Beiträge von Narrator

    Der Ianitor des Consuls hatte keine Ahnung von dem größeren Kontext, in den diese Nachricht einzuordnen war. Weder wusste er, wann Senatssitzung sind, noch wer diese Decima Seiana war. Aber das braucht er auch nicht. Er musste sich das nur merken, bis er es drinnen weitererzählt hatte. "Ich werde es meinem Herrn ausrichten. Vielen Dank für diese Nachricht", antwortete er stattdessen hochprofessionell und in einem Tonfall, als hätte er jeden Augenblick auf genau diese Mitteilung gewartet.


    Sim-Off:

    Dein Auftritt: Finanzbericht der Acta Diurna

    Zwei Sitzungen später setzte der Consul das Thema dann erneut auf die Tagesordnung, denn die Auctrix Decima Seiana hatte ihre Teilnahme für die Sitzung zugesagt. Also konnte der Consul das Thema erneut aufrufen.


    "Ich bitte nach vorne Decima Seiana, die auf meine Einladung hin zu Gast in der heutigen Sitzung ist, um zum Finanzbericht der Acta Diurna Stellung zu nehmen. Ich bitte um Wortmeldungen und Fragen an die Auctrix."

    Nachdem die Wahl vollzogen und alle Stimmen gezählt waren, konnte in der nächsten Senatssitzung über die Ämtervergabe diskutiert werden. Dazu ließ der Consul zunächst die Liste der Candidati Principis verlesen, bevor er dann die verschiedenen verbliebenen Ämter und gewählten Kandidaten benannte.


    "Zu Vigintiviri wurden gewählt [...], Quintus Flavius Flaccus, [...].


    Es ist zu entscheiden, wer welcher Aufgabe und damit welchen Magistraten zugeteilt wird."

    Der vorsitzende Consul spürte deutlich, dass eine konstruktive Aussprache unter diesen Bedingungen wohl nicht zustande kommen würde. Die einen sagten gar nichts, die anderen wollten es plötzlich total genau wissen. Dabei konnte er sich an Zeiten erinnern, in denen nicht mal nach einem Finanzbericht gefragt wurde.


    "Dem Antrag wird stattgegeben. Die Aussprache ist vertagt."

    Ein klein wenig konnte der Consul zu diesen Fragen Auskunft erteilen, wennauch nicht erschöpfend.


    "Die Auctrix ist nicht anwesend heute. Die Einnahmen der Acta Diurna ergeben sich meines Wissens ausschlißelich aus Spenden. Welche weiteren Ausgaben außer den Gehältern entstehen, ist mir nicht bekannt."

    Auch wenn der Consul diesmal das Gefühl hatte, etwas weniger Kandidaten als bei früheren Wahlen auf der Liste zu haben, trug er sie trotzdem genauso monoton und mit wenig Elan vor, wie er es von anderen Consuln erlebt hatte.


    "Ich rufe auf Quintus Flavius Flaccus. Er möge vortreten, um seine Kandidatur zum Vigintivirat zu erklären."

    Erneut lag ein Finanzbericht der Acta Diurna vor, wie es seit der Gesetzesänderung jährlich nötig war. Dieser wurde dem Senat in der Sitzung zur Kenntnis gegeben.


    Finanzbericht der Acta für das abgeschlossene Geschäftsjahr*




    Sim-Off:

    *2. Quartal 2011
    **Stand: 1.4.2011
    ***Stand: 1.7.2011


    "Gibt es Kommentare seitens der Senatoren?"

    Die Kritik des Consulars Tiberius Durus an seiner Person konnte der amtierende Consul nicht auf sich sitzen lassen, zumal der Consular genau das ansprach, auf das auch er hatte hinweisen wollen. Dementsprechend setzte er zu einer baldigen Erwiderung an.


