Amtliche und sonstige Bekanntmachungen

  • Auch auf dem Forum war Rusticus mit seinen beiden Gesellen unterwegs. Mit mehr Euphorie als auf dem Markt riss er auch hier einige andere Aushänge herunter um Platz zu machen. Bei amtlichen Sachen machte das doch viel mehr Spaß. Während die Kumpane Schmiere standen, befestigte Rusticus auch hier wieder sein Dokument.





    Wir, die germanischen Kommandeure,


    erklären hiermit, dass wir das in Rom verlesene Testament des Gaius Ulpius Aelianus Valerianus nicht anerkennen. Es ist eine infame Fälschung, die für den falschen Kaiser Potitius Vescularius Salinator fabriziert wurde, um seine unrechtmässige Ursupation des Prinzipats zu legitimieren.


    Potitius Vescularius Salinator wird von uns nicht als Imperator Caesar Augustus und legitimer Nachfolger von Gaius Ulpius Aelianus Valerianus anerkannt und wir fordern, dass er seine zu Unrecht erworbenen Befugnisse wieder abgibt und sich vor einem römischen Gericht für seine schändliche Ursupation verantwortet.


    Von uns wird nur Appius Cornelius Palma als rechtmässiger Nachfolger und Imperator Caesar Augustus anerkannt und wir werden seinen Anspruch mit allen notwendigen Mitteln gegenüber dem Ursupator Potitius Vescularius Salinator durchsetzen.


    Für das Imperium und das Volk vom Rom!



    [Blockierte Grafik: http://dl.dropbox.com/u/16275162/Anderes_Siegel3.png]

    Legatus Augusti pro Praetore - Germania Superior
    Legatus Legionis - Legio VIII Augusta


    Gaius Flaminius Cilo

    Legatus Augusti pro Praetore - Germania Inferior
    Legatus Legionis - Legio XXI Rapax


    [Blockierte Grafik: http://img259.imageshack.us/img259/4645/siegel.gif]  H. Claudius Menecrates

    Legatus Legionis - Legio II Germanica


    Publius Afranius Burrus

    Legatus Legionis - Legio VI Victrix



  • Als der Consul Lucius Vipstanus Maecilianus Sermo kurze Zeit später vorbeikam, ließ er seine Liktoren das Plakat entfernen und brachte es eiligst zum Palatin. Eine Unverschämtheit, dass irgendjemand es ungestört aufhängen hatte können!


  • AUDITE ~ AUDITE ~ AUDITE


    Am
    dritten Tag vor den Kalenden des Iunius*
    findet die


    Große Parade der Cohortes Praetoriae


    statt. Zum Abschied des bisherigen Praefectus Praetorio Appius Terentius Cyprianus und anlässlich der Kommandoübergabe an seinen designierten Nachfolger versammeln sich die Truppen der Garde zur vierten Stunde des Tages auf dem Forum Romanum und ziehen von dort zum Marsfeld. Dort findet ein Apell vor dem Imperator Caesar Augustus Potitus Vescularius Salinator statt. Zu seinen Ehren und zur Freude aller Römer präsentieren die Cohortes Praetoriae ihre unvergleichliche Waffenkunst.


    Alle Bürger der Stadt sind eingeladen, der Zeremonie beizuwohnen.


    [Blockierte Grafik: http://img379.imageshack.us/img379/4679/praefectuspraetoriopv0.gif]




    Sim-Off:

    * ~ 30. Mai


  • Ad
    Quintilia Valentina
    Casa Quintilia | Roma


    EDICTUM AEDILIS PLEBIS
    ANTE DIEM XIII KAL SEP DCCCLXIII A.U.C.


