... und wie sagt der Franzose, lieber Avarus? Er sagt: On y parle pas, on execute (man redet nicht drüber, man tut es). Ja, und das ist ja exakt die verdammte Malaise mit der Lex Mercatus. Das Gesetz ist so schlampig geschrieben, dass ich einen Buschadvokaten aus dem hintersten Skythenland als Autor in Verdacht habe.
Betrachten wir aber unseren Streitpunkt mal näher:
Der Staat darf einen Betrieb mit einer Strafabgabe belegen, wenn er Waren zu einem Preis unterhalb der Herstellungskosten anbietet, um damit Mitbewerbern den Zutritt zum Markt zu erschweren (Lex Mercatus, § 5, 3).
Wenn wir mal den ganzen überflüssigen Zierrat weglassen, dann bleibt:
Wer Waren zu einem Preis unterhalb der Herstellungskosten anbietet, wird mit einer Strafabgabe belegt.
(Wie hoch die Strafabgabe ist, wird in § 8 geregelt; dieser Verweis fehlt hier).
Aber jetzt komme ich zu dem Punkt 'on y parle pas': Wie man nämlich die Herstellungskosten ermittelt, bleibt leider im Ungewissen. Ich halte gar nichts davon, die Bestimmung eines solch grundlegenden Kriteriums für die Arbeit der Aedile ('on execute') kaltlächelnd den Gerichten zu überlassen, anstatt sie ins Gesetz zu schreiben: Nun kalkuliert mal schön, Iudices! Ich halte ebenfalls überhaupt nichts davon, den Betriebsinhabern zuzumuten, sich vor der Festlegung ihrer Verkaufspreise durch einschlägige Gerichtsurteile zu wühlen.
Ich habe mal mit dem Algorithmus nachgerechnet, der in dieser Diskussion hier empfohlen wurde. Man kommt im Allgemeinen zu plausiblen Ergebnissen. Nimmt man aber Branchen ins Visier, die kleine Stückzahlen zu hohen Preisen produzieren und auf Rohstoffe angewiesen sind, dann enstehen Situationen, die einem Unternehmer den Hals brechen können:
Drei Beispiele:
Altarbauer, Produkt Lararium marmoreum:
Richtpreis 250,00 Sz; Herstellungskosten 278,75 Sz.
Farbmischer, Produkt Kosmetika:
Richtpreis 12,00 Sz, Herstellungskosten 14,19 Sz.
Steinmetz: Produkt Statue:
Richtpreis 550,00 Sz, Herstellungskosten 583,94 Sz.
Ei, das ist ja ein gefundenes Fressen für karrieregesteuerte Aedile. Wenn der Unternehmer auch nur ein As nach oben oder unten vom Richtpreis abweicht, kann das Aedilchen zuschlagen. Es sei denn, der Unternehmer verkauft sein Ding zu einem Preis, der über den Herstellungskosten liegt, dann aber halt etwas arg teuer.
Fazit 1:
Ich schlage vor, eine einfache und klare Regelung der Mindestpreise ins Gesetz zu schreiben, die jeder im Kopf behalten kann. Etwa: Mindestpreis ist Richtpreis minus ein Zehntel. Von mir aus auch zwei Zehntel. Ich weiß, bei hochpreisigen Produkten mag das eventuell ein bißchen viel sein. Aber überlassen wir es doch den Betriebsinhabern, wie sie mit ihrer Preisgestaltung umgehen.
Fazit 2:
Nichts ändern. Warum? Der Unterhaltungswert der jetzigen Regelung ist einfach unbezahlbar.