    "Consular Tiberius, genau das ist es doch, auf das ich hingewiesen habe. Mache nicht mir zum Vorwurf, dass ich Bemerkungen nicht weiter verfolgt habe, wenn ein Thema einschläft! Vielmehr stellt sich doch die Frage, woher die Quellen für diese Bemerkungen kommen! Erhalten unsere Truppen tatsächlich ihren Sold nicht? Hat ein Senator darüber berichtet? Hat der Senat eine Anfrage an die Militärkasse gestellt? Wurde der Curator Aquarum gefragt, wie er mit seinem Geld haushaltet? Oder die anderen Curatores? Genau das meine ich mit dem ernst nehmen der Finanzaufsicht! Wir können nicht über Luft spekulieren, sondern wenn wir über Geld sprechen, dann müssen wir auch die entsprechenden Einblicke beantragen."

    Auch hier hatte der Consul versucht, sich während des Gesprächs mit der Rectrix bestmöglich auf mögliche Rückfragen aus dem Senat vorzubereiten und konnte daher zumindest zu einem Teil der Fragen tatsächlich beantworten. Zumindest hoffte er das, denn sonst musste er auch hier weitere Rückfragen stellen, wofür die Senatsschreiber ebenfalls wieder jedes Wort genau mitschrieben.


    "Der Cursus de rebus publicis soll wie der Cursus de rebus vulgaribus ein breites Themenspektrum behandeln, allerdings auf einem höheren Niveau. Ein Cursus mit diesem Inhalt erschien der Schulleitung als Voraussetzung für die weitere Beschreitung des Cursus honorum besser geeignet zu sein als ein beliebiger Cursus continuus."

    Die Schreiber des Senates hatten strikte Anweisung, die Rückfragen besonders penibel zu notieren, so dass der Consul sie später der Rectrix vorlegen konnte. Wie er erwartet hatte, würde er viele von ihnen nicht ad hoc beantworten können, aber er gab sich Mühe.


    "Wie ich bereits sagte, führt die Schola Atheniensis zur Zeit überhaupt keine Betriebe mehr. Welche sie zuvor geführt hat kann ich nicht sagen. Ich werde dies in Erfahrung bringen lassen. Vielleicht kann uns dazu einer der anwesenden Aedile weiterhelfen? Oder Senator Germanicus Avarus, der langjährige Rector? Vielleicht auch zur Frage, auf welchem Wege das vorhandene Kapital aufgebaut wurde?"

    Nachdem Finanzbericht und Gesetzesänderung zur Schola Atheniensis diskutiert worden waren, kam für den amtierenden Consul ein schwierigerer Tagesordnungspunkt an die Reihe. Diesmal konnte er keinen wohlvorbereiteten Bericht oder Antrag vorlegen und kommentieren, sondern musste die Worte seiner Rede selber wählen. Und er wollte es vorsichtig und zugleich bestimmt tun, um mit seinen Worten das richtige Echo zu erzeugen und eine Debatte in die richtige Richtung anzustoßen. Was nicht leicht war, denn wenn es ums Geld ging, hatten nicht wenige besonders eingefahrene Stoßrichtungen und Denkweisen.


    "Senatoren Roms, in einigen der vergangenen Sitzungen wurde hier in der Curia Iulia über die Kassen öffentlicher Institutionen gesprochen, über das Geld, das sich darin befindet und über Steuern, die man darauf erheben könnte. Die Debatten wurden zum Teil leidenschaftlich geführt und konkurrierende Anträge wurden gestellt. Dann jedoch flaute das Interesse wieder ab, Ideen wurden scheinbar nicht weiter verfolgt und das Thema geriet aus dem Fokus. Ich möchte euch daher heute fragen, ob dies das Bild ist, das wir vermitteln möchten. Das Bild eines Senates, der zu Leben erwacht, wenn er blinkende Münzen wittert und der wieder einschläft, wenn er sieht, dass sie nicht einfach zu erreichen sind. Ich glaube nicht, dass wir dieses Bild vermitteln wollen, denn ich bin überzeugt, dass dies nicht die Intention hinter den damaligen Anträgen war! Sollten wir daher nicht viel mehr das Bild eines Senates vermitteln, der dauerhaft und umsichtig am Wohlergehen des Staates interessiert ist, der stets ein wachsames Auge auf alle institutionellen Kassen hat und der nicht nach Gutdünken Geld von einer Truhe in die andere schüttet, wenn es ihm gerade gefällt? Nicht umsonst haben in der Vergangenheit unsere Kaiser auch Männer aus dem Senat zu Verwaltern der staatlichen Kassen bestellt, nicht umsonst wurden auch Senatoren mit der Revision von Provinzkassen beauftragt. Diese Tradition haben wir fortzusetzen und zu bewahren, indem wir auch weiterhin eine ernsthafte Funktion als Finanzaufsicht wahrnehmen. Daran möchte ich euch heute erinnern."

