Spielregelerweiterung zum Thema Jugendschutzgesetz

  • Ok, anscheinend war es bisher nicht klar genug:


    Es geht NICHT um FSK! Es geht um das JSchG, welches den Behörden ganz viel Macht verleiht!


    Das Beispiel mit dem Film hab ich nur deswegen gebracht, damit ihr alle wisst, was noch erlaubt ist und wo man die Grenze ziehen soll!

  • Wenn du es sooooooo genau nehmen willst, ist dieses Forum ab 18, da es noch nicht von der
    Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien geprüft wurde ...


    Von daher fällt das Forum (INTERNET) unter das FSK !!


    Edit: falsch ... nicht von daher, sondern das Internet allgemein fällt unter FSK !

  • Zitat

    Original von Gaius Germanicus Torquatus
    Tjo ... die normale Fassung des Filmes ist nunmal ab 16 !
    Ich gehe immer von der normalen Fassung aus!
    Und um 20Uhr dürfen Filme ab 16 gezeigt werden ... von daher ...


    Aha, hochinteressant.


    Also ist die FSK Einstufung der Kinoversion falsch oder? -> http://www.kino.de/kinofilm.php4?nr=52678


    Und das FSK16 Palavier hier: http://www.pawek.de/FSK.htm ist auch falsch?


    Und das hier sowieso? http://www.schnittberichte.com/index.php?ID=1084


    Das stimmt auch nicht? http://www.ofdb.de/view.php?page=fassung&fid=967&vid=65192


    Und das eh nicht? http://www.ofdb.de/view.php?page=fassung&fid=967&vid=51892


    Tu mir bitte EINEN Gefallen. Informiere dich bevor du auch nur daran denkst etwas von dir zu geben. Ist das zuviel verlangt?

  • Oft wundere ich mich, worüber man sich im IR so in die Wolle bekommt. 8o


    Eigentlich sollte es für Jeden klar sein, was man offen posten kann und was nicht. Einfach mal überlegen, was man nach eigener Meinung einem Kind zumuten will oder nicht.


    Wer das Verlangen nach mehr hat, der sollte sich in den entsprechenden Foren des WWW austoben, oder sich in ein paßwortgeschützes Forum des IR zurückziehen. Letzteres sollte aber die unbedingte Ausnahme sein!

    Einmal editiert, zuletzt von Flavia Calpurnia ()


  • eigentlich könnte ich ja sagen : dito
    aber ich erklär dir das mal:


    FSK FREIWILLIGE SELBSTkontrolle
    Hat keine Bindung ! RTL hat sich an die FSK halten wollen, um keine schlechte Presse zu bekommen! Denn das geschrei von Jugendschützern danach ist meistens sehr groß!


    Zu deinen tollen Links: ja die sind alle Schwachsinn!
    Wie gesagt, die FSK gibt nur einen Hinweis darauf, wie sich die Gesellschaft auf den Film verhalten sollte ! Aber nicht muss!
    Würde die FSK bindend sein, wäre es verfassungswidrig !
    RTL schneidet die Filme um die Gewalt zu beschränken damit, wie oben schon gesagt, die Jugendschützer nicht wieder Geschrei machen können! Viele Leute interpretieren in die FSK eine Bindungswirkung ... deren Problem! Es gibt hier keine !
    Die FSK kann deshalb nicht binden da sie sonst in die Erziehung durch die Eltern eingreift und das ist verboten. Die FSK unterstützt es durch seine Hinweise. Was die Eltern daraus machen, ist deren Problem!


    Es gibt kein Gesetz in dem steht, dass ein 12 Jähriger 19 Uhr ins Bett soll! Es gibt Ratgeber ja, aber kein Gesetz ! Eltern können den 12 Jährigen auch erst 1 Uhr Morgends ins Bett schicken ...

    Stolze Nachfahren von Romulus und Remus. Mit der Venus unserer Ahnherrin stark !

  • Mei wie lieb... er erklärt mir die FSK. Mir kommen die Tränen... aus purer Verzweiflung...


    Was interessiert mich das? Es ging und geht nur darum welche Version man von Gladiator zu sehen bekommt. Ob die FSK bindend ist oder nicht ist so was von egal, die FSK16 Schnittfassung wirst du nicht im (Free) TV zu sehen bekommen. Und das hat einen sehr sehr simplen Grund, aber den darfst dir selber überlegen.
    Ok, ich seh schon, das wird nix mitm Überlegen: Weil das ein Blockbuster ist und die Fernsehstationen eben solche unbedingt im Abendprogramm haben wollen um möglichst hohe Quoten zu erlangen. Daher geht man bewusst den Kompromiss ein den Film kindgerecht zu schneiden damit man ihn ohne großes Aufsehen um 20:15 senden kann.


