Nun ja, also, wenn du deine Reise nicht antreten möchtest und daher Zeit findest einen Vorschlag für mich anzufertigen, dann sage ich da natürlich nicht nein. Ich möchte allerdings kein komplett neues Eherecht verfassen sondern die alten Gesetze ergänzen, respektive Klarheit erreichen.
Das heisst also, dass ich zwar festlegen möchte, dass keine funktionierende Ehe durch einen Verwandten geschieden werden kann, ohne dass nicht beide Eheleute ihr Einverständnis dazu geben. Ich möchte aber auf keinen Fall die anderen Bestimmungen der augusteischen Ehegesetze tangieren.
Ausserdem möchte ich festhalten, dass ein Nichteinhalten des Trinoctiums auf keinen Fall automatisch zum Erwerb der Manus führen soll, wenn die Ehe sine manu geschlossen wurde. Dazu müsste eine spezielle Einwilligung der Ehefrau vorgelegt werden und die Ehe dann neu als Ehe cum manu registriert werden.
Eigentlich sollte das nicht allzu schwierig sein, aber mir fehlt im Moment leider wirklich die Zeit, mich einmal konzentriert und ohne Unterbrechung auf diese Arbeit einzulassen.
Ob das gut war, diese erste Arbeit an einen meinen Klienten zu übergeben oder ob es fair war, wenn er die Arbeit machte und ich dann meinen Namen für das Gesetz geben durfte, das überlegte ich nicht. Es war normal, dass andere für mich arbeiteten und ich auch das Lob für ihre Arbeit erhielt. Meist gelang es mir, dieses durch mein Patronatsverhältnis wieder an sie weiterzuleiten, doch wenn es einmal nicht so war, dann gehörte das eben auch dazu.