    Kaum war die Debatte über den Finanzbericht der Schola Atheniensis abgeschlossen, rief der Consul eben jene Institution mit dem nächsten Tagesordnungspunkt erneut auf. Diesmal ging es um die gesetzliche Grundlage.


    "Ich habe von Decima Seiana nicht nur den eben diskutierten Finanzbericht erhalten, sondern auch eine Reihe von weit ausgearbeiteten Änderungsvorschlägen für die Lex Scholae Atheniensis, die ich hiermit zur Diskussion stelle."


    Codex Universalis
    Anhang des Codex Universalis
    Pars Tertia – Lex Scholae Atheniensis


    neu:


    § 1 Die Schola Atheniensis
    [...]


    § 2 Cursus de rebus vulgaribus
    (1) Der Cursus de rebus vulgaribus (kurz CRV) hat römisches Grundwissen zum Inhalt.
    [...]


    § 3 Cursus de rebus publicis
    (1) Der Cursus de rebus publicis ist ein weiterführender Kurs, der aufbauend auf dem CRV spezifischeres römisches Wissen zum Inhalt hat
    (2) Voraussetzung für die Teilnahme ist die bestandene Prüfung zum CRV.
    (3) Eine einmalige Studiengebühr in Höhe von 500 Sz ist zu leisten. Sie berechtigt zum Besuch auch aller zukünftigen weiterführenden Kurse. Der Betrag ist auf das Konto der Schola zu überweisen, erst nach Eingang der Gebühr auf dem Konto ist die Anmeldung vollständig.
    (4) Ein Kandidat hat maximal 3 Möglichkeiten für einen Antritt. Wird der Kurs beim dritten Antritt nicht positiv abgelegt, so steht dieser Kurs dem Kandidaten nicht mehr zur Verfügung.
    (5) Mit dem Bestehen erwirbt ein römischer Bürger das passive Wahlrecht für die Ämter des Cursus Honorum über dem Quaestor.


    § 4 Cursus Continuus
    (1) Ein Cursus Continuus (CC) ist ein weiterführender Kurs, der sich mit einem ausgewählten Thema beschäftigt.
    (2) Neben der Schola Atheniensis ist das Museion in Alexandria berechtigt derartige CC durchzuführen.
    (3) Es gilt § 3 Abs. 2 bis 4.


    § 5 Weitere Kurse
    [...]


    § 6 Prüfungen
    [...]
    (4) Allgemein gilt eine Prüfung als bestanden, falls 60 % der möglichen Punkte erreicht wurden, bei erreichten 90 % gilt die Prüfung als "mit Auszeichnung" bestanden und der Kandidat erhält eine Diploma.
    [...]
    (7) Nach erfolgreichem Bestehen eines Kurses ist man berechtigt den Titel "eruditus in rebus vulgaribus usw." zu tragen.
    [...]


    § 7 Dissertation
    [...]



    Codex Universalis
    Anhang des Codex Universalis
    Pars Tertia – Lex Scholae Atheniensis


    alt:


    § 1 Die Schola Atheniensis
    [...]


    § 2 Res Vulgares
    (1) Der Cursus Res Vulgares (kurz CRV) hat römisches Grundwissen zum Inhalt.
    [...]


