Beiträge von Narrator

    Manchmal kam es dem vorsitzenden Consul so vor, als ob die Senatoren, die hier wieder so unsäglich stritten, wie Bienen in einem Bienenstock waren. Summ summ summ... Auf und ab, sie standen auf, sie setzten sich, sie gestikulierten einmal nach links, einmal nach rechts, beugten sich einmal nach links, einmal nach rechts, dann nach vor, dann zurück, immer in Bewegung. Summ summ summ... Wie schade nur, dass hier kein Honig fabriziert wurde, sondern meist nur heiße Luft. Wie war er doch froh, dass er bald nicht mehr Consul sein musste und er auf sein Landgut fahren konnte. Dort, wo er die wahren Bienen beobachten konnte. Summ summ summ...


    "Vielleicht. Aber nicht mehr heute." Der vorsitzende Consul wies auf die Fenster, wo die Sonne den Zenit schon hinter sich hatte. Für den Geschmack des Consuls schon viel zu weit. "Die Sitzung ist geschlossen."

    Das Grollen schwoll immer mehr zu einem Donnern an. Ohrenbetäubend war der Lärm, furchterregend der Anblick als die Herde Rinder, unmöglich sie zu zählen, mit rasender Geschwindigkeit auf den Hain und die darin anwesenden Personen zulief. Alles was im Weg stand wurde niedergetrampelt, nur ausgewachsene Bäume konnten sie nicht umstoßen, obwohl es da und dort versucht wurde.


    "Rette sich wer kann!" brüllte ein Mann, als er endlich die Sprache wiedergefunden hatte. Er lief, doch viel zu spät hatte er sich für die Flucht entschlossen. Schon bald hatte ihn die Herde erreicht und obwohl er in seiner Jungenzeit ein guter Sprinter war, gegen die Rinder hatte er keine Chance. Er hatte jedoch Glück. Als er fiel und unter die Hufe der Rinder kam, musste er nur kurz leiden, ein Genickbruch verhinderte, dass er allzuviele Schmerzen erleiden musste.

    An Primus Decimus Magnus
    Praefectus Classis
    Misenum


    Salve Praefectus Decimus,


    in den nächsten Tagen wird ein Magistrat kommen, L. Iulius Centho, der vom Senat als Quaestor Classis eingesetzt wurde. Er hat unter anderem die Aufgabe bekommen, nach Alexandria zu fahren. Ich möchte dich daher bitten, alles für seine Aufgabe vorzubereiten, die er nach Gesetz zu tun hat und ihm jedwede Unterstützung zukommen zu lassen, die er für seine Aufgabe benötigt, auch wenn diese über das normale Maß eines Quaestor Classis hinausgehen sollte. In einem solchen ungewöhnlichen Falle bitte ich jedoch um eine Nachricht von dir.


    Vale bene,
    Ma. Aemilius Cerrinius
    Consul

    Subtilität war des Iuliers Sache nicht, das war für den Consul nun mehr als offensichtlich. Nun denn, vielleicht verstand er diesen Hinweis.


    "Wie du deinen Auftrag ausführst, ist mir gleich. Solange das Ergebnis stimmt."

    Der Consul reagierte etwas überrascht auf die Fragen.


    "Ja und ja." Er antwortete mit einem dementsprechend feinen Unterton. "Quaestor, ich muß dir sicher nicht erklären, wie wichtig die Getreidelieferungen für Rom sind. Dieser Auftrag hat daher höchste Priorität. Egal, woran es hapert, ich bin mir sicher, dass du den Auftrag zur Zufriedenheit des Senats erfüllen wirst."


    Abwartend sah er den Iulius an, ob er noch weitere Fragen hätte.

    "Ja, deine Aufgabe..." begann der Consul mit einer nachdenklichen Miene, die jedoch zu einem guten Teil nur gespielt war.


