Lex Mercati Ii

  • Mit einem lauten Poltern stand Medicus auf, ihm waren einige Pergamentrollen aus den Armen entglitten und schritt nach vorn. Nicht ohne leicht fluchend die Rollen wieder zusammen zu sammeln.


    "Geschätzte Senatoren, die Entwürfe für ein hoffentlich besseres, wie lückenloseres Handelsgesetz sind reif zur Diskussion."


    Er begann die Rollen aufzuziehen und las vor:




    Spenden-Partei-Gesetz:


    § 1 (1) Factiones dürfen sich durch Spendengelder organisieren. Sie erhalten keine Staatsstütze und müssen somit von den eingereichten Spenden leben.
    Sie gelten nicht als freie Konten und dürfen somit nicht für den verdeckten Geldtransfer missbraucht werden.
    (2) Empfangene Gelder dürfen für die Verbesserung des Ansehens der Partei genutzt werden, dies auch in der selben Woche, wie die Factio eben diese erhalten hat.
    (3) Zudem ist es der Factioführung gestattet Mitglieder in ihrem schulischen Streben zu helfen und Studiengebühren zu begleichen. Diese sind in der Überweisung richtig auszuzeichnen.


    § 2 (1) Factiones dienen jedoch nicht als Händler, somit ist es ihr nicht gestattet Rohstoffe von Mitgliedern zu erstehen, um sie dann an andere Factiomitglieder weiter zu verkaufen, oder zu schenken. Dies ist als Wettbewerbsverzerrung zu betrachten.
    (2) Aus Spenden übrig gebliebene Waren sind Parteiintern zu verbrauchen und dürfen, so sie zur Herstellung von Waren möglich sind, nicht unter den Mitgliedern der Factio verschenkt werden. Auch dies trifft die Wettbewerbsfähigkeit.
    (3) Parteivermögen darf an Mitglieder zur Handwerkshilfe gezahlt werden, doch sind auch hier einige Weisungen zu beachten:
    (3a) Eingezahlte Spenden müssen zwei Wochen auf dem Parteikonto verbleiben, bevor sie als Hilfe gezahlt werden dürfen.
    (3b) Die Betriebshilfen dürfen den Wert von 1000 Sz. je Woche nicht überschreiten und sie dürfen nicht länger als 5 Wochen gezahlt werden. Auch kleinere Beträge werden gerechnet und sollten die Zahlungen weniger Wert beinhalten, ist die Zeit von 5 Wochen trotzdem bindend. Desweiteren muß eine Zwischenzeit von weiteren 5 Wochen eingehalten werden, bevor neue Auszahlungen möglich (wiederum begrenzt auf 5 Wochen und festgelegten Wert von max. 1000 Sz.) sind.


    Zusatz: Zu ahnden ist nach dem Strafgesetz Lex Mercati.



    *****




    Ergänzung Lex Mercati:


    § 7 Der Transfer zwischen Bürgern des Reiches mit Waren und Geldern, ist nach den Bestimmungen des Lex Mercati zu regeln. Somit ist es ihnen gestattet Waren privat zu handeln, jedoch nur nach den Richtlinien des Marktgesetzes. Somit entfällt der Scheintransfer von Waren zu überteuerten Preisen.
    (1) Waren sind zu Preisen untereinander anzubieten, die mindestens die Produktionskosten decken und max. das 150 % des empfohlenen Preises betragen.
    (2) Der Transfer von Geldern bis zu einer Summe von 1000 Sz. ist den Bürgern frei erlaubt je Woche zu verschenken/ zu überweisen. Zudem ist das Überweisen von "Wirtschaftsgeldern" zwischen Ehepartnern weiterhin unbegrenzt möglich.
    (3) Höhere Geldüberweisungen sind von Privatpersonen zu versteuern, so sie den Weg einer Schenkung gehen oder als Betriebshilfe gezahlt werden. Ein Überweisungsgrund ist in jedem Fall richtig anzugeben.
    (3a) Bist zu einem Wert von 2000 Sz. sind dies 5%, bis 3000 Sz. 10 % und für mehr als 3000 Sz. 15 % Steuern an die Staatskasse zu zahlen. (wenn WISI dies erlaubt)
    (4) Schenkungen an den Staat, an Factiones, die Scholen und an die Acta Diurna sind von dieser Reglung ausgenommen.