    Bei einer Routinekontrolle der auf den Märkten der Märkte fielen die im Namen der Quintilia Valentina von einer Garküche angebotenen Hähnchen (Huhn a la Fronto) auf. Ein gesetzlich lizenziertes Gewerbe für den Vertrieb besagter Waren fehlt ihr allerdings. Dies stellt eine Verletzung des codex universalis, lex mercatus § 4, Abs. I. dar und wird mit eine Strafe in Höhe von insgesamt 185.97 Sesterzen geahndet. Sie ist überdies aufgefordert, die vorgenannten Angebote umgehend vom Markt zu nehmen, sowie die Strafsumme der Staatskasse II gutzuschreiben. Die Frist hierfür wird auf vierzehn Tage nach Zustellung dieses Dokumentes festgesetzt (03.09.).


    Beschwerde oder Einspruch ist an den amtierenden Consul zu richten.


    Gezeichnet und verfügt durch:


    [Blockierte Grafik: http://www.kulueke.net/pics/ir/vala/unterschriftvalaroemtinte.png]


    ANTE DIEM XIII KAL SEP DCCCLXIII A.U.C. (20.8.2013/110 n.Chr.)



  • EDICTUM AEDILIS PLEBIS
    ANTE DIEM III NON SEP DCCCLXIII A.U.C.


    Bei einer Durchsehung der zu besteuernden Betriebslisten ist aufgefallen, dass Marcus Aemilius Classicus als nicht-ritterlicher Angehöriger des Exercitus Romanus einen Goldschmied beschäftigte. Dies stellte eine Verletzung des codex universalis, lex mercatus § IV, Abs. III. dar und wird mit eine Strafe in Höhe von insgesamt 50.00 Sesterzen geahndet. Der Aufforderung zur Auflösung der benannten Beschäftigung ist bereits nachgekommen worden. Die Strafsumme ist der Staatskasse II zuzuführen. Die Frist hierfür wird auf vierzehn Tage nach Zustellung dieses Dokumentes festgesetzt (17.09.).


    Beschwerde oder Einspruch ist an den amtierenden Consul zu richten.


    Gezeichnet und verfügt durch:


    [Blockierte Grafik: http://www.kulueke.net/pics/ir/vala/unterschriftvalaroemtinte.png]


    ANTE DIEM III NON SEP DCCCLXIII A.U.C. (3.9.2013/110 n.Chr.)



  • EDICTUM AEDILIS PLEBIS
    ANTE DIEM III NON SEP DCCCLXIII A.U.C.


    Bei einer Durchsehung der zu besteuernden Betriebslisten ist aufgefallen, dass Sextus Hadrianus Flavus als nicht-ritterlicher Angehöriger des Exercitus Romanus einen Barbier beschäftigte. Dies stellte eine Verletzung des codex universalis, lex mercatus § IV, Abs. III. dar und wird mit eine Strafe in Höhe von insgesamt 50.00 Sesterzen geahndet. Er ist zudem aufgefordert, die Beschäftigung bis zum Verstreichen der Frist zu beenden. Die Strafsumme ist der Staatskasse II zuzuführen. Die Frist hierfür wird auf vierzehn Tage nach Zustellung dieses Dokumentes festgesetzt (17.09.).


    Beschwerde oder Einspruch ist an den amtierenden Consul zu richten.


    Gezeichnet und verfügt durch:


    [Blockierte Grafik: http://www.kulueke.net/pics/ir/vala/unterschriftvalaroemtinte.png]


    ANTE DIEM III NON SEP DCCCLXIII A.U.C. (3.9.2013/110 n.Chr.)



  • EDICTUM AEDILIS PLEBIS
    PRIDIE NON SEP DCCCLXIII A.U.C.


    Aufgrund einer ausbleibenden Reaktion auf das Edikt vom ANTE DIEM XIII KAL SEP DCCCLXIII A.U.C. (20.08.), welches einen Verstoß der Quintilia Valentina gegen codex universalis, lex mercatus § 4, Abs. I feststellte und eine Strafzahlung von 185.97 Sz zum Gegenstand hatte, wird das Strafmaß hiermit auf 393.85 Sz erhöht.
    Die Strafe ist binnen einer Frist von zwei Wochen (18.09.) ab Verkündung des Edikts zu zahlen.