    "In der Tat haben wir eine Aufgabe für dich. Besser gesagt, es sind derer zwei, für den Anfang. Einer der Aufgaben wirst du mit deinen Kollegen gemeinsam bearbeiten, nämlich die Bearbeitung der Chronicusa. Die ist jedoch selbstredend, denn dafür seid ihr schon von Gesetz her verantwortlich. Die andere Aufgabe hängt mit deiner Zuteilung zur Classis zusammen. Sie ist vielleicht für deinen Geschmack wenig ruhmreich, doch für Rom umso wichtiger." Er machte eine kleine künstlerische Pause, um den Quaestor neugierig zu machen. "Und zwar handelt es sich um die Getreidelieferungen von Alexandria aus. Die Preise sind in letzter Zeit gestiegen, doch geliefert wurde weniger." Eine sehr unangenehme Sache für den Consul, denn er wollte mit Getreidespenden das Volk bei Laune halten und dafür natürlich nicht mehr bezahlen, als er unbedingt musste. "Dazu machen Gerüchte die Runde, daß die Lieferungen absichtlich gering gehalten werden, obwohl die Kornkammern in Aegyptus zum Bersten voll sind. Wenn das wahr ist, ist das natürlich eine Schweinerei. Dein Auftrag lautet also, das alles zu überprüfen und nachzusehen, was an der Sache dran ist. Hast du Fragen zu den Aufgaben?"

    Es dauerte seine Zeit, bis der Consul kam, denn zum einen galt es als fein, die Besucher warten zu lassen, zum anderen hatte er auch einiges zu tun. Aber zur rechten Zeit betrat er das Atrium.


    "Ah, der Quaestor Classis... Iulius Centho, nicht wahr? Du wolltest mich sprechen?"

    Den Ianitor interessierte es natürlich brennend, warum die ganzen Leute zu seinem Herrn kamen, aber nur in den allerseltensten Fällen sagte ein anderer Sklave gleich an der Porta, was Sache war. Der Ianitor fand, dass das ruhig öfter passieren konnte.


    "Dein Dominus möge mir folgen, ich werde dem Consul dann über seine Ankunft berichten."


    IN NOMINE SENATUS
    POPULIQUE ROMANI


    Ernennung der Magistrate der Stadt Rom


    Hiermit ernennen wir im Namen des Senates und des Volkes von Rom folgende Bürgern zu Magistraten der Stadt Rom:


    Zu Consuln
    [...]


    Zum Praetor Urbanus
    [...]


    Zum Quaestor Principis
    Aulus Flavius Piso


    Zum Quaestor Classis
    Lucius Iulius Centho


    Zu Decemviri litibus iudicandis
    Titus Duccius Vala
    [...]


    Sie mögen hiermit öffentlich ihren Amtseid sprechen.




    Der Amtseid lag als Vorlage vor für jene Magistrate, die ihn noch nicht auswendig konnten.


    - IVS IVRANDVM -


    EGO, -NOMEN- HAC RE IPSA DECUS IMPERII ROMANI
    ME DEFENSURUM, ET SEMPER PRO POPULO SENATUQUE
    IMPERATOREQUE IMPERII ROMANI ACTURUM ESSE
    SOLLEMNITER IURO.


    EGO, -NOMEN- OFFICIO -AMT- IMPERII ROMANI ACCEPTO,
    DEOS DEASQUE IMPERATOREMQUE ROMAE IN OMNIBUS MEAE VITAE
    PUBLICAE TEMPORIBUS ME CULTURUM, ET VIRTUTES ROMANAS
    PUBLICA PRIVATAQUE VITA ME PERSECUTURUM ESSE IURO.


    EGO, -NOMEN- RELIGIONI ROMANAE ME FAUTURUM ET EAM
    DEFENSURUM, ET NUMQUAM CONTRA EIUS STATUM PUBLICUM ME
    ACTURUM ESSE, NE QUID DETRIMENTI CAPIAT IURO.


