Societas Bonae Deae
Präambel
Die Societas Bonae Deae verschreibt sich der Pflege der Riten zu Ehren der Göttin Bona Dea. Dazu zählt vornehmlich das Fest zu Beginn des Monats Dezember, das nach alter Tradition im Hause eines Magistraten cum imperio abgehalten wird und zu dem nur Frauen zugelassen sind. Eine Mitgliedschaft in der Societas ist allerdings nicht notwendige Bedingung für die Teilnahme am Fest und den dazugehörigen Zeremonien. Weiter wird durch den Verein der Tempel der Bona Dea am Fusse des Aventinhügels unterhalten.
Die Societas Bonae Deae verpflichtet sich im Sinne des römischen Rechts zu handeln und dabei die Interessen des römischen Glaubens und der römischen Religion nicht zu verletzen. Politisch ist die Societas neutral gesinnt und entzieht sich jeglicher Betätigung auf diesem Gebiet.
Mitgliedschaft
Der Societas Bonae Deae können ausschliesslich Frauen beitreten, diese müssen wiederum frei sein. Sollten eine Anwärterin einer Patria Potestas oder Tutela unterstehen, so ist die Zustimmung des Pater Familias oder des Tutors erforderlich.
Magistra
Der Societas Bonae Deae steht eine „Magistra Societatis Bonae Deae“ vor. Sie sollte Priesterin, also aus den Reihen der Sorores, im Idealfall sogar der Sorores Vestales sein. Falls dies nicht berücksichtigt werden kann, übernimmt eine anderweitig religiös erfahrene Frau unter den Amicae das Amt, die fähig ist, die Organisation und Zelebration der Riten zu leiten. Ihre Aufgabe ist es die Versammlungen (Conventa) der Gemeinschaft einzuberufen und deren Vorsitz zu führen. Kommen mehrere Kandidatinnen gleichermassen für das Amt in Frage, so entscheidet die Mehrheit der Mitgliederinnen über die Besetzung.
Soror
Tritt eine Priesterin der Societas bei, so erhält sie den Rang „Soror Societatis Bonae Deae“ zugesprochen. Sie ist Ansprechpartnern in Fragen bezüglich der Riten und anderer religiöser Belangen. Ist eine Soror Vestalin, so darf sie sich „Soror Vestalis Societatis Bonae Deae“ nennen. Dies aufgrund der traditionsreichen Verbundenheit der Virgines Vestales mit den Riten der Bona Dea.
Amica
Jede Frau, die der Societas beitritt darf sich „Amica Societatis Bonae Deae“ nennen und hat das Recht an den Versammlungen teilzunehmen. Sie hilft somit aktiv bei den Vorbereitungen für die Feier der Bona Dea mit, die jährlich Anfang Dezember durchgeführt wird und beteiligt sich an der Instandhaltung des Bona Dea Tempels. Eine Amica verpflichtet sich nach ihrem Eintritt bis mindestens nach dem folgenden Bona Dea Fest in der Societas zu bleiben.
Alle Mitgliederinnen verpflichten sich zur absoluten Geheimhaltung der Riten der Bona Dea. Zuwiderhandlungen werden mit dem sofortigen Ausschluss aus der Societas geahndet.
Weiter darf die Societas nicht zur Verwirklichung persönlicher Interessen herbeigezogen werden, die die Kompetenz des Vereins überschreiten.
Versammlungen (Conventa)
Die Versammlungen werden nach Bedarf von der Magistra einberufen. Dabei sollten mindestens zwei Treffen vor Ende November stattfinden, deren Inhalt die Organisation der Feier zu Ehren der Bona Dea sein muss.
Ein Conventum findet im Atrium Vestae statt. Dazu ist eine Anfrage der Magistra an die Virgo Vestalis Maxima nötig, was die Verfügbarkeit eines Versammlungsraumes betrifft.
Sollten an einer Versammlung Uneinigkeiten entstehen, die nicht rechtsrelevant sind, aber auch durch wiederholte Diskussion nicht aufgelöst werden können, so entscheidet die Mehrheit der Mitgliederinnen, welche Partei sich durchsetzt.