Beiträge von Spurius Purgitius Macer

    Ja, damit kann ich mich auch einverstanden erklären.


    Hungaricus, könntest Du dann bitte im Thread zum Lebenmittelgesetz bekannt geben, ob Du deine letzte Fassung (so oder verändert) zur Abstimmung stellst? Dann kämen wir wieder einen Schritt weiter.

    Wie wäre es mit folgender Regelung: "Ein Gesetz oder Erlass tritt mit dem Zeitpunkt der Veröffentlichung in der Regia Provincialis in Kraft, spätestens jedoch um 0 Uhr des dritten Kalendertages nach dem Tag des Beschlusses, auch wenn bis dahin keine Bekanntmachung erfolgte. Diese ist dann unverzüglich durch ein beliebiges Mitglied der Curia nachzuholen."

    Mit einer solchen Regelung könnte ich mich eher weniger anfreunden...
    Mein Vorschlag: entweder tritt das Gesetz/der Erlass mit der Feststellung des Beschlusses in Kraft (wobei dann zu klären wäre, wann das ist...) oder mit der öffentlichen Bekanntgabe in der Regia Provincialis. Letzteres würde ich bevorzugen, wobei dann sicher gestellt werden müsste, dass die Veröffentlichung möglichst zeitnah geschieht.

    "Nun, wenn ich ehrlich bin habe ich die leise Ahnung, dass es in Germanien kein Krieg der großen Legionen werden wird. Das Land ist hügelig und voller Wälder und Sümpfe - das ist das Terrain der Auxilia, nicht der schweren Infantrie. Und die germanischen Dörfer sind - nach allem was man so hört - dagegen nicht gerade eine Herausforderung für unsere Soldaten. Zumindest kein Vergleich zu Dacischen Höhenfestungen...


    Doch wenn das Land erobert ist, wird es viel zu tun geben: Straßen bauen, Kastelle errichten, Wasserleitungen, Häfen, usw.
    Kein Platz für Ruhm und Ehre - aber eine Menge Arbeit!"

    Macer beobachtete den Aufmarsch aus einiger Entfernung und war eigentlich recht zurfrieden über den wohlgeordenten Anblick. Als er jedoch den Optio seine Befehle brüllen hörte (in einem seltsamen Akzent, als hätte er sie in Britannien gelernt), kamen ihm Bedenken, dass dieser am heutigen Tage vielleicht ein wenig zu viel starken Wein zu sich genommen hatte:

    Zitat

    Original von Maximus Decimus Meridius
    SCUTA PORTATE!


    PILA SCUTA PORTATE!


    Wieso gab er zweimal den Befehl zum Aufnehmen der Schilde...


    Zitat

    Original von Maximus Decimus Meridius
    AB SIGNIS DISCEDITE!


    PILA PORTATE!


    Damit macht er sich bestimmt nicht beliebt - erst abtreten lassen und dann kommt doch noch was...


    Und überhaupt, was soll das denn werden:

    Zitat

    Original von Maximus Decimus Meridius
    PILA PORTATE!


    PILA DEMITTITE!


    PILA IN TERRAM!


    Aufnehmen - werfen - und dann ablegen??? Man sollte vielleicht doch besser den Medicus zu Rate holen...

    Ja, fiel mir auch auf. Aber ich wollte Meridius nicht zu sehr reinreden ;)
    Ausserdem liegen die ja ein wenig abseits des Cursus honorum und waren auch kein permanent besetztes Amt, vielleicht hat er sie deshalb mit Absicht herausgelassen.

    Eine sehr schöne Ausführung, der ich lediglich folgendes hinzufügen möchte, da es häufig missverstanden wird und in der Tat auch nicht allzu leicht ist:


    Die Statthalter der Provinciae populi Romani (umgangssprachlich "senatorische Provinzen", was sachlich falsch ist), führten einheitlich den Amtstitel des Prokonsuls, unabhängig davon, ob sie tatsächlich konsularen Rang hatten oder nur prätorischen.


    In kaiserlichen Provinzen war formal der Kaiser selber der Prokonsul, weshalb die Statthalter dort generell die Amtsbezeichnung Legati Augusti pro praetore führten, ebenfalls unabhängig davon, ob sie tatsächlich prätorischen oder konsularen Rang hatten.


    Und jetzt noch die Sonderfälle:
    1.) Der biblische Prokurator Pontius Pilatus war - wie eine Inschrift aus Caesarea belegt - in Wahrheit als Praefectus Iudaeae dem Legaten von Syrien unterstellt, da Judaea erst 44 n.Chr. Provinz unter einem ritterlichen Prokurator wurde.
    2.) In Aegypten gab es (aus historischen Gründen) nie einen senatorischen Statthalter, sondern stets nur den ritterlichen Preafectus Aegypti et Alexandriae, der aber gleichwohl per Gesetz alle Vollmachten eines Prokonsuls hatte.
    3.) Sobald in einer prokuratorischen Provinz eine Legion stattioniert wurde, wurde der ritterlicher Prokurator durch einen senatorischen Statthalter abgelöst.

