Beiträge von Narrator Italiae

    Der Optio versuchte beim Tempo mitzuhalten, denn Schreiben dauerte in der Regel eindeutig länger als gesprochene Worte. Im Laufe der Jahre legte er sich eine Strategie zu, die das Unmögliche möglich machte. Er konnte zuhören und schreiben in einem. Nachdem die erste Wachstafel die persönlichen Angaben trug, legte er die zweite an. Zum Aufblicken blieb keine Zeit. Erst als beide Rekruten schwiegen und die letzte Notiz in Wachs verewigt lag, sah er auf.

    "Hast du auch einen Namen?", fragte er Milon. Im oberen Teil von dessen Tafel gähnte Leere.

    "Du hast außerdem Glück, dass die Vigiles nicht als Teil des Exercitus Romanus gilt, weil du sonst mit 15 nicht rekrutiert werden könntest. Überall sonst ist 16 das Mindestalter." So jedenfalls lautete der Codex Militaris, speziell die Lex Vigilium.

    Bis auf den fehlenden Namen war im Rekrutierungsbüro alles erledigt.


    "Wenn du mir noch deinen Namen sagst, könnt ihr anschließend zur Tauglichkeitsprüfung und, sofern ihr die besteht, in die Rüstkammer."

    "Und wie hier getestet wird", versicherte der Optio, nachdem die beiden jungen Männer im Officium standen. Er grinste über das gesamte Gesicht, rieb sich die Hände und griff zu zwei leeren Wachstafeln.

    "Fangen wir mit dem Anfang an." Es sollte wie ein Scherz wirken, denn wo anders als am Anfang sollte man auch anfangen können, aber ob es belustigte oder ob es seltsam wirkte, blieb abzuwarten, wenngleich es ihn wenig interessierte.


    "Name

    Alter

    Herkunft

    Stand der Eltern

    letzter Wohnort

    bisherige Tätigkeiten

    irgendwelche körperliche Einschränkungen?"


    Die Überprüfung der Angaben würde folgen, also empfahl es sich nicht zu flunkern.

    "Ja, sagt das doch gleich, ihr Spacken!"

    Jeder Vigil kam ähnlich dreckig vom Einsatz zurück und in der Ausbildung wurden Gebäude extra zum Üben angezündet. Passte also, auch wenn er die beiden hier noch nie gesehen hatte. Er ließ sie passieren, aber sein Blick folgte ihnen. Etwas war komisch an denen.

    Ohne sich abzuwenden, rief er seinem Kameraden in der Wachstube zu: "Hey, trag ins Wachbuch ein Tirii Bas und Milon , Hora Quinta."


    Wenig später wusste der Wachvigil, was er an den beiden seltsam fand. Aufnahmeprüfungen gab es nämlich nicht, höchstens Abschlussprüfungen am Ende der Ausbildung.

    "Halt die Stellung, ich muss da hinterher!" Er meinte seinen Kameraden und sprintete, als ob es brannte.

    "Halt!"

    Als Wache bekam man viel zu sehen. Komische Kauze wie diese beiden bildeten aber die Ausnahme. Der Wachvigil, selbst ohne Bürgerrecht, ließ gern den Überlegenen heraushängen. Er stellte sich breitbeinig vor die beiden Komiker hin, verschränkte die Arme vor der Brust und musterte jeden Einzelnen von den Haaren bis zur Fußspitze. Er registrierte die unsaubere Haut, die rußverschmierte Kleidung und zwei Gesichter, die zu Personen gehören könnten, die aus dem Lazarett entflohen sind.

    "Und jetzt wollt ihr mir erzählen, ihr kommt direkt von einem Praktikum." Er lachte, besann sich aber, denn er durfte keine Anwärter vergraulen.

    "Wer seid ihr überhaupt? Name! Wo kommt ihr her?" Die letzte Frage hatte ihn eigentlich nicht zu interessieren, aber bei dem verdreckten Erscheinungsbild fragte er besser nach.

    Nach einem äusserst arbeitsintensiven Tag mit gleich 2 Abstimmungen im Senat und den ensprechenden Urkunden und Texten, welche abgefasst und geändert werden mussten, hängte ein abgekämpfter Senatsscriba die folgende offizielle Ankündigung einer nicht unwesentlichen Gesetzesänderung aus:



    ABSTIMMUNG

    DECRETUM SENATUS - ÄNDERUNG DER LEX GERMANICA SERVITIUM, §2.4


    Die laufende Abstimmung ist beendet.