    Beschwerde oder Einspruch ist an den amtierenden Consul zu richten.


    Gezeichnet und verfügt durch:


    [Blockierte Grafik: http://www.kulueke.net/pics/ir/vala/unterschriftvalaroemtinte.png]


    PRIDIE NON SEP DCCCLXIII A.U.C. (4.9.2013/110 n.Chr.)


  • [Blockierte Grafik: http://www.kulueke.net/pics/ir/ludimediocres_gladiatoren.png]


    Senator
    TITUS DUCCIUS VALA
    präsentiert


    GLADIATORENKÄMPFE
    zum Festtag der Diana, der Ceres, der Felicitas, des Apoll


    in den Arenen
    ARENA PLUCERIA SUNTA [ESQUILINUS]
    Arena Lignia Porcatiae [QUIRINALIS]
    Arena Magna Gratissima [AVENTINUS]
    Arena Sexta Turbuntii [CAELIUS]


    Zu Ehren der Götter und zur Unterhaltung der Bevölkerung werden folgende Spektakel geboten:


    In der ARENA PLUCERIA SUNTA:

    Vorprogramm:
    Tierhatz mit Hunden und einem Bär
    Hinrichtung des Marracus
    Hinrichtung der Langwyn
    Gladiatorenkämpfe:
    Duris vs. Ornodopantes
    Atropates vs. Phalereus
    Brocculus vs. Tigranes


    In der Arena Lignia Porcatiae

    [...]


    In der Arena Magna Gratissima

    [...]


    In der Arena Sexta Turbuntii

    [...]


    Für Erfrischungen wird gesorgt sein.


  • EDICTUM AEDILIS PLEBIS
    ANTE DIEM VI KAL NOV DCCCLXIII A.U.C.


    Aufgrund einer ausbleibenden Reaktion auf das Edikt vom ANTE DIEM III NON SEP DCCCLXIII A.U.C. (3.9.2013/110 n.Chr.), welches einen Verstoß des Sextus Hadrianus Flavus gegen codex universalis, lex mercatus § IV, Abs. III feststellte und eine Strafzahlung von 50.00 Sz zum Gegenstand hatte, wird das Strafmaß hiermit auf 100.00 Sz erhöht.
    Die Strafe ist binnen einer Frist von zwei Wochen (10.11.) ab Verkündung des Edikts zu zahlen.


    Beschwerde oder Einspruch ist an den amtierenden Consul zu richten.


    Gezeichnet und verfügt durch:


    [Blockierte Grafik: http://www.kulueke.net/pics/ir/vala/unterschriftvalaroemtinte.png]


    ANTE DIEM VI KAL NOV DCCCLXIII A.U.C. (27.10.2013/110 n.Chr.)


  • Sim-Off:

    Um dem falschen Eindruck der Exklusivität entgegenzuwirken:


    [Blockierte Grafik: http://i662.photobucket.com/al…epunkt/Payiosbreit1-1.jpg]

    O TEMPORA, O MORES! - HERGESEHEN UND AUFGEPASST!



    Gegen langweilige Reden und schlechte Plädoyers bietet


    SPURIUS QUINCTIUS RHETOR


    in seiner Taberna in Via Lata seine Dienste als rhetor
    beziehungsweise dicendi magister in einem selbst geleiteten


    Cursus de arte oratoria *.



    ENDE DER ANMELDEFRIST:
    ANTE DIEM III KAL DEC DCCCLXIII A.U.C. (29.11.2013/110 n.Chr.)


    BEGINN DES KURSES:
    PRIDIE KAL DEC DCCCLXIII A.U.C. (30.11.2013/110 n.Chr.)



