Exedra Municipii - Sitzungssaal der Curia Municipalis

  • ... und Pulcher, der erst recht spät von seiner Vorladung vor die Curia gehört hatte, erscheint gehetzt vor dem Gremium der hochsten Männer der Stadt. Freundlich, aber doch ein wenig schüchtern, nickt er den Anwesenden, vor allem dem Curator Rei Publicae, der zu seiner Überraschung auch hier war, zu, um sich schnellstmöglich auf einen der den Beisitzern reservierten Plätze zu setzen und abzuwarten, zu welch wichtigem Anlass die wahren Herren der Stadt ihn heute zu sich geladen hatten...

  • Der Curator Rei Publicae erkannte sofort den magistratus von Ostia, lächelte ihn an, ging zu ihm und begrüßte ihn, dann zog er es vor dem Vorsitzenden die Ankunft des Aelius zu melden, damit er die Versammlung eröffnen konnte, denn es gab tatsächlich so einiges zu besprechen.

  • Der Vorsitzende dankte dem Curator für die Meldung und bat nun die zahlreichen Decuriones Platz zu nehmen und zu schweigen.


    "Werte Decuriones ich bitte um Ruhe und bitte setzt euch." Als dies einigermaßen getan wurde, eröffnete er die Sitzung. "Die Sitzung des Stadtsenats von Ostia ist somit eröffnet. Zuerst möchte ich jedoch den Curator Rei Publicae von Italia begrüßen, der uns mit seiner Anwesenheit heute beehrt. Vielleicht möchte der Senator einige Worte an uns richten?" Fragend sah nun der Vorsitzende den Octavius an...

  • Natürlich entzog sich der Senator nicht von seinen Pflichten, er erhob sich und sprach zur curia municipalis der Hafenstadt Ostia.


    "Avete werte Decuriones, ich erinnere mich noch daran wie ich einst hier sass und zusammen mit euch versuchte das Leben der Bürger von Ostia zu verbessern. Ich denke, dass haben wir damals, aber auch heute gut hingekriegt. Der Handel mit allen Teilen des Imperiums floriert, über sechzig collegia bemühen sich unsere Arbeit zu unterstützen: mit Bauten, Festen oder Opfergaben an die Götter..."


    Voller Stolz sah er die vielen Mitglieder des Ordo Decurionum an.


    "Es erfüllt mich also mit Stolz einst magistratus und duumvir dieser Stadt gewesen zu sein und nun heute hier sein zu dürfen, doch eines sei gesagt wir dürfen niemals locker lassen und uns einbilden alles wär schon getan, denn da draußen..." Mit dem Zeigefinger zeigte er zur porta. "Ja da draußen sind noch viele Herausforderungen, die wir überwältigen müssen."

  • Pulcher sitzt auf seinem Sitz und schaut sich die Leute in den Reihen der Decuriones genau an: Allesamt fette, dekadente Gestalten, arbeitsscheu und hedonistisch in einer geistlosen, gierigen Art und Weise. Und ein Jeder von ihnen saß auf einem ganzen Bündel von Lorbeeren, erworben alleine durch Reichtum, Herkunft und gegenseitige Gunstzuweisungen. Was der Curator sprach, grenzte fast an unfreiwilliger Ironie. Die Curia hatte während der Zeit, in der Pulcher hier arbeitete, nichts, aber auch gar nichts zu Stande gebracht, außer ab und zu die Stadtkasse zu leeren. Aber das würde bald ein Ende haben, dafür würde er, Aelius Pulcher, schon noch sorgen!


    Unruhig kribbelt es in Pulchers Gliedern, am Liebsten würde er laut losschreien, den Curator unterbrechen und der Curia so ordentlich den Marsch blasen. Aber sich seiner Rolle hier bewusst, bleibt er sitzen und wartet ab, bis das Wort an ihn gerichtet wird.

  • Der Vorsitzende applaudierte und so taten es dann auch alle anwesenden Decuriones und als der Beifall beendet war und der Vorsitzende noch kurz einige Worte mit dem Curator Rei Publicae gewechselt hatte, kam die Stunde des magistratus Aelius Pulcher.


    "Und nun hören wir..." Er öffnete schnell eine Schriftrolle, denn da hatte er wohl den Namen des nächsten Redners vergessen. "PUBLIUS AELIUS PULCHER!"

  • Pulcher taucht aus seinen Gedanken auf und wird kreidebleich. Damit hatte er nicht gerechnet! Keiner hatte ihm gesagt, warum er überhaupt eingeladen wurde, keiner hatte ihm Zeit gegeben, sich vorzubereiten und sofort wurde er aufgefordert, eine Rede zu halten! Wie im Schweben steht er auf und räuspert sich verhalten, Schweiß bildet sich an Händen und Stirn.


    "Verehr-"


    *räusper*


    "Verehrte Curiales! Honoratoren der Stadt Ostia! Es ist mir eine außerordentliche Ehre und ich darf mich überaus glücklich schätzen, dass ich, ein bescheidener kleiner Magistratus und Diener dieser Polis, heute an diesem Tage vor Euch reden darf! Denn ich weiß, was ihr alles Wichtiges für Ostia getan habt und ich kann nur sagen, im Namen des Volkes der ganzen Stadt: Ich danke euch dafür, dass ich dank euch mit Stolz behaupten kann: Ich bin ein Ostianer!"


    Unschlüssig schaut sich Pulcher in den Reihen der Curiales um, um zu erspähen, ob sie noch Zusätzliches von ihm erwarten würden oder nicht.

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    Sitzung des Ordo Decurionum an den KAL IUN DCCCLX A.U.C.