    § 8 -Gebührenverordnung Betriebsverwaltung-


    (1) Die erstmalige Einrichtung für einen Betrieb wird vom dafür vereidigten Staatsbeamten kostenlos übernommen, dazu zählt die Vergabe eines Namens, die Einsetzung des Personals und evtl. andere Wünsche (Logo, Stadtauswahl)
    (2) Wird ein Betrieb verkauft, hat der Käufer für die Umschreibung des Betriebes auf seinen Namen eine Gebühr von 50 Sz. zu bezahlen. Darin vereint sich die Umschreibung, Ent- und Einsetzung von Personal und die Umbenennung des Betriebes.
    (3) Eine alleinige Änderung eines Betriebsdetails schlägt pro Handwerk mit 25 Sz. zu Buche.
    (4) Die Einsetzung und Entsetzung von Arbeitern verbleibt für alle Betriebseigner kostenlos.


    Zusatz: Zu ahnden ist nach dem Strafgesetz Lex Mercati.



    *****




    Strafgesetz Verstöße Lex Mercati:


    Privatpersonen:


    § 1. (1) Beim erstmaligen Verstoß ist eine Strafe in der Höhe von 5 % des Gesamtvermögens des Anbieters an die Staatskasse zu bezahlen, beim zweiten Verstoß eine Strafe in der Höhe von 10 %, beim dritten Verstoß 20 % des Gesamtvermögens, desweiteren ist diese Strafe publik zu machen und an den Geahndeten ist die Warnung zu richten, daß bei einem neuerlichen Verstoß seine Konzession entzogen wird.
    (2)Die Konten werden auf Notverkäufe und Geldbeseitigungsmaßnahmen überprüft.
    (3)Bei Feststellung dieser erhöht sich die Strafe im Ermessen des amtierenden Ädil.
    (4) Sollte der Geahndete auch nach dem dritten Verstoß nicht den Bestimmungen des Gesetzes Folge leisten, ist ihm die Konzession zu entziehen. Der Konzessionsentzug beschränkt sich auf den betroffenen Wirtschaftszweig, nicht auf alle.



    Factiones:


    § 2 (1) Die geahntete Partei muß beim ersten Verstoß mit einer Strafe von festgeschriebenen 500 Sz. ausgehen, diese ist vom Factiokonto zu begleichen, im Fall zwei muß eine Strafe von 20 % des Parteigesamtvermögens bezahlt werden. Dazu zählen Geldwerte, wie Warenwerte. Die Strafe wird aus mindestens vier Wochen Kontobewegung rechnerisch ermittelt. Beim Verstoß drei muß mit einer Strafe von 5000 Sz. gerechnet werden, die Factio wird öffentlich verwarnt und für mehrere Monate durch den Ädil überwacht. Die Überwachung ist nach max. 3 Monaten einzustellen, so keine weiteren Verstöße zu erkennen sind.
    (2) Bei nachkommenen Vergehen ist mit einer Schließung der Factiokasse bis auf Weiteres zu rechnen.



    *****




    Antikartellgesetz:(evtl. erst mit Wisi 2)


