Liebe Leute,
ich bin bis 27.9. im Urlaub in Hispania.
Bis dann,
Mattiacus
Liebe Leute,
ich bin bis 27.9. im Urlaub in Hispania.
Bis dann,
Mattiacus
"Da bist du bei mir genau richtig." sagte Mattiacus und holte die Kursunterlagen hervor.
"Hier bitte schön."
Test per PN, Abgabe in 2 Wochen
Um abzukürzen poste ich einfach mal
Als der Ankläger geendet hatte, erhob sich Mattiacus um seine Verteidigung vorzutragen.
"Werte Iudices, Senatoren, Bürger von Rom und alle anderen Anwesenden!
Ihr alle kennt Marcus Decimus Livianus und seine Verdienste um den Staat. Ich möchte hier nur einige Auszählen: Er hat sich hochgedient vom einfachen Legionarius bis hin zum Praefectus Urbi und jetzt zum Legatus in Germanien. Als Soldat wurde er mit 3 Phalarae, einer Corona Obsidionalis und 4 Diplomae ausgezeichnet. In der zivilen Laufbahn war er Aedil und Praetor und sitzt seit langem schon im Senat.
Er ist ein wahrer cives romanus, würdig in einer Reihe genannt zu werden mit großen Römern wie Lucius Iunius Brutus, Scipio Africanus, Cato Censorius und Marius.
Daher ist es mehr als verwunderlich, ja geradezu skandalös, einem solchen verdienten Mann ein Vergehen wie Amtsmissbrauch vorzuwerfen."
Mattiacus blickte in die Runde.
"Wir müssen uns daher fragen: Was ist überhaupt Amtsmissbrauch? Wann hat man in seiner Tätigkeit als Diener des Staates eine Grenze überschritten, die man nicht überschreiten darf? Wann ist das Recht gebeugt, so wie es § 112 I CodIur normiert?
Schaut man in die Schriften der großen Rechtsgelehrten so findet man folgendes:
Ein Täter kann das Recht durch Sachverhaltsverfälschung oder durch falsche Anwendung von Rechtsnormen beugen. Das Recht ist gebeugt, wenn eine Entscheidung ergeht, die objektiv im Widerspruch zu Recht und Gesetz steht.
Da wir nun wissen, was eine Rechtsbeugung ist, schauen wir uns an, ob die meinem Mandanten vorgeworfenen Taten unter unsere Definition passen.
Sehen wir uns die Ausgangslage im ersten Fall an:
Der ehemalige Sklave Appius Tiberianus Marhabal wurde per Testament von Appius Tiberius Iuvenalis freigelassen. Wie wir alle als Kenner des Rechts wissen, können Freigelassene nach § 2 der lex Germanica Servitium nicht römischer Bürger werden. Jedoch muss hier diese Vorschrift des Gesetzes ein wenig anders ausgelegt werden, als dies mein Vorredner tat.
In meinen Augen umfasst die Norm des § 2 den Fall, dass ein Freigelassener nicht automatisch mit dem Akt der Freilassung ein römischer Bürger wird. Zur Zeit des Augustus war dies bekanntlich noch anders.
Aber ich möchte hier keinen Vortrag zur rechtsgeschichtlichen Vergangenheit halten, daher zurück zu unserem Fall:
Der ehemalige Sklave Marhabal wurde also per Testament freigelassen und daraufhin von Lucius Quintilius Valerian adoptiert. Und hier liegt der entscheidende Punkt. Die Adoption geschah zeitlich nach der Freilassung, und die Adoption ist gleichsam ein weiterer Umstand, der über den Fall des § 2 hinausgeht und daher nicht von ihm erfasst ist.
Dieser Umstand der Adoption führt also dazu, dass § 2 überhaupt nicht mehr angewendet werden kann. Livianus hat also mit seiner Entscheidung überhaupt gar nicht gegen Recht und Gesetz verstoßen. Im Gegenteil!
Die Verleihung des Bürgerrechts nach der Adoption war sogar rechtmäßige und vom Gesetz gewollte Folge der Adoption, auf das der Adoptierte sogar ein Recht darauf hat."
Er blickte nun die Iudices an.
"Wenn aber die Iudices anderer Meinung als ich sind, dann begebe ich zu bedenken, dass § 112 CodIur Vorsatz voraussetzt. Und ein solcher Vorsatz ist meinem Mandanten in keinster Weise zu unterstellen. Er wähnte sich nämlich im Rahmen der Rechtmässigkeit und hatte überhaupt keinen Vorsatz. Also würde eine Strafbarkeit schon hieran scheitern."
Er machte eine kleine Verschnaufpause und griff nach einem Wasserglas. Er trank einen Schluck und fuhr fort.