    Nach Abstimmung ist das Decretum Senatus:

    angenommen



    Die laut CODEX UNIVERSALIS nötige Mehrheit

    von 60% des Senates wurde also erreicht erreicht.


    Somit tritt das Decretum Senatus in Kraft und die Lex Germanica Servitium wird wie folgt angepasst:


    §2

    (4) Ein Libertus, welcher bei seiner Freilassung jünger als 40 Jahre ist, kann sich für den Dienst in einer Auxilia, Ala, Classis oder bei den Vigiles eintragen. Er wird gleich behandelt, wie ein Peregrinus. Erfüllt er seine Dienstpflicht und wird nach deren Vollendung durch die Honesta Missio ehrenhaft entlassen, so erhält er das Bürgerrecht.

    Ein Libertus kann das Bürgerrecht auch durch den Dienst in einer städtischen oder kaiserlichen Administratio, dem Cursus Publicus oder dem Cultus Deorum erhalten. Die Dienstzeit beträgt analog dem Militärdienst fünfundzwanzig Jahre, der Dienstantritt ist nicht an eine Altersgrenze gebunden. Der entsprechende Antrag zur Verleihung des Bürgerrechts an den Kaiser wird nach Ableistung der geforderten Dienstzeit von einem Vorgesetzten gestellt.




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    Zum üblichen Termin, 2 Wochen vor dem Ende der Amtszeit, war es wieder an der Zeit, die amtierenden Magistrate zur Präsentation ihrer Reden zur abgelaufenen Arbeitsperiode einzuladen. Nachdem gemäss der Rangfolge die höheren Ämter ihre Reden gehalten hatten, war die Reihe nun am Tresvir Capitalis.


      Titus Fabius Torquatus, Vigintivir - Tresvir Capitalis, die Patres bitten um deine Res Gestae.


    So übergab der Consul das Wort.

    Zum üblichen Termin, 2 Wochen vor dem Ende der Amtszeit, war es wieder an der Zeit, die amtierenden Magistrate zur Präsentation ihrer Reden zur abgelaufenen Arbeitsperiode einzuladen. Nachdem gemäss der Rangfolge die höheren Ämter ihre Reden gehalten hatten, war die Reihe nun am Quattuorvir viis in urbe purgandis.


    @Manius Octavius Gracchus, Vigintivir - Quattuorvir viis in urbe purgandis, die Patres bitten um deine Res Gestae.


    So übergab der Consul das Wort.

    Zum üblichen Termin, 2 Wochen vor dem Ende der Amtszeit, war es wieder an der Zeit, die amtierenden Magistrate zur Präsentation ihrer Reden zur abgelaufenen Arbeitsperiode einzuladen. Nachdem gemäss der Rangfolge die höheren Ämter ihre Reden gehalten hatten, war die Reihe nun am Aedilis Curulis.


    Manius Flavius Gracchus Minor, Aedilis Curulis, die Patres bitten um deine Res Gestae.


    So übergab der Consul das Wort.

    Nach der für aktuelle Senatsverhältnisse durchaus hitzigen Debatte, waren die Consuln ziemlich erstaunt, wie eindeutig nun am Ende das Resultat zu sein schien. Die Anführer der grossen Parteien im Senat gaben jeweils positive Voten bekannt und dementsprechend folgten ihnen die rangniedrigeren Senatoren. Am Ende war klar, das Gesetz würde geändert werden.


    Patres, eure Voten sind deutlich. Paragraph 2, Punkt 4 der Lex Germanica Servitium wird abgeändert. Wir werden in den kommenden Tagen die Veröffentlichung des neuen Textes in Auftrag geben und das entsprechende Decretum Senatus öffentlich aushängen, ausser es werden zu diesem Gesetz jetzt noch weitere Änderungsvorschläge vorgebracht.