    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~



    Appius Minicius Paetus


    Die Duumvirn waren pünktlich erschienen und erwarteten das Eintreffen der anderen Decuriones. Diese trudelten auch grüppchenweise ein und ließen sich auf ihren angestammten Plätzen nieder. Dabei bildeten sich wie immer drei Lager. Als erstes die Alten, die irgendwann in ihrem Leben reich und mächtig geworden waren und sich um die Stadt sehr verdient gemacht hatten. Sie hielten an der alten Ordnung fest und gaben viel darauf, die Zustände so zu erhalten wie sie 'schon immer' gewesen waren.
    Als zweite Gruppe gab es einige Kaufleute mittleren Alters, die ebenfalls an ordentlich viel Geld gekommen waren und sich in den Ordo eingekauft hatten. Ihnen ging es hauptsächlich um gute Geschäftsbedingungen. Und zuletzt gab es da noch eine Reihe jüngerer Männer, allesamt Frischlinge in der Politik und meist nur durch ein frühes, reichhaltiges Erbe in den Ordo Decurionum gekommen.





  • Etwas verspätet betrat auch Sermo den Sitzungssaal. Im Schlepptau hatte er einige Männer, die er mittlerweile als Unterstützung für seine Anliegen für sich gewinnen konnte. Man ließ sich auf seinen Plätzen nieder und quatschte noch ein wenig miteinander, bevor die Sitzung letztendlich beginnen würde. Die Tagesordnung hatte Sermo sich zuvor nicht angesehen, doch interessierte ihn das nicht weiter. Er hatte ein paar Vorschläge, die hoffentlich Anklang fänden.


  • Appius Minicius Paetus


    Endlich ware alle Decuriones und die Magistrate der Stadt eingetroffen und die Sitzung konnte eröffnet werden.
    "Decuriones, Magistrate, werter Amtskollege," begrüßte Minicius die Anwesenden. "Herzlich willkommen in der Curia. Hiermit eröffne ich die heutige Sitzung des Stadtrates."
    Als nächstes folgte die Verlesung und Genehmigung der Tagesordnung als erster Tagesordnungspunkt. Zweiter Tagesordnungspunkt war die Renovierung des Theatrums, mit der einer von Sermos Amtskollegen beauftragt war, weshalb der Quintilius sich entsprechend aus der Diskussion heraushielt. Dann wurde es spannend.
    "Punkt drei der Tagesordnung: Antrag auf Änderung der Hafenverordnung durch Magistratus Quintilius. Magistratus, du hast das Wort."




  • Nach der Aufforderung erhob Sermo sich und ergriff dann das Wort.
    "Verehrte Duumvirn, Magistrate, Decuriones. Es ist mir eine Ehre vor dieser Versammlung sprechen zu dürfen. Nun bin ich seit einigen Monaten schon Beamter von Ostia und habe mich im Bereich der Hafen- und Lagerverwaltung gut eingearbeitet und mich mit den Mechanismen bekannt gemacht. Jedoch sprangen mir sehr bald einige Mängel ins Auge, die hauptsächlich die Hafenverordnung betreffen. Mit eurer Erlaubnis schlage ich eine Änderung vor, die aussieht wie folgt:"



    Hafenverordnung der Stadt Ostia


    §1 [Hafen und Verwaltung]
    (1) Die Hafenverordnung ist Reglemant für sämtliche Aktivitäten an Ostias Kaien. Sie erfährt ihre Umsetzung durch die Hafenverwaltung und deren Kontrollorganen (Vexillatio Ostiensis).
    (2) Die Hafenverwaltung untersteht einem oder mehreren Magistraten der Stadtverwaltung. In Angelegenheiten der Getreideversorgung der Stadt Rom untersteht sie außerdem dem Procurator Annonae.



    §2 [Kapazität und Anlegesperre]
    Der Hafen bietet Anlegeplätze für maximal zweihundert Schiffe. Schiffen,


    1. die zu groß zum einlaufen sind,
    2. die zu sinken drohen,
    3. die Feuer gefangen haben,
    4. deren Mannschaft oder Passagiere mit einer schwer ansteckenden Krankheit infiziert sind, oder
    5. die ein Hafenverbot gem. §6 von der Hafenverwaltung erhalten haben,


    dürfen nicht in den Hafen einlaufen.



    §3 [Liegeplätze]
    (1) Der Hafen besitzt 10 Liegeplätze.
    (2) Auf Verlangen der Hafenverwaltung sind bestimmte Liegeplätze einzunehmen oder zu verlassen. Zugewiesene Liegeplätze dürfen nicht ohne Erlaubnis der Hafenverwaltung gewechselt werden.



    §4 [Betreten eines Schiffes]
    Die Hafenverwaltung hat das Recht, Schiffe jederzeit ungehindert zu betreten, zu besichtigen und zu durchsuchen.



    §5 [Aufenthaltsbeschränkung]
    Die Hafenverwaltung kann eine zeitliche Beschränkung des Aufenthalts eines oder mehrerer Schiffe anordnen.



    §6 [Strafen und Sicherheit]
    (1)Bei Zuwiderhandeln eines Kapitäns oder seiner Mannschaft gegen die Hafenverordnung kann die Hafenverwaltung


    1. Strafgebühren nach eigenem Ermessen,
    2. Auslaufsperre des betroffenen Schiffes, oder
    3. ein Hafenverbot gegen genannten Kapitän


    als Strafen verhängen.
    (2) Ein Hafenverbot kann auch gegen Schiffe verhängt werden, die eine oder mehrere Nummern aus §2 Hafenverordnung erfüllen und damit die Sicherheit des Hafens gefährden.



    §7 [Sperrung des Hafens]
    Die Hafenverwaltung behält sich das Recht vor, den Hafen jederzeit schließen zu lassen.



    §8 [Inkrafttreten]
    Die Hafenverordnung tritt ab dem Tag ihrer Verkündung in Kraft.



    "Hierbei habe ich Änderungen in den Paragraphen 1, 2, 4 und 6 vorgenommen. Dabei geht es hauptsächlich um Kompetenzen und Rechte der Hafenverwaltung, die ihre Aufgabenbewältigung um einiges erleichtern sowie Strafen und Sicherheitsmaßnahmen konkretisieren.
    Bittesehr, was halten die Herren Decuriones von meinem Vorschlag?"
    In Erwartung einiger Nachfragen setzte Sermo sich nun wieder und schaute erwartungsvoll in die Runde.


