Der iulische Senator war erst vor wenigen Tagen - aufgrund einiger Umstände, welche ihn leidlich zu diesem Schritt zwangen - aus seinem Refugium in Bovillae nach Roma zurückgekehrt, sodass er in der Folge nun auch in den heiligen Hallen des stadtrömischen Ältestenrates wieder sichtbar in Erscheinung trat. Ein vom claudischen Consul auf die Tagesordnung gerufener Punkt 'zum Thema sonstiger Verträge' bot sodann die Möglichkeit für einen divitischen Wortbeitrag.
"Patres Conscripti! Ehrenwerter Consul Claudius!", begann Dives, nachdem er sich das Wort hatte erteilen lassen, seine Respons mit einer sowohl allgemein an den Senat als auch speziell an den Claudier gerichteten Anrede. Anschließend wandelte sein Blick einmal von links nach rechts durch die Reihen der Senatoren, bevor er erneut den Augenkontakt mit dem Consul suchte.
"Ich bin kein Teil des hohen Kreises der Consulare und Praetorier, und sehe mich überdies auch entfernt davon, meine iuristischen Kenntnisse mit jener ausgesprochenen Expertise zu vergleichen, welche mein geschätzter Patron Vinicius ohne den geringsten Zweifel sein Eigen nennt. Dennoch fühle ich mich als eben sein Klient beinahe verpflichtet zu einem Wortbeitrag und möchte dieser meiner Pflicht im Folgenden also entsprechen.", bemühte sich der Iulier um Zurückhaltung. Einerseits nämlich betrachtete er es in der Tat als Vorrecht gewesener Praetoren, dem Senat in rechtlichen Fragen Auskünfte zu erteilen, wie er auf der anderen Seite zudem gewiss zu einer besseren Antwort in der Lage gewesen wäre, hätte er sich zuvor in der Domus Iulia auf dieses wohl stets schwierige Themengebiet der Iuristik gezielt vorbereiten können.
"Auch mir wäre es wohl durchaus neu, böte eines unserer Gesetze die Möglichkeit, einen Vertragsbruch anzuklagen.", beantwortete der iulische Senator zunächst die ursprüngliche Frage. "Allerdings möchte ich dennoch die Notwendigkeit infrage stellen, einen Vertragsbruch deshalb nun gleich zu einem eigenen Straftatbestand aufzuwerten. Reicht es nicht aus, dass ein jeder Römer, der sich in seinen vertraglichen Rechten verletzt sieht, stets vor einen Praetor treten und eine Verpflichtungsklage - auf beispielsweise die Rückzahlung eines gewährten Darlehens oder auf Leistung eines im betreffenden Vertrag festgelegten Schadensersatzes für eine nicht erbrachte Vertragsleistung - anstrengen kann?", beendete Dives seine Wortmeldung mit einer rhetorische Frage. Dabei löste sich sein Blick vom Consul und streifte neuerlich durch die Reihen der Senatoren, bevor sich der Iulier mit einem Nicken setzte. Dass er darüber hinaus insbesondere hinsichtlich des Schadensersatzes einer allgemeinen Festsetzung eines oder mehrerer verschiedener Beträge für die große Vielzahl individueller Verträge vergleichsweise kritisch gegenüber stünde, ließ er indes unausgesprochen. Er intendierte schließlich, dem claudischen Consul respektvoll zu antworten und wollte ihn nicht im Gegenteil unnötig vor den Kopf stoßen. Letztlich jedoch vertrat Dives den pragmatischen Standpunkt, dass jener, der nicht vertraglich einen Schadensersatzanspruch vereinbarte, in dubio einen solchen eben auch nicht hatte.