Beiträge von Marcus Vinicius Hungaricus

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    Maximus Decimus Meridius dixit:
    Sorry, aber ich kann beim besten Willen der Translatio-Theorie nur ein müdes Lächeln abgewinnen. Sie ist ja nur der Versuch etwas zu legitimieren, was vollkommen neu ist (sei es das Frankenreich, sei es das HRRDN, sei es das Zarenreich) und diese "Legitimation" braucht, um anfangs und auch später überleben zu können.


    Du nennst das Translatio-"Theorie"? Nun ja, vom heutigen Standpunkt ist diese geschichte natürlich etwas lächerliches, aber, entschuldigt, großes ABER: Ihr dürft nicht die Intention dahinter vergessen und zwar meine ich damit die 4-Welten-Geschichte der Bibel und die Translatio imperii war die Möglichkeit, wie auch gesagt eine lächerliche, dem "Weltuntergang" asuzuweichen. Natürlich ist das nur ein Faktum von vielen, Macht- und Prestigegründe haben sicherlich mehr Gewicht gehabt, aber ich würde das nicht ausklammern.

    Hiermit eröffne ich als vorsitzender Richter die Erste Anhörung:


    IUD PRIM II/DCCCLIV


    Cicero Octavius Anton
    gegen
    Titus Ferrius Maximus



    Sinn der Ersten Anhörung laut Gesetz:


    § 5 Erste Anhörung
    Die Erste Anhörung wird von den beiden Praetoren durchgeführt. Es kommen nach Aufforderung zu Wort, Kläger und Angeklagter. Des weiteren können vom Gericht Zeugen und andere sachdienliche Personen geladen und gehört werden. Dies geschieht wie die eigentliche Verhandlung in der Gerichtshalle in der Basilica Traiana, in diesem kommen nur geladene Personen zu Wort, Kommentare nicht geladener Personen können bei Wiederholung, je nach Art der Störung, empfindliche Strafen nach sich ziehen. Sowohl Kläger wie Angeklagter schildern hier ihre Sicht des Falles und die Praetoren werden versuchen eine Einigung der beiden Parteien auf gütlichem Wege zu finden. Sollte dies nicht gelingen wird der Termin der Hauptverhandlung benannt.



    Folgendes wird Titus Ferrius Maximus vorgeworfen:


    § 5 Pars Tertia Subpars Secunda Öffentliche Aufforderung zu Straftaten
    Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften zu einer rechtswidrigen Tat auffordert, wird wie ein Anstifter (P.P. § 9) bestraft.


    in Tateinheit mit


    § 9 Pars Tertia Subpars Secunda Volksverhetzung
    Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder die Würde anderer dadurch angreift, dass er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, wird mit Freiheitsstrafe von bis zu 5 Monaten bestraft.

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    Publius Tiberius Lucidus dixit:
    Apropos, wo sind die 500Sz? Zackig, zackig, ich will das Geld heute noch in der Staatskasse sehen ;)


    sag amol, spinnst du? de hab i scho längst überwiesen, mit dem netten zusatz: "Verflucht sei dein Name auf ewig Lucidus" :D

    So, ich habe mein Stichwort gehört.


    1. Der Gerichtssaal wird unter meiner Leitung keine Zirkusshow. Wenn jemand unaufgefordert spricht, kriegt er empfindliche Strafen und die Zahlung lass ich dann überwachen. :D Wenn er dann noch nicht genug hat, wird er gelöscht und aus (wenn ich darf).


    2. SimOn gibt es eine Klage gegen Maximus. Was dabei herauskommt, werden wir sehen, sowohl ich als auch Felix werden nach RECHT UND BILLIGKEIT entscheiden. Ob es Nachfolgeklagen gibt, wird sich weisen.


    3. vergessene Smileys: tja, pech ghabt ;) bei sowas muß man immer aufpassen. simoff-sachen werden von der spielleitung überwacht und die kann äußerst streng sein... ;)


    An Gnaeus Fabius Antistes


    Salve!


    Ihr schriebt mir einen Brief bezüglich der Differenzen zwischen der Factio Veneta und dem Cultus Deorum. Ich lade Euch in meine Casa ein, wenn Ihr in Rom seid, dann können wir darüber sprechen, wenn Ihr wollt.


    Vale,
    M. Vinicius Hungaricus

    Gut, die Einreichung der Klage wird bestätigt.