    Bemerkungen:


    Dieser Aushang richtet sich an jung und alt, Männer und Frauen, Römer und andere - solange jene es sich leisten können. **


    Gelehrt wird getrennt in zwei Altersgruppen, wobei eine entsprechende Vorbildung der Schüler vorausgesetzt wird. ***


    Sim-Off:

    Inhalt des Kurses ist offensichtlicherweise die Redekunst/Theorie der Beredsamkeit. Neben einer theoretischen Einführung soll dabei, wie soll es in der Rhetorik auch anders sein, später vor allem die (beobachtende-reflektierende, wie auch die selbst angewandte) Praxis im Vordergrund stehen. Insbesondere heißt dies, dass auch der spätere SimOff-Test unter anderem eine eigene SimOn-Rede umfassen wird.
    In jedem Fall ist, das sei ebenfalls gleich erwähnt, natürlich auch abhängig von der Zahl der Teilnehmer, damit zu rechnen, dass sich der Cursus etwa bis zum Ende von Dives' Amtszeit als Vigintivir hinziehen wird, da ich bezweifle Amtspflichten und SimOff-Test angemessen unter einen Hut zu bekommen. Dies mag jedoch nicht ganz so häufig aktiven IDs durchaus ein wenig entgegenkommen, wie ich denke.


    * Im Tabularium existiert bereits der Cursus Continuus de arte dicendi. Ich habe diesen eigenen Cursus erst einmal anders genannt, da eine meiner Quellen (Fuhrmann, Manfred: "Die antike Rhetorik - Eine Einführung") explizit sagt, dass besagte Redekunst in der lateinischen Literatur ars rhetorica oder ars oratoria heißt. Eventuell (ich behaupte einfach mal: wahrscheinlich) wird es letztlich eine Angleichung der Titel geben.
    Denn: zwar findet dieser Cursus nicht mehr unter dem Dach der sich in Auflösung befindlichen Schola Atheniensis statt, doch wird er später voraussichtlich genauso vom nach der Reform übrig bleibenden Rest anerkannt werden (wie gleichsam auch etwaige Auszeichnungen).


    ** Da mir dies an dieser Stelle erst einmal nur von untergeordneter Wichtigkeit ist, wird es SimOff keine Vorkasse geben. Eine noch festzulegende Bezahlung, die jedoch die 500 Sesterzen keineswegs überschreiten und eher geringer ausfallen wird, wird erst vor dem SimOff-Test fällig. Dennoch sollte man sich dessen bewusst sein, dass die Ausbildung bei einem Rhetor grundsätzlich eher etwas für die römische Elite ist (IR-Wiki: Studium, Lohn).


    *** Entsprechend des zuvor verlinkten Wiki-Artikels 'Studium' heißt dies, dass explizit auch ältere IDs problemlos am Cursus teilnehmen können. Die SimOn vorausgesetzte Vorbildung bedeutet abgeschlossene Ausbildungen bei Litteratus und Grammaticus beziehungsweise einen absolvierten Cursus de rebus vulgaribus der Schola Atheniensis. Denn vorher ist das Studium bei einem Rhetor nur wenig sinnvoll.


    Anmeldungen bitte der Einfachheit halber per PN an mich. Und damit: Ende der vielen Worte. ^^

    ir-senator.png Iulia2.png

    CIVIS
    DECURIO - OSTIA
    INSTITOR - MARCUS IULIUS LICINUS
    IUS LIBERORUM
    VICARIUS DOMINI FACTIONIS - FACTIO VENETA

    Klient - Marcus Vinicius Hungaricus


  • BEKANNTMACHUNG
    IIIIviri viis in urbe purgandis


    Hinweis auf die Pflicht zur Straßenreinigung


    Die IIIIviri viis in urbe purgandis möchten alle Bewohner Roms noch einmal nachdrücklich darauf hinweisen, dass die Straßen vor ihren Häusern sauber und frei gehalten werden müssen. Der Eigentümer einer jeweiligen Unterkunft trägt Sorge dafür, dass sich die anliegenden Wege in einem einwandfreien Zustand befinden.