  • Appius Minicius Paetus


    Einige kleinere Änderungen und einige umschweifendere Änderungen brachte der Quintilius da vor. Interessant. Und Wortmeldungen gab es dazu auch gleich, die der Reihe nach aufgerufen wurden.


    Titus Toranius Auruncus
    Toranius Auruncus war ein Mann mittleren Alters, der einen Gutshof in Stadtnähe und einige Werkstätten in Ostia selbst besaß. Er war Sprachrohr der Neureichen Kaufleute und Grundbesitzer im Ordo.
    "Quintilius, ich halte deinen Vorschlag für eine sinnvolle Reform der veralteten Verordnung. Besonders die Klärung der Kompetenzen gefällt mir."


    Sextus Camurius Gallio
    Ganz anders sah das der ehemalige Duumvir Camurius, der mit zitternden Knien aufstand und mit seiner dünnen Stimme sprach:
    "Wozu...brauchen wir eine neue Hafenver...ordnung? Die jetzige gab es schon immer und...sie hat schon immer funkti...oniert! Ich sage..." Ein leises Husten unterbrach den gestotterten Wortschwall. "...sage...keine neue Verordnung!" Damit setzte der alte Mann sich wieder, wobei er von einem Großteil der Anwesenden mitleidig belächelt wurde.


    Tiberius Cantilius Varenus
    Darauf erbat Cantilius Varenus das Wort. Er war Kaufmann, Politiker und ehemaliger Spitzensportler Ostias und teilte offenbar die Meinung von Toranius. "Camurius redet wirr! Die Änderungen der Hafenverordnung klingen vernünftig und erleichtern den Verantwortlichen wahrhaftig die Arbeit. Genauso wissen Kaufleute und Kapitäne nun was sie genau zu erwarten haben, wenn sie sich nicht entsprechend der Vorschriften verhalten."




    Appius Minicius Paetus


    Es meldeten sich noch einige andere Männer, doch letzten Endes kamen sie alle zum selben Ergebnis. Daher erhob sich der Duumvir irgendwann und schloss die Rednerliste. Daraufhin kam es zur Abstimmung.
    "Schreiten wir zur Abstimmung. Gibt es Stimmen dagegen (:dagegen:)? Enthaltungen? Und wer ist dafür (:dafuer:)?"




  • Die Diskussion verfolgte Sermo interessiert, ging sie doch in genau die von ihm gewünschte Richtung. Sein Antrag fand genügend Unterstützung in den Reihen der Decuriones und so war es für ihn ersichtlich, dass er erfolg haben konnte. Es kam zur Abstimmung und so entschied Sermo sich als Antragsteller "Dafür!"


    :dafuer:


  • Appius Minicius Paetus


    Die Stimmen wurden ausgezählt und bald darauf das Ergebnis verkündet. "Mit einer Mehrheit von dreiundsiebzig Prozent wird der Antrag des Magistratus Quintilius hiermit angenommen. Scriba, erstelle Kopien und sorge dafür, dass die neue Hafenverordnung im Namen der Stadtverwaltung veröffentlicht wird."




    Hafenverordnung der Stadt Ostia


    §1 [Hafen und Verwaltung]
    (1) Die Hafenverordnung ist Reglemant für sämtliche Aktivitäten an Ostias Kaien. Sie erfährt ihre Umsetzung durch die Hafenverwaltung und deren Kontrollorganen (Vexillatio Ostiensis).
    (2) Die Hafenverwaltung untersteht einem oder mehreren Magistraten der Stadtverwaltung. In Angelegenheiten der Getreideversorgung der Stadt Rom untersteht sie außerdem dem Procurator Annonae.



    §2 [Kapazität und Anlegesperre]
    Der Hafen bietet Anlegeplätze für maximal zweihundert Schiffe. Schiffen,


    1. die zu groß zum einlaufen sind,
    2. die zu sinken drohen,
    3. die Feuer gefangen haben,
    4. deren Mannschaft oder Passagiere mit einer schwer ansteckenden Krankheit infiziert sind, oder
    5. die ein Hafenverbot gem. §6 von der Hafenverwaltung erhalten haben,


    dürfen nicht in den Hafen einlaufen.



    §3 [Liegeplätze]
    (1) Der Hafen besitzt 10 Liegeplätze.
    (2) Auf Verlangen der Hafenverwaltung sind bestimmte Liegeplätze einzunehmen oder zu verlassen. Zugewiesene Liegeplätze dürfen nicht ohne Erlaubnis der Hafenverwaltung gewechselt werden.



    §4 [Betreten eines Schiffes]
    Die Hafenverwaltung hat das Recht, Schiffe jederzeit ungehindert zu betreten, zu besichtigen und zu durchsuchen.



    §5 [Aufenthaltsbeschränkung]
    Die Hafenverwaltung kann eine zeitliche Beschränkung des Aufenthalts eines oder mehrerer Schiffe anordnen.



    §6 [Strafen und Sicherheit]
    (1)Bei Zuwiderhandeln eines Kapitäns oder seiner Mannschaft gegen die Hafenverordnung kann die Hafenverwaltung


    1. Strafgebühren nach eigenem Ermessen,
    2. Auslaufsperre des betroffenen Schiffes, oder
    3. ein Hafenverbot gegen genannten Kapitän


    als Strafen verhängen.
    (2) Ein Hafenverbot kann auch gegen Schiffe verhängt werden, die eine oder mehrere Nummern aus §2 Hafenverordnung erfüllen und damit die Sicherheit des Hafens gefährden.



    §7 [Sperrung des Hafens]
    Die Hafenverwaltung behält sich das Recht vor, den Hafen jederzeit schließen zu lassen.



    §8 [Inkrafttreten]
    Die Hafenverordnung tritt ab dem Tag ihrer Verkündung in Kraft.



