ZitatOriginal von Titus Duccius Vala
"Ich persönlich halte es nicht für sinnvoll, Personen die Möglichkeit zur Todeserklärung zu geben die nicht mit dem Betroffenen verwandt." , fügte Vala vorsichtig an, da ihm nicht ganz klar war worauf der Senator hinaus wollte, entschied sich dann aber doch für die klärende Frage: "Wie meinst du den zweiten Teil deiner Frage?"
Nun ich will es erklären.
Begann Sedulus vorsichtig.
Ich habe einen Klienten welcher nicht aus meiner Familie stammt aber ein Germanicus ist also folglich der Gens Germanica angehört. Nun was ich weiß, hat er allerdings keine Familie bzw. wenn ist sie mir nicht bekannt. Aber wenn er eine hätte, so hätte sich diese bei uns bestimmt schon wegen des Verbleibs meines Klienten eingefunden.
Nun meine Frage. Wäre ich berechtigt meinen Klienten für Tod zu erklären?
Jetzt war Sedulus auf die Antwort gespannt.