    § 1 Den Bürgern ist es gestattet komplexe Produktionsabläufe mit ihren Betrieben zu bedienen. So darf z.B. ein Weber produzieren: Wolle ---> Farben ---> Stoffe ---> Kleidung. Einer Person oder einer Gens hingegen ist es nicht gestattet ganze Bereiche mit Betrieben zu belegen, auch wenn es noch Konkurrenz einzelner Hersteller gibt. Die Lastigkeit zu einem Kartell ist zu stark.
    § 2 Gentes ist es zudem nicht erlaubt mit anderen Gentes Produktionsabsprachen zur Aufteilung des Marktes zu treffen. Ihnen wird zwar genehmigt so genannte "Genossenschaften" zu gründen, um einen stabilen Preis nach dem Lex Mercati am Markt zu gewährleisten, doch sind Absprachen zur Produktion entgegen dem Gesetz.
    § 3 Mit Eintreten solcher Verstöße tritt eine neue Form der Bestrafung ein. Mit einer Gesellschaft wird der Staat intervenieren und für eben alle betroffenen Betriebe Waren auf den Markt werfen, die Preise knapp über den Produktionskosten haben. Diese Holding sollte den Bedarf dann komplett decken können. Für unbeteiligte Kleinbetriebe sollte ebenfalls eine Lösung zu finden sein.



    *****



    Sim-Off:

    Für die eingeführten Gesetze sollte ein neues Amt geschaffen werden, eine Person, die Zeit hat, sich darum zu kümmern, das alles im Reiche rechtens geht, ihm sollte es nicht gestattet sein, Betriebe selbst zu führen, oder zumindest selbst Waren zu verkaufen. Als Statussymbol jedoch in der Lage sein selbst Waren zu konsumieren, was auch die Fälle der Bestechung beleuchten läßt und nicht gänzlich verdrängt. Diese Person sollte einzigst dem Imperator unterstellt sein und eben nur vor ihm Rechenschaft ablegen müssen.


    Mühsam rollte er die Pergamente wieder ein und wartete auf rege Gespräche.

  • "Ich danke dem Senator für die ausführliche Darstellung und bitte die anderen Senatoren dazu Stellung zu beziehen."


    Der Princeps Senatus hält kurz inne.


    "Ein Punkt ist für mich nicht zu verstehen: Warum soll es Factiones verboten sein, Mitglieder mit Waren zu beschenken? Hebelt das nicht das traditionelle Patronagesystem des Imperiums aus? Soll man sich strafbar machen, wenn die Factio einem Hungernden das Brot kostenlos reicht? Ein Paragraf, der für mich nicht einsichtig ist..."

  • zu Spenden-Partei-Gesetz:


    Ich kann diesem Gesetz so nicht zustimmen, den verschiedenen Factios muss es auch weiterhin gestattet werden, ihre Mitglieder in aller Form zu unterstützen auch durch Waren!


    zu Ergänzung Lex Mercati §7


    Wenn Schenkungen besteuert werden, so müssen sich auch Spenden Steuer senkend auswirken!


    zu Strafgesetz Verstöße Lex Mercati §1


    Es muss genauer definiert werden, was mit Vermögen gemeint ist, sind es auch die Betriebe, Sklaven, Rohstoffe, Casa und ähnliches, oder nur das Barvermögen?


    zu Strafgesetz Verstöße Lex Mercati §2


    Eine Schließung der Factiokasse lehne ich ab, hierdurch würde die Factio praktisch stillgelegt werden!


    zu Antikartellgesetz §1


    lehne ich ebenfalls ab, muss ich dann Betriebe verkaufen? Nur weil ich sich all meine Betriebe auf den Sektor Leben konzentrieren? Ich denke hier sollte der Staat nur eingreifen, wenn solche Vormachtstellungen missbraucht werden, um z.B. die Preise auf einem Überteuerten Niveau zu halten!


    Dem Rest kann ich so zustimmen

    Hochachtungsvoll


    Cicero Octavius Anton


    QUAESTOR URBANUS


    Pater der Gens Octavia
    Pater der Factio Russata



  • Zitat

    (2) Aus Spenden übrig gebliebene Waren sind Parteiintern zu verbrauchen und dürfen, so sie zur Herstellung von Waren möglich sind, nicht unter den Mitgliedern der Factio verschenkt werden. Auch dies trifft die Wettbewerbsfähigkeit.


    Was bitte soll das bedeuten? Wie sollen Waren factiointern (seht bitte vom Terminus Partei ab) verbraucht werden, wenn sie nicht an die Mitglieder verschenkt werden dürfen? Sollen die dafür wieder bezahlen (einmal die Spenden zum Ankauf der Waren, dann zum Verbrauch) ?


