[Blockierte Grafik: http://www.romanempire.net/rom…mages/PolCht/curia_in.jpg]
Sitzung des Ordo Decurionum am PRIDIE ID NOV DCCCLXIII A.U.C.
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Wie es von der Administratio Imperatoris empfohlen worden war, hatte der iulische Duumviralicius die ihm zugesandte Post umgehend nach Ostia an seinen Klienten und dortigen Mitdecurio Potitus Asinius Celer weitergeleitet. Jener wiederum bat für die am folgenden Tag stattfindende Sitzung des Ordo Decurionum Ostiensis beim Duumvirn Aterius Marcellinus, dem Collega des Helvetius Ocella, um einen eigenen Tagesordnungspunkt - den er letztlich auch bekommen sollte. Denn immerhin handelte es sich hier - über kleinere Umwege - um einen Brief des Augustus! Und das selbstredend war dann doch wichtig genug, um auch kurzfristig noch diesen Punkt in die Tagesordnung einzubauen...
| Potitus Asinius Celer
Pünktlich zu Sitzungsbeginn am Tag vor den Novemberiden erschien folglich auch Celer in bester Aufmachung und leicht nervös im Sitzungssaal der Curia Ostiensis. Eigentlich mochte er die politische Tätigkeit hier kaum und hatte sich folglich in letzter Zeit nicht selten mit seiner Bauaufsicht des neuen Iuppiter-Serapis-Tempels entschuldigen lassen. Doch heute kam er nicht um diese Sitzung herum. Sein Patron war dahingehend recht deutlich in seinem Brief gewesen und erwartete, dass hier seine Interessen würdig durch seinen asinischen Klienten vertreten wurden.
So wartete jener Klient also nach Beginn der Sitzung vergleichsweise ruhig ab, bis man 'seinen' Tagesordnungspunkt erreicht hatte und er das Wort dazu erhielt. Er erhob sich, begab sich an die Rednerposition, atmete ein letztes Mal tief durch und begann hernach:
"Verehrte Duumviri, Magistratus und werte Honoratiores von Ostia! Wie der Duumvir bereits richtig sagte, möchte ich an dieser Stelle zur am Ende des vergangenen Amtsjahres beschlossenen Änderung der Lex Municipalis Ostiensis sprechen. Dabei, auch dies vorweg, vertrete ich hier meinen Patron, den zweifach gewesenen Duumvirn Marcus Iulius Dives, der jene Gesetzesänderung überhaupt erst in diesen ehrenwerten Hallen zur Sprache brachte.", erklärte er und machte eine erste Pause. Sich auf einen bekannteren Namen als seinen eigenen zu berufen war der erste Schritt.
"Jener Decurio Iulius nun, der uns damals versprach, dass er sich an die Administratio Imperatoris wenden und sich darum kümmern würde, dass die beschlossenen Änderungen der Lex von dort auch bestätigt würden, hat mir jüngst geschrieben. Er berichtete von seinem Termin beim zuständigen Procurator a cognitionibus und davon, dass der amtierende Procurator WEDER mit der alten NOCH der neuen Fassung unserer Lex sonderlich glücklich sei. Statt zu verklausulieren, dass sich der rechtliche Status unserer Stadt gemäß der Weisungen des Imperator Caesar Augustus bestimmt, riet er im Sinne einer dauerhaften Rechtssicherheit für Ostia, dass wir eben eine solche Weisung vom Princeps erbitten, um anschließend aufbauen darauf unsere Lex zu fußen." Nach diesen Worten folgte erneut eine kurze Zäsur und der Asinier winkte einen Gehilfen herbei. Jener überreichte ihm sodann ein Papyrus, das Celer anschließend mit der linken Hand in die Höhe hielt:
IN NOMINE IMPERII ROMANI
ET IMPERATORIS CAESARIS AUGUSTI
BESTÄTIGE ICH DER
CIVITAS OSTIA
MIT WIRKUNG VOM
ANTE DIEM III ID NOV DCCCLXIII A.U.C.
(11.11.2013/110 n.Chr.).