    Im Namen der Stadtverwaltung


    IULLUS QUINTILIUS SERMO


    "Kommen wir nun zum nächsten Punkt," fuhr der Duumvir fort. Es wurde über eine Gebührenänderung für die Einfuhr von Weihrauch gesprochen. Später stand dann noch die teilweise Erneuerung der Kaimauer zur Debatte. Schließlich wurde die Sitzung ganze anderthalb Stunden später geschlossen.




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    Sitzung des Ordo Decurionum an den ID SEP DCCCLX A.U.C.


    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~


    Sermo hatte als Duumvir mit Freuden seine erste Sitzung einberufen. Heute wollte er seinen Gesetzesentwurf für eine Lex Municipalis Ostiensis in das Gremium einbringen, was er auch gleich als ersten wichtigen Tagesordnungspunkt verkündete.
    "Meine Herren Decuriones. Ich präsentiere euch die Lex Municipalis Ostiensis. Von mir persönlich ausgearbeitet erbitte ich eure Meinungen und Kritiken zu diesem Schriftstück." Er ließ Wachstafeln mit der Abschrift der Lex herumgehen und gab den Stadträten Zeit, sich mit dem Vorschlag vertraut zu machen.
    Wenig später meldete sich bereits Cantilius Varenus. "Duumvir, dein Vorschlag gefällt mir. Lediglich eine Frage habe ich: Sollten wir nicht auch festschreiben, welche Umstände den Austritt aus dem Ordo Decurionum zur Folge haben?"
    Das hatte Sermo wahrhaft vergessen, deshalb antwortete er direkt dazu. "Recht hast du, Cantilius. Meldungen dazu?" Eine kurze Diskussion folgte, woraufhin ein Einschub beschlossen wurde. Später erfolgte die Abstimmung über den Gesetzesvorschlag, der beinahe einstimmig angenommen wurde.
    "Scriba, veröffentliche folgende Gesetzesänderung umgehend."


    LEX MUNICIPALIS OSTIENSIS



    Im Namen des Volkes von Ostia! Die Götter seien unsere Zeugen, dass der Civitas Ostia diese Lex gegeben sei, welche vom Ordo Decurionum beschlossen wurde und von den Organen der Stadtverwaltung umzusetzen ist.



    Praeambel
    Im Rahmen des Pars Quarta Decima - Lex Octavia et Aelia de administratione regionum Italicarum (Lex Octavia et Aelia) gibt sich das Volk von Ostia nach bestem Wissen und Gewissen im Rahmen der Bona Fides in diesem Dokument eine Gesetzesgrundlage zur Erhaltung und Verwaltung der Stadt Ostia und des selbige umgebenden Landes. Sämtliche Bürger der Stadt haben sich der Lex Municipalis Ostiensis zu unterwerfen und ihrem Wortlaut nach zu handeln. Die Codices Universalis et Iuridicalis sowie Militaris stehen hierbei über der Lex Municipalis und stellen somit übergeordnetes Recht dar. Jegliches Handeln zum Wohle der Stadt Ostia darf niemals wider der kaiserlichen Gesetze geschehen.



    Pars Prima - Allgemeines


    §1 - Territorium
    (1) Den Hauptort der Civitas Ostia bildet das Oppidum Ostia. In das Stadtgebiet eingegliedert sind sämtliche Vici und Villae Rusticae, welche in dafür vorgesehene Grundlisten der Stadtverwaltung eingetragen sind.
    (2) Die Grenzen des Stadtgebietes bleiben nach Erlass dieses Gesetzes so bestehen wie sie derzeit vorliegen. Änderungen durch Vertrag oder kaiserliche Weisung sind möglich. Verträge der Stadt Ostia sollen indessen keine derartigen Stadtgebietsverluste zur Folge haben, welche öffentliche Bauten, besonders die Kais des ostiensischen Hafens, beeinträchtigen.


    §2 - Rechtlicher Status
    Der rechtliche Status des Oppidum Ostia bestimmt sich gemäß der Weisungen unseres erhabenen und von den Göttern allseits gesegneten Imperator Caesar Augustus.


    §3 - Administration
    Die Regierung der Stadt übernimmt die Curia Municipalis. Sie setzt sich im Sinne der Lex Octavia et Aelia. Die Magistrate der ewigen Stadt Rom sollen hierbei zum Vorbild gereichen.



    Pars Secunda - Organe der Stadtverwaltung


    §1 - Ordo Decurionum
    (1) Wer Decurio Ostiensis wird, bestimmt sich nach Absatz V Lex Octavia et Aelia. Hiernach hat jener, der einen Sitz im Ordo Decurionum Ostiensis anstrebt, ein Honorarium in Höhe von M Sesterzen an die Stadtkasse zu zahlen.
    (2) Des weiteren muss er eine Amtszeit als Magistratus Ostiensis abgeleistet haben.
    (3) Sind beide Voraussetzungen erfüllt, wird der Bewerber von den Duumvirn zum Decurio ernannt und wird somit Inhaber aller Rechte und Pflichten eines solchen.
    (4) Dem Ordo Decurionum kommt die Organisation der öffentlichen Spiele zu, sofern notwendig.
    (5) Aus dem Ordo Decurionum auszuscheiden ist möglich lediglich durch Tod, Austritt oder Enthebung durch kaiserliche Verfügung.


    §2 - Duumvirn
    Der Stadtverwaltung stehen die Duumvirn vor. Neben der Ausübung des Marktrechts haben sie den Vorsitz über die Curia Municipalis inne. Sie weisen den gewählten Magistraten zudem ihre Aufgabenbereiche zu und leiten die Wahlen der städtischen Magistrate zum Ende ihrer Amtszeit.


