Ok, das macht die Arbeit etwas leichter. Es ist nämlich etwas kompliziert, wenn man das ins letzte Detail auseinandernehmen müsste.
Kurzgesagt, soweit ich es jetzt auswendig im Kopf habe:
Die "Versammlung des Gesamtvolkes" wurde bei den regelmässig stattfindenden Census in die 2 Comitien eingeteilt, welche du auch schon genannt hast.
Man kann die Aufgaben der verschiedenen "Wahlkörper" wie folgt zusammenfassen:
Die comitia plebis tributa (also die Versammlung der Plebejer) bestand nur aus den Plebejern, wie der Name ja schon sagt. Sie wählte die Aediles Plebis und die Tribuni Plebis. Ausserdem konnte sie Plebiszite erlassen, welche für alle Bürger bindend waren und in bestimmten Fällen, welche ausschliesslich und nur Plebejer betraffen auch als Gericht fungieren.
Die comitia centuriata wählte die Consuln (Livius I.60 und X.11), die Prätoren (Livius VII.1 und X.22), die Militärtribune mit consularischer Macht (Livius V.52), die Censoren (Livius VII.22 und XL.45), und die Decemvirn (Livius III.33 und 35). Es gibt auch Ausnahmen, in welchen die Proconsuln durch die Zenturiatskomitien gewählt wurden, aber das sind Ausnahmen. Sie erliessen ebenfalls Gesetze und konnten Gericht sein.
Die comitia populi tributa wählte im Prinzip die übrigen Magistrate: aediles, quaestores und Tribune der Soldaten, proconsules welche in die Provinzen entsandt wurden.
Dazu wurden durch sie die folgenden weniger wichtigen Magistrate gewählt: triumviri capitales, triumviri monetales, curatores viarum, decemviri litibus judicandis, tribuni aerarii, magistri vicorum et pagorum, praefecti annonae, duumviri navales, quinqueviri muris turribusque reficiendis, triumviri coloniae deducendae, triumviri, quatuorviri, mensarii.
Seit 471 v.Chr.hatten die Tributskomitien auch die Macht die Volkstribune zu wählen!
Seit 104 v.Chr. wurden auch die Priesterkollegien hier gewählt.
Der pontifex maximus wurde schon viel länger immer vom Volk gewählt.
So, ich hoffe, das ist korrekt und hilft 