Hm, irgendwie bin ich nicht ganz einverstanden, und zwar wegen der Mündigkeit im privaten Rechtsverkehr. Frauen waren unbeschränkt rechtsfähig mit Vollendung des 12. Lebensjahres, Männer mit Vollendung des 14. Lebensjahres (wobei es bei Männern eine Kontroverse unter Juristen gab, die Prokulianer sprachen sich für diese vorher genannte Möglichkeit aus, die sich dann auch durchsetzte, die Sabinianer waren für eine individuelle Grenze - Erreichen der Geschlechtsfähigkeit und damit Einkleidung in die Männertoga, das im Geschäftsverkehr zu überprüfen kann aber... naja, eine delikate Angelegenheit sein )
Versteht ihr, worums mir geht? Wie kann ein Junge/ein Mädchen privatrechtlich mündig sein aber sonst noch nicht als erwachsen gelten? Das kommt mir doch sehr komisch vor.