Ah Marcus es tut so gut dich zu lesen das macht richtig Spaß. Genau das sind die Spitzwindigkeiten und Winkelzüge um die es beim Erbrecht geht.
Quelle zum Nachlesen ist das Oben erwähnte Buch diesmal Gaius II 104 Zitat:
Und dieses Rechtsgeschäft wird folgendermaßen durchgeführt: Der Erblasser zieht ebenso wie bei anderen Manzipationsgeschäften fünf volljährige römische Bürger als Zeugen und einen Wagenhalter hinzu, nach dem er sein Testament auf ein Wachstäfelchen niedergeschrieben hat, und manzipiert irgend jemanden formal sein Vermögen. Dabei spricht der Nachlasskäufer folgende Worte:ICH ERKLÄRE, DAS DEIN VERMÖGEN UND GELD MIR ZUR AUFBEWAHRUNG VERTRAUT IST, UND ES SOLL MIR MIT DIESEM KUPFERSTÜCK UND, und wie einige noch hinzufügen, MIT DIESER BRONZENEN WAAGE GEKAUFT SEIN, DAMIT DU NACH DEM RECHT DES RÖMISCHEN VOLKES EIN GLÜLTIGES TESTAMENT ERRICHTEN KANNST. Dann schlägt er mit dem Kupferstück an die Waage und gibt das Stück dem Erblasser, sozusagen als Kaufpreis. Dann spricht der Erblasser und hält dabei die Testamentstafeln in der Hand: SO WIE ES AUF DIESN TAFELN UND IN DIESEM WACHS GESCHRIEBEN IST, SO GEBE ICH; SO VERMACHE ICH, SO ERKLÄRE ICH VOR ZEUGEN; UND SO, QURITEN,SOLLTE IHR MIR ZEUGNIS LEISTEN, und das nennt man Verkündung (nuncupatio) nuncupare heißt nämlich: „öffentlich nennen“, und was der Erblasser auf dem Testamentstafeln im einzelnen aufgeschrieben hat, das nennt und bestätigt er - so fast man es auf - mit diesen allgemeinen Sätzen. Zitat ende. Weicht also gering vom Wiki ab.
Zum Scheinkauf kann ich nur sagen. Wenn die Frau durch Scheinkauf in die Manus ihres Ehemanns kommt so ist das vom vorgang her kein Anderer als wenn man eine Sklaven kauft. Mann Braucht wieder fünf Zeugen Waagenhalter und die Waage. Fast das Verkaufsobjekt mit der Hand (manus) an und sagt. „Ich behaupte das dieser Mensch nach quritischen Recht mein Eigentum ist und er soll mir gekauft sein mit diesem Kupferstück und dieser bronzenen Wage.“ Dann schlägt man das kupferstück an die Wage gibt dem Vorbesitzer das Geld und schon gehörte einem die Frau der Mann oder der Sklave das Grundstück ….. Das ist bei allen Manzipationsgeschäften so. Nur wenn der Ehemann die Ehefrau fiktiv kauft wird nimmt sie die Rechtsstellung der Tochter ein. Ansonsten ist das Geschäft immer das selbe. Wenn der Mann einen anderen Mann oder ein Frau die nicht seine Ehefrau wird kauft und somit in mancipum nimmt, ist das Geschäft das Gleiche nur ändert sich der Name der Person dann ja wohl auch nicht. Ja selbst wenn ein Vater seine Tochter aus der Gewalt entlassen wollte muss er sie fiktiv verkaufen und der andere muss sie dann freilassen. Aber auch dann ändert sich der Name der Tochter nicht.
@Atticus stimmt steht bei mir an der selben stellte. Aber da steht nur das es außergebrauch gekommen ist das eine Frau durch ersitzung in die Gewalt des Mannes kommt. Und ich hab auch nichts anderes behauptete. Das die Manus Ehe ausergebauch ist schreib Gaius mit keinem Wort. Im Gegenteil immer wieder erwähnt er z.B bei I 115a das sie heute nur aus einem Grund in der Manus ist nämlich um die Rechtsstellung einer Tochter einzunehmen. Was Erbtechnische Vorteile hatte.
Die Überführung der Tochter in die Rechtsgewalt des gatten bewirkte, dass sie aus dem väterlichen Familienverband ausgegliedert wurde.
Nein das heißt das sie aus der Rechtsgewalt ihres Vaters in die Ihres Mannes kommt mehr nicht. Das Sie den Namen des Mannes an nimmt seh ich da nicht.
@Messalina
Ah könnte man tun aber du siehst erst lege ich ein Argument vor dann sagt man steht nicht im Wiki und hat somit keinen Einfluss auf uns denn belege ich das es sogar im Wiki steht und geltendes Recht sein müsste aber selbst dann will man es nicht gelten lassen. Ich will hin nicht jemanden Benachteiligen schon garnicht die wenigen Frauen die mit simmen. aber ich verweigere mich da gegen das Frauen Sim-on und das bitte ich zu differenzieren die Selben Rechte wie Männer haben Denn das war einfach nicht der Fall. Was die Namens änderung mit der Manus ehe angeht lass ich mich sicher gern belehren wenn einer das glaubhaft belegen kann. Aber eine Schlussvollgerung wie diese "Die Überführung der Tochter in die Rechtsgewalt des gatten bewirkte, dass sie aus dem väterlichen Familienverband ausgegliedert wurde [...]"
Oder mit anderen Worten: Sie trat aus der Gens ihres Vaters aus (und in die ihres Mannes logischerweise ein), was die Namensänderung selbstverständlich erklärt.
Ist für mich genau das selbe wie die Auslegung von mir.
Nein das heißt das sie aus der Rechtsgewalt ihres Vaters in die Ihres Mannes kommt mehr nicht. Das Sie den Namen des Mannes an nimmt seh ich da nicht.