    1. Das Decretum Curies wird ausschließlich von den Mitgliedern der Curia Provincialis beschlossen. Jedes Mitglied der Curia hat eine Stimme.
    Je nach Art des Decretums sind folgende Mehrheiten nötig:


    allgemeine Gesetze ohne Finanzen und Ämter: 51 %
    Finanzgesetze: 75 %, keine Gegenstimmen
    Einführung von Ämtern: Einstimmigkeit
    sonstige Erlasse: einfache Mehrheit


    Werden diese Mehrheiten nicht erreicht, gilt der Entwurf als gescheitert. Der Proconsul von Italia gilt nicht als Mitglied der Curia und hat kein Stimmrecht.


    Gesetze gelten stets für die Allgemeinheit oder bestimmte Bevölkerungsgruppen, Erlässe dagegen für Einzelpersonen.


    2. Ein Entwurfstext für ein Gesetz oder einen Erlass hat ausformuliert der Curia vorzuliegen, damit alle Mitglieder die Möglichkeit haben, den vorliegenden Text eingehend zu prüfen. Während dieses Prozesses ist jedes Mitglied der Curia dazu befugt, auf den Entwurf einzuwirken und Vorschläge für Änderungen oder Verbesserungen zu machen. An dieser Diskussion darf auch der Proconsul von Italia teilnehmen. Dieser Prozess muss mindestens eine Woche andauern um jedem die Möglichkeit zu geben sich zu äußern. Nach dieser Woche kann der Entwurfsteller eventuelle Änderungen am Entwurf vornehmen oder dies auch unterlassen und den Entwurf zur Abstimmung stellen.


    3. Sollte ein Entwurf an der Curia scheitern, hat der Antragssteller die Möglichkeit, eine Aussprache zu initiieren, um einen Kompromiss zu erzielen und strittige Punkte des gescheiterten Entwurfs zu klären. Nach Scheitern des Entwurfs und einer Aussprache kann eine neue Abstimmung stattfinden.


    4. Einen Entwurf dürfen einbringen: der Proconsul von Italia und die Mitglieder der Curia Provincialis.


    5. Gesetz und Erlässe müssen nach der Ratifizierung durch Aushang an der Regia Provincialis veröffentlicht werden.


    6. Gesetze und Erlässe haben folgende Gültigkeitsdauer:


    allgemeine Gesetze ohne Finanzen und Ämter: unbegrenzt
    Finanzgesetze: unbegrenzt
    Einführung von Ämtern: 6 Monate, dann Bestätigung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen für wiederum 6 Monate notwendig
    sonstige Erlasse: maximal 2 Monate, Verlängerung nicht möglich (etwa länger gültiges muss als Gesetz festgeschrieben werden)


    7. Ein Gesetz oder Erlass kann nach einer gewissen Wartezeit nach dessen Ratifizierung mit der jeweils zum Beschluss nötigen Mehrheit aufgehoben werden. Dies kann jedes Mitglied der Curia initiieren. Es gelten die folgenden Wartezeiten ab Beschlußdatum:


    allgemeine Gesetze ohne Finanzen und Ämter: 1 Woche
    Finanzgesetze: 4 Wochen
    Einführung von Ämtern: keine Aufnebung möglich
    sonstige Erlasse: keine Wartezeit

    Dies ist das Archiv der Curia Provincialis der Provinz Italia. Hier werden alle Gesetze und Erlässe der Curia chronologisch hinterlegt.


    Es ist strengestens verboten, hier liegende Texte zu verändern oder zu löschen.


    1. Beschluß-Ordnung der Curia
    2. Lebensmittelgesetz für Italia


    Die Gesetze und Erlasse müssen zum ehestmöglichen Zeitpunkt nach Beschluß in der Regia Provincialis von einem Mitglied der Curia veröffentlicht werden. Ihre Verbindlichkeit beginnt sofort mit der Veröffentlichung, wenn nichts anderes angegeben wird.

    Ich bin zwar nicht in der Arbeitsgruppe, melde mich aber trotzdem mal kurz zu Wort:


    Zitat

    Original von Marcellus Claudius Macrinius
    Mir schweben Verwaltungsbezirke in jeder Provinz vor. Eigentlich genauergenommen 5 pro Provinz. Jeder Verwaltungsbezirk hat eine Bezirkshauptstadt. Jetzt kann man praktisch von einem Verwaltungsbezirk nur in einen angrenzenden Verwaltungsbezirk reisen.
    (...)
    Diese Bezirke kann man jetzt auch nur einfach durchnumerieren mit I-V, oder ihnen geografische Namen geben, was mir besser gefallen würde, denn dann gäbe es endlich Namen wie Raetia, Baeticum oder Galiläa.