IHREN STATUS ALS
COLONIA CIVIUM ROMANORUM
"Und seht her, mein Patron kümmerte sich! Mit diesem Schriftstück bestätigt uns der Imperator Caesar Cornelius Palma Augustus höchst selbst, dass die Civitas Ostia selbstverständlich eine Colonia civium Romanorum ist und damit natürlich den höchsten rechtlichen Status einer Stadt besitzt!", betonte Celer insbesondere die Worte 'selbstverständlich' und 'natürlich', um aufzuzeigen, dass mit diese Aktion, die zugegebenermaßen an der Curia und dem Ordo Decurionum etwas vorbei gelaufen war, nichts verloren gegangen war, sondern im Gegenteil die Sicherheit ob des hohen Rechtsstatus Ostias gewonnen wurde. Anschließend überreichte der Asinier dem sitzungsführenden Duumvirn publikumswirksam das Schriftstück, bevor er fortfuhr:
"Nachdem nun dieser erste Schritt bereits erfolgreich gegangen wurde, ist es nun an der Zeit über den nächsten Schritt zu beraten und später dann abzustimmen: die Lex Coloniae für die Civitas Ostia! Auch hier hat sich der Decurio Iulius bereits seine Gedanken gemacht, die ich euch im Folgenden vorstellen möchte.", kündigte der Decurio an, ließ abermals seinen Gehilfen antanzen und verlas im Anschluss den iulischen Vorschlag besagter Lex Coloniae...
~~ OBROGATIO LEGIS ~~
[strike]LEX[/strike]
[strike]MVNICIPALIS OSTIENSIS[/strike]
CIVITAS OSTIA - LEX COLONIAE
Praeambel
Im Rahmen [strike]des[/strike] der Pars Quarta Decima - Lex Octavia et Aelia de administratione regionum Italicarum (Lex Octavia et Aelia) gibt sich das Volk von Ostia nach bestem Wissen und Gewissen im Rahmen der Bona Fides in diesem Dokument eine Gesetzesgrundlage zur Erhaltung und Verwaltung der Stadt Ostia und des selbige umgebenden Landes. Sämtliche Bürger der Stadt haben sich der Lex [strike]Municipalis[/strike] Coloniae Ostiensis zu unterwerfen und ihrem Wortlaut nach zu handeln. Die Codices Universalis et Iuridicalis sowie Militaris stehen hierbei über der Lex [strike]Municipalis[/strike] Coloniae und stellen somit übergeordnetes Recht dar. Jegliches Handeln zum Wohle der Stadt Ostia darf niemals wider der kaiserlichen Gesetze geschehen.
Pars Prima - Allgemeines
§1 - Territorium
(1) Den Hauptort der Civitas Ostia bildet [strike]das Oppidum[/strike] die Colonia Ostia. In das Stadtgebiet eingegliedert sind sämtliche Vici und Villae Rusticae, welche in dafür vorgesehene Grundlisten der Stadtverwaltung eingetragen sind.
§2 - Rechtlicher Status
Der rechtliche Status [strike]des Oppidum[/strike] Ostias [strike]bestimmt sich gemäß der Weisungen unseres erhabenen und von den Göttern allseits gesegneten Imperator Caesar Augustus[/strike] ist der einer Colonia civium Romanorum.
§3 - Administration
Die Regierung der Stadt übernimmt die Curia [strike]Municipalis[/strike] Ostiensis. Sie setzt sich im Sinne der Lex Octavia et Aelia zusammen. Die Magistrate der ewigen Stadt Rom sollen hierbei zum Vorbild gereichen.
Pars Secunda - Organe der Stadtverwaltung
§2 - Duumvirn
Der Stadtverwaltung stehen die Duumvirn vor. Neben der Ausübung des Marktrechts haben sie den Vorsitz über die Curia [strike]Municipalis[/strike] Ostiensis inne. Sie weisen den gewählten Magistraten zudem ihre Aufgabenbereiche zu und leiten die Wahlen der städtischen Magistrate zum Ende ihrer Amtszeit.
Pars Tertia - Wahlen
§2 - Durchführung
(4) [strike]Kandidaten gelten mit fünfzig Prozent der Stimmen[/strike] Kandidaten, die mindestens fünfzig Prozent der abgegebenen Stimmen erhalten, gelten als zum Amt zugelassen. Werden mehr [strike]Männer[/strike] Kandidaten zugelassen, als es Ämter gibt, scheiden die Kandidaten mit den [strike]geringsten[/strike] niedrigsten Ergebnissen in aufsteigender Reihenfolge aus. Bei identischen Ergebnissen gibt es eine Stichwahl.
Nachdem er geendet hatte, blickte Asinius Celer durch die Reihen der ostiensischen Honoratioren. Gab es Anmerkungen, Fragen, Kritik oder sonstige Kommentare?
Sim-Off:Anwesende stimmberechtigte Decuriones:
Iullus Quintilius Sermo via Narrator Italiae-ID (bei Interesse)
Marcus Iulius Dives via Potitus Asinius Celer-NSC
Paullus Germanicus Aculeo
Titus Helvetius Ocella
DECURIO - OSTIA
KLIENT - MARCUS IULIUS DIVES