    Warum ging ich nun davon aus, daß jeder selbstständig versteht, daß ich diese geschnittene Fassung meine? Ja richtig, weil die Kinofassung FK16 ist, eine Tatsache von der ich vorausgesetzt habe, daß sie bekannt ist und weiol ich mir dachte, daß wohl keiner FSK16 mit "freigegeben für Jugendliche" gleichsetzt...



    Ad meine tollen Links sind Schwachsinn: Deinem Geschreibsel zufolge hast sie nichtmal angeschaut. Du redest ja lieber von irgendwas anderem, Hauptsache du hast was zum Reden, gell?

  • Ich darf gar nicht überlegen, wie sehr manche vom Thema abschweifen, nur um irgendwo was zu sagen und um zu meinen, dass sie Rechthaben.


    Torquatus: Sinn dieses Threads ist: Keine pornographischen Beiträge oder eben übertriebene Erotik. Piepegal ob FSK oder JschG, merk dir einfach das. Nur ein Vorschlag und du ersparst dir diese Blamage.

  • Zitat

    Original von Helena Tiberia
    Ich darf gar nicht überlegen, wie sehr manche vom Thema abschweifen, nur um irgendwo was zu sagen und um zu meinen, dass sie Rechthaben.


    Torquatus: Sinn dieses Threads ist: Keine pornographischen Beiträge oder eben übertriebene Erotik. Piepegal ob FSK oder JschG, merk dir einfach das. Nur ein Vorschlag und du ersparst dir diese Blamage.


    @Lucidus: doch hab ich gelesen, bin auch darauf eingegangen!


    @Helena:
    Mir geht und ging es hier, um das Argument der rechtlichen Absicherung der Forenbetreiber


    Blamage höhö,
    vor mehreren die sich damit auskennen habt ihr euch blamiert ... najo :)
    es ist halt immer der Standpunkt .)

    Stolze Nachfahren von Romulus und Remus. Mit der Venus unserer Ahnherrin stark !

  • Du hast jedenfalls eine ziemlich herablassende Art und Weise wie ich den letzten Tagen beobachten durfte und von daher nehme ich eher die Worte von Lucidus zu Herzen.


    Du machst momentan nämlich so ziemlich alles runter... Vernünftige Argumente scheinen bei dir ziemlich fehl am Platze zu sein.. und ach:


    Ich habe nie behauptet Ahnung zu haben. Ich habe hier dein Benehmen kritisiert und nicht den ziemlich grotesken Inhalt deiner Worte... Du vergleichst hier Bananen mit Rindfleisch.

  • 1. Die Verantwortung im rechtlichen Sinn tragen die Admins. Und sie müssen entscheiden wie weit sie diese tragen können und wollen.


    2. Das F in FSK hat ziemlich wenig mit freiwillig zu tun. Nachzulesen im Jugenschutzgesetz und im Staatsvertrag darüber.


    3. Pornographisch ist unzulässig, erotisch nicht. Wo die Grenze ist ... keine Ahnung. Ist Ovid schon pornographisch ? Die Wandmalereien in Pompei ? Keine Ahnung.


    4. Ausser Gewaltverherlichung und Pornographie steht da auch noch was über Menschenwürde und Demokratie drin. Vielleicht sollte man sich eher Gedanken machen über die Darstellung der Sklaverei als über Pornographie. Nicht das hier beim Lesen einer unter 14 auf den Gedanken kommt Sklaverei wäre gar nicht so schlimm.
    Da gleiche gilt überigens auch für die Darstellung des Systems. Nicht das jemand auf den Gedanken kommt, das ein totalitäres System doch irgendwie besser wäre als eine Demokratie.
    Die beiden Punkte sind vom Strafmass soweit mir bekannt viel gefährlicher als Pornographie und Gewaltdarstellungen.


    5. Bei historischen Beschreibungen und Darstellungen ist der Spielraum viel weiter. Wie weit kann ich allerdings auch nicht sagen und ebensowenig, was genau unter historische Beschreibung fällt.


    6. Und den Kopf dafür müssen die Verantwortlichen Admins herhalten. Also müssen sie auch entscheiden was zu weit geht und was noch in Ordnung ist.

  • Zitat

    Original von Gaius Flavius Catus
    1. Die Verantwortung im rechtlichen Sinn tragen die Admins. Und sie müssen entscheiden wie weit sie diese tragen können und wollen.


