Roma, ANTE DIEM III NON OCT DCCCLXV A.U.C.
Ad
Germanica Laevina
Casa Germanica
Roma, Italia
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Wir wollen nicht klagen, dass sie gegangen sind,
sondern dankbar sein, dass wir sie hatten.
In diesem Sinne wünsche ich dir in diesen schweren Stunden den Trost deiner Verwandten und Freunde, nach der Zeit der Trauer jedoch auch wieder einen hoffnungsvollen Blick in die Zukunft. Sei dir meines Beileids ob des Verlustes deines Großneffen Titus Germanicus Antias bewusst.
Vom hohen Senat zum Vigintivir gewählt ist es meine Pflicht, dem Praetor Urbanus in Erbschaftsprozessen zur Hand zu gehen, was nun speziell auch diesen Fall betrifft. So ist es meine Aufgabe, dir mitzuteilen, dass du nach Intestatrecht als rechtmäßiger Erbe der folgenden Vermögenswerte festgestellt wurdest: Geld, Waren, und der Betrieb Lanius Fango (Metzgerei Stufe I)
Dir steht es nun frei, ob du dieses an keinerlei weitere Verpflichtungen geknüpfte Erbe annimmst oder nicht. Solltest du dich gegen eine Annahme des Nachlasses entscheiden, wird dein Erbanteil auf die übrigen Erbberechtigten aufgeteilt respektive der Res Publica zugeführt.
Ich bitte dich, mir möglichst zeitnah, spätestens jedoch bis zum NON NOV DCCCLXV A.U.C. (5.11.2015/112 n.Chr.) mitzuteilen, ob du dieses Erbe anzutreten gewillt bist. Denn sollte ich bis dahin keine Antwort in mein Officium von dir erhalten haben, bin ich gezwungen dies als Ablehnung der Erbschaft anzusehen.
Mögen die Unsterblichen deinen Verwandten sicher ins Elysium geleiten, dir und den Deinen aber ein langes und erfülltes Leben schenken.
Vale bene!
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Caius Flavius Scato