    Zitat

    (3a) Eingezahlte Spenden müssen zwei Wochen auf dem Parteikonto verbleiben, bevor sie als Hilfe gezahlt werden dürfen.


    Der Sinn von dem entgeht mir auch irgendwie. D.h. daß eingehende Spenden mindestens 2mal besteuert werden müssen?


    Den Rest lese ich ein andermal..


    Sim-Off:

    /edit: sprachliches..

  • Zitat

    Original von Medicus Germanicus Avarus
    Antikartellgesetz:(evtl. erst mit Wisi 2)


    § 1 Den Bürgern ist es gestattet komplexe Produktionsabläufe mit ihren Betrieben zu bedienen. So darf z.B. ein Weber produzieren: Wolle ---> Farben ---> Stoffe ---> Kleidung. Einer Person oder einer Gens hingegen ist es nicht gestattet ganze Bereiche mit Betrieben zu belegen, auch wenn es noch Konkurrenz einzelner Hersteller gibt. Die Lastigkeit zu einem Kartell ist zu stark.


    Macer kratzt sich am Kopf. "Bürgern ist es gestattet [...]. Einer Person [...] ist es nicht gestattet.", murmelt er vor sich hin und versucht den tieferen Sinn in der Unterscheidung zwischen Personen und Bürgern zu finden... Und wo jetzt genau das Kartell zu finden ist...

  • Nun gut, ich möchte zu einigen Einwürfen Stellung beziehen, denn zum Teil sind sie wohl auf Formulierungsfehler aufgebaut.


    Zitat

    Spurius Purgitius Macer

    § 1 Den Bürgern ist es gestattet komplexe Produktionsabläufe mit ihren Betrieben zu bedienen. So darf z.B. ein Weber produzieren: Wolle ---> Farben ---> Stoffe ---> Kleidung. Einer Person oder einer Gens hingegen ist es nicht gestattet ganze Bereiche mit Betrieben zu belegen, auch wenn es noch Konkurrenz einzelner Hersteller gibt. Die Lastigkeit zu einem Kartell ist zu stark.


    Mein Anliegen darin zielt nicht darauf, Bürgern oder Personen die Möglichkeit zu nehmen, Produktionsabäufe zu schaffen. Also z.B.


    Wolle --> gefärbte Stoffe --> Kleidung


    Jedoch soll es darauf zielen, das Genstes nicht einen kompletten Markt beherrschen, um sich so z.B. feste und teure Preise zu leisten und im Bedarfsfall (so ein "Neuer" Fremder eröffnet) ihn zu knebeln.


    Bsp.: Wohnen: Betriebe von Töpferrei, Glaserei, Schreiner usw. alles aus nur einer Familienhand.


    Zitat

    Publius Tiberius Lucidus
    Was bitte soll das bedeuten? Wie sollen Waren factiointern (seht bitte vom Terminus Partei ab) verbraucht werden, wenn sie nicht an die Mitglieder verschenkt werden dürfen? Sollen die dafür wieder bezahlen (einmal die Spenden zum Ankauf der Waren, dann zum Verbrauch) ?


    Waren werden üblicherweise von Parteien gekauft, um zum einen sich selbst (Ansehen) zu verbessern oder Spendenaktionen durchzuführen.


    Nicht um marktansässige Händler zu bevorteilen, weil ein Mitglied der Factio zig Tausend Sz. investiert, die Partei davon Rohstoffe kauft und eben wieder an einen der Mitglieder verschenkt. Das gilt als Wettbewerbsverzerrung und ist nicht im Sinne eines gerechten und geregelten Marktablaufs.


    Restbestände sind auch verschenkbar (Mitglieder) so sie nicht zur Produktion geeignet sind (Bsp.: Trauben nicht, Wein schon).


    Zitat

    3a) Eingezahlte Spenden müssen zwei Wochen auf dem Parteikonto verbleiben, bevor sie als Hilfe gezahlt werden dürfen.


