Erste Anhörung Marcus Germanicus Patientiam vs. Duccia Germanica Nagiva IUD PRIM V/DCCCLIV

  • Hiermit eröffne ich als vorsitzender Richter die Erste Anhörung:


    IUD PRIM IV/DCCCLIV


    Marcus Germanicus Patientiam
    gegen
    Duccia Germanica Nagiva



    Sinn der Ersten Anhörung laut Gesetz:


    § 5 Erste Anhörung
    Die Erste Anhörung wird von den beiden Praetoren durchgeführt. Es kommen nach Aufforderung zu Wort, Kläger und Angeklagter. Des weiteren können vom Gericht Zeugen und andere sachdienliche Personen geladen und gehört werden. Dies geschieht wie die eigentliche Verhandlung in der Gerichtshalle in der Basilica Traiana, in diesem kommen nur geladene Personen zu Wort, Kommentare nicht geladener Personen können bei Wiederholung, je nach Art der Störung, empfindliche Strafen nach sich ziehen. Sowohl Kläger wie Angeklagter schildern hier ihre Sicht des Falles und die Praetoren werden versuchen eine Einigung der beiden Parteien auf gütlichem Wege zu finden. Sollte dies nicht gelingen wird der Termin der Hauptverhandlung benannt.



    Festellung des Gerichts:
    Klagende Partei kommt, Marcus Germanicus Patientiam,
    beklagte Patei, Duccia Germanica Nagiva, zu.


    Ziel der Klage richtet sich auf Auflösung des Eheverhältnisses zwischen den Prozessparteien.


    Folgendes ist Gegenstand der Verhandlung:
    § 7 Scheidung
    Bei einer Ehe, die als “confarreatio geschlossen wurde, ist die Scheidung wesentlich komplizierter, so auch keine einseitige Scheidung möglich ist. Hier muss ein Familienrat einberufen werden, bei dem die beiden Familienoberhäupter der Ehepartner das Wort führen; sie entscheiden über das Schicksal der Eheleute. Wenn sich die beiden Familienoberhäupter einigen können, wie die Scheidung auszusehen hat, so verkünden sie dies öffentlich. Sollten die beiden Familienoberhäupter zu keinem Ergebnis kommen, wird der Fall vor dem Gericht ausgehandelt.


    Jede Scheidung zieht separat eine Gerichtsverhandlung nach sich, in der geklärt wird, wer an der Scheidung wieviel Schuld trägt.


    § 7.1 Regelungen bei "manus"-Ehen
    Das Gerichtsverfahren ist vor allem dahingehend wichtig, um zu bestimmen, inwiefern und zu wievielen Prozenten bei einer Schuld der Frau die Mitgift an den Pater Familias der Frau zurückzuzahlen sei. Sollte jedoch Schuld beim Mann gefunden werden, so erstattet er nicht bloss nur 100% der Mitgift dem Pater Familias, sondern ihm kann darüber hinaus vom Gericht eine Geldstrafe auferlegt werden, die nun aber an seine ehemalige Ehefrau zu entrichten ist.

  • "Somit sind Alle geladenen anwesend.


    Das Gericht möchte vorab informiert werden ob dies bereits stattgefunden hat:


    Auszug:
    § 7 Scheidung
    Bei einer Ehe, die als “confarreatio" geschlossen wurde, ist die Scheidung wesentlich komplizierter, so auch keine einseitige Scheidung möglich ist. Hier muss ein Familienrat einberufen werden, bei dem die beiden Familienoberhäupter der Ehepartner das Wort führen; sie entscheiden über das Schicksal der Eheleute. Wenn sich die beiden Familienoberhäupter einigen können, wie die Scheidung auszusehen hat, so verkünden sie dies öffentlich. ...



    Als Familienoberhaupt von Germanica Nagiva sieht das Gericht hier jenen an, der dies vor der Eheschließung war.
    Ist dieser nicht auszumachen, so liegt es an dem Pater des Ehegatten die Form der Scheidung festzulegen.


    Des weiteren ist das Gericht zu informieren ob und in welcher Höhe eine dos in das Eheverhältnis eingebracht wurde."

  • Sim-Off:

    Ich hatte es mit dem Imperator so abgesprochen das ich sein Mündel bin bis ich Marcus heirate. Es liegt also an ihm und nicht an Sedulus hier etwas festzulegen.

  • Zitat

    Original von Flavius Duccius Germanicus
    Da Nagiva ja kein Schreibrecht hat [...]


    Zitat

    Original von Duccia Germanica Nagiva
    Ich hatte es mit dem Imperator so abgesprochen das ich sein Mündel bin bis ich Marcus heirate. Es liegt also an ihm und nicht an Sedulus hier etwas festzulegen.


    Domitianus war überrascht, liess es sich aber nicht anmerken

  • Sim-Off:

    Schön, wie sich Nagiva äußern konnte ist rätelshaft, ihre Wortmeldung aber durchaus hilfreich.


    Auszug aus dem Ehegesetz:
    ... Hier muss ein Familienrat einberufen werden, bei dem die beiden Familienoberhäupter der Ehepartner das Wort führen; sie entscheiden über das Schicksal der Eheleute. ...



    "Demnach haben Sedulus und der Imperator das Wort zu führen.
    Das Gericht bittet um die Bekanntgabe ihrer Entscheidung."

  • Nach der Verurteilung kann ich eine Scheidung mehr als verstehen und kann keine grundsätzlichen Einwände anbringen.


    Ich stimme einer solchen ergo zu.

  • "Gut, dem schlußfolgere ich, dass eine Eheauflösung wie bei den Eheformen “coemptio“ und “per usum“ den beiden Familienoberhäuptern zuspricht.



    Demnach möge nun der Ehemann die Formel “res tuas tibi habeo“ die die Eheauflösung einleitet vor mindestens fünf Zeugen sprechen damit der Akt seine Rechtsgültigkeit erlangt.
    Das Gericht überläßt es dem Ehemann die fünf Zeugen selbst zu benennen.
    Allenfalls haben sich die Zeugen hier einzufinden bevor die eheauflösende Formel gesprochen wird.


    Um die Scheidung im weiteren rechtsgültig zu machen, muss das Paar im Anschluß an das Aussprechen der Formel für einen Monat getrennt leben.
    Ist diese Zeitspanne verstrichen ist der Scheidungsakt abgeschlossen, die Scheidung in ihrem Ganzen vollzogen.



    Feststellung des Gerichts:
    Nachdem die eheauflösende Formel gesprochen ist, wird die Hauptverhandlung, die die Schuldfrage an der Ehescheidung sowie die Handhabe mit einer eventuell mitgegebenen dos klärt, eröffnet."

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