    EGO, -NOMEN- OFFICIIS MUNERIS -AMT-
    ME QUAM OPTIME FUNCTURUM ESSE PRAETEREA IURO.


    MEO CIVIS IMPERII ROMANI HONORE, CORAM DEIS DEABUSQUE
    POPULI ROMANI, ET VOLUNTATE FAVOREQUE EORUM, EGO
    MUNUS -AMT- UNA CUM IURIBUS, PRIVILEGIIS, MUNERIBUS
    ET OFFICIIS COMITANTIBUS ACCIPIO.


    Sim-Off:


    ZUR INFORMATION: AMTSEID


    Ich, ____________________ (VL-Name), schwöre mit diesem Eid feierlich, die Ehre des Imperium Romanum zu verteidigen und immer zum Wohle des Volkes, des Senates und des Kaisers des Imperium Romanum zu handeln.


    Ich, ____________________ (VL-Name) nehme das Amt als ____________________ (Amtsbezeichnung) des Imperium Romanum an und schwöre die Götter und Göttinnen Roms, sowie den Kaiser, in meinem ganzen öffentlichen Leben und all meinen öffentlichen Handlungen zu ehren und die römischen Tugenden sowohl im privaten als auch öffentlichen Leben zu befolgen.


    Ich, ____________________ (VL-Name) schwöre, dass ich die Religio Romana als Staatsreligion beschützen und befolgen werde und niemals öffentlich dagegen verstossen werde, damit sie keinen Schaden erleide.


    Ich, ____________________ (VL-Name) schwöre ausserdem, das Amt als ____________________ (Amtsbezeichnung) und alle seine Verpflichtungen mit all meiner Kraft und nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen.


    Auf meine Ehre als Bürger des Imperium Romanum, und vor allen Göttern und Göttinnen des römischen Volkes, und durch deren Willen und Güte, nehme ich das Amt als ____________________ (Amtsbezeichnung) mit allen damit verbundenen Aufgaben, Rechten, Pflichten und Verantwortungen an.

    Der vorsitzende Consul schaltete sich auch in die Diskussion ein.


    "Nicht alle Kandidaten können ihren Wunschposten bekommen. Außerdem haben die beiden ehrenwerten Senatoren Aemilius Cerrinius und Catius Tigellinus, die wie ihr wisst im nächsten Jahr als Consuln fungieren werden, mir ihre Wunschkandidaten mitgeteilt, die ihnen als Quaestor Consulum zugesprochen werden sollen. Ich sah keinen Grund, ihre Wünsche nicht zu erfüllen."


    Sim-Off:

    Außerdem ist es etwas unsinnig, einem nicht bespielten Consul einen bespielten Quaestor Consulum zuzuteilen.

    Als die Stimmen der Wahl zum Cursus Honorum für die nächste Amtsperiode ausgezählt waren und die fleissigen Senatsschreiber die Zahlen übersichtlich zusammengefasst hatten, konnte der vorsitzende Consul dieser Sitzung das Ergebnis verkünden.


    "Die Auszählung der Stimmen hat ergeben:
    Als Consuln gewählt wurden [...].
    Als Praetoren gewählt wurden [...].
    Als Aediles gewählt wurden [...].
    Als Quaestoren gewählt wurden Aulus Flavius Piso, [...] und Lucius Iulius Centho.
    Als Vigintivir gewählt wurden [...] und Titus Duccius Vala.


    Wir gratulieren allen gewählten Kandidaten, die am ANTE DIEM XVII KAL SEP DCCCLX A.U.C. (16.8.2010/107 n.Chr.) ihr neues Amt antreten werden. Es muss noch bestimmt werden, welche Aufgaben den Quaestoren und Vigintiviri zugewiesen werden. Ich schlage folgendes vor:


    [...]
    Aulus Flavius Piso zum Quaestor Principi
    und Lucius Iulius Centho zum Quaestor Classis.


