Hier von meiner Seite noch mal nachgefragt, da ich gerade noch mal in der Lex Germanica Servitium nachgelesen habe.
Es ist schon noch so, dass die Freigelassenen das quiritische/ Bürgerrecht für ihre Kinder beantragen können? Weil ich das dann falsch ausgespielt habe.
Ich bin mir aber sicher, dass es früher so im Gesetz stand. Warum sollte das nicht mehr so sein? Historisch wurden ja Freigelassene – sogar römische Bürger – wenn auch mit dem Makel der ehemaligen Versklavung.
/Freigelassene tragen sich in die Bürgerlisten der Städte ein oder nicht?