    Geklagt wird auf § 5 Öffentliche Aufforderung zu Straftaten und § 9 Volksverhetzung. § 9 Anstiftung findet bei einer Klageeinreichung keine Anwendung, sondern dient bei einer Verurteilung zur Straffestsetzung.


    Das Gericht vertagt sich bis zu einer Ernennung eines Iudex, eine erste Anhörung wird nach der Ernennung des Iudex eröffnet.

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    Lucius Syagrius Nepos dixit:
    Nun ja, es mußte vielleicht untergehen, damit es neu erstehen konnte?


    naja gut, so gesehen...


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    Man kann ja andererseits auch sagen, es sei nie untergegangen. (Byzanz). Dann ist die Frage, inweiweit Byzanz nach der Kirchenspaltung noch das Recht hatte, Nachfolger zu sein. Wenn das legitim war, dann bestand es wohl sogar bis 1917, nämlich wurde ja Moskau "Das Dritte Rom" genannt.


    naja, das mit der legitimation ist so eine sache...
    genannt, du hast es richtig gesagt, genannt wurde moskau als das dritte rom, meines wissens aber, hat es sich selber so genannt, wohl aus prestigegründen.


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    Oswald Spengler...


    wenn ich zeit habe, schau ich mir das mal an, bin gespannt, auf welchen fakten er seine theorien stützt.

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    Lucius Syagrius Nepos dixit:
    Wie gesagt, bin ich da von der theologischen Seite herangegangen. Was soll man da großartig erläutern, die Idee mit der Translatio stammt aus dem Hochmittelalter, soviel ich weiß. Übertragung des Reiches von den Römern auf die Deutschen, grob gesagt.


    die tatsache ist auch mir bekannt, ich wollte deinen konnex dazu wissen, denn mir ist nicht klar, warum das ir untergehen "mußte" lt deiner diktion.


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    Der Schaffer des Christentums war Paulus, das ist auch mir bekannt. Aber Jesus hat schon mit alttestamentarischen Vorstellungen gebrochen, und das bewußt.


    ohne frage.


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    Karl hat 1921 versucht, König von Ungarn zu werden. Leider hat Horthy ihm das verwehrt.


    nun ja, ob leider oder gottseidank ist wieder einmal eine glaubensfrage. ich bin mir aber sicher, wenn das mit ungarn geglückt wäre, wäre österreich auch bald wieder monarchisch geworden.


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    Man könnte übrigens auch Spengler zu Rate ziehen, dann paßt das mit der Translatio vielleicht weniger, weil die antike Kultur laut Spengler eine andere ist als die abendländische (faustische), und er unterscheidet auch den Germanischen Katholizismus des Abendlandes vom orientalischen Urchristentum (von der Form her).


    Spengler kenn ich nicht, hast du da einen buchtitel?

    *hust* ja tatsächlich gibt es da einiges, was mir nicht ganz gefällt... ;)


    1. wurde der Auserwähltheitsanspruch der israeliten nicht hinfällig, ganz im gegenteil. jesus wollte die israeliten aufrütteln und eine erneuerung der jüdischen religion einbringen, die erschaffung des christentums war nicht in seinem sinn. leider hab ich die entsprechenden bibelzitate nicht zur hand, doch wenn gewünscht, referiere ich einmal darüber. ;)
    2. kannst du mir erläutern, warum es eine bestimmung gab, daß das imperium romanum zu dem eines christianum wurde und wenn möglich auch noch, warum das ir untergehen "mußte"?
    3. dann fehlt mir die erklärung, warum die franken zur translatio imperii bestimmt wurden
    4. kaiser karl wurde nicht von revoltierenden horden außer landes gejagt, so ist es nicht. er hatte abgedankt (gut, er mußte abdanken) und erst nachdem er probiert hatte, österreich-ungarn von ungarn aus wiederauferstehen zu lassen, mußte er ins exil gehen - sowie alle habsburger, die nicht den netten wisch unterschrieben haben, daß sie nicht die monarchie auferstehen lassen wollen.
    5. bin ich mit deiner meinung über dollfuß und schuschnigg auch nicht ganz einverstanden, aber lassen wir das mal.
    6. gibts sonst noch punkte, aber ich bin heute zu faul.


    ich teile aber mit dir die meinung, daß napoleon sich ohne legitimation zum kaiser krönte. und ich bin gespannt auf deine erläuterungen.