    Es wäre leicht gewesen, hier einfach einen Schlussstrich zu ziehen, aber wenn die Debatte über diesen Text gerade offen war, warum sollte man nicht fragen, ob sonst noch ein Anliegen vorgebracht werden wollte? Es machte ja keinen Sinn ein Gesetz zu diskutieren, eine Änderung zu beschliessen, diese zu veröffentlichen und wenige Tage darauf erneut das Prozedere von Vorne zu beginnen.


    So wurde die erste Abstimmung abgeschlossen:


    ABSTIMMUNG

    DECRETUM SENATUS - ÄNDERUNG DER LEX GERMANICA SERVITIUM, §2.4



    Die laufende Abstimmung ist beendet.


    Nach Abstimmung ist das Decretum Senatus:

    angenommen


    Die laut CODEX UNIVERSALIS nötige Mehrheit

    von 60% des Senates wurde also erreicht erreicht.


    Somit tritt das Decretum Senatus in Kraft und die Lex Germanica Servitium wird wie folgt angepasst:


    §2

    (4) Ein Libertus, welcher bei seiner Freilassung jünger als 40 Jahre ist, kann sich für den Dienst in einer Auxilia, Ala, Classis oder bei den Vigiles eintragen. Er wird gleich behandelt, wie ein Peregrinus. Erfüllt er seine Dienstpflicht und wird nach deren Vollendung durch die Honesta Missio ehrenhaft entlassen, so erhält er das Bürgerrecht.

    Ein Libertus kann das Bürgerrecht auch durch den Dienst in einer städtischen oder kaiserlichen Administratio, dem Cursus Publicus oder dem Cultus Deorum erhalten. Die Dienstzeit beträgt analog dem Militärdienst fünfundzwanzig Jahre, der Dienstantritt ist nicht an eine Altersgrenze gebunden. Der entsprechende Antrag zur Verleihung des Bürgerrechts an den Kaiser wird nach Ableistung der geforderten Dienstzeit von einem Vorgesetzten gestellt.




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    Senatsinterne Richtlinie für die Vergabe von Auszeichnungen


    Jeder Amtsinhaber hat spätestens am Tag seiner Res Gestae den Consuln Unterlagen zur Verfügung zu stellen, auf deren Grundlage eine Bewertung der Amtszeit möglich ist. Die Consuln verkünden ihre Einschätzung, ob die zurückgelegte Amtszeit einer Auszeichnung würdig ist, nach der jeweiligen Res Gestae vor dem Senat. Unterlagen können nicht nachgereicht werden. Was bis zum Tag der Res Gestae fehlt, kann keinen Eingang in die Beurteilung finden.


    Vigintivirn und Quaestoren, die während ihrer Amtszeit überdurchschnittliche oder außergewöhnliche Leistungen erbracht haben, kann der Senat anstelle einer Diploma eine Auszeichnung in Form eines Landgutes verleihen.


    Über die schlussendliche Vergabe von Auszeichnungen stimmt der Senat ab. Eine Verpflichtung, der Einschätzung der Consuln zu folgen, besteht dabei nicht.


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    Die Consuln hörten die Meinungen an und als es klar wurde, dass es kaum Gegenstimmen gab, wurde die Meinungsfindung abgebrochen:


    Die Senatoren geben mit ihren Voten deutliche Zustimmung zu erkennen. Es ergeht daher folgende neue senatsinterne Richtlinie. Sie tritt heute in Kraft und ist demnach gültig für die Res Gestae der kommenden Amtsperiode, welche am ANTE DIEM VIII ID IUN DCCCLXXI A.U.C. (6.6.2021/118 n.Chr.) beginnt :


    Senatsinterne Richtlinie für die Vergabe von Auszeichnungen


    Jeder Amtsinhaber hat spätestens am Tag seiner Res Gestae den Consuln Unterlagen zur Verfügung zu stellen, auf deren Grundlage eine Bewertung der Amtszeit möglich ist. Die Consuln verkünden ihre Einschätzung, ob die zurückgelegte Amtszeit einer Auszeichnung würdig ist, nach der jeweiligen Res Gestae vor dem Senat. Unterlagen können nicht nachgereicht werden. Was bis zum Tag der Res Gestae fehlt, kann keinen Eingang in die Beurteilung finden.