    Der Sinn besteht darin, das Factiokonten nicht als Schwarzgeldkonten missbraucht werden. Kann aber noch nachverhandelt werden, evtl. über Steuervergünstigungen.


    Zitat

    Cicero Octavius Anton


    Dürfen sie, jedoch nicht mit Rohstoffen.


    Zitat

    zu Ergänzung Lex Mercati §7


    Wenn Schenkungen besteuert werden, so müssen sich auch Spenden Steuer senkend auswirken!


    Verstehe ich nicht? In neueren Regierungsformen bekommst da auch nix erlassen. Ganz im Gegenteil.


    Zitat

    zu Strafgesetz Verstöße Lex Mercati §1


    Es muss genauer definiert werden, was mit Vermögen gemeint ist, sind es auch die Betriebe, Sklaven, Rohstoffe, Casa und ähnliches, oder nur das Barvermögen?


    Dachte dies erklärt dieser Satz:


    (2)Die Konten werden auf Notverkäufe und Geldbeseitigungsmaßnahmen überprüft.


    Zudem steht dort:


    Beim erstmaligen Verstoß ist eine Strafe in der Höhe von 5 % des Gesamtvermögens des Anbieters an die Staatskasse zu bezahlen...


    Zitat

    zu Strafgesetz Verstöße Lex Mercati §2


    Eine Schließung der Factiokasse lehne ich ab, hierdurch würde die Factio praktisch stillgelegt werden!


    Eine Partei darf sich bis dahin drei Verstöße zum Handelsgesetz zu schulden kommen lassen und eine Zeit von drei Monaten als Frist sehen (Überwachungsphase) , wer danach weiterhin gegen geltendes Gesetz verstößt, handelt in meinen Augen mutwillig.


    Zitat

    zu Antikartellgesetz §1


    lehne ich ebenfalls ab, muss ich dann Betriebe verkaufen? Nur weil ich sich all meine Betriebe auf den Sektor Leben konzentrieren? Ich denke hier sollte der Staat nur eingreifen, wenn solche Vormachtstellungen missbraucht werden, um z.B. die Preise auf einem Überteuerten Niveau zu halten!


    Deswegen steht dort extra, evtl. erst mit Wisi II.


    Sim-Off:

    Zudem ist es im Bereich Leben nicht auch so? Günstig sind deine Angebote bei weitem nicht, man beachte, das in den vorgeschlagenen Preisen je Stufe (Ausbau) mindestens ein Gewinn von 25 Sz. drin ist, bei teuren Betrieben deutlich mehr. Bei Stufe IV sind dies schnell bis zu 150 Sz. Gewinn ohne Aufschlag. ;) (Aber das ist deine Geschichte und wer nicht will, muß ja nicht kaufen.)

  • Nun, wenn der Bericht voll mit Formulierunsgfehlern ist, dann sollte er wohl besser noch einmal ausformuliert werden, bevor wir hier alle weiter zu Positionen Stellung beziehen, die so nicht gemeint waren. Soll ich dem ehrenwerten Senator Germanicus Avarus Zeit gewähren einen verbesserten Entwurf vorzulegen, oder ist bereits alles bereinigt?


    Der Princeps Senatus blickte den Angesprochenen fragend an.

  • Sim-Off:

    Ich habe leider nicht die Zeit mich hier voll einzubringen, deshalb hoffe ich auf meine Kollegen hier, das die Sache praktikabel und sinnvoll wird und es vorallem keinen anderen Gesetzen widerspricht. Aber das klappt schon.

  • Da es nun amtlich ist, meine Zeit hier wird arg begrenzt sein in den nächsten Wochen, Monaten usw. bitte ich darum die Einwürfe zu konkretisieren. Damit das Gesetz vielleicht noch verabschiedet werden kann, oder völlig den Bach runter geht.


