Menecrates sah sich im Kreis der Anwesenden um. Als niemand antwortete, ergriff er das Wort.
"Die Argumentation ist für mich schlüssig, daher schließe ich mich Senator Annaeus an. Sachgüter im Allgemeinen sind häufig geringwertige Güter und nur selten Wertgegenstände, was den Erfassungs- und Abwicklungsaufwand höher als den Erlös einer etwaigen Steuer macht. Sachgüter im Speziellen, worunter Sklaven fallen, besitzen hingegen durchgängig einen mehr als geringfügigen Wert. Wenn niemand einen Einwand erhebt, spezifizieren wir Punkt 10 von 'verkauften Sachgütern' in 'verkaufte Sklaven' und rücken ihn an die fünfte Stelle der Listung."
- geerbtes Barvermögen
- geerbte Betriebe
- geerbte Grundstücke
- geerbtes bewegliches Eigentum (Möbel, Sklaven)
- verkaufte Sklaven
- Fraglich: Verkäufe von Grundstücken versteuern?
- Fraglich: Verkäufe von Betrieben versteuern?
Er dachte kurz nach. Mehrere Gedanken schossen ihm durch den Kopf. Er machte sich Notizen, bevor er fortfuhr.
"Frage eins stelle ich der Ordnung halber: Debattieren wir über verkaufte Grundstücke und Betriebe, oder reichen uns zunächst die ins Auge gefassten Punkte?" Er breitete die Hände aus. "Es wird nachfolgende Steuerdebatte geben und wir sollten ein paar Möglichkeiten übriglassen.
Frage zwei: Wer bezahlt die Steuer für verkaufte Sklaven? Wenn der Käufer die Steuer bezahlt, werden sich die Gebote sicherlich nicht überschlagen, was dem Händler nicht erfreut. Dann könnte er von vorn herein derjenige sein, der die Steuer entrichtet, weil sich dann die Käufer frei fühlen und der höhere Verkaufserlös fliest in der Mehrheit in des Händlers Tasche. Die Steuer ist im Vergleich gering."
Wieder breitete Menecrates die Hände aus.
"Frage drei: Senator Annaeus hatte auch eine Besteuerung im Zuge der Freilassung vorgeschlagen. Grundsätzlich halte ich das für eine gute Idee, zumal die Freilassungsrate beständig steigt." ...was Menecrates wenig erfreute, füllte es doch die Subura. Er dachte nach, dann fügte er an:
"Wir müssten uns auf eine Basis zum Errechnen der Steuer einigen. Kopfsteuer? Der ehemalige Kaufpreis? Allerdings sinkt der Wert eines Sklaven mit zunehmendem Alter, was zu einer nennenswerten Differenz zwischen tatsächlichem Wert und ehemaligem Kaufpreis führt. Eine feste Größe würde den Verwaltungsakt minimieren.
Außerdem gilt es zu klären, wer überhaupt diese Freilassungssteuer bezahlt. Ich schlage vor der Eigentümer, der freilässt, und nicht der Sklave, da dieser bis zum Tag X nichts besitzt, und der Staat seinen Einnahmen nicht hinterherlaufen soll. Andererseits wollen wir Steuereinnahmen generieren, aber ich vermute, die Freilassungsrate wird sinken, wenn der Eigentümer zahlt. Das wird sich jeder zweimal überlegen."
Er blickte zu Annaeus, dessen Vorschlag es war, Freilassungen zu besteuern. Zum Erörtern der Erbschaftssteuer und wie man die Armen herausfiltert, gab es auch bereits Vorschläge, aber wenn Menecrates auf alles einging, müsste er einen langen Monolog halten. Einen Gedanken fügte er allerdings noch an.
"Frage vier: Sollte eine Sklavin höher besteuert werden als ein Sklave?"