei ich mir im Sinne der Transparenz langfristig eine Kennzeichnung und ggf. einen Kommentar wünsche, welche unserer IR-Gesetze sich auf historisches Recht stützen und welche der Fantasie entsprungen sind. Da ich selber davon nicht viel Ahnung habe und eine Recherche ohne vorliegende Fachliteratur zum Themenkomplex nicht ausreichend ist, ist das allerdings nichts, was ich ohne umfassende Hilfe hinbekommen würde.


    Immerhin existiert schon die ensprechende Box. ;)


    Hinweis zur Historizität

    Lorem Ipsum ...

  • Zitat

    Lucius Annaeus Florus Minor

    Es spricht aber nichts dagegen, dass ein Kind eines Freigelassenen das Bürgerrecht erhalten hat.

    Dann also weiter wie gehabt, das war die Info, die ich wollte. Ich habe nur nachgefragt, weil ja vor der Änderung da stand, dass Freigelassene das Bürgerrecht für ihre Kinder beantragen können. Das war mein Punkt.

    Zitat

    Sisenna Iunius Scato

    Davon, dass Freigelassene das Bürgerrecht einfach beantragen können, lese ich im verlinkten Gesetz nichts.

    Hab ich auch nicht behauptet. :D Nur dass früher explizit drinstand, dass Freigelassene keine römischen Bürger werden können, das Bürgerrecht aber für ihre Kinder beantragen können.

    Da die römischen Gesetze zur Erbschaft im IR keine Anwendung finden, ist es auch nicht schlimm, wenn die Freigelassenen keine Bürger, aber die Kinder es sind.

    Zitat

    Sisenna Iunius Scato

    welche unserer IR-Gesetze sich auf historisches Recht stützen und welche der Fantasie entsprungen sind.

    Die meisten historischen Gesetze, die die Freilassung und den Erwerb des Bürgerrechts betreffen, werden im IR nicht betrachtet. Ich will das Fass aber nicht noch mal aufmachen. (Das hab ich schon zu oft.) Es reicht, wenn sich die Freigelassenen als Freigelassene in die Bürgerlisten eintragen. Von daher habe ich meinen Polt nicht aus Unwissenheit über die "neue" Gesetzeslage zerschossen. Alles gut.

  • ch habe nur nachgefragt, weil ja vor der Änderung da stand, dass Freigelassene das Bürgerrecht für ihre Kinder beantragen können. Das war mein Punkt.

    Es gab allerdings laut Florus keine Sim-on-Änderung und es ist auch nichts Entsprechendes im Änderungsprotokoll des Artikels zu finden. Falls es mal anders im Gesetz stand, muss das schon viele Jahre her sein und lange vor unserer Zeit als Spielleitung.


    Es reicht, wenn sich die Freigelassenen als Freigelassene in die Bürgerlisten eintragen.

    Ich weiß gerade leider gar nicht, was du meinst und worauf du hinaus möchtest. :no:

  • Ich bin mir sicher, dass wir das Thema schon mal auf der Agenda hatten, aber das tut nichts zur Sache, solange sich die Freigelassenen in die Bürgerlisten als Freigelassene eintragen.


    Alles gut.

    Als ich noch als Soldat hier herumgehüpft bin, war mir das Rechtliche auch nicht so wichtig. Da rutscht man mit der Zeit so rein wie bei einigen anderen Dingen und dann verzettelt man sich auch oft im Detail.

  • Hab ich auch nicht behauptet. :D Nur dass früher explizit drinstand, dass Freigelassene keine römischen Bürger werden können, das Bürgerrecht aber für ihre Kinder beantragen können.

    Wie gesagt, es findet sich im ganzen IR kein Hinweis darauf, dass dieses Gesetz jemals simON verändert worden wäre. Da es aber ein simON Gesetz ist, kann es nur simON abgeändert werden. simOFF ist dies nicht möglich.

    Auch im Versionsprotokoll steht rein gar nichts von einer Änderung.


    Du musst da also entweder ein anderes Gesetz meinen oder etwas falsch in Erinnerung haben, sorry.

    itcrom-curatoraquarum.png

    ir-senator.png annaea2.png

    DOMINUS FACTIONIS - FACTIO ALBATA

    SODALIS - AUGUSTALES

    Klient - Marcus Decimus Livianus

  • Hm das erstaunt mich nun wieder aber wie gesagt man verzettelte sich auch mal.

    Alles gut der gute ist jetzt in die Bürgerliste eingetragen und Steuerpflichtig und muss der Stadt ab und an seine Arbeitskraft zur Verfügung stellen.

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!