    Die Posten der Vigintiviri werden folgendermaßen verteilt:


    [...]
    sowie Titus Duccius Vala zum Decemvir litibus iudicandis."


    Sim-Off:

    Wortmeldungen bis Sonntag.


    DECRETUM SENATUS


    Der Senat von Rom hat beschlossen die
    LEX PROVINCIALIS
    wie folgt neu zu fassen:


    I. Über die Provinzen des Imperium Romanum
    Die Einrichtung einer Provinz wird durch eine separate Lex Provincialis beschlossen, die gemäß den Bestimmungen des Codex Universalis verabschiedet wird. Diejenigen Provinzen, die der Verwaltung des Kaisers unterstellt sind, werden als kaiserliche Provinzen bezeichnet.


    II. Über die Provinzverwaltung
    Eine Provinz wird von einem Proconsul verwaltet, der durch den Senat ernannt wird. In Provinzen, in denen der Kaiser Proconsul ist, entsendet er als seinen Stellvertreter einen Legatus Augusti pro Praetore.
    Der Statthalter verwaltet die Provinz umfassend, er stellt die öffentliche Ordnung sicher. Der Legatus Augusti Pro Praetore ist Befehlshaber des in der Provinz stationierten Militärs.


    Zur Unterstützung des Statthalters in der Rechtsprechung der Provinz wird ein Legatus Iuridicus, zur Verwaltung des kaiserlichen Privatbesitzes ein Procurator Rationis Privatae vom Kaiser ernannt. Die Steuerverwaltung einer Provinz des Kaisers übernimmt ein Procurator Augusti, die aller anderen Provinzen ein Quaestor Provincialis.
    Als Verwaltungsstab ernennt der Statthalter einen Procurator Civitatium sowie einen Princeps Praetorii. Der Procurator Civitatium übt die Aufsicht über die Civitates aus und kann städtische Beamte bei groben Verfehlungen entlassen sowie ernennen. Der Princeps Praetorii ist der Sekretär des Statthalters.
    Zur Unterstützung der Verwaltung können Scribae, Beneficarii sowie Apparitores ernannt werden.


    III. Über Civitates
    Eine Provinz ist in Civitates aufgeteilt, die in jeder Provinz gesondert bestimmt werden. Eine Civitas besteht aus einem Hauptort (Oppidum) und Vici sowie Villae Rusticae. Das Oppidum kann als Vicus, Municipium oder Colonia organisiert sein. Über den rechtlichen Status einer Civitas verfügt der Kaiser bzw. der Senat von Rom. Die Civitas wird verwaltet von der Curia Civitatis, welche sich zusammensetzt aus einer Versammlung der Decuriones der Civitas, sowie gewählten Magistraten nach dem Vorbild der Stadt Roma. Sie werden bestimmt durch eine Lex Municipalis, welche gemäß den Bestimmungen des Codex Universalis verabschiedet wird.




    ANTE DIEM X KAL AUG DCCCLX A.U.C. (23.7.2010/107 n.Chr.)



    DECRETUM


    Wahltermin für die Magistrate der Stadt Rom.


    Da es die Consuln versäumt haben, den bereits genehmigten Wahltermin fristgerecht zu veröffentlichen, wird zur Wahrung der Kandidaturfrist davon abgesehen, die Wahl bereits im vierten Fünftel der Amtsperiode abzuhalten und der Wahltermin wie folgt neu festgesetzt:
    Die Wahl findet statt am KAL AUG DCCCLX A.U.C. (1.8.2010/107 n.Chr.) und ANTE DIEM IV NON AUG DCCCLX A.U.C. (2.8.2010/107 n.Chr.).


    Kandidaten können ihr Interesse ab sofort und spätestens ANTE DIEM XVI KAL AUG DCCCLX A.U.C. (17.7.2010/107 n.Chr.) gegenüber einem der amtierenden Consuln erklären, welcher die Kandidatenlisten erstellt.



