Verpflichtungserklärung auf die Schweigepflicht
Ich bin heute von meinem Auftraggeber, dem Praefetus Urbi Herius Claudius Menecrates, über den Umfang meiner Verschwiegenheitspflicht belehrt worden.
Mir sind die nachfolgende Bestimmungen bekannt gegeben worden. Es wurde mir erläutert, dass ein Verstoß gegen die Verpflichtung auf Schweigepflicht nicht nur eine Berufspflichtverletzung darstellt, sondern auch eine strafrechtliche Verantwortlichkeit begründet.
Mir ist bekannt, dass
1. sich meine Schweigepflicht auf alles, was mir in Ausübung oder aus Anlass meiner Tätigkeit anvertraut oder bekannt geworden ist, erstreckt
2. sich die Verschwiegenheitspflicht auch auf schriftliche Mitteilungen, Aufzeichnungen und sonstige Informationen, Berichte etc. bezieht
3. sich meine Verschwiegenheitspflicht auch erstreckt auf die internen Castra-Verhältnisse, sowie die mir bei meiner Tätigkeit bekannt werdenden persönlichen, wirtschaftlichen und arbeitstechnischen Verhältnisse meines Auftraggebers und dessen weitere Mitarbeiter (Urbaner, Zivilisten etc.)
4. die Verschwiegenheitspflicht gegenüber jedermann besteht, so auch gegenüber:
- meinen Gensangehörigen,
- meinen Familienangehörigen,
- Familienangehörigen Betroffener,
- anderer Kollegen (Urbaner, Zivilisten etc.)
- direkten Arbeitskollegen (soweit eine Mitteilung nicht aus dienstlichen Gründen erfolgen muss und oder demjenigen, der von der betreffenden Tatsache bereits Kenntnis erlangt hat
5. meine Verschwiegenheitspflicht auch nach Beendigung meines Arbeitsverhältnisses und des Ablebens von Betroffenen, Auftraggebern, etc. fortbesteht.
6. Ich werde bei Gerichten und Behörden über Tatsachen, die mir bei meiner Tätigkeit bekannt werden, ohne vorherige Genehmigung meines Auftraggebers nicht aussagen oder sonst Auskunft erteilen.
ANTE DIEM V ID IUL DCCCLXXI A.U.C. (11.7.2021/118 n.Chr.)
Unterzeichnet:
Manius Iulius Avianus
M. Iulius L.f Esq Avianus
Gegengezeichnet und bestätigt:
Manius Purgitius Lurco
Urbaner, Zwölfte Kohorte, dritte
Zenturie, siebtes Contubernium