    §3 - Magistrate
    (1) Die städtischen Magistrate setzen sich zusammen aus einem Quaestor und zwei Aedilen. Sie können niedere Beamte zu ihrer Unterstützung einstellen.
    (2) Der Quaestor hat die Aufsicht über die Stadtkasse. Er überwacht Ein- und Ausgaben. Er hat außerdem Sorge zu tragen für die Einnahme sämtlicher Gebühren, die auf die Einfuhr von Waren auf dem Schiffsweg erhoben werden.
    (3) Der Aedilis Operum Publicorum erhält die Aufsicht über Instandhaltung und Sicherheit der öffentlichen Bauwerke wie Tempel, Thermen und Verwaltungseinrichtungen und Häfen und deren Verkehr mit Einhaltung der Stadtverordnungen.
    (4) Der Aedilis Mercatuum hat die Aufsicht über und Sicherheit in der Stadt und deren Verkehr mit Einhaltung der Marktordnung und über Speicher und Magazine mit der Kontrolle der Getreide- und Ölzufuhr und Getreideverteilung. Er ist insbesondere den Weisungen des Procurator Annonae hinsichtlich der römischen Getreideversorgung unterworfen.
    (5) Allen gewählten Beamten der Stadtverwaltung steht eine bestimmte Anzahl Liktoren zu. Für Duumvirn sind dies vier, für Magistrate je zwei Liktoren.
    (6) Quaestoren und Aedilen steht außerdem das Recht zu, die Vigiles Ostiensis zur Durchsetzung ihrer Maßnahmen hinzuzurufen.



    Pars Tertia - Wahlen


    §1 - Wahlrecht
    Aktives und passives Wahlrecht haben alle Bewohner Ostias mit Bürgerrecht inne. Im Rahmen des aktiven Wahlrechts hat jeder Berechtigte so viele Stimmen, wie es wählbare Ämter in der Stadtverwaltung gibt.


    §2 - Durchführung
    (1) Die Duumvirn leiten die Wahl, sofern der Curator Rei Publicae nicht einschreitet.
    (2) Mindestens drei Wochen vor dem Wahltermin muss dieser verkündet werden. Die Kandidaturen müssen bis zum Beginn der zweiten Woche vor der Wahl der Stadtverwaltung bekannt gegeben worden sein. Diese veröffentlicht die Kandidaten.
    (3) Die Wahl wird innerhalb zwei aufeinanderfolgender Tage abgehalten. Die Urnen werden am Ende des zweiten Tages geschlossen und ausgewertet.
    (4) Kandidaten gelten mit fünfzig Prozent der Stimmen als zum Amt zugelassen. Werden mehr Männer zugelassen, als es Ämter gibt, scheiden die Kandidaten mit den geringsten Ergebnissen in aufsteigender Reihenfolge aus. Bei identischen Ergebnissen gibt es eine Stichwahl.
    (5) Das Ergebnis ist unverzüglich nach der Stimmenauswertung öffentlich bekannt zu machen. Die gewählten Stadtbeamten sind auf dem Forum zu vereidigen und daraufhin von ihren Vorgängern in die Ämter einzuweisen.

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    Sitzung des Ordo Decurionum ANTE DIEM V ID OCT DCCCLXI A.U.C.


    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~


    Die Duumviri Equitius Sidicinus und Lafrenius Simplex waren, wie auch ihre magistratischen Kollegen Quaestor Iulius Dives, Aedilis Titinius Catienus und Aedilis Rusius Tempsanus, pünktlich erschienen und erwarteten das Eintreffen der anderen Decuriones. Diese trudelten auch grüppchenweise ein und ließen sich auf ihren angestammten Plätzen nieder. Dabei bildeten sich wie immer drei Lager. Als erstes die Alten, die irgendwann in ihrem Leben reich und mächtig geworden waren und sich um die Stadt sehr verdient gemacht hatten. Sie hielten an der alten Ordnung fest und gaben viel darauf, die Zustände so zu erhalten wie sie 'schon immer' gewesen waren. Als zweite Gruppe gab es einige Kaufleute mittleren Alters, die ebenfalls an ordentlich viel Geld gekommen waren und sich in den Ordo eingekauft hatten. Ihnen ging es hauptsächlich um gute Geschäftsbedingungen. Und zuletzt gab es da noch eine Reihe jüngerer Männer, allesamt Frischlinge in der Politik und meist nur durch ein frühes, reichhaltiges Erbe in den Ordo Decurionum gekommen.*


    Nachdem alle eingetroffen waren, wurde die Sitzung durch die amtierenden Duumviri eröffnet und als erster Tagesordnungspunkt wurde die Tagesordnung verlesen und abgenickt. Bereits der nächste Punkt befasste sich dann auch schon mit der Erweiterung der Lex Minicipalis. Zur Besprechung wurden tabulae mit der aktuellen Fassung ausgegeben, sodass alle Decuriones entsprechend informiert waren. Dazu wurde der Vorschlag von Quaestor Iulius Dives gereicht:


    ~~ SVPPLEMENTVM LEGIS ~~


    LEX
    MVNICIPALIS OSTIENSIS


    Pars Tertia - Wahlen


    §1 - Wahlrecht
    Aktives und passives Wahlrecht haben alle Bewohner Ostias mit Bürgerrecht und bestandenem Cursus de Rebus Vulgaribus inne. Im Rahmen des aktiven Wahlrechts hat jeder Berechtigte so viele Stimmen, wie es wählbare Ämter in der Stadtverwaltung gibt.



    Dives wurde das Wort erteilt:


    "Werte Duumviri, Magistrate, Decuriones!
    Ich danke für die Möglichkeit, vor diesem Gremium sprechen zu dürfen. Es ist mir eine außerordentliche Ehre. Wie in der Tagesordnung beschlossen, möchte ich im Folgenden über eine Ergänzung unserer Lex Municipalis sprechen. Mir ist nämlich aufgefallen, dass diese einen nicht ganz unwesentlichen Usus, der schon jahrzehntelang angewendet wird, nicht umfasst: die Absolvierung des Cursus de Rebus Vulgaribus als Voraussetzung zur Teilnahme an der Wahl."
    Dives machte eine rhetorische Pause, in der sich die Anwesenden besagte Tradition in Erinnerung rufen konnten:


    Zitat

    Original von Spielregeln -> Spielwelt -> Wahlen -> Wahlzulassung:


    Wahlen zu Stadt- und Provinzämtern
    Sim-On werden alle Bürger (manchmal unter Ausschluß von Soldaten) zur Wahl aufgerufen. Sim-Off darfst du mit genau einer ID an der Wahl teilnehmen, sofern sie Sim-On wahlberechtigt ist und du den Cursus Res Vulgares abgelegt hast.


