Beiträge von DIVUS IULIANUS

    IN NOMINE IMPERII ROMANI
    ET IMPERATORIS CAESARIS AUGUSTI


    - Decretum Imperatoris -


    Mit sofortiger Wirkung wird §26 des Codex Universalis wie folgt neu gefasst:


    (1) Der Amtstitel des amtierenden Imperator Caesar Augustus lautet: "Imperator Caesar Augustus Lucius Ulpius Iulianus Divi Traiani Filius, Pontifex Maximus, Tribuniciae Potestatis, Censor, Imperator, Pater Patriae"
    (2) Die Ergänzung der Amtstitel durch die Nennung der Häufigkeit ihrer Ausrufung ist möglich.



    - DCCCLVI AB URBE CONDITA -


    "Sehr erfreulich. Ich bin selber neugierig, in welchem Zustand sich die Classis präsentieren wird. Hoffen wir, dass die Classis auch auf uns vorbereitet ist."


    Der Kaiser geht zu dem Wagen, mit dem Prinz Acuma reisen wird und wartet dort, bis dieser eingetroffen ist. Auch mit ihm wechselt er einige Worte, dann begibt er sich zu seinem eigenen Reisewagen und steigt ein. Die Vorhänge lässt er offen, um Licht zu bekommen, damit er später während der Reise lesen kann. Vorerst blickt er jedoch nach draußen, wie die Angestellten über den Platz eilen, Reiter aufsitzen und Kommandos erklingen, bis sich die Gruppe in Bewegung setzt.

    IN NOMINE IMPERII ROMANI
    ET IMPERATORIS CAESARIS AUGUSTI


    - Decretum Imperatoris -


    Mit sofortiger Wirkung wird §15, Satz 3 des Codex Universalis wie folgt geändert:


    aus "Equites zahlen einmalig 4.500 Sz. an den Staat."
    wird "Equites haben zum Zeitpunkt ihrer Ernennung und zu jedem beliebigen Zeitpunkt eines vom Imperator Caesar Augustus angeordneten Census mindestens ein Grundstück in eigenem Besitz vorzuweisen."


    Mit sofortiger Wirkung wird §16, Satz 3 des Codex Universalis wie folgt geändert:


    aus "Senatoren zahlen einmalig 8.000 Sz. an den Staat."
    wird "Senatoren haben zum Zeitpunkt ihrer Aufnahme in den Ordo Senatorius mindestens zwei Grundstücke in eigenem Besitz vorzuweisen."


    Mit sofortiger Wirkung wird §17 des Codex Universalis durch folgende Formulierung ersetzt:


    § 17 Patrizischer Adel
    Dem patrizischen Adel gehört jede Person an, die in einer zivilrechtlich gültigen Ehe von einem patrizischen Vater gezeugt oder die vom Imperator Caesar Augustus zum Patrizier erhoben wurde. Verweigert der Vater die Anerkennung seines Kindes oder wurde das Kind außerehelich geboren, so folgt das Kind dem Status der Mutter bei der Geburt und ist daher dann patrizisch, wenn auch die Mutter dem patrizischen Adel angehört.



    - DCCCLVI AB URBE CONDITA -


    IN NOMINE IMPERII ROMANI
    ET IMPERATORIS CAESARIS AUGUSTI


    - Decretum Imperatoris -


    Für ihre Dienste als Magistrate der Stadt Rom in der Wahlperiode 04/06 werden mit je einer Diploma ausgezeichnet:


    - Tiberia Livia
    - Marcus Vinicius Lucianus
    - Lucius Flavius Furianus
    - Spurius Purgitius Macer
    - Caius Helvetius Tacitus
    - Decimus Pompeius Strabo


    Für ihre Dienste als Magistrate der Stadt Rom in der Wahlperiode 06/06 werden mit je einer Diploma ausgezeichnet:


    - Lucius Annaeus Florus
    - Quintus Tiberius Vitamalacus
    - Artoria Medeia
    - Titus Petronius Varus


    - DCCCLVI AB URBE CONDITA -


    "Dann möge der Zeuge auch eintreten."


    Der Kaiser notiert den Namen und überließ es einem Gerichtshelfer, den eintretenden Zeugen gesetzeskomnform zur Wahrheit zu ermahnen, auf die Möglichkeit der Vereidigung hinzuweisen und über die strafrechtlichen Folgen einer unrichtigen oder unvollständigen Aussage zu belehren.