    Quaestoren, die während ihrer Amtszeit überdurchschnittliche oder außergewöhnliche Leistungen erbracht haben, kann der Senat anstelle einer Diploma eine Auszeichnung in Form eines Landgutes verleihen.


    Über die schlussendliche Vergabe von Auszeichnungen stimmt der Senat ab. Eine Verpflichtung, der Einschätzung der Consuln zu folgen, besteht dabei nicht.


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    ABSTIMMUNG
    SENATSINTERNE RICHTLINIE



    Die laufende Abstimmung ist beendet.


    Nach Abstimmung ist die senatsinterne Richtlinie:
    angenommen


    Die laut CODEX UNIVERSALIS nötige Mehrheit
    von 60% des Senates wurde also erreicht erreicht.


    Somit tritt die senatsinterne Richtlinie in Kraft.



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    Die Consuln hörten und spürten keinerlei Ablehnung in den Voten, welche noch folgten und schlossen daher das Thema mit einem Entscheid ab.


    Der Tempel muss neu geweiht werden, so das Votum der Patres. Es ergeht daher der Auftrag an den Cultus Deorum und den Pontifex, die dafür notwendigen öffentlichen Handlungen zu planen und ein passendes Datum dafür zu finden, sowie die notwendigen Schritte mit dem Pontifex Maximus zu koordinieren. Jegliche finanzielle Beteiligung der Flavii und auch anderer Gentes wird natürlich dankend entgegen genommen.


    Sim-Off:

    Ich hoffe, das ist so in eurem Sinne, dann kann Gracchus simON in diese Richtung arbeiten und wir kriegen hoffentlich einen schönen Plot hin.

    Fleissig schrieben die Scribae der Consuln und Schriftführer des Senats mit. Am Ende blickten sie zu den Consuln. Diese leiteten die entsprechende Abstimmung ein:


    Wir stimmen nun also über den folgenden Text ab.


    Ein leichtes Nicken zeigte an, dass der erste Scriba mit dem Vorlesen beginnen durfte:


    Senatsinterne Richtlinie für die Vergabe von Auszeichnungen


    Jeder Amtsinhaber hat spätestens am Tag seiner Res Gestae den Consuln Unterlagen zur Verfügung zu stellen, auf deren Grundlage eine Bewertung der Amtszeit möglich ist. Die Consuln verkünden ihre Einschätzung, ob die zurückgelegte Amtszeit einer Auszeichnung würdig ist, nach der jeweiligen Res Gestae vor dem Senat. Unterlagen können nicht nachgereicht werden. Was bis zum Tag der Res Gestae fehlt, kann keinen Eingang in die Beurteilung finden.


    Quaestoren, die während ihrer Amtszeit überdurchschnittliche oder außergewöhnliche Leistungen erbracht haben, kann der Senat anstelle einer Diploma eine Auszeichnung in Form eines Landgutes verleihen.


    Über die schlussendliche Vergabe von Auszeichnungen stimmt der Senat ab. Eine Verpflichtung, der Einschätzung der Consuln zu folgen, besteht dabei nicht.


    Die Consuln nickten und bestätigten: Das Haus wird jetzt seine Meinungen verkünden.


    Sim-Off:

    Bitte mit :dafuer: oder :dagegen: abstimmen. Die standesgemässe Reihenfolge muss für die Abstimmung nicht eingehalten werden.

    Die Einsatztruppe der Vigiles konnte bislang trotz Verstärkung das Feuer nicht eindämmen, das im Obergeschoss von Insula zu Insula sprang. Die Bewohner konnten trotz bereitstehender Eimer dem Inferno kaum etwas entgegensetzen und flüchteten schließlich aus ihren Häusern. Das Baumaterial der angrenzenden Gebäude bestand im Obergeschoss ebenfalls aus Holz, sodass die Einsatzmannschaft einen folgenschweren Entschluss fasste.


    Während die Verletzten versorgt und einige Verstorbene betrauert wurden, erschütterte ein lautes Bersten die Umgebung, dem eine Lawine an rumpelnden Steinen folgte. Mauerteile stürzten zu Boden, dort wo sie von Steingeschossen aus dem Verbund gerissen wurden. Staubwolken breiteten sich wie Lavastrom aus und zogen durch die angrenzenden Straßen ab. Weitere Geschütze wurden abgefeuert, bis eine Schneise zwischen den Häusern entstand, die von der Feuerbrunst nicht übersprungen werden konnte.