    [Blockierte Grafik: http://i662.photobucket.com/albums/uu347/Kaysepunkt/SiegelCuPUPVS.png]



    An den Consul
    Lucius Flavius Furianus



    Salve Flavius,


    beigelegter Brief kam vor einigen Tagen bei mir an. Da ich nicht mehr Consul bin, möchte ich diesen an dich weiterleiten.


    Wir sehen uns im Senat.


    vale bene
    S Tarquinius Pyrgensis




    An den Consul
    Servius Tarquinius Pyrgensis [NSC]
    Roma


    Grüße an dich und deine Familie aus dem frühlingshaften Mogontiacum.


    Etwas verspätet habe ich die Acta Diurna gelesen und erfuhr darin von der Lex Flavia de operositas. Ich möchte mit diesem Brief meine Meinung zum besagten Decretum Senatus kundtun und hoffe in aller Bescheidenheit auf Gehör im Senat.


    Zunächst möchte ich herausstreichen, daß ich die Intention hinter diesem Decretum Senatus anerkenne. Ich fürchte jedoch, daß die werten Senatoren manche Punkte nicht ausreichend bedacht haben. Lasst sie mich ausführen.


    Zu § 2 - die Geschäftsfähigkeit: Unter Juristen herrscht weitgehende Einigkeit, den Begriff der Geschäftsfähigkeit folgend zu definieren: nämlich als die "Fähigkeit, durch eigenes rechtsgeschäftliches Handeln (insbesondere durch Vertrag) Rechte und Pflichten zu begründen." Nun kann man die im Decretum Senatus gestellte Definition auch als gültig anerkennen. Der Punkt jedoch, daß Frauen keine Träger von Pflichten sein können, geht zum einen an meiner wie der des Senates getroffene Definition vorbei, zum anderen widerspricht sie komplett dem Geschäftsleben. Ich möchte dies näher erklären.
    Ein Beispiel: Gaius möchte dem Sextus eine Kuh verkaufen. Sie kommen über Preis und Modalitäten überein, der Vertrag ist perfekt. Gaius hat nun das Recht auf den Kaufpreis, wie Sextus das Recht auf die Kuh hat. Gleichfalls hat nun jedoch Gaius die Pflicht, dem Sextus die Kuh zu übertragen, genauso wie Sextus die Pflicht hat, dem Gaius den Kaufpreis zu übergeben. Man möge mir dieses ordinäre Beispiel verzeihen.
    Wenn nun Frauen keine Träger von solchen Pflichten sein können (und welche Pflichten sollen denn sonst gemeint sein), dann werden sie komplett aus dem Geschäftsleben herausgerissen. Sie dürfen nicht kaufen, nicht verkaufen, nicht vererben, nicht verschenken oder dergleichen. Sie dürften nur Geschenke und Erbschaften annehmen. Die werten Senatoren werden mit mir übereinstimmen, daß ein solches Szenario unsere Wirtschaft sicher nicht stärkt. Sei es die Witwe, die den Betrieb ihres verstorbenen Mannes weiterführt, um ihre Kinder zu ernähren, sei es die Tochter aus gutem Hause, die ohne männliche Begleitung trotz materiellen Wohlstandes verhungert, weil sie nicht einmal das Recht hätte, Brot zu kaufen.


    Ich muß daher den Senat eindringlich bitten, diesen Passus aus der Lex ersatzlos zu streichen. Ebenso wie § 4 Abs 2, da Abs 1 ohnehin meines Erachtens zur Genüge darstellt, was beschränkt Geschäftsfähige tun dürfen.


    Zu § 4 Abs 1 - Beschränkt Geschäftsfähige: Ich bin mir sicher, daß hier das Institut der negotium claudicans zugrunde gelegt wurde. Ich möchte hierbei anmerken, daß in einem solchen Fall der unmündige Geschäftspartner tatsächlich berechtigt ist, die auctoritas tutoris ist nur für den verpflichtenden Teil notwendig. Ich möchte den Senat daher bitten, diesen Passus leicht umzuformulieren.