"Und nun zum zweiten Fall.
Wieder eine Adoption, diesmal jemand aus der eigenen Gens, Faustus Decimus Serapio. Auch hier muss ich meinem Gegenüber leider sagen, dass er auch hier in der Auslegung der Gesetze falsch lag.
§ 11 CodIur beschäftigt sich mit der Befangenheit der Richter in Strafsachen. Eine Adoption gehört jedoch seinem Gegenstand nach nicht zur strafenden Gerichtsbarkeit, sondern zur zivilen. Daher ist es nicht gegen das Recht, wenn eine Prätor eine Adoption, die ihn selbst betrifft, durchführt. Es mag vielleicht ein wenig seltsam wirken, dem Gesetz aber ist es egal. Und die Adoption naher Verwandter ist noch nicht einmal ungewöhnlich. Blicken wir in die römische Geschichte, so finden wir die Adoption des jungen Oktovian durch seinen Großonkel Caesar.
Es ist daher sehr fernliegend, sogar falsch, hier von einer Rechtsbeugung zu sprechen. Auch in diesem zweiten Fall hat sich Marcus Decimus Livianus nicht des Amtsmissbrauchs nach § 112 CodIur strafbar gemacht."
Mattiacus holte nocheinmal kurz Luft und blickte den Ankläger an und danach die Iudices und seine Stimme bekam einen schon fast feierlichen Klang.
"Ich beantrage daher, dass Marcus Decimus Livianus vom Vorwurf des Amtsmissbrauchs in zwei Fällen freigesprochen wird."
Rechtschreibfehler verbessert, war spät gestern
"Gerne. Ich bin hier anzutreffen." sagte Mattiacus. "Ich wünsche dir auf jeden Fall viel Erfolg."
Mattiacus winkte ab.
"Ist schon in Ordnung. Wenn du ein Freund von Livianus bist, dann soll mir das genügen." sagte Mattiacus.
"Naja, nicht ganz so schlimm. Ich glaube, in deiner Situation kann man ruhig alles einmal ausprobieren. Wie du selbst geschildert hast, stehst du mit dem Rücken zur Wand. Und da ist Angriff immer die beste Verteidigung." Damit versuchte Mattiacus Promotus ein wenig aufzumunter. Es war aber auch eine wirklich verfahrene Situation bei ihm.
ZitatOriginal von Appius Quintilius Promotus
Verlieren vielleicht nicht. Man hört ja so einiges über diesen Mann und sollte ich ihn gerade antreffen wenn er sagen wir nicht gerade guter Laune ist, könnte ich trotzdem mein blaues Wunder erleben. Ich weiß nicht ob es das wert ist? Oder sollte ich vielleicht gleich beim Kaiser vorsprechen? Wäre doch sinniger oder?
Vermutete Promotus einmal.
Ich habe im Moment alle Zeit der Welt. Der Ludi nimmt später auch noch wenn es denn sein muß...
"Zur Zeit führen alle Wege zum Kaiser über den Praefectus Urbi. Leider. Aber einen Versuch ist es auf jeden Fall wert. Ein Schreiben kann man aber auf jeden Fall aufsetzen."
"Da magst du recht haben. Der Praefectus Urbi ist auch meiner Familie nicht gerade zugetan. Aber ich würde es dennoch einmal versuchen, verlieren kannst du dabei nichts." Mattiacus legte einen Finger an den Mund, was er immer tat, wenn er nachdachte.
"Mhm, also mit der Klage weiß ich noch nicht recht. Ein Amtsmissbrauch wäre schwer festzustellen. Vorallem würde ich noch den Prozessausgang von Livianus abwarten. Wenn es sich nämlich herausstellt, dass er mit deiner Anerkennung nicht amtsmissbräuchlich gehandelt hat, wäre diese nachwievor gültig. Ich muss mir da noch etwas einfallen lassen, wenn es deine Zeit zulässt."
"Wir könnten zunächst den Praefectus Urbi aufsuchen und ihn darum bitten, im Namen des Kaisers deine Einbürgerung zu bestätigen. Dann wären wir auf der sicheren Seite und niemand würde die Autorität des Kaisers antasten. Ansonsten müssen wir irgendwie erreichen, dass der Prätor seine Entscheidung rückgängig macht. Und das vielleicht mit einer Klage. Dann müssten wir aber auf den nächsten Prätor warten. Wie du siehst wird das alles ein wenig Zeit brauchen."
Mattiacus kam Aurelia Prisca und Dolabella ein Stück entgegen. Mattiacus bedachte die Dame mit einem Lächeln, als sie sich begegneten.
"Aurelia Prisca, es ist mir immer wieder eine Freude, dir zu begegnen. Ich hoffe du und deiner Familie sind in bester Gesundheit." sagte er zu ihr bevor er sich Dolabella zuwandte.