    Sim-Off:

    Gut, ich schlage also folgendes vor:
    1. der codex iuridicialis wird ein wenig verbessert, ich arbeite gerade am allgemeinem teil daran.
    2. bleiben wir vorerst beim prinzip "recht und billigkeit" außerhalb des strafrechts, denn willkürlich kann der prätor sowieso dann nicht agieren, da ja dann bestimmte rechte verletzt werden könnten. für solche fälle wird dann entschieden und in den senat als gesetzesvorlage reingebracht.
    ok?

    Sim-Off:

    Ok, auch auf die Gefahr hin, daß ich jetzt zahlen muß. :D


    Ich danke dem vorigen Prätor Lucidus, daß er sich zunächst der Sache angenommen hat. Ab jetzt bin ich für die Verhandlung zuständig.


    1. Jeder, der unaufgefordert spricht, zahlt an die Staatskasse 500 Sesterzen!


    2. Ich fordere Cicero Octavius Anton als Kläger auf zu sprechen. Möchtet Ihr Eure Anklage verändern oder bleibt diese so wie vorher?


    Sim-Off:

    *hust* *räusper* *hust* darf ich dich darauf hinweisen, daß die nulla poena sine lege-regel erst in der aufklärung aufgekommen ist? es wurde also auf basis des römischen rechts und des - na rat einmal, richtig - gewohnheitsrechts entschieden. es ist ja net so, daß ich diesen zustand dann auf ewig gern hätte - so ist es nicht, aber vorläufig halt.

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    LUCIUS ULPIUS IULIANUS dixit:

    Sim-Off:

    Daß das so ist, weiß jeder, der in der heutigen Zeit einen Codex des geltenden Rechts in der Hand hielt.
    Glaub mir, denn jetzigen zu erstellen war eine Sauarbeit und vergiss nicht, welche Dicken heutige Gesetzbücher erreichen. ;)
    Man kann wohl kaum von jemandem verlangen in einer MN ein fiktives Jura zu studieren. ;)


    Sim-Off:

    ich glaubs dir, daß des heftig war, aber nachbesserungen sind immer möglich. es verlangt ja keiner ein studium, aber wenn schon wer rl studiert *hust*... außerdem: gibs zu, du hast sowieso einiges aus dem deutschen StGB rausgenommen...




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    Sim-Off:

    Warum so kompliziert? Begeht jemand etwas, was wir für strafbar halten es dies aber nciht ist -> Freispruch, ergo Nachbesserung fürs nächste mal. So wird der Code immer wasserdichter. Wenn wir alles abdecken wollen, dann viel Spaß beim Umsetzen des kompletten heutigen Rechtes, Ordnungwidrigkeitenrecht, Verwaltungsgerichtsordnung, Fristenberechnungen, Bestimmung eines Verwaltungsakten, Erstellen eines BGBähnlichen Werkes, Erbrecht? Gut, wen wollen wir die nächten 10 Jahre dafür abstellen?


    Sim-Off:

    jetzt bist du wieder zu kompliziert. der jeweilige prätor würde dann im sinne des rechts entscheiden, die entscheidung würde dann im codex aufgenommen werden.

    Die letzte Verhandlung, damals noch mit Prätor Lucidus als Vorsitz, hat uns gezeigt, daß unsere Codices bzw. der Codex Iuridicialis noch ziemlich schwammig ist.


    Sim-Off:

    Daß das so ist, weiß jeder, der in der heutigen Zeit einen Codex des geltenden Rechts in der Hand hielt.


    Da sich auch keiner sich wirklich mit dem Thema beschäftigen kann bzw. will, mich das aber aus verständlichen Gründen interessiert, habe ich folgenden Vorschlag:


    Wir könnten zur Überbrückung der Lücken "Gewohnheitsrecht" gelten lassen, das heißt, bei Fehlen von geschriebenem Text Analogien machen (problematisch im Strafrecht) oder Bezüge zum Römischen Recht (simoff: bzw. dem jetzigen gelten Recht) setzen.
    Ersteres würde Sinn machen zB bei jenen Dingen, die für eine Behörde schon geregelt wurden, für andere aber fehlen (siehe die Geschichte mit der Beendigung des Verfahrens). Letztere(s) bei solchen Sachen, die wir aus Versäumnis nicht im Codex drinnen haben.


    Was meinen die Senatoren?