    § 3 Cursus Continuus
    (1) Ein Cursus Continuus (CC) ist ein weiterführender Kurs, der sich mit einem ausgewählten Thema beschäftigt.
    (2) Voraussetzung für die Teilnahme ist die bestandene Prüfung zum CRV.
    (3) Eine einmalige Studiengebühr in Höhe von 500 Sz ist zu leisten. Sie berechtigt zum Besuch auch aller zukünftigen weiterführenden Kurse. Der Betrag ist auf das Konto der Schola zu überweisen, erst nach Eingang der Gebühr auf dem Konto ist die Anmeldung vollständig.
    (4) Bei jedem CC haben die Kandidaten maximal 3 Möglichkeiten für einen Antritt. Wird der Kurs beim dritten Antritt nicht positiv abgelegt, so steht dieser Kurs dem Kandidaten nicht mehr zur Verfügung.
    (5) Mit dem Bestehen erwirbt ein römischer Bürger das passive Wahlrecht für die Ämter des Cursus Honorum über dem Quaestor.
    (6) Neben der Schola Atheniensis ist das Museion in Alexandria berechtigt derartige CC durchzuführen


    § 4 Weitere Kurse
    [...]


    § 5 Prüfungen
    [...]
    (4) Allgemein gilt eine Prüfung als bestanden, falls 60 % der möglichen Punkte erreicht wurden, bei erreichten 90 % gilt die Prüfung als "mit Auszeichnung" bestanden und der Kandidat erhält eine Phalera.
    […]
    (7) Nach erfolgreichem Bestehen eines Kurses ist man berechtigt den Titel "Candidatus Cursu Rei Vulgarium/Cursu Philosophiae/usw." zu tragen.
    [...]


    § 6 Dissertation
    [...]


    "Auch dazu möchte ich einige Anmerkungen machen, bevor wir in die Diskussion einsteigen. Die meisten Änderungen sind kosmetischer Natur, nicht jedoch die Einführung eines Cursus de rebus publicis, der im neuen Parasgraphen 3 charakterisiert wird. Dieser soll in Zukunft statt des Cursus continuus die Voraussetzung für den Zugang zu allen Ämtern sein, die über dem des Quaestor liegen. Das bedeutet für uns insbesondere, wir müssen eine Regel finden, wie mit jenen zu verfahren ist, die bereits einen Cursus continuus absolviert haben und den Cursus honorum schon beschreiten. Die Rectrix sieht zwei Möglichkeiten für einen Übergang: Entweder gilt der aktuelle Wortlaut des Gesetzes für alle weiter, die bereits einen Cursus continuus absolviert haben, so dass für diese der Zugang zu höheren Ämtern nicht gefährdet ist und nur derjenige einen Cursus de rebus publicis absolvieren muss, der noch keinen Cursus continuus abgelegt hat. Oder es muss einfach jeder, der ein weiteres Amt im Cursus honorum anstrebt, den Cursus de rebus publicis absolvieren, unabhängig von seinem bisherigen Bildungsweg in der Schola Atheniensis. Dies gilt es zu diskutieren.


    Ferner ist zu diskutieren, ob die Erstellung regelmäßiger Finanzberichte ebenfalls noch gesetzlich verankert werden soll, oder ob wir diese weiterhin nach Bedarf anfordern. Ich bitte zu beiden Punkten um Wortmeldungen."

    Für die heutige Sitzung hatte der amtierende Consul gleich selber so viele Punkte gehabt, dass er die Tagesordnung problemlos alleine füllen konnte und nur wenige weitere Anliegen zuließ. Allzu lange Sitzungen waren nämlich kontraproduktiv, hatte er festgestellt und wenn ein Thema dann ohnehin vertagt wurde, konnte man es auch gleich erst bei der nächsten Sitzung ansprechen.


    "Mir liegt vor der Finanzbericht der Schola Atheniensis, wie ihn der Senat auf Antrag des Consulars Matinius Agrippa angefordert hat. Ich lassen ihn verlesen."