    Lasst mich noch einige Überlegungen darlegen.


    Sklaven und Personen unter patria potestas als beschränkt geschäftsfähig zu benennen, finde ich aus unterschiedlichen Gründen falsch. Beide haben in den meisten Fällen ein peculium, welches sie bewirtschaften, dennoch bin ich dafür, Sklaven keine Geschäftsfähigkeit zuzugestehen, während ich dies für mündige römische Bürger sehr wohl tun möchte. Mündige Bürger haben die volle Verfügungsgewalt über ihr peculium, denn ein peculium zu bewirtschaften ist sinnlos, wenn dabei jedesmal um Erlaubnis des Vormunds gebeten werden muß. Das würde das Institut des peculiums schlicht ad absurdum führen. Ich befinde mich dabei in juristisch bester Gesellschaft, wenn ich daher sage, daß mündige Bürger voll geschäftsfähig sind.
    Nun haben Sklaven ebenfalls die volle Verfügungsgewalt über ihr peculium, doch sind Sklaven als Sachen nicht rechtsfähig und können daher auch nicht geschäftsfähig sein. Daß sie es in Bezug auf peculium oder auch über ein iussum ihres Herrn doch zu einem gewissen Grad sind, ist Gegenstand mancher juristischer Überlegungen und Kontroversen. Wenngleich ich Sklaven hierbei den gewissen Funken Geschäftsfähigkeit zugestehe, möchte ich den Senat dennoch darum bitten, Abstand zu nehmen von dem Gedanken, Sklaven gesetzlich Geschäftsfähigkeit, wenn auch nur beschränkte, verleihen zu wollen.


    Zuletzt möchte ich nach meiner langen Abhandlung noch folgende kleine Details anmerken: Mädchen sind bis zum vollendeten 12. Lebensjahr mündig, vielleicht möchte der Senat dies auch im Gesetz anmerken. Ebenso vielleicht möchte der Senat darüber nachdenken, die Rechte und Pflichten eines Vormunds gleich welcher Art zu bestimmen. Zum dritten Mal vielleicht mag der Senat die Lex (P)Laetoria überdenken und überlegen, ob diese Lex noch immer in unserer Zeit Bestand haben könnte.


    Zum Schluß noch ein formaler Gedanke. Nicht jeder Punkt benötigt in einer Lex auch einen eigenen Absatz. § 3 Abs 2 und 3 könnte man problemlos und ohne Sinnverlust in einem Absatz zusammenfassen, ebenfalls § 4 Abs 3 bis 6.


    Sollten meine Gedanken hochtrabend sein, so möge man mir diese verzeihen, doch im ruhigen Mogontiacum hat man Zeit und Muße, über die Gesetze nachzudenken. Wenn die Senatoren zu meinen Worten Fragen haben, werde ich sie gerne beantworten.


    Mögen die Götter deinen Weg segnen, Consul, und die der deinen.


    M. Vinicius Hungaricus


    NON MAI DCCCLX A.U.C. (7.5.2010/107 n.Chr.)


    _________________________________________________________


    Marcus Vinicius Hungaricus - Legatus Augusti pro Praetore - Provincia Germania

    IN NOMINE IMPERII ROMANI
    ET IMPERATORIS CAESARIS AUGUSTI


    ernenne ich
    Tiberius Aurelius Avianus


    zum
    Senator Roms



    Es ist ihm ab heute gestattet, die Standesabzeichen
    der Senatoren zu tragen, den Senatorenring,
    den Latus Clavus und spezielle rote Schuhe mit
    einer Sichel als Schmuck.


    - ANTE DIEM XVI KAL IUN DCCCLX A.U.C. -
    (17.5.2010/107 n.Chr.)