    Die Consuln nahmen alles auf, respektive liessen alles durch ihre Scribae aufnehmen und verlasen nun den neuen Entwurf der Lex:


    Vorgeschlagen wird also folgender neuer Entwurf für Paragraph 2, Punkt 4 der Lex Germanica Servitium.


    Der alte Text lautete: "(4) Ein Libertus kann nicht römischer Bürger werden. Dieses Recht darf er aber für seine Nachkommen beantragen, so diese nach der Freilassung geboren wurden."


    Der neue Vorschlag lautet:

    "Ein Libertus, welcher bei seiner Freilassung jünger als 40 Jahre ist, kann sich für den Dienst in einer Auxilia, Ala, Classis oder bei den Vigiles eintragen. Er wird gleich behandelt, wie ein Peregrinus. Erfüllt er seine Dienstpflicht und wird nach deren Vollendung durch die Honesta Missio ehrenhaft entlassen, so erhält er das Bürgerrecht.

    Ein Libertus kann das Bürgerrecht auch durch den Dienst in einer städtischen oder kaiserlichen Administratio, dem Cursus Publicus oder dem Cultus Deorum erhalten. Die Dienstzeit beträgt analog dem Militärdienst fünfundzwanzig Jahre, der Dienstantritt ist nicht an eine Altersgrenze gebunden. Der entsprechende Antrag zur Verleihung des Bürgerrechts an den Kaiser wird nach Ableistung der geforderten Dienstzeit von einem Vorgesetzten gestellt."


    Die Senatoren werden um ihre Meinung gebeten.


    Es folgte nun die Meinungsäusserung der wichtigsten und höchten Mitglieder des Senats. Nachdem diese ihre Meinungen kundgetan hatten, schlossen sich weitere Senatoren diesen an, so dass ein Stimmungsbild entstand.


    Sim-Off:

    Bitte mit :dafuer: oder :dagegen: abstimmen. Die Einhaltung der Reihenfolge ist nicht notwendig.

    Offensichtlich hatte der Senat in dieser Frage einen Konsens erlangt, was die Consuln dazu brachte, sich wieder zu melden:


    Dann bitten wir um eine konkrete Formulierung, inklusive der Benennung, ob dies ein Senatus Consultum, eine Lex oder einfach bloss eine senatsinterne Richtlinie sein soll, damit wir über etwas Konkretes unsere Meinung kundtun und abstimmen können.

    Ad:

    Pater Familias Gens Tiberia

    Villa Tiberia, Roma


    Titus Caecilius Celer Patri salutem dicit.


    Auch wenn dich dieser Brief erst Tage nach der Überfahrt des, Aulus Tiberius Ahala Tiberianus, ins Elysium erreicht, so lass mich dir zu Anfang mein herzlichstes Beileid versichern. Trost und Hoffnung sind es, die ich dir in diesen schweren Tagen wünsche, und dass die dii parentum den Hinterbliebenen wohlgesonnen sind.


    Der Grund, aus dem ich dir schreibe ist ein ungleich weltlicher: als Decimvir Litibus Iudicandis ist es meine Aufgabe, dem Praetor Urbanus in Erbschaftsangelegenheiten zu assistieren, und ich bin mit der Verwaltung des Erbes in diesem Fall beauftragt.


    Im Falle der Erbschaft des Aulus Tiberius Ahala Tiberianus, wurde festgestellt, dass zur Zeit des Todes des Aulus Tiberius Ahala Tiberianus kein lebender Verwandter im Imperium auffindbar war. Aus diesem Grunde wird verfügt, dass das Erbe an den Staat fällt. Gegen diese Verfügung kann vor dem Praetor Urbanus Einspruch eingelegt werden binnen einer Frist von 10 Tagen ab ANTE DIEM IV NON MAI DCCCLXXI A.U.C. (4.5.2021/118 n.Chr.).


    Mögen die Götter dir und den deinen in dieser Zeit beistehen.

    Vale bene,

    Titus Caecilius Celer


    ANTE DIEM IV NON MAI DCCCLXXI A.U.C. (4.5.2021/118 n.Chr.)