    Das, was wir hier im Moment als "Provinz" führen, sind ja eigentlich Gruppen von echten antiken Provinzen. Also würden sich die "Verwaltungsbezirke" doch ganz natürlich ergeben, in dem wir sagen "Bezirk" = "echte Provinz". Sind dann zwar nicht immer fünf, aber wen stört das?
    Reisen von Provinz zu Provinz bekommen dann noch ein Extra: je besser die Proconsulen sich um Straßen und Häfen kümmern, umso besser kann man reisen.


    Und für die Verwaltung der Provinzen ergeben sich dann viele zivile Aufgaben, ohne dass wir uns auf eine Ebene herunter begeben müssen, über den es nicht genügend historische Kenntnisse gibt. Was in den Provinzen abging und welche Ämter man da braucht ist ja ziemlich klar.


    Nur so als Vorschlag... ;)


    Vale
    Sp. Purgitius Macer

    Probleme machten mir zwei Punkte:


    1. "Einführung von Ämtern". Da haben wir eine Gültigkeit von 6 Monaten, dann eine Bestätigung. Gilt die wieder nur für 6 Monate (so hatte ich das gedacht) oder nicht?
    Für die 6 Monate spricht, dass Ämter danach evtl. neu besetzt werden können.


    2. Was ist eigentlich der Unterschied zwischen Gesetz und Erlass, mal abgesehen von der Laufzeit? Was muss in ein Gesetz, wofür reicht ein Erlass?

    Ich denke, nachdem wir die Grundzüge für Beschlüsse der Curia geregelt haben (siehe anderer Thread), sollte dies in der vorliegenden Fassung das erste Gesetz sein, welches wir beschließen.


    Ich habe keine Einwände gegen diese Fassung und werde ihr, sobald sie zur Abstimmung vorliegt, meine Stimme geben.

    Zitat

    Original von Pompea Fabia
    Verzeiht mir aber ich stehe unter Alltagsstress. Meine Schwangerschaft.


    Hiermit beantrage ich die Einführung des Mutterschutzes für Mitglieder der Curia! :D
    Im Ernst: 'Tschuldigung, wollte dich nicht hetzen... :(


    Zitat

    Original von Pompea Fabia
    Ich unterstütze die Vorschläge meiner Kollegen. Kann das jemand von euch einmal zusammenfassen?


    Aber gerne - ich denke, nach der allgemeinen Zustimmung können wir folgendes als Beschlossen ansehen (der zuletzt von Hungaricus geäußerte Vorschlag bezüglich der Aufstockung der Curia sollte seperat diskutiert werden und bleibt deshalb aussen vor):


    ------------------------------------------------------------


    1. Das Decretum Curies wird ausschließlich von den Mitgliedern der Curia Provincialis beschlossen. Jedes Mitglied der Curia hat eine Stimme.
    Je nach Art des Decretums sind folgende Mehrheiten nötig:


    allgemeine Gesetze ohne Finanzen und Ämter: 51 %
    Finanzgesetze: 75 %, keine Gegenstimmen
    Einführung von Ämtern: Einstimmigkeit
    sonstige Erlasse: einfache Mehrheit


    Werden diese Mehrheiten nicht erreicht, gilt der Entwurf als gescheitert. Der Proconsul von Italia gilt nicht als Mitglied der Curia und hat kein Stimmrecht.


    2. Ein Entwurfstext für ein Gesetz oder einen Erlass hat ausformuliert der Curia vorzuliegen, damit alle Mitglieder die Möglichkeit haben, den vorliegenden Text eingehend zu prüfen. Während dieses Prozesses ist jedes Mitglied der Curia dazu befugt, auf den Entwurf einzuwirken und Vorschläge für Änderungen oder Verbesserungen zu machen. An dieser Diskussion darf auch der Proconsul von Italia teilnehmen. Dieser Prozess muss mindestens eine Woche andauern um jedem die Möglichkeit zu geben sich zu äußern. Nach dieser Woche kann der Entwurfsteller eventuelle Änderungen am Entwurf vornehmen oder dies auch unterlassen und den Entwurf zur Abstimmung stellen.


    3. Sollte ein Entwurf an der Curia scheitern, hat der Antragssteller die Möglichkeit, eine Aussprache zu initiieren, um einen Kompromiss zu erzielen und strittige Punkte des gescheiterten Entwurfs zu klären. Nach Scheitern des Entwurfs und einer Aussprache kann eine neue Abstimmung stattfinden.