    Die Nachlässigkeit, mit der viele Bewohner Roms im Falle der Sauberkeit unserer Straßen in der letzten Zeit umgegangen sind, wird ausdrücklich nicht toleriert. Wer nicht in ausreichendem Maße für die Sauberhaltung seines anliegenden Straßenabschnittes sorgt, wird von den IIIIviri viis in urbe purgandis mit einer Strafzahlung bedacht. Darüber hinaus werden demjenigen die Kosten der Reinigung in Rechnung gestellt, welche die IIIIviri an seiner statt in Auftrag geben müssen.


    Gebt also Acht, Bewohner Roms und haltet sauber!



  • DECRETVM CONSVLVM


    Ich lade hiermit den Senat und das Volk von Rom ein, der am NON FEB DCCCLXIV A.U.C. (5.2.2014/111 n.Chr.) stattfindenden Opfergabe an Concordia, Göttin der Eintracht teilzunehmen. An diesem Festtag wollen wir im Beisein unseres Imperator Caesar Augustus Cornelius Palma, der Senatoren Roms und der Magistrate des Cursus Honorum unsere Einigkeit demonstrieren und zeigen, dass wir Römer nach dieser hinter uns liegenden, schweren Zeit alle Feindseligkeiten gegenüber unseren Nächsten abgelegt haben und der umfassende Friede im Römischen Reich wieder hergestellt wurde.


    Zu diesem Zwecke wird bei Sonnenaufgang im Kreise der Auguren und der Magistrate des Cursus Honorum ein Augurium salutis durchgeführt, um bei den Göttern die Erlaubnis einzuholen, beim anschließenden Opfer für das Wohl des Volkes zu bitten.


    Alle Gäste und Teilnehmer werden gebeten sich zur hora quinta auf dem Forum Romanum vor der Curia Iulia einzufinden. Nach einer Begrüßung und Ansprache des Consuls findet vor dem Tempel der Concordia die Opfergabe statt.


    Nach Beendigung des Festaktes findet auf dem Forum ein Markt statt, bei dem Brot und Wein an das Volk verteilt wird.



    Marcus Decimus Livianus
    - - Consul - -


  • Nachdem hier vor einigen Stunden noch eine Verordnung hing, wurde daraus nun eine Bekanntmachung. Das Dokument unterschied sich durch einige Satzumstrukturierungen, die dem Ganzen die Schärfe und den gesetzlichen Klang nahmen. Auch Strafgeld durch IIIIviri und strafrechtliche Konsequenzen traten nun auseinander.



    BEKANNTMACHUNG
    IIIIviri viis in urbe purgandis


    Strafgeld für das Hinauswerfen von Gegenständen auf die Straße


    Die IIIIviri viis in urbe purgandis erinnern daran, dass sich die Höhe des Strafgeldes für das Vergehen des Hinauswerfens von Gegenständen auf die Straße auf bis zu 200 Sesterzen* belaufen kann. Die IIIIviri werden den gesetzlichen Rahmen voll ausschöpfen, um die Ordnung in der Stadt aufrechtzuerhalten und ein entsprechend hohes Strafgeld verhängen. Zusätzlich können die angefallenen Reinigungskosten dem Verursacher in Rechnung gestellt werden.


    In Anbetracht der jüngst wieder vermehrt aufgetretenen Vorfälle, die vor allem das Werfen von Müll aus dem Fenster betreffen, weisen die IIIIviri noch einmal darauf hin, dass dieses Verhalten zu unterlassen ist. Wir geben allen Bewohnern Roms zu bedenken, dass diese Art der Müllentsorgung, die aus reiner Bequemlichkeit stattfindet, nicht nur die Straßen verschmutzt, sondern auch eine ernste Bedrohung für die Menschen darstellt, die auf den Straßen entlanglaufen. Derartige Handlungen können nicht nur Verletzungen verursachen, sondern auch den Tod nach sich ziehen! In diesen schwerwiegenden Fällen ist - statt eines Strafgeldes durch die IIIIviri - sogar mit strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen!