    Bitte sagt noch die Dinge die geändert werden müssen und die sinnvoll sind zu ändern, dies nicht weil es einem selbst vielleicht einschränken würde, sondern weil es den Markt zerstören sollte. Diese Eingabe wurde nur zu dem Zweck eingereicht, weil es so ungerecht auf den Märkten nicht weiter zugehen darf. Jeder sollte zumindest eine kleine Chance haben am Geschehen teilzunehmen. Wie wichtig diese Vorgaben sind, zeigt sich an meiner jetzigen Amtszeit, in der pro Woche so um die vier Schreiben raus gehen, weil schon das bestehende Gesetz nicht eingehalten wird.


    Sim-Off:

    Zu mir sei gesagt (es möge einige sicher freuen): Ich werde ab nächstem Wochenende für vorerst zwei Wochen in die Niederlande verschwinden. Nach dieser Testzeit wird dann entschieden, ob unsere Firma den Auftrag dort bekommt. Sollte dies geschehen, bleibt mir wohl nichts anderes übrig als zu gehen und ohne I-net sehe ich kaum Chancen weiter hier teilzunehmen. ;(

  • Sim-Off:

    Gibt es in den Niederlanden kein Internet? Du gehst doch nicht nach Afrika. Es wird für alles eine Lösung geben.


    Gut aus obig angegeben Gründen bitte ich die anwesenden Senatoren um eine schnelle Stellungnahme.

  • "Mir fehlt unter:
    Ergänzung Lex Mercati:
    § 8 -Gebührenverordnung Betriebsverwaltung-
    eine Erwähnung, dass die zu leistenden Aufwendungen an die Staatskasse zu zahlen sind.


    Des weiteren finde ich unter:
    Strafgesetz Verstöße Lex Mercati:
    Factiones:
    Eine eventuelle 3 monatige Überwachungsphase für übertrieben.
    Im Extremfall wären mit dieser Überwachung 3 Aedilien in aufeinanderfolgenden Amtszeiten damit beschäftigt.
    Eine Verkürzung der Zeit wäre denke ich sinnvoll."

  • Zitat

    Original von Medicus Germanicus Avarus


    Spenden-Partei-Gesetz:


    § 2 (1) Factiones dienen jedoch nicht als Händler, somit ist es ihr nicht gestattet Rohstoffe von Mitgliedern zu erstehen, um sie dann an andere Factiomitglieder weiter zu verkaufen, oder zu schenken. Dies ist als Wettbewerbsverzerrung zu betrachten.


    Aber die Factios können den Mitgliedern Gelder zur Unterstützung überlassen. Wozu dann das Verbot der Weitergabe von Rohstoffen?


    Zitat


    (2) Aus Spenden übrig gebliebene Waren sind Parteiintern zu verbrauchen und dürfen, so sie zur Herstellung von Waren möglich sind, nicht unter den Mitgliedern der Factio verschenkt werden. Auch dies trifft die Wettbewerbsfähigkeit.


    Also soll die Factio Waren nur an die verteilen, die sie nur verbrauchen und nicht weiterverarbeiten können? Das finde ich ungerecht und die Mengen werden wohl auch nicht übermäßig groß sein, sodass sich ein Nachteil für andere Anbieter ergeben würde.


    Zitat


    (3a) Eingezahlte Spenden müssen zwei Wochen auf dem Parteikonto verbleiben, bevor sie als Hilfe gezahlt werden dürfen.


    Der Sinn besteht darin, das Factiokonten nicht als Schwarzgeldkonten missbraucht werden. Kann aber noch nachverhandelt werden, evtl. über Steuervergünstigungen.


    Schwarzgeldkonten und Steuervergünstigungen? Verstehe ich nicht ganz.
    Ich sehe im Moment noch keinen Sinn in dieser Regelung.



    Zitat


    Ergänzung Lex Mercati:


    § 7 Der Transfer zwischen Bürgern des Reiches mit Waren und Geldern, ist nach den Bestimmungen des Lex Mercati zu regeln. Somit ist es ihnen gestattet Waren privat zu handeln, jedoch nur nach den Richtlinien des Marktgesetzes. Somit entfällt der Scheintransfer von Waren zu überteuerten Preisen.