    Finanzbericht der Schola Atheniensis für das abgeschlossene Geschäftsjahr*




    "Dazu habe ich folgende weitere Hinweise der Rectrix zu ergänzen: Wie aus den Zahlen ersichtlich ist, hat die Schola sowohl Ausgaben als auch Einnahmen aus Betrieben zu verzeichnen. Auf Beschluss der Schulleitung sind diese Betriebe inzwischen eingestellt. Die Schola Atheniensis verfügt nach ihrer Ansicht derzeit über ausreichend Rücklagen, um die laufenden Kosten auch ohne diese Einnahmen zu tragen. Viele Mitarbeiter der Schola Atheniensis sind zudem ehrenamtlich tätig. Ferner sind Einnahmen aus einem geplanten erweiterten Kursangebot zu erwarten, aus denen Aufwandsentschädigungen und Gehälter finanziert werden können."


    Abschriften des Berichts wurden herumgereicht, damit alle Senatoren Einblick nehmen konnten, sofern sie wollten.


    "Gibt es Anmerkungen zu diesem Bericht? Consular Matinius Agrippa, möchtest du diesen als damaliger Antragsteller kommentieren?"



    Sim-Off:

    *1. Quartal 2011
    **Stand: 1.1.2011
    ***Stand: 1.4.2011


    DECRETUM CONSULUM


    Wahltermin für die Magistrate der Stadt Rom.


    Die Bestimmungen lauten:
    Der Wahltermin wird festgesetzt auf ANTE DIEM XIX KAL SEP DCCCLXI A.U.C. (14.8.2011/108 n.Chr.) und ANTE DIEM XVIII KAL SEP DCCCLXI A.U.C. (15.8.2011/108 n.Chr.).


    Kandidaten können ihr Interesse ab sofort und spätestens ANTE DIEM III KAL AUG DCCCLXI A.U.C. (30.7.2011/108 n.Chr.) gegenüber einem der amtierenden Consuln erklären, welcher die Kandidatenlisten erstellt.


    Die Ernennung der neuen Magistrate erfolgt spätestens am PRIDIE NON SEP DCCCLXI A.U.C. (4.9.2011/108 n.Chr.).




    "Ich stelle fest, dass die Änderung der Lex Mercatus vom Senat angenommen wird. Die geänderten Absätze sind ab sofort gültig."


    Sim-Off:

    War die Abstimmungsfrist zu kurz oder wie kommt's, dass 3 von 8 Stimmen erst nach dem 30.5. abgegeben wurden? 8o

    Der Himmel strahlt, die Sonne lacht, der Consul hat wen mitgebracht! Mann um Mann, allesamt gehüllt in beste Togen, drängten sich auf dem Forum Romanum vor, neben und auch hinter der Rostra, auf der die Magistrate der kommenden Amtszeit vereidigt werden sollten. Die beiden Consuln ließen ihre Liktoren zweimal nachzählen, ob auch alle designierten Magistrate anwesend waren, dann traten sie auf die Rednerbühne und verlasen die Erklärung zum Amtswechel.



    IN NOMINE SENATUS
    POPULIQUE ROMANI


    Ernennung der Magistrate der Stadt Rom


    Hiermit ernennen wir im Namen des Senates und des Volkes von Rom folgende Bürgern zu Magistraten der Stadt Rom:


    Zu Consules
    [...]


    Zu Praetores Urbani
    [...]


    Zu Praetores Peregrini
    [...]


    Zu Aediles Curules
    [...]


    Zu Aediles Plebes
    Lucius Iulius Centho
    [...]


    Zu Quaestores
    Titus Duccius Vala (als Quaestor Principis)
    Sextus Aurelius Lupus (als Quaestor Urbanus)
    [...]


    Zu Vigintiviri
    Aulus Tiberius Ahala Tiberianus
    [...]


    Sie mögen hiermit öffentlich ihren Amtseid sprechen.




    Der Amtseid lag als Vorlage vor für jene Magistrate, die ihn noch nicht auswendig konnten.