    Basilica Ulpia | Officii Decimv. Lit. Iud. | Roma | Italia

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    Sim-Off:

    Gemäss Checkliste zum Vorgehen bei Erbschaften, können nur IDs erben, welche zum Zeitpunkt der Todesnachricht aktiv waren, also nicht Desideratus oder in Exilium. - Bei der Gens Tiberia war leider keine entsprechende ID zu finden.

    Ad:

    Quintilia Valentina

    Casa Quintilia, Roma


    Titus Caecilius Celer Quintiliae Valentinae salutem dicit.


    Auch wenn dich dieser Brief erst Tage nach der Überfahrt deines Cousins, Iullus Quintilius Sermo, ins Elysium erreicht, so lass mich dir zu Anfang mein herzlichstes Beileid versichern. Trost und Hoffnung sind es, die ich dir in diesen schweren Tagen wünsche, und dass die dii parentum den Hinterbliebenen wohlgesonnen sind.


    Der Grund, aus dem ich dir schreibe ist ein ungleich weltlicher: als Decimvir Litibus Iudicandis ist es meine Aufgabe, dem Praetor Urbanus in Erbschaftsangelegenheiten zu assistieren, und ich bin mit der Verwaltung des Erbes in diesem Fall beauftragt.


    Im Falle der Erbschaft des Iullus Quintilius Sermo, wurde festgestellt, dass du rechtlich durch Verwandtschaft die Erbberechtigte bist. Wie du mir bereits mitteilen liessest, nimmst du das Erbe an. Ich veranlasse hiermit die entsprechenden Überschreibungen.

    Mögen die Götter dir und den deinen in dieser Zeit beistehen.

    Vale bene,

    Titus Caecilius Celer


    ANTE DIEM IV NON MAI DCCCLXXI A.U.C. (4.5.2021/118 n.Chr.)

    Basilica Ulpia | Officii Decimv. Lit. Iud. | Roma | Italia

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    Sim-Off:

    Im Erbe sicher enthalten ist: 1 Grundstück und 2882 Sesterzen. Bitte beantrage den Übertrag des Geldes per Ticket von Tiberius Decimus Rusticus. Das Grundstück wurde dir in der entsprechenden Liste bereits übertragen.

    Ad:

    Sergia Severa

    Casa Sergia, Roma


    Titus Caecilius Celer Sergiae Severae salutem dicit.


    Auch wenn dich dieser Brief erst Tage nach der Überfahrt deiner Cousine, Sergia Fausta, ins Elysium erreicht, so lass mich dir zu Anfang mein herzlichstes Beileid versichern. Trost und Hoffnung sind es, die ich dir in diesen schweren Tagen wünsche, und dass die dii parentum den Hinterbliebenen wohlgesonnen sind.


    Der Grund, aus dem ich dir schreibe ist ein ungleich weltlicher: als Decimvir Litibus Iudicandis ist es meine Aufgabe, dem Praetor Urbanus in Erbschaftsangelegenheiten zu assistieren, und ich bin mit der Verwaltung des Erbes in diesem Fall beauftragt.


    Im Falle der Erbschaft der Sergia Fausta, wurde festgestellt, dass du rechtlich durch Verwandtschaft die Erbberechtigte bist, und nun obliegt es deiner Entscheidung, ob du das Erbe annehmen willst. Solltest du dich gegen eine Annahme des Erbes entscheiden, wird dein Anteil auf die verbliebenen Mitglieder der Gens aufgeteilt oder der Res Publica zugeführt.


    Bitte antworte mir bis zum Verstreichen einer Marktperiode (16. Maius), ob du das Erbe anzutreten gedenkst. Sollte ich bis dahin keine Antwort erhalten haben, wird dies als eine Ablehnung des Erbes angesehen.


    Mögen die Götter dir und den deinen in dieser Zeit beistehen.

    Vale bene,

    Titus Caecilius Celer


    ANTE DIEM IV NON MAI DCCCLXXI A.U.C. (4.5.2021/118 n.Chr.)

    Basilica Ulpia | Officii Decimv. Lit. Iud. | Roma | Italia

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    Sim-Off:

    Angaben zum Inhalt des Erbes kannst du per Ticket von Tiberius Decimus Rusticus erfragen.