    Bestimmungen der Lex Mercati? Ich dachte dieser Paragraph soll Bestandteil der Lex Mercati sein.
    Und wie sieht ein Scheintransfer von Waren zu überteuerten Preisen aus? Du meinst das ist eine verdeckte Schenkung?


    Zitat


    (3) Höhere Geldüberweisungen sind von Privatpersonen zu versteuern, so sie den Weg einer Schenkung gehen oder als Betriebshilfe gezahlt werden. Ein Überweisungsgrund ist in jedem Fall richtig anzugeben.


    Sim-Off:

    Haben sich nicht die Leute der Wisim2 schon mit diesem Problem beschäftgt?


    Zitat


    § 8 -Gebührenverordnung Betriebsverwaltung-


    Ich wäre eigentlich dafür, alles wie bisher kostenlos zu lassen.


    Zitat


    Strafgesetz Verstöße Lex Mercati:


    Soll das ein eigenes Gesetz werden?
    Die Bestrafung braucht ja einfach nur Teil der Lex Mercati sein.


    Zitat


    Factiones:


    § 2 (1) Die geahntete Partei muß beim ersten Verstoß mit einer Strafe von festgeschriebenen 500 Sz. ausgehen, diese ist vom Factiokonto zu begleichen, .... Beim Verstoß drei muß mit einer Strafe von 5000 Sz. gerechnet werden ...


    Sollte nicht auch bei Factios die Strafe prozentuell vom Vermögen berechnet werden? Man kann nicht bestreiten, dass für die verschiedenen Factios 500 Sz eine unterschiedlich große Belastung darstellen.


    Zitat


    Die Strafe wird aus mindestens vier Wochen Kontobewegung rechnerisch ermittelt.


    Du meinst damit aus dem Mittel der Kontostände der letzten vier Wochen?


    Zitat


    Antikartellgesetz:(evtl. erst mit Wisi 2)


    § 2 Gentes ist es zudem nicht erlaubt mit anderen Gentes Produktionsabsprachen zur Aufteilung des Marktes zu treffen. Ihnen wird zwar genehmigt so genannte "Genossenschaften" zu gründen, um einen stabilen Preis nach dem Lex Mercati am Markt zu gewährleisten, doch sind Absprachen zur Produktion entgegen dem Gesetz.


    Absprachen zur Produktion wären deiner Meinung nach was?
    Zu wenig wird wohl nicht produziert werden, wenn zu viel produziert wird, ist es deren Problem.

  • Nun, ich sehe, dass es viele Punkte zu überarbeiten gibt, bevor es zu einer Abstimmung kommen könnte.


    Die Argumente die gegen die bisherige Formulierung des Entwurfs eingebracht wurden sind nicht von der Hand zu weisen. Mir persönlich erscheint es auch überreguliert, der Sinn eines Gesetzes sollte darin bestehen das Leben klarer und leichter zu machen und nicht den bestehenden Markt durch Paragraphen einzuengen.

  • So wie ich sehe gibt es eine Menge Fragen, wenn es den Senatoren Recht sei, so würde ich mir ihre Vorschläge aufschreiben und am Ende der nächsten Woche ANTE DIEM V KAL NOV DCCCLIV A.U.C. (28.10.2004/101 n.Chr.) einen neuen Eintrag bringen, vielleicht sei es da angebracht auf die "Erörterung" auszuweiten.


    Sim-Off:

    Werde von Mon-Do nicht verfügbar sein, habe aber etwas Zeit Abends mich damit zu befassen.

  • Ehrenwerte Senatoren, wie sieht es aus? Besteht noch Interesse daran hier weiter zu diskuttieren, oder soll ich das ganze erst einmal aussetzen und auf eine andere Sitzung vertagen?

  • Soweit ich gesehen habe, sind schon viele Vorschläge für Änderungen gemacht worden, die noch eingebaut gehören.
    Es wäre schön, falls sich jemand der Überarbeitung des ersten Entwurfs annehmen würde. Sonst wird man wohl darauf warten müssen, ob und wann Avarus dafür Zeit hat.

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