    - IVS IVRANDVM -


    EGO, -NOMEN- HAC RE IPSA DECUS IMPERII ROMANI
    ME DEFENSURUM, ET SEMPER PRO POPULO SENATUQUE
    IMPERATOREQUE IMPERII ROMANI ACTURUM ESSE
    SOLLEMNITER IURO.


    EGO, -NOMEN- OFFICIO -AMT- IMPERII ROMANI ACCEPTO,
    DEOS DEASQUE IMPERATOREMQUE ROMAE IN OMNIBUS MEAE VITAE
    PUBLICAE TEMPORIBUS ME CULTURUM, ET VIRTUTES ROMANAS
    PUBLICA PRIVATAQUE VITA ME PERSECUTURUM ESSE IURO.


    EGO, -NOMEN- RELIGIONI ROMANAE ME FAUTURUM ET EAM
    DEFENSURUM, ET NUMQUAM CONTRA EIUS STATUM PUBLICUM ME
    ACTURUM ESSE, NE QUID DETRIMENTI CAPIAT IURO.


    EGO, -NOMEN- OFFICIIS MUNERIS -AMT-
    ME QUAM OPTIME FUNCTURUM ESSE PRAETEREA IURO.


    MEO CIVIS IMPERII ROMANI HONORE, CORAM DEIS DEABUSQUE
    POPULI ROMANI, ET VOLUNTATE FAVOREQUE EORUM, EGO
    MUNUS -AMT- UNA CUM IURIBUS, PRIVILEGIIS, MUNERIBUS
    ET OFFICIIS COMITANTIBUS ACCIPIO.


    Sim-Off:


    ZUR INFORMATION: AMTSEID


    Ich, ____________________ (VL-Name), schwöre mit diesem Eid feierlich, die Ehre des Imperium Romanum zu verteidigen und immer zum Wohle des Volkes, des Senates und des Kaisers des Imperium Romanum zu handeln.


    Ich, ____________________ (VL-Name) nehme das Amt als ____________________ (Amtsbezeichnung) des Imperium Romanum an und schwöre die Götter und Göttinnen Roms, sowie den Kaiser, in meinem ganzen öffentlichen Leben und all meinen öffentlichen Handlungen zu ehren und die römischen Tugenden sowohl im privaten als auch öffentlichen Leben zu befolgen.


    Ich, ____________________ (VL-Name) schwöre, dass ich die Religio Romana als Staatsreligion beschützen und befolgen werde und niemals öffentlich dagegen verstossen werde, damit sie keinen Schaden erleide.


    Ich, ____________________ (VL-Name) schwöre ausserdem, das Amt als ____________________ (Amtsbezeichnung) und alle seine Verpflichtungen mit all meiner Kraft und nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen.


    Auf meine Ehre als Bürger des Imperium Romanum, und vor allen Göttern und Göttinnen des römischen Volkes, und durch deren Willen und Güte, nehme ich das Amt als ____________________ (Amtsbezeichnung) mit allen damit verbundenen Aufgaben, Rechten, Pflichten und Verantwortungen an.

    In solchen Situationen zeigte sich einmal mehr, dass es im Senat eine durchaus starke Rangordnung gab. Einige Consulare haben als politische Schwergewichte ihr Votum ab, der Rest schwieg. Es war nicht so, dass der Consul nicht auch andere Stimmen berücksichtigt hätte, aber wenn die Consulare gesprochen hatten, gab es kaum noch Zweifel am Ergebnis.


    "Ich stelle fest, dass der Senat die Ernennung von Duccius Vala zum Quaestor Principis bevorzugt."


    Der Consul ließ das Ergebnis im Protokoll festhalten und rief dann zu weiteren Kommentaren zu den übrigen Posten und designierten Amtsträgern auf.

    "Es wird abgestimmt über die Änderung der Lex Mercatus auf Vorschlag des Aedils Aurelius Avianus."



    §1 Vertragsrechtliche Grundlagen


    §1.1 Der Kaufvertrag
    Der Kaufvertrag ist eine mündliche und/oder schriftliche, beidseitige Vereinbarung zum Kauf einer Ware. Ein Kaufvertrag ist für beide Kaufparteien bindend.