    ...


    6. Und den Kopf dafür müssen die Verantwortlichen Admins herhalten. Also müssen sie auch entscheiden was zu weit geht und was noch in Ordnung ist.


    Genau, und daher schlage folgendes vor:


    Die Admins löschen alles, was für sie zuweit geht, wenn sie es sehen und machen die entschprechende Bemerkung "edit by Admin: JschG" dazu. Punkt, aus, schluss. Keine Diskussionen, kein Palaver, die Admins entscheiden, denn sie halten auch den Kopf hin.

    ir-senator.png annaea2.png

    CIVIS

    SODALIS FACTIO ALBATA - FACTIO ALBATA

  • Catus, ich zitiere die Erläuterung des JSchG der 2 in Frage kommenden Passagen zu Sklaverei (naja, nicht direkt...) und Krieg:


    Kriegsverherrlichung (Abs. 2 Nr. 2)
    Gemeint ist in Abs. 1 Nr. 2 die Verherrlichung gegenwärtiger Kriege, nicht die von Ritterfehden, Indianerkämpfen oder Römerfeldzügen. Dies ist eine notwendige Ergänzung zu § 131 StGB, denn Krieg kann verherrlicht werden, auch wenn auf alle Darstellungen unmenschlicher Gewalttätigkeit bewusst verzichtet wird, sodass § 131 StGB nicht zur Anwendung kommen kann. Auch solche Darstellungen sind jedoch geeignet, die Entwicklung junger Menschen zu einer eigenverantwortlichen, gemeinschaftsfähigen
    Persönlichkeit zu gefährden.



    Die Menschenwürde verletzende
    Wiedergabe des Leidens oder Sterbens
    (Abs. 2 Nr. 3)
    Der makabre Sensationsreiz, der von einer Videowiedergabe grausamster Unfalloder Verbrechensszenen oder des langsamen, qualvollen Sterbens todkranker Menschen ausgehen kann, ist in so genannten Reality-Shows genutzt worden.
    Das Verbot des Abs. 1 Nr. 3 trägt den jugendgefährdenden Wirkungen solcher Wiedergaben Rechnung. Es erfasst nicht fiktive oder gespielte Bilder und Texte, sondern die Wiedergabe optischer oder akustischer Aufnahmen des realen Geschehens.



    Zum System finde ich momentan nix, denke mir aber, daß das kein so großes Problem ist, da spätestens seit dem großen Spiegel Artikel vor ein paar Jahren Micronations den zuständigen Stellen bekannt sein dürften. Die damals im Artikel vorgestellte Micronation war ein Königreich. Das ist aber nur eine Mutmaßung..

  • Zitat

    Original von Lucius Annaeus Florus


    Genau, und daher schlage folgendes vor:


    Die Admins löschen alles, was für sie zuweit geht, wenn sie es sehen und machen die entschprechende Bemerkung "edit by Admin: JschG" dazu. Punkt, aus, schluss. Keine Diskussionen, kein Palaver, die Admins entscheiden, denn sie halten auch den Kopf hin.



    Wenn jede Entscheidung der Admin diskutiert werden würde, gäb solche Threads wie diesen hier, wohl täglich und das wäre ermüdent!


    Im übrigen geb ich Lucidus Recht. Mirconationen werden überwacht und das auch mit Recht. Denn nicht nur die harmlosen Sim, wie die unsere, werden bei Googel als Mirconation ausgeworfen. Sondern auch die rechtsradikale "Provisorische Reichsregierung" fimiert dort als Micronation. Das in diesem Zusammenhang, alle Miconationen "verdächtig" erscheinen, steht wohl ausser Zweifel.


    Daher finde ich eine Korrektiv in Form von Admin-Zensur durchaus berechtigt. Zumal das IR in einer Zeit spielt, die als Totalitär bezeichnet werden kann, wollen wir doch nicht in den Verdacht geraten, solche Zeiten zu verherrlichen und somit in den Dunstkreis von rechtsradikalem Gedankengut gebracht werden.

  • Lucidus, das mit der Menschenwürde kommt aus dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag vom April 2003. Der bezieht sich explizit auch auf das Internet und ist aktueller als das Jugendschutzgesetz.


    "Aufgabe des seit 1.4.2003 gültigen JMStV ist "der einheitliche Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Angeboten in elektronischen Informations- und Kommunikationsmedien, die deren Entwicklung oder Erziehung beeinträchtigen oder gefährden," sowie der Schutz vor Angeboten in solchen Medien, "die die Menschenwürde oder sonstige durch das Strafgesetzbuch geschützte Rechtsgüter verletzen."