    "Der Zeuge möge sich mit Name, Stand, Beruf und Wohnort vorstellen."

    Der Kaiser nimmt die Meldung des Prätorianerpräfekten entgegen und nickt zufrieden.


    "Danke, Praefectus. Ich bin mir sicher, dass ich mich auch auf eine kurzfristig informierte Garde verlassen kann."


    Er lässt seinen Blick kurz über die angetretenen Soldaten schweifen und dreht sich dann wieder zu seinen Reisebegleitern um. Nach einem kurzen Gruß an Aurelius Cicero wendet er sich an Annaeus Florus.


    "Sei gegrüßt, zukünftiger Praefectus Classis. Bist du bereit, die Reise zu deinem neuen Standort anzutreten?"

    Der Kaiser bleibt ungerührt bei seinem geschäftsmäßigen Ton, während er in Richtung der Anklagebank und dann genau zu Helvetius Tacitus spricht.


    "Der Angeklagte wird sich in Zukunft nur noch um die an ihn gerichteten Fragen kümmern und die Prozessführung dem Gericht überlassen.


    Ich denke, wir konnten bereits deiner Eingangsrede entnehmen, dass du uns tatsächlich erklären möchtest, dass ein anderer dein Siegel ohne dein Wissen verwendet hat, ein Edikt ausgehängt und in das ganze Imperium verschickt hat, ohne dass du etwas davon mitbekommen hast.


    Benenne nun deinen Zeugen, der dies bestätigen soll."

    "Von meiner Seite ist das ebenfalls alles."


    Der Kaiser greift zu der Wachstafel, die er zu Beginn des Gesprächs bereit gelegt hatte.


    "Hier, nimm' die Liste der Erhebungen zum Ordo Equester aus dem letzten Conventus mit und schreibe die Leute an, dass sie den nötigen Landbesitz vorweisen müssen, bevor sie erhoben werden."


    Erhebungen ordo Equester


    Marcus Aelius Callidus
    Tiberius Iulius Numerianus


    Sim-Off:

    erforderlicher Landbesitz = 1 Grundstück

    Sim-Off:

    OK, wir können jetzt hingehen und uns gegenseitig lange Antwortzeiten vorhalten und alle Postings so schreiben, dass ständig der Kaiser die Arbeit machen muss. Wer meint, damit den Ausgang des Prozesses beeinflussen zu können, dem wünsche ich viel Spass.


    Zum Thema Siegel:
    - Das "magistratische Siegel" ist kein persönliches Siegel und existiert in mehrfacher Ausfertigung. Jeder Magistrat bekommt zu Beginn seiner Amtszeit eines ausgehändigt.
    - Ob es ein Siegelring oder ein anderer geeigneter Gegenstand ist, tut nichts zur Sache - man macht es sich allerdings leichter, typisch römisch von ersterem auszugehen.


    Erneut macht der Kaiser Notizen und wartet auf die Antwort auf die vom Ankläger gestellte Frage. Die Antwort kann er sich zwar denken, aber er sieht keine Notwendigkeit, den Frage deshalb zurückzuweisen.

    Der Kaiser kann keinerlei Direktheit in der blumigen Fragestellung erkennen.


    "Das wäre möglicherweise keine schlechte Idee. Aber du stellst wahrhaft interessante Fragen, über die es sich bei passender Gelegenheit trefflich philosophieren ließe. Sicherlich wirst du Gelegenheit erhalten, mir noch einmal Fragen zu stellen."


    Der Kaiser erhebt sich und entlässt die beiden Gäste.

    Sim-Off:

    Über so schwere Fragen muss der Kaiser doch erstmal nachdenken... :D Passt doch gerade noch so knapp. ;)


    "Nein, ich vertraue darauf, dass es intelligent genug ist, die Reise nicht für Dummheiten nutzen zu wollen. Das normale Kontigent der Garde reicht aus. Informiere sie, sie wird den Prinzen entsprechend unterrichten, da er sich im Moment noch in ihrer Obhut befindet."

    IN NOMINE IMPERII ROMANI
    ET IMPERATORIS CAESARIS AUGUSTI


    - Decretum Imperatoris -


    Mit sofortiger Wirkung wird das Decretum Christianorum dem Anhang des Codex Universalis hinzugefügt.


    § 1 Religionstoleranz
    Im Grundsatz übt das Imperium Romanum eine religiöse Toleranz gegen das Christentum aus. Es wird den Christen gestattet ihren religiösen Praktiken nachzugehen.