"Und dir, weter Dolabella, danke ich dir für deine Einladung. Ich bin ein großer Anhänger der Rennen. Schon als Kind."
Mattiacus sah sein Gegenüber an. Die Situation war wirklich nicht einfach und er konnte den Schmerz förmlich fühlen.
"Die Chancen vor Gericht kann nie genau einschätzen. Es kommt auf so viele Dinge an. Aber dass die Adoption nicht widerrufen wurde, ist schonmal nicht schlecht für dich. Da es in Rom zur Zeit der Prätur meines Bruders keinen Prätor Peregrinus gab war er auch formal zuständig. Die rechtlichen Fakten stehen also gar nicht mal so schlecht." sagte Mattiacus und hoffte, seinen Besucher damit ein wenig Mut zu geben.
Hiermit gibt der Magister Iuris bekannt
MARCUS FABIUS RUSTICU
hat den Cursus Iuris bestanden und darf nun vor Gericht als Advocatus auftreten.
Marcus Decimus Mattiacus, Magister Iuris
Mattiacus ging kurz in sein Zimmer und brachte eine Schriftrolle, offenbar ein Gesetz:
"Hier steht es im Codex Universalis und in der Lex Germanica Servitium:
§ 2 Freilassung von Sklaven
(4) Ein Libertus kann nicht römischer Bürger werden. Dieses Recht darf er aber für seine Nachkommen beantragen, so diese nach der Freilassung geboren wurden."
Er legte die Rolle beiseite.
"Das Gesetz ist hier leider klar. Ich finde es zwar nicht sonderlich gelungen, aber es gilt. Du sagtest, dass du Familie hast. Du könntest jetzt zumindest für deine Kinder das Bürgerrecht beantragen."
Mattiacus dachte nochmal kurz nach.
"Und wenn du weiter Soldat werden willst, könntest du bei den Auxilien dienen, um nach deiner Dienstzeit das Bürgerrecht zu erlangen. Das ist jetzt alle einfachen Wege, die mir einfallen. Wenn wir das Bürgerrecht auf jurisitschem Wege zurückhaben wollen, muss ich mir noch einige Tricks, Kniffe und Winkelzüge überlegen."
"Das mag nichts zu sagen haben. Die Mühlen der Verwaltung mahlen sehr langsam und leicht bleibt ein Dokument unbemerkt Monate lang liegen." sagte Mattiacus.
"Leider ist die Gesetzeslage auch eindeutig. Ein Libertinus kann selbst kein römischer Bürger werden, erst seine Nachkommen. Zur Zeit des Augustus war das noch anders. Da war jeder Sklave mit seiner Freilassung sofort nach der Eintragung römischer Bürger. Ich weiß nicht, warum dies so nicht mehr sein soll und die Gesetzeslage geändert wurde. Das wird nicht ganz einfach, dir dein Bürgerrecht wiederzubeschaffen, wenn du das möchtest."
"Da bist du hier genau richtig." sagte Mattiacus. Er holte die Unterlagen des Tests hervor und übergab sie seinem Gegenüber.
"Bitte schön, viel Erfolg."
Mattiacus hörte gespannt zu. Was Promotus da erzählte hatte auch mit der Klage gegen seinen Bruder zu tun. Denn hier vor ihm saß der Grund, warum Livianus Amtsmissbrauch vorgeworfen wurde.
"Ich verstehe deine Situation. Gegen Livianus läuft zur Zeit ein Verfahren gegen Amtsmissbrauch, in dem ich ihn verteidige. Und ich glaube nun zu wissen, dass es etwas mit dir und deiner Einbürgerung zu tun hat." sagte Mattiacus.
"Dass du in der Legion gedient hast ohne Bürger zu sein sehen einige als großen Frevel und Verbrechen an. Aber du sagst du warst Libertinus? Wer war dein Herr?" fragte Mattiacus.
Danke für den Tipp, das wird auf jeden Fall aufgenommen.
"Wenn es um eine rechtliche Angelegenheit geht, bist du hier an der richtigen Stelle, so glaube ich." sagte Mattiacus und merkte, dass sein gegenüber ein wenig nervös war.
"Also, um was geht es? Erzähl"
ZitatOriginal von Spurius Tiberius Dolabella
Da entdeckte er Mattiacus in der Ehrenloge und wank ihm zu. Er würde ihn persönlich begrüßen wenn die Auslosung auf der Meta beendet ward.
"Du kennst Marcus Mattiacus, werte Prisca?"
Mattiacus winkte zurück und bedachte auch die neben ihm stehende Aurelerin mit einem Lächeln und kleinen Verbeugung zur Begrüßung.