Ad
Decimus Furius Licinus
castra cohortes urbanes in Rom
ITALIA
EDICTUM AEDILIS CURULIS
ANTE DIEM IV KAL MAR DCCCLX A.U.C. (26.2.2010/107 n.Chr.)
Bei der Kontrolle der Betriebe innerhalb meines imperium fiel eine Imkerei auf, welche auf den römischen Quiriten Decimus Furius Licinus zugelassen wurde. Du hast als Angehöriger des exercitus romanus lt. codex universalis, lex mercatus § 3, Abs. III. jedoch mindestens den ordo equester vorzuweisen, um eine Konzession für diesen Betrieb zu erhalten.
Du wirst daher aufgefordert, die vorgenannte Voraussetzung umgehend in schriftlicher Form und beglaubigt durch deinen Vorgesetzten nachzuweisen. Die Frist hierfür wird auf vierzehn Tage nach Zustellung dieses Dokumentes festgesetzt. Erfolgt der Nachweis nicht, wird dieser Verstoß gegen die lex mercatus mit einer Geldstrafe geahndet. Der Betrieb ist bis zur erfolgten Freigabe durch meine Person stillzulegen.
Beschwerde oder Einspruch ist an den amtierenden Consul zu richten.
Gezeichnet und verfügt:
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ROMA, ANTE DIEM IV KAL MAR DCCCLX A.U.C. (26.2.2010/107 n.Chr.)