    Und, nein ich glaube nicht das irgenwas in diesem Forum diesen tangiert.


    Ich hab das was diese Aktion ausgelöst hat nicht gelesen, aber um tatsächlich mit dem geschriebenen Wort unter Pornographie zu fallen muss es sehr explizit und ausführlich gewesen sein. Es mag ja gegen den guten Geschmack verstossen haben, aber gleich gegen das Gesetz ...
    Nichts für ungut .. aber ich fand die Reaktion etwas übertrieben.
    Es hätte meiner Ansicht gereicht was es auch immer war, wegen Verstösses gegen den guten Geschmack zu löschen und als Foren Regel aufzustellen, das so etwas nicht erwünscht wird.
    Aber gleich sich auf ein Gesetz berufen ...


    ( Auch ein Kommentar zum JMStv : "Pornographie ist eine grobe Darstellung des Sexuellen, die den Menschen zu einem beliebigen Objekt geschlechtlicher Betätigung macht zum Jugendmedienschutz"
    Ansonsten würde etliches was heute als Klassiker und Weltliteratur gilt unter das Gesetz fallen. )


    Ich fand einfach es gibt hier andere Punkte, die viel gefährlicher für Entgleisungen sind, als das Thema Sex und Erotik.
    ( Nochmal gesagt, glaube ich nicht, das dies bisher irgendwo oder irgenwie der Fall war )


    Ich fand das mit dem Jugendschutzgesetz einfach ein bisserl übertrieben.

  • Also ich finde nun nimmt das ganze eine ziemlich pervertierte Richtung hin zur totalen Anpassung an das, was irgendwelche Leute in Paragraphen formuliert haben, also an das System. Ich weise hier eindringlich darauf hin, daß das was in Gesetzen hineinkommt nicht immer was mit Vernunft zu tun hat. Und des weiteren mache ich darauf aufmerksam, daß eine generelle Verdächtigung von allen oder allem verfassungswidrig ist! Wo kommen wir denn hin, wenn die Rechtsgrundsätze (a) Unschuldig bis das die Schuld bewiesen ist und (b) ohne Strafbestand kein Verdacht ausgehebelt werden. Sind alle Flugtouristen potentielle Terroristen nur weil ein paar mal Flugzeuge entführt haben, sind damit alle verdächtig? Sind alle Mikronationen potentielle Gefahren für die Persönlichkeitsentwicklung der Adoleszenten, nur weil rechtsradikale Seiten per Schlagwörter die Suchmaschinen bedienen? Sehr abwegig. Und nicht umsonst gibt es sogenannte "Disclaimer".

  • Ok. Sag ich auch mal was privates dazu.


    Erstens: Wir haben in IR gewaltig viele Freiheiten. Big Brother is not watching us! Und auch wenn das Jugendschutzgesetz aus Paragraphen besteht, die eindeutig sind, die Auslegung dieser Paragrafen ist eine andere Sache.


    Das heißt nicht, dass wir tun und lassen können, was wir wollen. Heißt aber auch nicht, dass wir jetzt übertrieben die Handbremse anziehen müssen. Wir sind nicht in einem islamischen Staat, und auch nicht in Texas. Wer wissen will, was alles erlaubt sein kann: Auch wenn es blöde klingt: Orientieren wir uns doch an der Bildzeitung. Wenn wir unter deren Niveau nicht rutschen, kann uns nix passieren. Wenn wir drüber bleiben, umso besser.

  • Zitat

    Original von Maximus Decimus Meridius
    Ok. Sag ich auch mal was privates dazu.


    Erstens: Wir haben in IR gewaltig viele Freiheiten. Big Brother is not watching us! Und auch wenn das Jugendschutzgesetz aus Paragraphen besteht, die eindeutig sind, die Auslegung dieser Paragrafen ist eine andere Sache.


    Das heißt nicht, dass wir tun und lassen können, was wir wollen. Heißt aber auch nicht, dass wir jetzt übertrieben die Handbremse anziehen müssen. Wir sind nicht in einem islamischen Staat, und auch nicht in Texas. Wer wissen will, was alles erlaubt sein kann: Auch wenn es blöde klingt: Orientieren wir uns doch an der Bildzeitung. Wenn wir unter deren Niveau nicht rutschen, kann uns nix passieren. Wenn wir drüber bleiben, umso besser.



    :app:


    *dickfett unterstreich*

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