    §1.2 Vertragsverletzung und Schadensersatz
    (1) Wer die Vertragsbedigungen eines abgeschlossenen Vertrages ohne Zustimmung der anderen Partei verändert, verletzt die Vertragsbedingungen. Der vorher abgeschlossene Vertrag hat immer Rechtsgültigkeit, es sei denn, alle Parteien stimmen einer Änderung zu.
    (2) Wer mangelhafte Ware verkauft und den Käufer im Unwissen darüber lässt, begeht Vertragsverletzung. Der Käufer hat Anrecht auf Reparatur, Ersatz der Ware, Erstattung der Kostendifferenz zwischen vollwertiger Ware und der mangelhaften Ware oder Rücktritt vom Kaufvertrag. Ist sich der Käufer eines Mangels bewusst und kauft eine Sache trotzdem, liegt am Verkäufer keine Verantwortung.
    (3) Wer gestohlene Ware verkauft, der ist verpflichtet, dem Eigentümer die Ware wieder auszuhändigen. Ist die Ware schon verkauft oder schon konsumiert/verdorben, so muss der Verkäufer gleichwertigen Ersatz beschaffen oder den Verlust finanziell abgelten.
    (4) Käufer und Verkäufer haften für sonstige Schäden, die der jeweils anderen Vertragspartei durch Vertragsverletzung entstehen.


    §1.3 Mängel
    (1) Ein Mangel ist, wenn eine gehandelte Ware nicht den ihr zugeschriebenen Eigenschaften im Sinne des Kaufvertrages entspricht. Dazu zählen Beschädigungen oder Einschränkungen, die nicht im Wissen der Vertragsparteien sind.
    (2) Mangelhaft ist eine Ware auch, wenn sie den für die Ware üblichen Qualitätsstandards nicht entspricht.



    Ergänzungen / Veränderungen
    §2 Umlaufverbot
    (2) Es ist verboten, mangelhafte Waren wie beispielweise Werkzeug in den Umlauf zu bringen, die aufgrund ihrer Mängel das Leben und die Gesundheit des Käufers oder Dritter gefährden könnten.


    §7 Unlauterer Wettbewerb
    (2) Es ist verboten, bewusst falsch für ein Produkt zu werben oder dem Produkt bewusst Eigenschaften zuzuschreiben, die es in Wahrheit nicht hat.
    (3) Es ist verboten, das Geschäft einer anderen Person durch gezielte Manipulation zu schädigen. Gezielte Manipulation ist die absichtliche Zerstörung des Geschäfts oder Waren, die Beeinflussung von Dritten oder gezielte Einschüchterung oder Bestechung des Geschädigten oder seiner Mitarbeiter, um schädliche Aktionen im Sinne des Schädigenden durchzuführen oder zu tolerieren.
    (4) Es ist verboten, andere Personen oder ihre Geschäfte für selbst im Umlauf gebrachte mangelhafte Ware verantwortlich zu machen.


    Anwesende stimmberechtigte Senatoren


    Spurius Purgitius Macer
    Titus Helvetius Geminus
    Lucius Aelius Quarto
    Potitus Vescularius Salinator
    Quintus Germanicus Sedulus
    Marcus Vinicius Lucianus
    Manius Flavius Gracchus
    Publius Matinius Agrippa
    Gaius Octavius Victor
    Faustus Octavius Macer
    Marcus Vinicius Hungaricus
    Aulus Flavius Piso
    Tiberius Aurelius Avianus
    Lucius Iulius Centho
    Manius Tiberius Durus
    Medicus Germanicus Avarus


    Abwesende stimmberechtigte Senatoren


    Titus Aurelius Ursus
    Marcus Decimus Livianus
    Kaeso Annaeus Modestus
    Herius Claudius Menecrates


    16 von 20 Vollsenatoren sind anwesend.
    Damit ist der Senat beschlussfähig.


    Sim-Off:

    Die Abstimmung läuft bis einschließlich dem 30.5.