Ordo Decurionum -
Provinciae Germania
Der Ordo Decurionum bildet den Zusammenschluß von engagierten Bürgern einer Stadt, die sich dort verdient gemacht haben.
§1 Mitgliedschaft - Vorraussetzung
(1) Anwärter für die Aufnahme in den Ordo müssen Bewohner der Stadt sein, aus ihr stammen oder eine Villa oder Casa in dieser unterhalten. Der Anwärter muss frei geboren und mindestens Peregrini sein. Es besteht auch die Möglichkeit Freigelassene in den Ordo aufzunehmen.
(2) Duumviri sind automatisch Mitglieder des Ordo Decurionum.
(3) In den Ordo Decurionum können auch Mitglieder des Ordo Senatorus oder des Ordo Equester aufgenommen werden.
(4) Die Ersternennung der Ordo-Mitglieder finden durch die Duumviri der Städte statt, müssen aber von der Curia Provincialis bestätigt werden.
(5) Ein Mindestbetrag für die Mitgliedschaft in den Ordo ist städteabhängig von diesen zu bestimmen. Die Mitgliedschaft ist nicht nur von der Zahlung des Beitrages abhängig sondern auch vom Engagement, dass der Decurione in die Gestaltung und Verschönerung der Stadt mit einbringt. Der Beitrag kann und sollte dem Bedürfnis der Stadt immer wieder angepaßt werden.
§2 Der Stadtrat
(1) Die Mitglieder des Ordo Decurionum sind auch Mitglieder des Stadtrates und entscheiden bei der Verwendung von finanziellen Mitteln und Bauvorhaben mit.
(2) Die Mitglieder werden auch bei der Besetzung der Stadtverwaltung berücksichtigt.
§3 Beendigung der Mitgliedschaft
(1) Die Mitgliedschaft im Ordo Decurionum endet mit dem Wegzug des Mitgliedes aus der Stadt.
(2) Ist der Decurione nicht mehr in der Lage seinen Beitrag zu leisten, erlischt seine Mitgliedschaft.
§3 Sonstiges
(1) Die Mitglieder des Ordo Decurionum erhalten freien Eintritt in die Thermen, das Theater oder weiteren städtischen Einrichtungen, die die Entrichtung eines Entgeltes vorsehen.