    "In meinen Augen ist es unabdingbar, dass Kandidaten für eine Magistratur, wie auch die entsprechend wahlberechtigten Menschen BEIDE eine gewisse grundlegende Kenntnis über unser römisches Reich erlangt haben. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass uns dieser Usus eine sehr gute Qualität der städtischen Magistrate sichert: Senator Octavius Detritus, Decurio Iulia Helena, Senator Octavius Macer und Eques Quintilius Sermo, um nur einige dieser Persönlichkeiten zu nennen." Wieder gab es eine rhetorische Pause, sodass sich die Decuriones erinnern konnten. Bei den vier Nennungen würde es doch recht wahrscheinlich sein, dass jedem zumindest ein-zwei Namen bekannt vorkommen würden.


    "Also, werte Decuriones: Was haltet ihr von dem eingebrachten Entwurf?", schloss Dives seine Worte und war gespannt auf die Reaktionen...


    Sim-Off:

    * Ich hoffe, die von hier gekupferte Einleitung ist in Ordnung. Notfalls editier ich.

    ir-senator.png Iulia2.png

    CIVIS
    DECURIO - OSTIA
    INSTITOR - MARCUS IULIUS LICINUS
    IUS LIBERORUM
    VICARIUS DOMINI FACTIONIS - FACTIO VENETA

    Klient - Marcus Vinicius Hungaricus

  • Zustimmendes Gemurmel, allgemeines Nicken, keinerlei lautstarke Gegenstimmen - der Vorschlag schien auf Zustimmung der Decuriones zu stoßen. Einige schaute nicht einmal von den Wachstafeln auf, die sie sich selber mitgebracht hatten, und auf denen sie irgendwelche Dinge notierten, die möglicherweise nicht einmal etwas mit der Sitzung zu tun hatten, sondern mit den Einnahmen aus der letzten Ernte oder der Post irgendeines Verwandten in der Provinz. Daher ergriff der Sitzungsleiter kurz das Wort.


    "Ich sehe keine Gegenrede. Der Vorschlag ist damit angenommen."

  • Sichtlich zufrieden nahm Dives die Worte des sitzungführenden Duumvirs entgegen. Das war ja schonmal schön, dass er hiermit keine Probleme bekommen hatte. Zwar hatten ihm wohl bei Leibe nicht alle Anwesenden zugehört, doch daran würde sich wohl auch in 2000 Jahren nichts ändern. Da würde es sicherlich auch noch in solchen Gremien Menschen geben, die lieber die Acta lasen, als der Sache zu lauschen und sich eventuell einzubringen. Auf der anderen Seite war die Ergänzung nun im Endeffekt doch deutlich unspektakulärer, als es zunächst den Anschein hatte.


    Im dritten Punkt der Tagesordnung sprach der Aedilis operum publicorum - ebenfalls nicht so 100%-ig in seinen Amtsbereich fallend - die Straße von Roma nach Ostia an und dass sich Ostia vielleicht mal kümmern sollte, die entsprechend zuständigen Stellen zu informieren. Dives hielt sich aus dieser Geschichte etwas raus, zumal bereits der Senator Germanicus Avarus selbiges Problem angesprochen hatte und sich kümmern wollte.


    Punkt vier wurde dann schon für einige Decuriones deutlich interessanter, denn es ging um eine Beschwerde eines Decurios über eine gegen ihn verhängte Strafe. Der Aedilis Mercatuus hatte wohl eine ungenehmigte Werbung für den decurionischen Marktstand an einem öffentlichen Gebäude gefunden, was laut Stadtverordnung untersagt ist. Über das Vorgehen des Aedilis echauffierte sich der Decurio enorm und stellte es als Angriff gegen den gesamten Ordo hin. Die Honoratioren hielten schließlich gegen den Nicht-Decurio zusammen und erklärten die nachträgliche Genehmigung, womit die Strafe hinfällig würde. Dives hatte sich auch hier zurückgehalten, da er sich keinesfalls unbeliebt machen wollte bei den Decuriones. Schließlich wollte er ja selbst bald diesen Stand haben...


    Nach dieser mittleren Erregnung folgte dann der fünfte Tagesordnungspunkt: Die Einführung einer allgemeinen Liegegebühr für Schiffe in den Häfen von Ostia. Hoffentlich ausreichend gut präpariert bekam Dives wieder Rederecht eingeräumt, während die aktuelle Fassung der Hafenverordnung auf kleinen tabulae verteilt wurde:


    "Werte Duumviri, Magistrate, werte Honoratioren von Ostia!
    Ich freue mich, nochmals das Wort an euch richten zu dürfen. Dieses Mal geht es um die Häfen von Ostia. Als Quaestor dieser Civitas ist es meine Aufgabe und Pflicht, mich um die städtischen Finanzen zu kümmern. Dazu gehört auch, dass ich ein Auge auf die Häfen habe, die ja die Quelle des Wohlstands in Ostia sind. Dabei fiel mir ins Auge, das es nicht wenige Schiffe gibt, die bereits seit mehreren Jahren in unseren Häfen liegen und folglich wertvolle Anlegeplätze für Händler blockieren. Darum fordere ich die Einführung einer allgemeinen Hafengebühr!"
    Dives machte eine Zäsur, um seiner Forderung Nachdruck zu verleihen und gleichzeitig damit einigen Bediensteten das Zeichn zu geben, das sie entsprechende tabulae verteilten:


    ~~ SVPPLEMENTVM EDICTI ~~


    EDICTVM
    POTVVM OSTIENSVM


    §5 [Liegegebühr und Aufenthaltsbeschränkung]
    (1) Die Liegegebühr betrifft alle Schiffe, die in einem Hafen von Ostia anlegen und nicht dem Princeps unterstehen.
    (2) Kostenfreiheit wird für die ersten 5 Liegetage gewährt. Für jeden weiteren Tag wird eine Gebühr fällig, die jene des Vortags um einen Sesterz übersteigt.
    (3) Zu entrichten ist die Summe aller Tagesgebühren an die Hafenverwaltung bei Auslaufen des Schiffes bzw. nach Aufforderung der Hafenverwaltung am Ende eines Monats.
    (4) Die maximale Tagesgebühr für die Kalenden jeden Monats beträgt einen Sesterz.
    (5)
    Die Hafenverwaltung kann eine zeitliche Beschränkung des Aufenthalts eines oder mehrerer Schiffe anordnen.


