"Hungaricus, wie sieht nun der endgültige Änderungsvorschlag aus?"
Beiträge von Secundus Flavius Felix
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"Hat sich in dieser Angelegenheit etwas getan oder kann das Protokoll zu den Akten gelegt werden?"
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"Auch ich habe eine Frage, mein Kaiser.
Wie wird nun in der Causa Messalina-Curio vorgegangen?"
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Sim-Off: Sämtliche geschlossene Themen, die hier zur Sprache kamen (also wirklich fast alle) bitte in diesem Thread weiterführen!
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Ich danke. Über diese Änderung wird bei der nächsten Senatssitzung abgestimmt werden.
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Über diesen Antrag wird bei der nächsten Senatsversammlung abgestimmt.
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"Was genau? Fass mir die Änderungen bitte in veröffentlichungsfähiger Form zusammen."
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"Augenscheinlich nicht. Also, wie geht es weiter?"
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"Jaja, bin schon dabei!"
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"Ich halte es für nicht sinnvoll, die stadtrömischen Einheiten in der Lex Provincialis zu erwähnen - genauso wie es nicht sinnvoll wäre, in der Lex Provincialis die Arbeitsweise des Senats festzulegen."
Dieser Victor schien mich nicht zu verstehen...
ZitatUm Verbrecher aufs Land zu verfolgen ist die von Senator Lucidus vorgeschlagene Änderung für die CU mehr als ausreichend.
"Ich bin für diese Änderung, sehe jedoch keinen Grund irgendwas an der Lex Provincialis zu ändern. Was sagen die übrigen Senatoren?"
Ich blickte fragend in die Runde.
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Zitat
Leider ist mir entfallen wie der Senator hieß der dieses über Arrengement verfügte.
"Ich glaube er hieß Secundus Flavius Felix, und die Gelder kamen aus der Staatskasse."
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Zitat
Original von Marcus Didius Falco
"Welche Anweisungen ich mir untergeordneten Magistraten gebe und welche Aufgaben ich ihnen übertrage, DASS ist mein Job.""Dann hat doch sicher auch der Consul den Praetor beauftragt anstelle des Aedilen Curio abzuführen?"
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"Der Princeps Senatus würde sich bei dieser Entscheidung sicher leichter tun wenn er wüsste worum es in der Diskussion gehen soll."
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"Opferungszeremonie... wer könnte dies für Ostia organisieren?
Was die Fördergelder für Besiedelung angehen, es waren tatsächlich mal welche ausgeschrieben (und diese Bekanntmachung wurde nie widerrufen). Man sollte vielleicht festlegen, wer unter welchen Bedinungen Gelder erhält (etwa monatlich 50 Sesterzen für Leute, die in einer Stadt gemeldet sind *und auch dort leben*, oder so)" -
Zitat
Original von Gaius Octavius Victor
Aber aha, die Lex Provincialis regelt also die Zuständigkeiten innerhalb der Provinz. Ahum, nagut ich dachte bis jetzt immer, dass das Umland von Rom auch zur Provinz und nicht zur Urbs Aeterna gehört, dann hätte sich das ganze auch schon erledigt, da das Gebiet von Rom ja explizit aus der Lex herausgenommen ist..."Das Umland der Stadt Rom gehört genauso wie Wüste im Osten Syriens zur Provinz, genau das wollte ich damit sagen. Und da es in Syrien keine Cohortes Urbanae gibt soll die Lex Provincialis diese in keinster Weise beinhalten. Der explizite Ausschluss von Rom in vielen Paragraphen dient nur dazu die, Allmacht, über die die Statthalter in den anderen Provinzen verfügen, von der Urbs Aeterna fernzuhalten. "
ZitatOriginal von Gaius Octavius Victor
Ich halte den Vorschlag von Senator Lucidus schon für sinnvoll, um die Weisungsbefugnis innerhalb des 100-Meilen Radius deutlich zu klären und halte ihn auf jeden Fall für sinnvoll, aber ich bin der Meinung, das dies nur eine Ergänzung meines Vorschlages wäre."Ausschließliche Polizeigewalt über den 100-Meilen-Radius will ich dir nicht gewähren. Mein Regionarius und dessen Centuriones Statorum verfügen bereits über Stützpunkte und Ortskenntnis in besagtem Gebiet - glaubst du das Volk würde es begrüßen wenn das bewährte Sicherheitssystem aufgelassen wird und sie nach Roma reisen müssen um ihre Anliegen vorzubringen?