    Einwohner Roms: Seid euch über die Folgen eures Handelns im Klaren! Durch ein wenig mehr Achtsamkeit könnt ihr euch Strafgeld, Reinigungskosten oder strafrechtliche Verfolgung ersparen!



    [SIZE=7]* Nach Codex Universalis, Pars Quinta - Cursus Honorum § 35, Abs. 6[/SIZE]



  • Ein Bote der kaiserlichen Finanzabteilung hämmerte die Ankündigung an. Die Zeiten des Getreidemangels waren so gut wie vorbei, sodass die Verteilung von kostenlosen Getreidespenden an mittellose Bürger wieder aufgenommen werden konnte. Dieses Gesetz und der daraus entstandene Anspruch schien zusätzlich in Vergessenheit geraden zu sein.




    Lex Flavia de frumentationibus



    § 3 de plebe frumentaria


    1) Jeder Freigeborene mit römischem Bürgerrecht hat ein Anrecht auf eine Getreidespende pro Woche. 2) Angehörige der Ordines Decurionum, Equester und Senatorius haben keinen Anspruch auf Getreidespenden.


    § 2 de frumentationibus


    1) Eine Getreidespende besteht aus zehn Einheiten Brot und wird wöchentlich entrichtet.


    § 4 de comparatione frumentationum


    1) Der Anspruch jedes Empfangsberechtigten wird nur geltend gemacht, wenn dieser sich in die Liste für Empfangsberechtigte eintragen lässt und seine Getreidemarke, die tessera frumentaria, erhalten hat.







  • GLADIATORES!


    Der ehrenwerte Senator Aurelius Lupus für seinen einstigen Patron und die Familie der Tiberii für ihren geliebten Verwandten richten
    Totenspiele für Consular Manius Tiberius Durus
    aus.
    Kommt also alle ANTE DIEM VI ID MAI DCCCLXIV A.U.C. (10.5.2014/111 n.Chr.) ins Theatrum Flavium und in den Circus Maximus!


    Es werden 40 Gazellen, 2 Löwen und ein Rhinozeros zu Ehren des Toten sterben!
    Gladiatoren aus Massilia werden sich mit unseren heimischen messen! Unter anderem wird es eine Schlacht um den Pons geben! Im Hauptkampf werden sich Nubius vom Ludus Dacicus und Lobo aus Massilia gegenüberstehen!
    Im Circus findet ein Wagenrennen zu Ehren des Toten statt!
    Livius Eburnus hat diese Ankündigung gefertigt


  • EDICTVM PRÆTORIS VRBANI
    ANTE DIEM V ID MAI DCCCLXIV A.U.C. (11.5.2014/111 n.Chr.)


    Gemäß den des Praetor Urbanus eigenen Rechte erkläre ich die Amtshandlung des Xvir Stilitibus Iudicandis
    MARCUS IULIUS PROXIMUS
    im Fall
    VERHANDLUNG DER ERBSCHAFT DER TIBERIA ARVINIA
    aufgrund von
    GRAVIERENDEN VERFAHRENSMÄNGELN
    für
    UNGÜLTIG.


    Die mit dem Fall verbundenen Geldmengen, Güter und Liegenschaften sind somit neu wieder einzuziehen und der Fall nach geltendem Recht neu zu verhandeln.





  • Lex Flavia de frumentationibus



    § 3 de plebe frumentaria


    Jeder Freigeborene mit römischem Bürgerrecht hat ein Anrecht auf eine Getreidespende pro Woche. Angehörige der Ordines Decurionum, Equester und Senatorius haben keinen Anspruch auf Getreidespenden.


    § 2 de frumentationibus


    Eine Getreidespende besteht aus zehn Einheiten Brot und wird wöchentlich entrichtet.