    § 2 Allgemeines
    (1) Christliche Riten dürfen an keinem öffentlichen Platz zelebriert werden und es dürfen keinerlei Aufmärsche oder Prozessionen durchgeführt werden.
    (2) Religiöse Räumlichkeiten sind von außen nicht als solche kenntlich zu machen.
    (3) Keine religiöse Praktik darf geltenden Gesetzen zuwiderlaufen, noch das Römische Pantheon direkt beleidigen.
    (4) Der christliche Glaube ist im Allgemeinen nicht meldepflichtig.
    (5) Es wird den Christen gestattet sich einen religiösen Führer zu erwählen. Dieser hat gegenüber Personen mit berechtigtem Interesse auf Anfrage jegliche Auskunft über die Organisation zu geben.


    § 3 Missionstätigkeit
    Es ist den Christen verboten öffentlich oder im Geheimen Römer offensiv zu ihrem Glauben zu missionieren.


    § 4 Karriereverbote
    (1) Es ist Christen verboten im Exercitus Romanus zu dienen.
    (2) Es ist Christen verboten im Cultus Deorum zu dienen.
    (3) Es ist Christen verboten Ämter des Cursus Honorum innezuhaben.
    (4) Es ist Senatoren der Römischen Curie verboten Christ zu sein.


    § 5 Strafen
    (1) Christ zu sein ist grundsätzlich noch keine Straftat.
    (2) Verstöße gegen in diesem Decretum festgelegte Auflagen werden vom Iudicium Imperatoris erkannt und abgeurteilt, das jeweilige Strafmaß ist vom Gericht festzusetzen.


    § 6 Unschuldsbeweis
    Wird eine Person beschuldigt als Christ ihm verbotene Ämter innezuhaben so kann er sich von der Anklage mittels eines unter Zeugen zelebrierten Opfers an die Römischen Götter als unschuldig erweisen.


    - DCCCLVI AB URBE CONDITA -


    "Mit der einen Übernachtung unterwegs bin ich auch völlig einverstanden. Wo wird diese stattfinden? Ich nehme an, dass wir auf der Hin- und Rückreise an der selben Stelle Station machen?


    Spezielle Wünsche für meinen Aufenthalt auf dem Stützpunkt habe ich nicht. Ich möchte mich allgemein vom Zustand der Truppe und ihrer Ausrüstung überzeugen. Die Details werden mehr Annaeus Florus interessieren.


    Ferner wird mich Aurelius Cicero begleiten, um sich den zivilen Hafen der Stadt anzusehen. Sofern es der Zeitplan zulässt, gedenke ich ihn dabei zu begleiten, doch wenn die Flotte zuviel Aufmerksamkeit erfordert, wird er die Besichtigung alleine vornehmen müssen.
    Der dakisch Prinz wird sich immer in meiner Begleitung befinden. Du kannst ihn schon entsprechend unterrichten."

    "Nur keine Eile, Architectus. Aurelius Cicero wird noch rasch seine zweite Frage stellen, dann seid ihr beide entlassen. Vielleicht wird dort zuvor noch einmal dein Sachverstand benötigt."


    Der Blick des Kaisers richtet sich wieder auf den Patrizier und erwartet die zweite Frage.

    IN NOMINE IMPERII ROMANI
    ET IMPERATORIS CAESARIS AUGUSTI


    - Decretum Imperatoris -


    Mit sofortiger Wirkung treten folgende Regelungen zur Steuererhebung in Kraft:


    Bei einem Barvermögen bis zu einer Höhe von 500 Sz. sind keine Steuern zu entrichten.


    Bei einem Barvermögen über 500 Sz. und bis zu einer Höhe von 5000 Sz. sind Steuern in Höhe von 1/50 zu entrichten.


    Bei einem Barvermögen über 5000 Sz. sind Steuern in Höhe von 1/20 zu entrichten.


    - DCCCLVI AB URBE CONDITA -



    Sim-Off:

    Die neuen Steuersätze treten mit dem nächsten Wochenwechsel in Kraft. Bis dahin werden sämtliche Beträge auf Sparkonten zurück auf die WiSim-Konten der Kontoinhaber überwiesen.


    Ferner werden von der Staatskasse per persönlichem Angebot Grundstücke vergeben. Es erhalten:
    - jeder Senator 2 Grundstücke
    - jeder Ritter 1 Grundstück
    - jeder Patrizier 1 Grundstück