    4. Einen Entwurf dürfen einbringen: der Proconsul von Italia und die Mitglieder der Curia Provincialis.


    5. Gesetz und Erlässe müssen nach der Ratifizierung durch Aushang an der Regia Provincialis veröffentlicht werden.


    6. Gesetze und Erlässe haben folgende Gültigkeitsdauer:


    allgemeine Gesetze ohne Finanzen und Ämter: unbegrenzt
    Finanzgesetze: unbegrenzt
    Einführung von Ämtern: 6 Monate, dann Bestätigung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen notwendig
    sonstige Erlasse: maximal 2 Monate, Verlängerung nicht möglich (etwa länger gültiges muss als Gesetz festgeschrieben werden)


    7. Ein Gesetz oder Erlass kann nach einer gewissen Wartezeit nach dessen Ratifizierung mit der jeweils zum Beschluss nötigen Mehrheit aufgehoben werden. Dies kann jedes Mitglied der Curia initiieren. Es gelten die folgenden Wartezeiten ab Beschlußdatum:


    allgemeine Gesetze ohne Finanzen und Ämter: 1 Woche
    Finanzgesetze: 4 Wochen
    Einführung von Ämtern: keine Aufnebung möglich
    sonstige Erlasse: keine Wartezeit


    ------------------------------------------------------------


    Inhaltlich sollte das stimmen, allerdings haben wir an einigen Stellen noch nicht genau genug formuliert. Ich wollte keine eigenmächtigen Änderungen vornehmen, allerdings ergibt sich meine obige Fassung von Gültigkeit und Aufhebung nicht zwangsläufig aus der bisherigen Diskussion. Sollte sich also jemand missverstanden sehen, so bitte ich um Korrektur.


    Vale
    Sp. Purgitius Macer

    Salve,


    ich bitte zu überprüfen, wodurch sich das Nichterscheinen unses Curia-Mitglides Pompea Fabia erklärt.
    Es wäre bedauerlich, wenn wir schon vor den ersten Beschlüssen ein Mitglied verloren hätten.
    Andererseits halte ich es für nötig, bald zu einem Beschluß zu kommen, um unsere Arbeit fortsetzen zu können.


    Vale
    Sp. Purgitius Macer

    Salve,


    ich muss zugeben, dass ich mit diesem System der Reisewegberechnung so meine Probleme hätte. Das Netz ist meines Erachtens zu ungenau. Wenn ich z.B. von Genua nach Massilia reisen will, so liegt das in der selben Zelle und folglich wird mir keine Zeit dafür berechnet. Für die gleichlanges Strecke von Genua nach Verona aber doch - das ist nicht logisch, und wird sich evtl. auch als unfair heraustellen.


    Allerdings stelle ich mir die Frage, in wie weit im Rahmen dieser Sim ohnehin jemand von Genua nach Massilia oder Verona reisen würde bzw. könnte. Es müsste ja dann für diese Städte jeweils ein Forum geben, so dass sich nachweislich jemand in dieser Stadt aufhält. Es wäre mit Sicherheit zu aufwändig, wenn jemand alles Posts kontrolliert um festzustellen, ob irgendwo jemand sagt, wo er gerade ist oder wo er jetzt hingeht...


    Ich fände daher generalisierte Regeln besser. Z.B. könnte man festlegen, dass sich niemand innerhalb eines Tages in zwei Provinzen aufhalten darf. Schärfere Bedingungen (d.h. noch mehr oder längere Einschränkungen) würde ich schon deshalb nicht haben wollen, weil sie auch ein wenig den Spass verderben würden. (Nach Proeliators Regeln wäre er selber 2x60 Stunden (= 5 Tage!!) gesperrt gewesen, nur weil er von Germanien aus mal kurz die Stammkneipe der LEGIO I in Rom besucht hat.)
    Allerdings stellt sích auch bei einfachen Regeln immer noch die Frage der Kontrolle - und erstrecht die der Strafe. Da weiss ich auch keine Lösung...


    Vale
    Sp. Purgitius Macer

    "Da muss ich zustimmen, das wird sehr gut." sagte auch Macer, der soeben das Tor erreicht hatte, um sich ein Bild von den Baumassnahmen zu machen. Die Legionäre hatten die Steinplatten der Straße abgetragen, um den Unterbau zu erneuern. Nachdem sie die Lage der Straßenrände neu eingemessen hatten (schnurgerade selbstverständlich) begannen sie nun schon wieder, die Platten neu zu verlegen. Beschädigte Platten waren natürlich durch neue aus dem Steinbruch der Legion ersetzt worden und so sah die Straße wirklich wieder sehr gut aus.


    Macer entdeckte unter den Arbeitern auch den jungen Soldaten wieder, den er vor einigen Tagen im Hafen getroffen hatte. "Nun Alfunsus, wie läuft die Arbeit?" fragte er, da es nie schaden konnte, auch als Vorgesetzter ein wenig Nähe zu den schuftenden Soldaten zu wahren und ein offenes Ohr für ihre Worte zu haben.