    Dann verlaß Dives sein eigenes Exemplar und machte danach noch einige Anmerkungen:


    "Anmerken dazu möchte ich, dass durch diese Liegegebühr aus Sicht des Schiffeigners maximale monatliche Kosten von 496 Sesterzen pro Schiff entstehen. Diese Summe macht angesichts der Kauf- und Instandhaltungskosten eines Schiffs keinen Senator oder Eques arm. Weiterhin sind weniger Vermögende, wie einfache Händler, wohl kaum betroffen, da sie mit ihren Schiffen ihr tägliches Brot verdienen müssen und folglich wohl kaum die kostenfreie Liegezeit überschreiten werden. Und was letztlich diese kostenfreie Zeit betrifft, so möchte ich auch kurz darlegen, wie ich auf besagte fünf Tage komme: Man darf wohl davon ausgehen, dass ein Schiff binnen eines Tages entladen ist und auch das erneute Beladen wird sicher nicht wesentlich länger dauern. Dennoch habe ich beide Vorgänge mit 1,5 Tagen berücksichtigt, sodass wirklich genügend Zeit bleibt. Dazu kommt noch ein Tag für die Klärung diverser örtlicher Dinge, wozu ich beispielsweise auch den Gang zur Hafenverwaltung zähle, um die Gebühr zu entrichten. Der fünfte Tag stellt eine Art Puffer dar, sodass auch kleine Reparaturen vorgenommen werden können oder ähnliches." Dives blickte in die decurionischen Gesichter. Diese weitere Pause zeigte: Seine Ausführungen waren beendet.


    "Also, werte Honoratioren: Was haltet ihr von diesem Vorschlag, der unsere Häfen noch weiter für Händler aus aller Welt öffnet und zusätzlich noch den einen oder anderen Sesterz mehr in die Stadtkasse spühlt?", schloss Dives dann endgültig ab und hoffte, nicht so weggeputzt zu werden, wie sein aedilischer Amskollege eben...

    ir-senator.png Iulia2.png

    CIVIS
    DECURIO - OSTIA
    INSTITOR - MARCUS IULIUS LICINUS
    IUS LIBERORUM
    VICARIUS DOMINI FACTIONIS - FACTIO VENETA

    Klient - Marcus Vinicius Hungaricus

  • Das Gemurmel der Decuriones wurde wie üblich lauter, während erneut Tafeln verteilt wurden und es wurde nicht leiser, als die Männer versuchten, die Regelungen nachzuvollziehen. Das Stirnrunzeln einiger war förmlich zu hören, während sich andere mit einem vernehmlichen Aufstöhnen Erleichterung verschafften, wenn sie die Reglung verstanden hatten, während wieder andere eifrig versuchten, ihren Kollegen die Regelung zu erklären, so sie diese noch nicht verstanden hatten. Kurzum, der Vorschlag sorgte für reichlich Gesprächsstoff, der sich bald auch in Wortmeldungen im Plenum entlud.


    "Das ist zu kompliziert! Wenn die maximale Gebühr bei 500 Sesterze pro Monat liegen soll, wieso dann nicht 5 Tage umsonst und dann 20 Sesterze pro Tag?"


    "Weil du dann im zweiten Monat auch wieder 5 Tage umsonst bekämst oder eben mehr als 500 pro Monat zahlst."


    "Ja und, wäre das schlimm? Außerdem geht es doch jetzt auch zu Beginn des neuen Monates auf einen überhaupt nicht nennenswerten Betrag herunter. Das ist fast dasselbe wie ein paar kostenfreie Tage."


    "Tut es das? Wo steht das?"


    "Im vierten Satz. Die Gebühr an den Kalendern beträgt maximal 1 Sesterz."


    "Ich finde die Regelung lustig. So kommt man wenigstens ins Gespräch. Und die Leute denken nach."


    "Und jeder zweite verklagt uns, weil er die Rechnung nicht versteht."


    "Fünf Tage umsonst sind ohnehin viel zu wenig. So viel Schiffsverkehr haben wir nun auch wieder nicht, dass das nötig wäre."


    "Doch, haben wir schon. Du musst die vielen kleine Lastkähne mit einberechnen. Für die sind fünf Tage reichlich genug. Bei den größeren Schiffen sieht es anders aus. Daher plädiere ich dafür, sowohl die Zahl der freien Tage als auch die Höhe der Gebühr nach der Größe der Schiffe zu staffeln. Je kleiner das Schiff, desto kürzer die Zeit, die es kostenfrei liegen darf und umso geringer die tägliche Gebühr. Je größer das Schiff, desto länger die kostenfreie Liegezeit und umso höher die spätere tägliche Gebühr."

