"Ich rege hiermit an das der Anhang des Codex Universalis, Pars Tertia - Lex Scholae Atheniensis dahingehend verschärft wird das der Diebstahl geistigen Eigentums zukünftig nicht mehr mit einem Magistertitel sondern mit einem Aufenthalt im Tullianum gelohnt wird."
§ 6 Dissertation
(1) An der Schola besteht die Möglichkeit Dissertationen zu erstellen. Das Thema ist frei wählbar, muss aber vor Beginn vom Rektor abgesegnet werden. Die Dissertation besteht aus einer Abhandlung zu einem Spezialbereich des Themas und aus einem kleinen Fragenkatalog (Fragen und Antworten) zum gewählten Thema der Dissertation.
(2) Wer den CRV und zwei CC bestanden und eine Dissertation erstellt hat, die positiv bewertet wurde, ist berechtigt, den Titel "Magister" mit dem Hinweis auf das Thema der Dissertation zu tragen, zB Magister Philosophiae.
(3) Die Bewertung der Qualität und Brauchbarkeit der Arbeit erfolgt durch den Rector.