Und gesetzt der Fall, man würde den CU und Vigiles die alleinige Polizeigewalt über besagtes Gebiet geben: Weißt du *genau* wo es endet? Was ist in der neuen Grauzone, die sich dann dort ergibt? Willst du dann den Wirkungsbereich der CU auf die ganze Regio ausdehnen? Nein, das funktioniert so nicht.Die Stadteinheiten sollen in Rom für Sicherheit sorgen - man weiß dann zumindest wo das Gebiet anfängt und wo es auffordert. Und dass Unbekannte ungestraft Leute mitten auf den Mercati kreuzigen zeigt wie überfordert die CU schon damit sind.
Um Verbrecher aufs Land zu verfolgen ist die von Senator Lucidus vorgeschlagene Änderung für die CU mehr als ausreichend.Und wenn ich mich richtig entsinne..."
ZitatOriginal von Gaius Octavius Victor
Ein flüchtiger Stadtrömischer Verbrecher muss also nur diese Grenze überschreiten und schon wechselt der Zuständigkeitsbereich. Bis daraufhin der Regionarius bzw. der Centurio Statorum alarmiert wurde, ist der Verfolgte doch schon längst über alle Berge."... war genau dies auch deine Absicht am Beginn dieser Diskussion."
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Du wurdest nur darauf hingewiesen dass du da nicht posten darfst - und solche Verstöße werden halt mitgezählt, damit wir einen Überblick haben ob das jemand systematisch macht oder es ihm nur mal passiert. Wenn jemand sowas öfter macht, ja, dann passiert was. Aber eine einzige klitzekleine Verwarnung im Anmeldeboard oder bei den Reiseregeln, pah, das kommt nicht mal ins Vorstrafenregister.
Und nach 2 Monaten vergisst das System Verwarnungen jeder Art sowieso.
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"Einen eigenen Absatz verdient sich 6.1 nicht, da er sich ausschließlich auf Absatz 6 bezieht. Dass er nicht zu 6 gehört ... ähm ... ist historischer Natur. Ich werde ihn Absatz 6 hinzufügen.
Da nicht festgelegt wird wer das Losverfahren durchführt, oder wie, ist das dem Wahlleiter überlassen. Genauso wie die Bestimmung der Anzahl der 'bestplatzierten' in Absatz 4. Doch die Götter werden über ihn wachen."
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"Ich habe mich an der Neuformulierung des § 45 versucht: "
§ 45 Wahl und Gültigkeit
(1) Die Wahl ist gültig, wenn 50% der wahlberechtigten Bürger ihre Stimme abgegeben haben. Wird dieses Quorum nicht erreicht, entscheidet der Kaiser über die Gültigkeit der Wahl und eventuelle Nachwahlen oder Sonderregelungen.
(2) Der Stimmanteil eines Kandidaten bestimmt sich durch den Anteil der Stimmberechtigten, die für den Kandidaten stimmten.
(3) Sollen in einem Wahldurchgang vier Amtsträger bestimmt werden, so sind nur diejenigen Kandidaten für eine Ernennung zu berücksichtigen, welche mehr als den fünften Teil der abgegebenen Stimmen erhalten. Werden zwei Amtsträger bestimmt, so ist ein Drittel der abgegebenen Stimmen zu erreichen, im Falle von nur einem Amtsträger die Hälfte. Analog verhält es sich für die übrigen Fälle.
(4) Erreichen weniger Kandidaten das geforderte Quorum, als Amtsträger bestimmt werden sollen, so wird unter den bestplatzierten nicht gewählten Kandidaten eine Nachwahl für die nicht besetzten Ämter durchgeführt. Gibt es gleichviele oder weniger Kandidaten als mögliche Amtsträger, entfällt diese Nachwahl und die Ämter bleiben unbesetzt.
(5) Die Kandidaten mit den meisten Stimmen, welche das in Absatz 3 erforderte Quorum erfüllen, sind gewählt.
(6) Bei Stimmengleichheit wird eine Stichwahl durchgeführt.
(6.1) Ist eine Stichwahl nicht möglich, entscheidet das Los."Ich bitte um viele Kommentare!"
(Mein Dank gilt den Frauen des Hungaricus für ihre Hilfe :D)