  • Wenn Dives nicht selbst mit seinem Vorschlag für diese Unruhe gesorgt hätte, dann würde er jetzt wahrscheinlich breit in sich hinein grinsen. Wie sich zeigte, gab es aber auch andere, denen das Ganze ebenfalls eher ein Lächeln zu entlocken schien, die die Regelung 'lustig' fanden. Wieder andere hingegen erweckten den Anschein, die Punkte im Zusammenhang nicht wirklich zu verstehen und malten mit Klagedrohungen die schlimmsten Szenarien an die Wand. Als wenn die Bevölkerung sonst alle Gesetze und Verordnungen verstünde! Haargenau das tat sie schließlich eben nicht - wofür sonst gab es Rechtsver... Juristen! Und letztendlich waren da natürlich noch die Leute, die das Problem pragmatisch angingen und weniger an dem System, als viel mehr an konkreten Parametern Veränderungen erwirken wollten. Aber erst nach dem Vorschlag der Gebührenstaffelung bekam Dives überhaupt die Möglichkeit, sich selbst wieder aktiv einzuschalten:


    "Werte Herren, werte Herren! Bitte beruhigt euch!", meinte Dives mit flachen nach unten zeigenden Händen, die er leicht auf und ab bewegte. Als es ruhiger geworden war, setzte er fort...


    "Danke. Ich versuche jetzt mal auf alle Punkte einzugehen, die ich gehört habe. Gut, also zunächst ist einigen hier das System scheinbar etwas zu kompliziert formuliert. Das ließe sich prinzipiell natürlich ändern, sofern jemand einen anderen Formulierungsvorschlag hat. In einfacher Sprache läuft es darauf hinaus, dass man am ersten gebührenpflichtigen Tag einen Sesterz zu zahlen hat, am zweiten Tag zwei Sesterzen, am zehnten Tag zehn Sesterzen und so weiter.", erklärte Dives ruhig und in der Hoffnung, dass damit das System selbst nun ersteinmal bei wirklich jedem angekommen war. Das würde nicht zuletzt die Unruhe nochmals etwas minimieren.


    "Der Punkt, dass wir mit einer solchen Regelung das Aufsehen auf uns lenken, ist vielleicht auch gar nicht so verkehrt, denn Sinn und Zweck dieser Abgabe soll ja nicht primär sein, dass wir damit das große Geld machen. Das ist lediglich eine erfreuliche Nebenerscheinung. Hauptsächlich sollte unser Interesse der Wirtschaftlichkeit unserer Häfen gelten und da müssen die Leute eben merken, dass Zeit Geld ist. Für jeden Bürger wird verständlich sein, dass es eine kostenfreie Liegezeit gibt und eine Zeit danach, die etwas kostet. Das Verständnis reicht völlig aus, um zu dem Ergebnis zu kommen, dass man gewisse Prozesse eben gegebenenfalls beschleunigen muss. Nicht zuletzt zwingen wir damit unsere Händler zu ihrem Glück, da effizienterer Handel auch für den einzelnen Händler erhöhten Profit verspricht." Dives machte eine rhetorische Pause. Das wäre die Sache aus Sicht der Händler.


    "Verklagen wird uns da wohl mitnichten jemand, da die Regelung eindeutig ist und keinen Interpretationsspielraum lässt. Gegen sonstige Verordnungen oder Gesetze klagt schließlich auch niemand, nur weil er sie nicht versteht." Das war ein wichtiger Punkt, sodass auch hier wieder eine rhetorische Pause angebracht erschien.


    "Schlussendlich noch zum System selbst: Es hat durchaus seinen Sinn, dass ich keinen konstanten Tagessatz fordere, sondern eine tagesweise Staffelung vorschlage. Denn aus meiner Sicht ist es nur sinnvoll, dass diejenigen Schiffeigner auch proportional stärker zur Kasse gebeten werden, deren Schiffe Anlegeplätze auch länger in Beschlag nehmen. Wer die kostenfreie Liegezeit nur einen Tag überzieht, der blockiert den Platz nicht so lang, wie derjenige, der zwei Tage überzieht. Folglich zahlt der erste Schiffseigner einen Sesterz für den überzogenen Tag, während der zweite durchschnittlich 1,5 Sesterzen zahlt." Soviel zum mathematischen Verständnis. Dives versuchte ruhig und sachlich und möglichst auch für alle Anwesenden verständlich zu erklären, wie genau er diesen und jenen Punkt eben meinte.


    "Den Gedanken einer weiteren Staffelung auch nach Schiffsgröße hatte ich auch. Doch in der aktuellen Hafenverordnung, die ich extra hatte austeilen lassen, ist genau ersichtlich, dass das keinen Sinn ergeben würde. Es steht klar geschrieben, dass die Häfen über 200 Anlegeplätze verfügen. Punctum. Es steht nicht geschrieben, dass wir nur 150 Plätze haben, wenn nur große Schiffe anlegen wollen oder dass wir gar 250 Plätze haben, wenn nur kleine Schiffe anlegen wollen. Nein, es ist exakt von 200 Plätzen die Rede. Folglich blockiert ein Schiff - egal welcher Größe - genau einen Anlegeplatz, nicht mehr, aber auch nicht weniger. Damit bleibt nur noch das Argument mit dem zu ent- und beladenen Raum. Doch auch dagegen halte ich, denn ein größeres Schiff hat wohl auch eine größere Besatzung, sodass die Vorgänge des Ent- und Beladens schneller vonstatten gehen dürften. Die benötigte Zeit sollte also in etwa übereinstimmen. Nicht zuletzt habe ich genau diese Punkte ja auch großzügiger mit 1,5 statt nur einem Tag angesetzt.", meinte Dives zum Abschluss. Er hoffte alle Punkt erfasst zu haben und auch genügend präzise und verständlich darauf eingegangen zu sein, sodass zumindest die Mehrheit ihn hoffentlich verstanden und seine Worte nachvollzogen hatten.


    Es folgte ein fragender Blick, der durch die Reihen zog. Wenn jemand auf Dives Worte antworten wollte oder neue Aspekte ins Spiel bringen wollte, dann wäre folglich jetzt der richtige Zeitpunkt dafür. Andernfalls würde der sitzungsführende Duumvir sicherlich die Abstimmung einleiten. Natürlich hoffte Dives auf letzteres, doch war er dennoch bereit, auch weiter zu diskutieren. Mal sehen, wie es weitergehen würde...

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