    Es war ein heißer Wahlkampf gewesen, zumindest was einige Posten betraf. Es hatte auch nach der Wahl noch heiße Debatten im Senat gegeben, was die Vergabe bestimmter Ämter anging. Doch nun war es vorbei. In feine Togen gehüllt traten die amtierenden Consuln auf die Rostra, um eine ihrer letzten Amtshandlungen zu vollziehen.



    IN NOMINE SENATUS
    POPULIQUE ROMANI


    Ernennung der Magistrate der Stadt Rom


    Hiermit ernennen wir im Namen des Senates und des Volkes von Rom folgende Bürgern zu Magistraten der Stadt Rom:


    Zu Consuln
    Lucius Flavius Furianus und Caius Herennius Pulvillus


    Zum Praetor Urbanus
    Kaeso Annaeus Modestus


    [...]


    Zum Quaestor Principis
    Faustus Octavius Macer


    Zu Tresviri Capitales
    Quintus Claudius Lepidus
    [...]


    Sie mögen hiermit öffentlich ihren Amtseid sprechen.




    Der Amtseid lag als Vorlage vor für jene Magistrate, die ihn noch nicht auswendig konnten.


    - IVS IVRANDVM -


    EGO, -NOMEN- HAC RE IPSA DECUS IMPERII ROMANI
    ME DEFENSURUM, ET SEMPER PRO POPULO SENATUQUE
    IMPERATOREQUE IMPERII ROMANI ACTURUM ESSE
    SOLLEMNITER IURO.


    EGO, -NOMEN- OFFICIO -AMT- IMPERII ROMANI ACCEPTO,
    DEOS DEASQUE IMPERATOREMQUE ROMAE IN OMNIBUS MEAE VITAE
    PUBLICAE TEMPORIBUS ME CULTURUM, ET VIRTUTES ROMANAS
    PUBLICA PRIVATAQUE VITA ME PERSECUTURUM ESSE IURO.


    EGO, -NOMEN- RELIGIONI ROMANAE ME FAUTURUM ET EAM
    DEFENSURUM, ET NUMQUAM CONTRA EIUS STATUM PUBLICUM ME
    ACTURUM ESSE, NE QUID DETRIMENTI CAPIAT IURO.


    EGO, -NOMEN- OFFICIIS MUNERIS -AMT-
    ME QUAM OPTIME FUNCTURUM ESSE PRAETEREA IURO.


    MEO CIVIS IMPERII ROMANI HONORE, CORAM DEIS DEABUSQUE
    POPULI ROMANI, ET VOLUNTATE FAVOREQUE EORUM, EGO
    MUNUS -AMT- UNA CUM IURIBUS, PRIVILEGIIS, MUNERIBUS
    ET OFFICIIS COMITANTIBUS ACCIPIO.


    Sim-Off:


    ZUR INFORMATION: AMTSEID


    Ich, ____________________ (VL-Name), schwöre mit diesem Eid feierlich, die Ehre des Imperium Romanum zu verteidigen und immer zum Wohle des Volkes, des Senates und des Kaisers des Imperium Romanum zu handeln.


    Ich, ____________________ (VL-Name) nehme das Amt als ____________________ (Amtsbezeichnung) des Imperium Romanum an und schwöre die Götter und Göttinnen Roms, sowie den Kaiser, in meinem ganzen öffentlichen Leben und all meinen öffentlichen Handlungen zu ehren und die römischen Tugenden sowohl im privaten als auch öffentlichen Leben zu befolgen.


    Ich, ____________________ (VL-Name) schwöre, dass ich die Religio Romana als Staatsreligion beschützen und befolgen werde und niemals öffentlich dagegen verstossen werde, damit sie keinen Schaden erleide.


    Ich, ____________________ (VL-Name) schwöre ausserdem, das Amt als ____________________ (Amtsbezeichnung) und alle seine Verpflichtungen mit all meiner Kraft und nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen.