    § 4 de comparatione frumentationum


    Der Anspruch jedes Empfangsberechtigten wird nur geltend gemacht, wenn dieser sich in die Liste für Empfangsberechtigte eintragen lässt und seine Getreidemarke, die tessera frumentaria, erhalten hat.



    Folgende Bürger und Bürgerinnen haben Anspruch:
    [SIZE=7]Stand: ANTE DIEM XII KAL SEP DCCCLXIV A.U.C. (21.8.2014/111 n.Chr.); Angaben ohne Gewähr![/SIZE]


    - Appius Decimus Massa
    - Aulus Hadrianus Fontinalis
    - Marcus Aemilius Classicus
    - Gaius Tallius Priscus
    - Lucius Iulius Antoninus
    - Titus Vibius Vespa
    - Lucius Helvetius Corvinus
    - Titus Decimus Varenus
    - Tiberius Helvetius Varus
    - Lucius Duccius Ferox
    - Decima Messalina
    - Gnaeus Marcius Coriolanus
    - Aulus Tiberius Verus
    - Servius Obsidius Antias
    - Titus Iulius Servianus
    - Marcus Marius Madarus
    - Iunia Axilla
    - Aurelia Prisca
    - Titus Iunius Priscus
    - Lucius Sergius Agrippa
    - Aulus Iunius Avianus
    - Furia Stella
    - Sergia Severa
    - Caius Quintilius Thalatio
    - Titus Petronius Marcellus
    - Potitus Antonius Caesulenus
    - Quintilia Valentina
    - Sisenna Licinius Calvus
    - Titus Pompeius Atticus
    - Iullus Helvetius Curio
    - Quintus Verginius Mamercus
    - Servius Iulius Macro
    - Titus Germanicus Antias
    - Aemilia Caenis
    - Caius Duccius Callistus
    - Iulia Torquata
    - Lucius Duccius Silvanus
    - Tiberia Lucia
    - Flavia Domitilla
    - Lucius Fabius Scato
    - Aurelia Lentidia
    - Caius Quintilius Cinna
    - Decima Calena
    - Decima Flaminina
    - Gaius Decimus Flavus
    - Germanica Laevina
    - Iulia Flaminina
    - Iulia Livilla
    - Iulia Vestina
    - Petronia Octavena
    - Quintilia Pina
    - Quintilia Sila
    - Quintus Tiberius Cerco
    - Titus Tiberius Theophanes
    - Gaius Iulius Pacuvius
    - Marcus Matinius Cicero






  • EDICTUM AEDILIS PLEBIS
    ANTE DIEM III ID NOV DCCCLXIV A.U.C.
    (11.11.2014/111 n.Chr.)


    Wegen Verstoßes gegen die § 4 (1) der Lex Mercatus durch den unkonzessionierten Verkauf von Edelhölzern, Farben und Ton erhebe ich gemäß § 8 (1) der Lex Mercatus eine Geldstrafe von 3727.74 Sesterzen von dem Senator Quintus Germanicus Sedulus.
    Die Strafe ist binnen einer Frist von zwei Wochen (25.11.) ab Verkündung des Edikts zu zahlen.


    Beschwerde oder Einspruch ist an den amtierenden Consul zu richten.


  • EDICTUM AEDILIS CURULIS
    ANTE DIEM XV KAL DEC DCCCLXIV A.U.C.
    (17.11.2014/111 n.Chr.)


    Wegen Verstoßes gegen die § 5 (3) der Lex Mercatus durch kostenlose öffentliche Abgabe von Brot, Fisch, Gemüse und Olivenöl für eine Dauer von mehr als sieben Tagen erhebe ich gemäß § 8 (1) der Lex Mercatus eine Geldstrafe von 3926.53 Sesterzen von dem Senator Titus Duccius Vala.
    Die Strafe ist binnen einer Frist von zwei Wochen (1.12.) ab Verkündung des Edikts zu zahlen.


    Beschwerde oder Einspruch ist an den amtierenden Consul zu richten.


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