Nun ja so wenn man Männer für so ein Vorhaben gewinnen wollte sollte man wohl mit einzelnen sprechen und für sich gewinnen. Dass er sich graden jetzt erst mal absichern wollte wo er den Weg zurück in das öffentliche Leben suchte war ja sicher nur all zu verständlich. „Nun früher regelte die Lex Aelia Sentia, die wie ich festhalten will unter dem verstorbenen und zu den Göttern erhoben Kaiser Augustus beschlossen wurde, genau welchen Rechtstatus ein Freigelassener bekam. Nämlich ob er römischer Bürgeroder Latiner wurde oder zu Peregrini dediticii gezählt wurde. Nun aber befielet die Lex Germanica Servitium bei §2 Punkt 4 das alle nur noch zu den Peregrini gezählt werden. Gleich so als seine sie von ihren Herren währen der rechtmäßigen Sklaverei schwer bestraft worden. Oder gleich denen die, die Waffen gegen das römische Volk erhoben haben und sich auf Gnade oder Ungnade ergeben haben und durch Kriegsgefangenschaft in die Sklaverei kamen. Das allein ist schon eine Ungerechtigkeit, doch die Lex Germanica Servitium gewährt den Nachkommen das Bürgerrecht. Doch alle sind angehalten eine Ehe gemäß Lex Aelia Sentia zuschließen. Das heißt ein Peregrini heiratet eine Peregrina eine Latinerin oder Bürgerin mit der er conubium hat und das ist recht so. Aber das conubium bewirkt immer, dass das Kind der Rechtsstellung des Vaters folgt. Also ist das Kind in dem Falle Peregrin. Aber auch wenn kein conubium besteht hat das Kind nicht die Möglichkeit das Bürgerrecht zu beantragen oder auch nur Latiner zu werden. Denn die Lex Minicia befiehlt, dass das Kind Peregrin wird wenn kein conubium besteht.
Du siehst eine Rückkehr zum Alten Recht der Lex Aelia Sentia würde diesen Rechtsmangel beheben. Ich bin der Meinung das die Erschwerungen die die Lex Aelia Sentia für die Gewährung des Bürgerrechtes befiehlt sind völlig ausreichend.
Darum bitte ich Dich um Deine Unterstützung den Punkt 4 des §2 der Lex Germanica Servitium streichen zu lassen und zum Alten Recht der Lex Aelia Sentia zurück zu kehren.“ Er war sich nicht sicher ob er die Bestimmungen der Lex Aelia Sentia noch mal darlegen sollte. Doch sie war schon langer nicht mehr in Anwendung. Aber sicher würde der Consular nachfragen sollte ihm die Lex nicht mehr geläufig sein.