    Auf meine Ehre als Bürger des Imperium Romanum, und vor allen Göttern und Göttinnen des römischen Volkes, und durch deren Willen und Güte, nehme ich das Amt als ____________________ (Amtsbezeichnung) mit allen damit verbundenen Aufgaben, Rechten, Pflichten und Verantwortungen an.

    Der Consul ließ die Stimmen auszählen und sich vorlegen. Heftiges Geflüstere setzte ein und er besprach sich mit seinem Mitconsul. Ratlosigkeit machte sich breit, weitere Männer wurden konsultiert. Schließlich gab sich der vorsitzende Consul einen Ruck und hob zum Sprechen an.


    "Der Senat hat bestimmt, dass Faustus Octavius Macer zum Quaestor Principis ernannt werden soll.


    Der Senat hat kein mehrheitliches Votum abgegeben, welches Amt Quintus Claudius Lepidus übertragen werden soll. Daher entscheiden wir, dass Quintus Claudius Lepidus das Amt des Triumvir capitalis übertragen wird, wie es sein Wunsch war. Einsprüche gegen diese Entscheidung nehmen der Censor und die Consuln des nächsten Jahres entgegen."

    Der vorsitzende Consul wartete noch einige Wortmeldungen ab, bevor er sich vom Senatsschreiber die strittigen und unstrittigen Posten aufführen ließ.


    "Über folgende Kandidaten wird eine Abstimmung nötig:


    Quintus Claudius Lepidus, entweder zum Triumvir capitalis oder zum Decemvir.


    Faustus Octavius Macer, entweder zum Quaestor Principis oder zum Quaestor pro Praetore.


    Entscheidet euch für jeweils eine der beiden Optionen."


    Sim-Off:


    Anwesende stimmberechtigte Senatoren


    Spurius Purgitius Macer
    Medicus Germanicus Avarus
    Manius Tiberius Durus
    Herius Claudius Menecrates
    Titus Helvetius Geminus
    Lucius Aelius Quarto
    Potitus Vescularius Salinator
    Marcus Aurelius Corvinus
    Quintus Germanicus Sedulus
    Kaeso Annaeus Modestus
    Marcus Decimus Livianus
    Lucius Flavius Furianus
    Marcus Vinicius Lucianus
    Manius Flavius Gracchus
    Titus Aurelius Ursus
    Publius Matinius Agrippa



    Abwesende stimmberechtigte Senatoren


    Lucius Annaeus Florus
    Marcus Vinicius Hungaricus
    Gaius Octavius Victor


    16 von 19 Vollsenatoren sind anwesend.
    Damit ist der Senat beschlussfähig.


    Die Abstimmung endet am Samstag, den 1.5.,
    oder vorher, wenn alle anwesenden und stimmberechtigten Senatoren ihre Stimme abgegeben haben.

    Als die Stimmen der Wahl zum Cursus Honorum für die nächste Amtsperiode ausgezählt waren und die fleissigen Senatsschreiber die Zahlen übersichtlich zusammengefasst hatten, konnte der vorsitzende Consul dieser Sitzung das Ergebnis verkünden.


    "Die Auszählung der Stimmen hat ergeben:
    Als Consuln gewählt wurden Lucius Flavius Furianus und Caius Herennius Pulvillus.
    Als Praetoren gewählt wurden [...], Kaeso Annaeus Modestus, [...].
    [...]
    Als Quaestoren gewählt wurden Faustus Octavius Macer, [...].
    Als Vigitnivir gewählt wurden [...] und Quintus Claudius Lepidus.


    Wir gratulieren allen gewählten Kandidaten, die am ANTE DIEM VI NON MAI DCCCLX A.U.C. (2.5.2010/107 n.Chr.) ihr neues Amt entreten werden. Es muss noch bestimmt werden, welche Aufgaben den Quaestoren und Vigintiviri zugewiesen werden. Ich bitte um Vorschläge."